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detr. dir Nsmsßtt«»- des Wrdedejiandks.

Die Vormusterung der Pferde findet statt für die

Stadt Wildbad am

Montag, d. 18. Juli 1S14, vorm. »V. Uhr,

beim Kühlen Brunnen.

Jeder Pferdebesitzer hat bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen und Zwangsmaßregeln seine sämtlichen Pferde zur Musterung zn stellen mit Ausnahme:

») der unter 4 Jahre alten Pferde,

d) der Hengste,

e) der Stuten, die entweder hochtragend sind (innerhalb der nächsten 4 Wochen abfohlen) oder noch nicht länger als 14 Tage abgefohlt haben,

ä) Der Vollblutstuten, die imAllgemeinen Deutschen Gestütsbuch" oder den dazu gehörigen offiziellen vom Unionklub geführten Listen eingetragen und von einem Vollbluthengst laut Deckschein belegt sind, auf Antrag des Besitzers,

6) der Pferde, welche auf beiden Augen blind sind,

t) der Pferde, welche wegen Erkrankung nicht marsch­fähig sind oder wegen Ansteckungsgefahr den Stall nicht verlassen dürfen,

8) -er Pferde, welche bei einer früheren Musterung der Pferde des Gemeindebezirks als dauernd krtegsunbrauchbar bezeichnet find,

d) der Pferde unter 1,50 m Bandmaß.

Von der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde sind u. a. ausgenommen:

1. Beamte im Reichs- oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstgebrauch, sowie Aerzte, Tierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufs am Tag der Musterung unbedingt notwendigen eigenen Pferde,

3. die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Posten vertrags­mäßig gehalten werden muß.

Vorstehendes wird mit dem Anfügen hiemit öffentlich bekannt gemacht, daß sich die Pferdebrstlzer eine halbe Stunde früher als oben angegeben auf dem Muste- rungS-latz einzufindeu haben.

Wildbad, den 4. Juli 1914.

Stadtschultheitzenamt: Baetzner.

W i l d b a d.

Vergebung von Bauarbeiten.

Zum Neubau eines Buchdruckereigebäudes des Herrn I. Paucke, Buchhändlers hier, habe ich die

Schnim-, Achr-, MW» «. Malemrbkitm

zu vergeben.

Die Unterlagen liegen in meinem Bureau, Hauptstraße 159, heute Donnerstag, den 9. Juli, von 26 Uhr, zur gefl. Einsicht auf, woselbst auch die Offerten abends 8 Uhr abgegeben werden wollen.

Wildbad, den 7. Juli 1914.

Die Bauleitung: W. Hildenbrand, Architekt, Bauwerkmeister und Wasserbautechniker.

Ltkiiil ntmachlli» g.

Da in letzter Zeit wieder Belästigungen der Fremden durch wohnungsanbietende Personen, namentlich in der Nähe des Bahnhofs, vorgekommen sind, wird auf nachfolgende Vorschriften hingewiesen mit dem Bemerken, daß Uebertretungen strenge bestraft werden müßten.

Wildbad, den 7. Juli 1914.

Stadtschultheitzenamt: Baetzner.

Par. 19 der Dienstmannsordnung.

Mit Ausnahme der aufgestellten Dienstmänner ist es sonst niemand gestattet, zum Zwecke des Anbietens von Diensten, namentlich zum Vorzeigen und Vermieten von eigenen und fremden Wohnungen auf den Straßen und öffentlichen Plätzen sich aufzustellen.

Den Kondukteuren und sonstigen Bediensteten bei den Hotelwagen ist das Anhalten von Fremden nicht gestattet; dieselben haben insolange ruhig bei ihren Wagen zu verbleiben, bis sie von den Fremden zu Dienstleistungen berufen werden.

Dekan iltmachll ug.

Auf Antrag der Gärtnerei-Berufsgenossenschast

wird hiemit bekannt gemacht, daß die Heberollenauszüge zur Einsicht der Beteiligten

Vom 1V. bis 24. ds Js, je einschließlich,

auf dem Rathaus hier aufliegen.

Gegen die Beitragsberechnung kann der Unternehmer binnen zwei Wochen nach Ablauf der Auflegungssrist bei dem Vorstand der Gärtnerei-Berufsgenossenschaft in Cassel, KönigSpIatz 36Vü, Widerspruch erheben, er bleibt aber zur vorläufigen Zahlung verpflichtet.

Wildbad, den 7. Juli 1914.

Stadtschultheitzenamt: Baetzner.

Der titl. Einwohnerschaft empfehle ich mich zur Ausführung sämtlicher

elektrischen Anlagen

für Stark- und Schwachstrom, sowie Maschinenanlagen. Durch langjährige Tätigkeit bei erstklassigen Firmen im In- «nd Auslande bi« ich in der Lage, alle« vorkommenden Arbeiten der elektrischen Branche vorznstehen. Für gewissenhafte Ausführung und prompte Bedienung werde ich stets Sorge tragen. Es werden auch auswärtige Montagen angenommen.

Hochachtungsvoll

Erwin Milipp,

Elektromonteur.

Werkstätte: Witte» Kartsbaö.

K. Kurthnckr,

Heute Donnerstag abend keine Vorstellung. Freitag, den 10. Juli

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Stadt Wildb ad.

Zur Gewinnung von Streu

sind Vom 13. Juli bis 15. September dS FS.

geöffnet:

II. Abt. 1 Spahnplatz . . . ca 4 du II. Abt. 4 Eichwäldle . . . ca 4 du.

Die geöffneten Waldteile sind mit Strohwischen be­zeichnet und werden auf Verlangen von Forstwart Lipps vorgezeigt.

Bei Gewinnung der Moosstreu sind abwechslungsweise einzelne Streifen unversehrt liegen zu lassen; diese Streifen müssen mindestens V« der zunutzendenFläche einnehmen und sind am Hang wagrecht zu legen.

Wer außerhalb der festgesetzten Zeit in anderen als den vorbezeichneten Waldteilen Streu holt oder den hin­sichtlich der Gewinnung gegebenen Vorschriften entgegen­handelt, wird zur Strafe gezogen. Bei eigenmächtigem Vorgehen kann die alsbaldige Einstellung der Nutzung an­geordnet werden.

Vor Beginn der Nutzung ist dem Forstwart rechtzeitig Anzeige zu machen.

Wildbad, den 30. Juni 1914.

Stadtschultheitzenamt:

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Druck und Vertag der A. Wtldbrett'schen Buchdruckerei Wildbad (Inh.: L- Paucke). Redaktion: Lart Ftum daselbst.