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Nr. 117 I

Donnerstag, den 7. Oktober 1909-

45. Jahrgang

ItunöscHau.

Se. Maj. der König hat am 3. Okto­ber den Bezirksnotar Schweikert von Wild­bad (in Herrenalb) seinem Ansuchen gemäß an das Bezirksnotariat Nürtingen versetzt.

Stuttgart, 6. Okt. Die Versicherungs­gesellschaft Albingia, die den Schaden, der Juwelier Kaufmann entstanden ist, zu decken hat, setzt 3000 Mk. Belohnung für die Bei­bringung der gestohlenen Juwelen aus.

Stuttgart, 2. Okt. Eine bemerkenswerte Einrichtung ist am I. Oktober in Württemberg in Wirksamkeit getreten: die Wanderarbeits­stätten. Zunächst wurden deren 27 eröffnet, die im mittleren Teile des Landes ein abge­schlossenes Netz bilden. Es ist beabsichtigt, dieses Netz auf das ganze Land auszudehnen. Die Kosten tragen die Amtskörperschasten der betreffenden Oberämter, denen vom Staate und dem Verein zur Fördernng des Wanderarbeits­stättenwesens Beiträge gegeben werden. Die im Zusammenhang damit stehende Obdachlosen­verpflegung und Beschäftigung haben die Stadt­verwaltungen übernommen, denen die Land- armenverbände Sie Kosten ersetzen. Die Wander­arbeitsstätten sind bestimmt, arbeitsuchenden, arbeitsfähigen, mittellosen Wanderern gegen Leistung einer gewissen Arbeit und gegen den Nachweis einer bestimmten Wanderordnung Ob­dach und Verpflegung zu gewähren. In den Wanderarbeitsstätten ist überall da, wo ein städtisches Arbeitsamt noch nicht vorhanden ist, ein Arbeitsnachweis eingerichtet. Man hofft dadurch namentlich auch auf dem Lande den Landwirten und Gewerbetreibenden die Ge­winnung von Arbeitskräften zu erleichtern. Verweigert der Wanderer eine für seine Kräfte passende Arbeitsstelle, so geht er der Verpflegung in den Wanderarbeitsstätten verlustig. In den Wanderarbeitsstätten wird jeder mittellose Wanderer ausgenommen, sofern er einen lediglich als Ausweis dienenden Wander­schein führt, der auf Grund einiger Papiere wie Quittungskarte und polizeiliche Abmelde­bescheinigung gegen 50 Pfg. Gebühr oder eine entsprechende Arbeitsleistung ausgestellt wird. Für Obdach und Verpflegung in den Wander­arbeitsstätten hat der Wanderer täglich eine vierstündige Arbeit zu leisten, worauf er, wenn er nicht eine Arbeitsstelle findet, die Wanderung M nächsten Wanderarbeitsstätte anzutreten hat. Hält er die Wanderordnung ohne genügenden Grund nicht ein, so verliert er die Wohltat der Wanderarbeitsstätten-Verpflegung und wird als obdachlos an die Ortsarmenbehörde verwiesen, off von ihnen für Unterkunft und Verpflegung eine zweitägige Arbeitsleistung als Beweis ihrer Arbeitswilligkeit verlangt. Die Arbeit wird meistens im Holzzerkleinern bestehen. Durch me Wanderarbeitsstätten soll dem Stromertum, bas vielfach eine wahre Landplage geworden flt, entgegengewirkt werden. Zu diesem Zwecke hat das Ministerium die Oberämter angewiesen, Segen die innerhalb des Netzes der Wander- arveitsstätten betroffenen arbeitsfähigen Stromer den höchsten zulässigen Haftstrafen vorzu- gehen. Man rechnet bei der Durchführung ber neuen Einrichtung besonders auch auf die Mitwirkung und Unterstützung der Bevölkerung

in der Weise, daß sie die Bettler nicht unter­stützt, sondern an die Wanderarbeitsstätten verweist.

Da schon wiederholt Klage darüber ge­führt worden ist, daß die Vorschriften über das künstliche Färben der Wursthüllen nicht überall beachtet werden, hat sich das Medizi­nalkollegium veranlaßt gesehen, aufs neue auf die einschlägigen Gesetzesvorschriften hinzuwei­sen, wonach die Anwendung von Farbstoffen jeder Art bei der gewerbsmäßigen Zubereitung von Fleisch verboten und eine Ausnahme von diesem Verbot nur hinsichtlich derGelbfärbung der Hüllen derjenigen Wurstarten, bei denen die Gelbfärbung herkömmlich und als künstliche ohne weiteres erkennbar ist," zuzulassen ist. Hiernach erscheint in Württemberg nur noch die Gelbfärbung der Hülle der sog. Frankfurter Gelbwurst statthast, eventuell auch noch die Gelbfärbung der Hüllen von gefülltem Schweins­kopf und gefülltem Schweinsfuß. Verboten ist dagegen das künstliche Färben der Saiten- würstä en, geräucherte Bratwürste, Frankfurter Würste, Mettwürste, Knackwürste, Schinken­würste, von Schinkenroulade, Lachsschinken, Pariser Zungen, Kalbsroulade, Galantine, Preßsack usw.

Der Württ. Landesfischereiverein hat schon vor einigen Jahren beschlossen, der Heb­ung der Krebszucht näher zu treten und außer­ordentliche Mittel hiefür auszuwenden. Bekannt­lich hat ja die Krebspest, die in allen Gewässern Europas aufgetreten ist, unter diesem beliebten Geschöpf so ungeheure Verheerungen angerichtet. Nun scheint aber die Krebspest erloschen zu sein, und deshalb ist es sehr dankenswert, daß der Krebszucht wieder mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird. So erhielt auch der Bezirks- ftschereivereinOberes Nagoldtal" in den letzten Tagen 500 Stück sehr schöne Edelkrebse (1015 em lang) aus Starnberg (Bayern) zum Einsatz in die für den Krebs geeigneten Fischwasser­strecken des Bezirks: die Nagold von der Oberamtsstadt abwärts, die Waldach, Schwarzen­bach und Agenbach. Grundbedingung zum er­folgreichen Befatz und zur Fortpflanzung des Edelkrebses ist, daß der Wasserbestand der be­treffenden Bäche jahraus jahrein ein ziemlich gleichmäßiger ist. Die Uferstrecken müssen lehmigen oder tonigen Boden haben, damit die Krebse sich ihre Höhlen bauen können. Sind die Ufer zudem mit Erlen- und Weidengebüsch bewachsen, deren Wurzeln als Unterschlupf dienen, und enthält der Bach Strecken, die mit Schilf und anderen Wasserpflanzen bewachsen sind, dann ist dem Edelkrebs zum guten Fort­kommen alles geboten.

Neuenbürg, 3. Ok. Das neuerbaute Post­gebäude an der Bahnhofstraße ist nunmehr seiner Bestimmung übergeben. Die bisherigen Uebelstände haben damit ihr Ende gesunden, wenn auch zu wünschen gewesen wäre, daß das ostgebäude eine zentralere Lage erhalten hätte, er Neubau ist ein schmuckes, der Umgebung angepaßtes Schwarzwaldhaus. Im Parterre sind die Räumlichkeiten für Post, Telegraph und Telephon untergebracht; im 1. Stock und im Dachstock sind Beamtenwohnungen eingebaut.

Neuenbürg, 5. Okt. Die Obsterträgnisse sind in unserem Bezirk mittelmäßige, deshalb

sind auch die Preise ziemlich hohe. Zwetschgen galten auf dem letzten Wochenmarkt 1012 Pfennig pro Pfund und ausländische Mostbirnen wurden auf den: hiesigen Bahnhof in den letzten Tagen zu 4 Mk. 50 Pfg. bis 4 Mk. 60 Pfg. und Aepfel zu 5 Mk. 50 Pfg. bis 5 Mk. 60 Pfg. pro Ztr. feilgeboten. Schöne Pfälzer Kartoffeln, von denen gestern etwa 300 Ztr. für die Arbeiter der hiesigen Sensen­fabrik auf dem Bahnhof ausgeladen wurden, kosteten 2 Mt. 30 Pfg.; für einheimische Ware wird 2 Mk. 70 Pfg. bis 3 Mk. 20 Pfg. je pro Zentner bezahlt.

Calw, 1. Okt. Die Vergebung der städtischen Arbeiten im Submissionswege hat den Gewerbe­verein veranlaßt, der außerordentlich schwierigen Frage näher zu treten und ein einheitliches Ver­fahren herbeizuführen. Auf Grund der Auf­stellungen der Handwerkskammer Reutlingen beantragte der Gewerbeverein, auch hier ähn­liche Grundsätze aufzustellen und dabei aber den hiesigen Verhältnissen Rechnung zu tragen. Die Aufstellungen wurden von einer Kommission von Handwerksmeistern aus den verschiedensten Berufsarten ausgefertigt uud für gut geheißen. Die bürgerlichen Kollegien kamen dabei aber zu einer Ablehnung des Gesuchs in der Er­wägung, daß im allgemeinen hier schon nach den Grundsätzen der Handwerkskammer ver­fahren worden sei und daß sich hiebei keine größeren Nachteile ergeben hätten; außerdem sei es zweckmäßiger, keine fest bindenden Grund­sätze aufzustellen, um gewisse Härten vermeiden und von Fall zu Fall entscheiden zu können.

Calw, 4. Okt. Das Jahr 1908 hat unfern Bauhandwerkern keine lohnenden Geschäfte ge­bracht. In den Kreisen des Handwerks wird über große Flauheit im Geschäft und über drückende Preise geklagt. Die Bautätigkeit war hier gering; im Laufe des Sommers wurden nur zwei Neubauten erstellt. Es ist daher ein­leuchtend daß Schreiner, Glaser, Schlosser und andere Bauhandwerker wenig Arbeit bekamen, zumal auch Umbauten und Neueinrichtungen von Häusern wenig vorkamen. Der Mangel an Arbeitsgelegenheit machte sich auch in den Preisen geltend. Die Erlangung von Aufträgen war erschwert und manche Handwerksmeister entschlossen sich zu allerniedrigsten Preisen, um nur wenigstens beschäftigt zu sein. Das Ab­gebot bei ausgeschriebenen Bauarbeiten war deshalb überall ziemlich stark. Eine Besserung der Verhältnisse ist für den Winter nicht in Aussicht zu nehmen und ob die Erwartungen, die man allenthalben auf ein Aufleben der Geschäftskonjunktur setzt, sich im Jahr 1909 erfüllen werden, ist noch ungewiß. Wenn nicht eine regere Bautätigkeit seitens der Industrie oder des Privatunternehmens einsetzt, so werden die Verhältnisse sich nicht so schnell bessern. (C.W.)

Nagold. Der Betrieb der Wanderarbeits­stätte in der Oberamtsstadt für den Bezirk Nagold wurde am 1. Oktober ds. Js. eröffnet. Geordneten Wanderern will hiedurch gegen ent­sprechende Arbeit Obdach und Verpflegung gewährt und die so lästige Bettler- und Stromer­plage vermindert werden. Damit die Bezirks­angehörigen die bettelnd herumziehenden Wanderer leichter und ohne Bedenken abweisen können, sind durch Vermittlung der Schultheißenämter