Amtsblatt

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Donnerstag, den 8. Januar 1914

50. Jahrgallg>

Zur neuen KruckeuveMerung.

Die Aenderungen, welche die Reichsversicher­ungsordnung aus dem Gebret der Krankenver­sicherungsordnung bringt, sind einschneidender Natur. Den beteiligten Kreisen der Arbeitgeber und der Versicherten mag es nicht durchweg leicht fallen, sich in den neuen, vom 1. Januar ab gel­tenden Rechtszusland einzuleben. Um ihnen dies zu erleichtern, wollen diese Zeilen in kurzen Um­rissen über die sür den Uebergang vom allen zum neuen Recht wichtigsten Fragen Aufschluß geben.

1 . Die lanv» «nv forstwirtschaftlichen Arbeiter und die Dienstboten, soweit sie seit­her Mitglieder der landesgesetzl. Ärankeupflegever- sicherungen waren, werden mit dem 1. Jan. 1914 Mitglieder der zuständigen reichsgesetzl. Kasse, wenn zu dieser Zeit das verficherungspfltchlige Beschäf- ligungsveryallnis noch besieht, ohne Rüctsicht daraus, ob sie gesund oder krank sind. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die vorgenannten Beschäftigten bei der neuen Kasse anzumelden, soweit Nicht die OrtS- krankenkasse erklärt hat, mit lliüüsicht auf die bis­herige Mitgliedschaft ln der Krantenpflegeverficher- ung sei eme Neuanmeldung nicht ersorderlrch. Die freiwilligen Mitglieder der Krankenpflege- Versicherung, d. h. solche Personen, die der Ver­sicherung freiwillig veigetrelen sind (z. B. Unter­nehmer land- und forstwirtschaftlicher Betriebe) oder solche, die nach dem Ausscheiden aus dem versicherungspslichttgen Beschästigungsverhältnis die Mitgliedschaft freiwillig sorlgesetzt haben, treten kraft Gesetzes zur allgemeinen Orlskrankenkasse nur soweit über, als sie nach der Retchsverstcherungs- ordnung verstcherungspslichtig geworden sind. Für die übrigen freiwillig Versicherten ist der Bei­tritt zur allgemeinen Orlskrankenkasse an sich von zwei Voraussetzungen abhängig, nämlich einmal davon, daß sie auch nach der Reichsvcrsicherungs- ordnung versicherungsberechtigt sind und daß sie außerdem ihren Beitritt schriftlich oder mündlich beim Vorstand oder bei der Meldestelle der Kasse erklären.

2. Als unständig Befchäftigte gelten nach dem Gesetz diejenigen Personen, deren Beschäftig­ung aus weniger als eine Woche, entweder nach der Natur der Sache beschränkt zu sein pflegt oder im Voraus durch den Arbeitsverlrag beschränkt ist. Sie gehören künftig stets der allgemeinen Orts­krankentasse an. Die Meldepflicht liegt dem Ver­sicherten selbst ob.

3. Der Arbeitgeber, der eines Wander­gewerbescheines bedarf, hat die von ihm Be­

schäftigten, soweit er sie von Ort zu Ort mit sich führen will, ihrer Zahl nach als Mitglieder bei der allgemeinen Orlskrankenkasse des Oberamts anzumelden, bei dem er die Ausstellung des Scheins beantragt. Eine Aufführung der einzelnen Be­schäftigten mit Namen ist also nicht erforderlich. Die Beiträge hat der Arbeitgeber bei der An­meldung sür die Zeit bis zum Ablauf des Wan­dergewerbes cheines oder mit Erlaubnis des Kassen- vorstandes für kürzere Zeit im voraus zu ent­richten. Ueber die Beitragszahlung stellt die Kasse eme Bescheinigung aus, die dem Oberamt zugleich mit dem entsprechenden Antrag auf Ausstellung des Wandergewerbefchemes vorzulegen ist. So lange diese Bescheinigung nicht beigebracht ist, darf das Oberamt den Schern nicht erteilen. Soweit Wandergewerbescheine, welche für das Jahr 1914 gültig fern sollen, beantragt werden, bevor die Kasse die genannte Bescheinigung erteilen kann, hat der Arbeitgeber eme Sicherheit für die auf die Zeit nach dem 31. Dezbr. 1913 entfallenden Beiträge im Betrage von 24 Mark für jeden in seinem Wandergewerbbetriebe Beschäftigten, den er von Ort zu Ort mit sich führen will, an das Oberamt zu zahlen. Der Wandergewerbeschein darf nur erteilt werden, wenn die Sicherheit ge­leistet ist. Wird der Wandergewerbeschem für eine kürzere Zeit als sür die Dauer eines Jahres beantragt, so ist der Betrag der Sicherheit ent­sprechend zu ermäßigen.

4. Als Hausgewerbetreibende im Sinn der Relchsversicherungsordnung gelten die selbstän­digen Gewerbetreibenden, die in eigenen Bemebs- stätten im Auftrag und für Rechnung anderer Ge­werbetreibender gewerbliche Erzeugnisse Herstellen oder bearbeiten. Sie sind bei der allgem. Orts­krankenkasse ihres Betriebssitzes versichert, ebenso die von ihnen Beschäftigten. Wollen ein Haus­gewerbetreibender und feine versicherungspflichtigen hausgewerblich Beschäftigten oder einzelne von ihnen Mitglieder einer andern Kasse, bei der sie schon bisher versichert waren, bleiben, so haben sie es dem Vorstand dieser Kasse anzuzelgen.

Aus ZKüvllemverg.

Stuttgart, 7. Jan. Als der Sonderzug des Kaisers Sonntag abend 7 Uhr von Sig- maringen nach TuttlingenBöblingen zuerst den Westbahnhof und dann den Nordbahnhof passierte, wurde auf letzterem ein Aufenthalt von 5 Minuten genommen. Der König war im Automobil in 'Begleitung des Generaladjutanten vom Dienst I erschienen und begrüßte den Kaiser herzlich. Nach

einem ebenso herzlichen Abschied setzte der Sonder­zug seine Fahrt nach Berlin fort.

Stuttgart, 7. Ja». Die Natl. Partei Württembergs hält am Sonntag, den 11. Januar, vormittags 11 Uhr im Konzertsaal der Liederhall« inStuttgart ihre Landesversammlung ab, bei welcher Herr Abg. Bassermann sprechen wird.

In Stuttgart fand am Dienstag unter starker Beteiligung die Landesversammlung der Fortschr. Volkspartei Württembergs statt.

Großsachsenheim, 7. Jan. Die Familie eines hiesigen Landwirts erhielt dieser Tage aus der Schweiz die Nachricht, daß ihr dort in Stellung befindlicher Sohn ums Leben gekommen sei. Er war mit seiner Dienstherrschaft auf der Jagd, wollte einen zugesrorenen See überschreiten, brach ein und ertrank, bevor Hilfe gebracht werden konnte. Die Leiche ist noch nicht gesunden worden.

Gmünd, 7. Jan. In der Kaserne stürzte in der Nacht ein Musketier der 10. Komp, des 3. Bataillons aus dem 2. Stock in den Hof. Schwerverletzt wurde er noch in der Nacht ins Lazarett überfuhrt.

Aus öern Weiche.

Berlin, 7. Jan. Wenn gewisse Leute, die sich gern den Anschein geben, als seien sie in die tiefsten Staatsgeheimnisse eingeweiht, recht behalten, dann wird das Deutsche Reich, noch bevor der Lenz in die Lande zieht, einen neuen Kanzler haben. Spätestens bis zum April, so behaupten sie, will und wird Herr von Bethmann-Hollweg im Amte bleiben.

Berlin, 7. Jan. DieTägl. Rundschau" erklärt, sie könne die Meldung, daß der Kronprinz drahtlich dem Oberst v. Reuter seine Zustimmung zu seinem Verhalten ausgedrückt habe, bestätigen. DiePost" erklärt, richtig an der Telegrammaffäre sei einzig und allein, daß der Kronprinz dem Oberst v. Reuter für sein Eintreten für die Ehre und das Ansehen der Armee seine Anerkennung ausgesprochen habe.

Frankfurt a. M., 7. Januar. Der Prozeß gegen den Fechtlehrer Karl Hopf wegen vierfachen Giftmordes und dreifachen Mordversuchs, welcher am Montag den 12. Januar beginnt, wird voraus­sichtlich fünf Tage dauern. Es sind Sachver­ständige und 49 Zeugen geladen.

In Solingen und Düsseldorf kam es am Dienstag zu lumultuösen Arbeiislosen-Demon- strationen. Die Polizei mußte die Straßen mit blanker Waffe säubern.

Dir schöne Amerikanerin.

Roman von Erich Ebenstem.

14) (Nachdruck verboten.)

Befehlen Sie! Verfügen Sie ganz über mich," lautete feme feurige Antwort.Je mehr Sie ver­langen, desto glücklicher werden Sie mich machen."

Mabel glättete einige Falten an ihren durch­brochenen Seidenhandschuhen, durch deren schwarzen Spitzenfonds die Weiße des Armes wie Alabaster schimmerte.

Die Sache ist diese, Herr Kommissar ich bitte, festzuhalten, daß ich setzt nicht zu der Amts­person zu Ihnen spreche, sondern rein vertraulich, wie eine des Rates bedürftige alleinstehende Frau zu dem Freund, den ihr ein glücklicher Zufall entgegenführte..."

Langmann war außer sich vor Eitelkeit und Entzücken.

Gnädige Frau, auf mein Ehrenwort: Sie sollen sich in mir nicht getäuscht haben. Was immer Sie verlangen oder mir anzuvertrauen gekommen sind ..

O, eigentlich ist es nicht so viel. Ich befinde mich nur in einer einigermaßen peinlichen Situation. Der Umstand, daß Herr Witt nach jenem Besuch bei mir nicht mehr gesehen wurde, scheint in der Nachbarschaft Gerüchte hervorgerufen zu haben, die einen Schatten aus mein Haus werfen, und . .."

Nicht möglich! Wer könnte so albern sein, einen Verdacht auf Sie zu werfen!"

Mabel zuckte die Achseln.

Jnimeryin. Und wenn ich auch eine allein­stehende, schutzlose Frau bin ja, vielleicht eben deshalb, so kann ich auch Nicht den leisesten Schalten eines Verdachtes aus mir sitzen lassen. Niemand, selbst Herrn Witts Verlobte nicht, hat zur Stunde ein größeres Interesse daran, daß diese Sache völlig aufgeklärt wird. Darum kam ich zu Ihnen. Ihre amtliche Tätigkeit in allen Ehren aber ich will mehr tun. Ich setze einen Preis von 10 000 Kronen auf die Ermittlung der Wahrheit über Witts Verschwinden. Außerdem möchte ich Sie bitten, mir einen Mann zu nennen, irgend einen scharfsinnigen, eifrigen und erfahrenen Detektiv, der mir sein Können zur Verfügung stellt."

Langmann ging erregt auf und nieder. Endlich blieb er vor Mabel stehen und sagte vorwurfsvoll: Sie trauen also mir und der offiziellen Gerechtig­keit nicht den nötigen Eifer zu."

Doch. Aber Sie können doch nicht Tag und Nacht nur diese Sache un Äuge haben. Sie sind an Ort und Stelle gebunden und können unmöglich für jeden Ihrer Untergebenen entstehen. In Amerika gibt es für solche Falle in dem Institut Pmkerton vortreffliche Privalhllfe ich zweifle nicht, daß man dergleichen auch in Wien besitzt."

Langmann machte eme wegwerfende Hand­bewegung.

Reden Sie mir nicht von Detektivinstituten. Damit würden Sie gar nichts erreichen, als eine Menge Geld zum Fenster hinauszuwerfen."

Dann nennen Sie mir sonst einen verläßlichen Mann!"

Langmann dachte eine Weile nach. Zuletzt spielte ein überlegenes Lächeln um seine Lippen.

Wenn Sie gestern gekommen wären, so hätte Ihnen mein Vorgänger unbedingt Silas Hempel genannt, der früher in unserem Departement an­gestellt war und nun die Kriminalistik als Lieb-