sk--'
Ocfsentliche Aufforderung
zur
Adgade rim VkMögmskMrmg für die Nmilligiing M Urhrdritmg.
Zur Abgabe einer Vermögenserklärung ist verpflichtet:
1. wer ein Vermögen von mehr als 20000 Mk.,
2. wer bei mehr als 4000 Mark Einkommen ein Vermögen von mehr als 10000 Mk. hat.
Die gleiche Verpflichtung hat, wer Personen mit solchem Vermögen oder Einkommen zu vertreten hat.
Sämtliche Personen, bei denen diese Voraussetzungen zutreffen, werden aufgefordert, ihre Vermögenserklärung unter Benützung des vorgeschriebenen Vordrucks
in der Zeit vom 17. dis 31. Januar 1914
bei dem Bezirkssteueramt einzureichen. Vordrucke für die Vermögenserklärung können, soweit sie den Beitragspflichtigen nicht mit der Post zugegangen sind, von dem Bezirkssleuer- amt, soweit erforderlich, durch Vermittlung der Ortssteuer- ämter bezogen werden.
Außerdem kann nach 8 36 Abs. 2 des Gesetzes von jedem Beitragspflichtigen binnen einer von der Behörde festzusetzenden Frist die Abgabe einer Vermögenserklärung verlangt werden.
Die Verpflichtung zur Abgabe einer Vermögenserklärung wird durch das Unleroleiben der Zusendung eines Vordrucks nicht berührt.
Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post geschieht aus Gefahr des Absenders. Mündliche Erklärungen werden von dem Bezirkssteueramt während der gewöhnlichen GefchäftSstunden zu Protokoll entgegengenommen.
Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Vermögenserklärung versäumt, kann gemäß § 38 des Gesetzes mit Geldstrafe bis zu 500 Mk. zu der Abgabe angehalten werden, auch hat er einen Zuschlag von 5 bis 10 Prozent des geschuldeten Wehrbeitrags verwirkt.
Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben in der Vermögenserklärung sind in den §§ 56 bis 58 des Gesetzes mit Geldstrafen und gegebenenfalls mit Gefängnis dis zu sechs Monaten bedroht.
Gibt ein Beitragspflichtiger bei der Veranlagung zum Wehrbeitrag oder in der Zwischenzeit seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bei der Veranlagung zu einer direkten Staats- oder Gemeindesteuer Vermögen oder Einkommen an, das bisher der Besteuerung durch einen Bundesstaat oder eine Gemeinde entzogen worden ist, so bleibt er von der landesgefetzlichen Strafe und der Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuer für frühere Jahre frei. Diese Befremng können auch die Erben eines Beitragspflichtigen sowie diejenigen Personen in Anspruch nehmen, die wegen geringen Vermögens oder Einkommens keinen Wehrbeitrag zu entrichten haben.
Außerdem wird darauf hingewiesen, daß auch freiwillige Wehrbeiträge angenommen werden, und daß ein Beitragspflichtiger vor erfolgter Veranlagung den Wehrbeitrag oder einen Teil hievon im voraus bezahlen kann.
Erfolgt die Zahlung der beiden letzten Drittel des Wehrbeitrags mindestens drei Monate vor dem gesetzlichen Zahlungstage, so ist der Beitragspflichtige berechtigt, 4 vom Hundert Jahreszinsen vom Tage der Einzahlung bis zum gesetzlichen Zahlungstag abzuziehen.
Neuenbürg, den 10. Januar 1914.
K. Bezirkssteueramt:
Mangold.
Wildbad.
Bekanntmachung,
Eichmeister Bizer von Calw ist heute und morgen sowie vom 12. bis 16. Januar d. I. hier, um die Nacheichung der Maße, Wagen und Gewichte vorzunehmen.
Die Gewerbetreibenden werden darauf hingewiesen, daß sie der Ladung zur Nacheichung pünktlich Folge zu leisten und hiezu stets ihre sämtlichen Matze, Wagen Und Gewichte mitzubringen haben. Zuwiderhandlungen müßten bestraft werden. Außerdem verlieren die Gewerbetreibenden den Anspruch auf Nacheichung am hiesigen Orte und müßten ihre Meßgeräte später auf ihre Kosten an den Sitz des Eichamts Calw einsenden.
Den 8. Januar 1914.
Stadtschuliheitzenamt:
B a e tz n e r.
Spielkarten
empfiehlt
Ehr. Wildbrett, Papierhandlung.
Stadt Wildb>d.
Brennholz- und Stangenverkauf
am Mittwoch, den 14. Januar 1S14, vormittags 10 Uhr, auf dem Rathaus in Wildbad aus
Stadtwald I Meistern, Abt. 5 t. u. Kappelberg: 108Rm. NadelholzprügelllKl. 45Rm. Nadelholz-Reisprügel Stadtwald III Sommerberg Abt. 9 o. Birkenbrand:
1 Rm. buchene Prügel II. Kl. 199 Rm. tannene Prügel II. Kl.
s(Roller)
441 Rm. tannene Prügelll. Kl. 81 Rm. tannene Reis-Prügel Stadtwald III Sommerberg Abt. 9 e. Birkenbrand: 937 St. Baustangen 1—III. Kl. 512 St. Hagstangen I—III. Kl. 877St. Hopfen- „ I—III. Kl.
Wildbad, 3. Jan. 1914.
Stadtschultheißenamt.
B a e tz n e r.
oaer Koruerltssl aibl er rum Zcstutr, 6sr LUmms nicUtr neNmecer alr einte Lcnackkel ^ven 7sd>s> ten » kmäl »icnlri allen unU Vlvüerieu
prell cler OriHluaiLUacniei > KM.
§
— Carao —
van Honten, Suchard Cie. Franyaise
Chocolade u. Tee
verschiedene Marken und Pack., wie auch lose, empfiehlt
Maubüchrr
gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen sind zu Mk. 1.50 vorrätig bei
Ehr. Mildkrett,
Papierhdlg.
ZchüKpuM
Lngs I konn's
Rolna-ri-
pro Land 50 ktg., ru bubou bei
?upior- unä Sebreibwareu, Löiug-Larlstr. 68 (unterbald Russ. Kok.)
ViLitkarten
IvrtiZt in kürzester 2s!t äis Luobäruvborsi äs. LI.
Stadt Wilvbad.
Stammholz Verkauf
am Mittwoch, d. 14. Januar 1S14 vormittags S/, Uhr, auf dem Rathaus in Wildbad im schriftlichen Aufstreich aus
Stadtwald I Meistern, Abt. K t. a. Kappelberg:
151 St. forch. u. tann. Langholz I—VI. Kl. m. zus. 236,35 Fm. 135 St. forch. u. tann. Sägholz I—III. Kl. m. zus. 145,68 Fm.
Stadtwald III Sommerberg Abt. 9 o. Birkenbrand: 1191 St. Nadelh.-Stammholz II— VI. Kl. m. zus. 401,20 Fm.
18 St. Nadelholz - Sägholz II—III. Kl. m. zus. 7,73 Fm.
Die verschlossenen, vom Bieter Unterzeichneten, bedingungslosen, in ganzen und Zehntelsprozenten ausgedrückten Angebote mit der Aufschrift „Angebot auf Nadelholzstamm- holz" wollen spätestens bis zu obengenannter Stunde dem Stadtjchultheißenamt übergeben werden; der alsbald auf dem Rathaus hier erfolgenden Eröffnung können die Bieter anwohnen. Klasseneinteilung und Taxpreise pro 1914; der Ausschuß ist zu 100°/o der Taxpreise angeschlagen.
Wildbad, den 3. Januar 1914.
Stadtschultheißenamt:
B a e tz n e r.
Win Lsuterbac».
I»m, k. Neu Nachfolger.
I I^ovolästr. 16, I
^»»»1 - lelskou 2S1. -
Krösstos Lperi-llbslis für Lumen- u. IllSdolienIconfelction. —^elrwunsn. —-
Krössie /lrisivskl. öilligsts Preise.
krreugnlsre der
Mitteln». Melaillvstenkabrllr
geklingen a. 5t.
Hervorragende Neuheiten, passend für Hochzeits-, Paten-, Geburtstags-, Vereins-, Jubiläums-, Fest- und Ehrengeschenke.
Schwer versilberte Bestecke als: Löffel, Gabeln und Messer, Dessert-, Transchier- u. Salatbestecke, Vorlegegabeln, Kaffee-, Vorlege-, Gemüse- und Saucelöffel. — Ferner:
Serviettenringe, Geldbüchsen, Kinderbecher, Eierbecher, Eierlöffel, Salz- und Cssiggestelle, Teesiebe, Taschenfeuerzeuge, Zigaretten-Etuis, Tabakdosen. Briefbeschwerer, Thermometer, Kinderklappern, Tafelaufsätze etc. — empfiehlt zu Fabrikpreisliste.
KL. Nicht Vorrätiges kann nach großem illustr. Katalog herausgesucht und innerhalb 2 Tagen besorgt werden.
Wiederversilberung und Reparaturen abgenützter Bestecke und Metallwaren wird rasch und billig besorgt.
Willi. ^TisOst?
Ilbribuobsr, iVlicidud.
kür üotsls ii. Pensionen.
Lleiuer vvorton Luudsobuit von iVildbud unä Umgebung 2 ur ^ell. Lenutuisuubme, du88 iob Herrn 6si»I klum (öuebdrueberei Wilckbrstt) in VMäbaä mit meiner Vertretung tilr äen dortigen klutri beuultrugt bade. lob bitte, sieb bei öedurk in meinen
^iSk-lsiZwai'Sn
UN meinen Vertreter wenden 2N wollen.
üoobucbtuugsvoU
8vk«rAK. im dunuur 1914.
ksorx MsekiLLiin, Lisrtsi§'tV3.rsrl-?Ldrik.