Aufforderung
an öie Kundebesihsr zur Werfteuerung ihrer Kunde
auf das Etatsjahr
1 April 1903 L»i» 31. würz 1904.
In Gemäßbeit der Gesetze vom 8. September 1852 (Reg.-Bl. S. 187) und vom 16. Januar 1874 (Reg.-Bl. S. 79) werden sämtliche Hundebesitzer zur Versteuerung ihrer Hunde auf das Etatsjahr 1. April 1903 bis 31. März 1904 aufgefordert, indem zugleich folgendes bemerkt wird:
1) Von allen im Lande befindlichen Hunden, welche über 3 Monate alt sind, ist eine Abgabe zu entrichten, welche 8 Mark für jeden Hund, ohne Unterschied der Benützung derselben beträgt.
2) Steuerpflichtig ist der Inhaber des Hundes. Wer in dem Etatsjahr 1. April 1902 bis 31. März 1903 einen Hund versteuert hat, und denselben in der Zeit vom 1. bis 15. April 1903 nicht abmeldet, hat die Steuer von demselben für das Etatsjahr 1. April 1903 bis 31. März 1904 fortzuentrichten, wenn er gleich am 1. April 1903 keinen Hund mehr besitzt.
3) Auf den 1. April 1903 haben nur diejenigen Steuerpflichtigen Anzeige zu machen, welche am 1. April einen Hund von steuerpflichtigem Alter besitzen, ohne schon in dem Vorjahr einen Hund angezeigt und versteuert zu haben, sowie diejenigen, welche am 1. April mehr steuerpflichtige Hunde besitzen, als sie in dem Vorjahre angezeigt und versteuert haben (Anmeldung). Diese Anzeige ist spätestens bis 15. April zu machen. Wer am 1. April einen in dem Vorjahr versteuerten Hund nicht mehr hat und auch keinen andern Hund an Stelle desselben besitzt, hat hievon ebenfalls spätestens bis 15. April Anzeige zu machen, wenn er von der Steuer für das neue Etatsjahr befreit werden will (Abmeldung).
4) Wie die Anzeige der Hunde, so hat auch die Abmeldung derselben schriftlich oder mündlich bei dem Ortssteuerbeamten desjenigen Orts zu geschehen, an welchem der Hundebesttzer (Inhaber) am 1. April wohnt. Dabei werden die Hundebesitzer darauf aufmerksam gemacht, daß der Ortssteuerbeamte für jede Abmeldung eine Bescheinigung zu erteilen hat.
Ist der Wohnort des Hundeinhabers Sitz eines Kameralamts, so hat die Anmeldung und Abmeldung bei dem Kameralamt zu geschehen.
5) Wer «ach dem 1. April im Laufe der 3 Quartale April—Juni, Juli—September und Oktober—Dezember 1903 in den Besitz eines über 3 Monate alte Hundes kommt, hat, sofern nicht der letztere an die Stelle eines andern, von demselben Besitzer bisher versteuerten Hundes tritt, innerhalb 14 Tagen Anzeige hievon zu machen, und vom nächsten Quartale an die Abgabe für den Rest deS Etatsjahres zu entrichten, ohne Rücksicht darauf, ob der Hund schon von einem frühere« Besitzer auf dieselbe Zeit versteuert worden ist.
6) Sobald ein Hnnd, welcher bisher unangezeigt geblieben ist, weil derselbe das abgabepflichtige Alter von 3 Monaten noch nicht erreicht hatte, in dieses Alter eintritt, hat der Besitzer in gleicher Weise innerhalb 14 Tagen Anzeige hievon zu machen und vom nächsten Quartale an die Abgabe für den Rest des Etatsjahres zu entrichten.
7) Die vorgeschriebene Anzeige eines Hundes (Ziff. 3, Abs. 1 Ziff. 5 und 6 oben) ist auch dann zu erstatten, wenn der Besitz vor Ablauf der Anzeigefrist (Ziff. 3, Abs. 1 und Ziff. 5 und 6 oben) wieder aufgehört hat.
8) Wer die vorgeschriebene Anzeige eines Hundes nicht oder nicht rechtzeitig macht, oder wer unrichtigerweise einen Hund, welchen er am 1. April noch besaß, innerhalb der Aufnahmezeit abmeldet und nicht biS zum 15. April die Abmeldung zurücknimrrt, hat den vierfachen Betrag der gesetzlichen Abgabe zu bezahlen.
9) Wenn in einer Gemeinde auf Grund der Gesetze vom 24. März 1899 (Reg.-Bl. Seite 237) und vom 2. Juli 1889 (Reg.-Bl. Seite 215) ein örtlicher Zuschlag zur Hundeabgabe erhoben wird, so wird derselbe gleichzeitig mit der staatlichen Abgabe angesetzt und eingezogen.
Sind in einer Gemeinde die zum Hüten von Schafen verwendeten Hunde von dem Zuschlag ausgenommen, so haben die Besitzer solcher Hunde dem Ortssteuerbeamien eine Bescheinigung des Gemeinderats ihres Wohnorts darüber vorzulegen, daß die Ausnahme von dem Zuschläge auf ihre Hunde zutreffe.
Die Ortsvorsteher und Ortssteuerbeamten werden angewiesen, die vorstehende Aufforderung an die Hundebesitzer am 1. April ds. Js. auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen und dem Inhalt derselben entsprechend die Aufnahme der Hunde zu besorgen.
Nagold-Altensteig, den 14. März. 1903.
K. KberamL: K. Kameratarnt:
mir
Nagold.
letzter Verkauf einer iireeh Alsdelfehreiuerei
Aus der Konkursmasse des Friedrich Strähle, Schreiners hier, bringe ich die auf Markung Nagold gelegenen Grundstücke:
Gebde. Nr. 369 s u. v, 5 s 01 qm Wohn- und Werkstattgebäude nebst Hoframn an der Calwerstraße. Zubehörden: 1 neuer 5pferd. Drehstromelectromotor, 2 Hobelmaschinen, 1 Band- und 1 Kreissäge, 1 eis. Drehbank, 1 Leimofen
P.-Nr. 3740/2 5 s 61 qm Baumacker (Bauplatz) beim Haus
angeschlagen zu 11000 Ml., angekanft z« 7000 Mk.
am Samstag, den 21. Mär; d. I.
Vormittags 11 Uhr
auf dem Rathaus in Nagold im letzten öffentlichen Aufstreich aus freier Hand zum Verkauf.
Kaufsliebhaber, auswärtige mit Bermögenszeugnissen neuesten Datums versehen, sind eingeladen.
Den 16. März 1903.
Konkursverwalter:
A.G.Sekr. Schaufler.
Hewerbe-Mrein Altensteig.
Am Sonntag, 22. März
Mittags 4 Uhr im Stonrr
des Herrn Oberförster Weith über den
Plan rinn Thalsperre a» der overe» Nagold.
Hiezu ist jedermann freundlich eingeladen.
Der Ausschuß.
Ritter.
Schmidt.
Altensteig Stadt.
Bekairirtiirnchitiig
betreffend Erhebung einer Feuerloehrabgabe.
In Gemäßheit des Art. 22 der Landesfeuerlösch-Ordnung vom 7. Juni 1885 wird hier eine jährliche, je auf 1. April zu entrichtende, nach Maßgabe der Einkommens- und Vermögens-Verhältnisse der einzelnen Pflichtigen auf 2, 6 und 10 Mk. abgestufte Abgabe als Beitrag zu den Kosten des örtlichen Feuerlöschwesens erhoben.
Zur Bezahlung dieser Abgabe sind alle am 1. April d. I. in hies. Stadt wohnhaften, der Freiwilligen Feuerwehr nicht angehörigen, feuerwehrpflichtigen Männer im Alter vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 50. Lebensjahr verpflichtet, mit Ausnahme der durch Krankheit, Gebrechlichkeit oder durch öffentl. Berufspflicht (Art. 14 Abs. 2 der L.-F.-O.) verhinderten.
Dies wird mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß diejenigen Feuerwehrpflichtigen, welche noch vor dem 1. April d. I. der Freiwilligen Feuerwehr beitreten, von Entrichtung des Jahresbeitrags pro 1903/1904 befreit sind.
Die Anmeldung zur Freiwilligen Feuerwehr hat bei dem Kommando derselben zu erfolgen.
Den 18. März 1903.
StadtfchuttH.-Amt:
Welker.
Altensteig.
I 0 ÜK 8
IlMM
Verwandten, Freunden und Bekannten die überaus schmerzliche Nachricht, daß uns unsere liebe Gattin, Mutter, Schwester, Schwieger- und Großmutter
Marie Keck. geb. Themer
im Alter von 59 Jahren Montag abend durch einen sanften Tod entrissen wurde.
Um stille Teilnahme bittet
der trauernde Gatte:
Louis Beck beim Bahnhof.
Beerdigung: Donnerstag nachmittag 3 Uhr.
Atrerirtiiis,nssr.
Tsdes-Auzeige.
Tiesbetrübt geben wir Verwandten, Freunden und Bekannten, die schmerzliche Nachricht, daß unser lieber Gatte Vater und Großvater
Schultheiß Schlecht
nach kurzer Krankheit heute, Montag abend 12 Uhr unerwartet schnell sanft in dem Herrn entschlafen ist.
Um stille Teilnahme bitten:
Die tkaicrOm Hinterdliedeie».
Beerdigung: Donnerstag, vormittag 11 Uhr.
I« M.
ausgeliehen
können sogleich werden.
Von wem? — sagt
die Exp. d. Bll
Göttelsinge».
Ein jüngerer
Arbeiter
kann sofort eintreten.
Auch nimmt einen kräftigen
Jungen
in die Lehre
Fr Klumpst
Wagner._
Nagold.
Ein jüngeres geordnetes
sucht bis 1. April
Frau Amtsrichter Schmid.
Altensteig.
Kienensiichter- Uersammlung des SchvarMld- Bieueuzüchltt-Bercius
findet statt am
Sonntag den 22. Mürz
von nachmittags 2'/L Uhr an bei Karl Bauer in Altensteig
Vortrag: Reform der Bienenzucht nach Freudensteinscher Art.
Vorstan d Gehring. Ein gut erhaltenes
Altensteig.
Meiner werten Kundschaft von hier und auswärts zur Kenntnis, daß ich wie seit vielen Jahren auch für diese Saison mein Lager in
«euch- n!> Klimswmikii
in nur guter und keimfähiger Ware gut sortiert habe
Lud. Walz
Gärtner.
Auch ist täalick
UW- LrlsoLss Ssoaüss -MH
zu haben
bei Obigem.
hat um den Preis von 85 Mk. zu verkaufen.
Wer? — sagt
die Ex p, d. Bl.
Für einen demnächst von Frau
vr. Ruding aus Nagold abzuhaltenden
Wntrrrichtslmrs in Blnmen- «nd Spitzen- Arbeiten
wollen sich lusttragende Teilnehmerinnen gefl. anmelden in der Exp. ds. Bl.'_
Zei AWtitlWeil
Magenweh und schlechtem Mage« leisten die bewährten
Kaisers
MkMMj-EakWkle»
stets sicheren Erfolg Paket ü 25 Pfg. bei
Fr. Flaig in Altensteig. Notiztafel
Die Maurer-, Zimmer-, Gipser-, Schmied-, Flaschner-, Anstrich- und Pflaster-Arbeiten zur Wiederherstellung der Kirche in Emmingen werden vergeben. Angebote an denKirchengemeinderatbis 1.April.
Fruchtpreise
Nagold, 14. März. Neuer Dinkel... 6 20 " Weizen ..... 10 50
Roggen..
Gerste ..... 8 60 Haber ..... 8 —
Mühlfrncht ...-
Bohnen ..... 7 40
Wicken..
Calw, 14. März.
6 09 9 25 8 10
8 38
7 57
8 -
7 — 6 80
9 -
6 — 8 5»
8 — 7 —
Kernen neuer Gerste neue Dinkel neuer Haber neuer Wicken . .
8 80 8 50
6 30
7 40
8 62 8 35 6 26
7 15
8 —
8 60 8 20 6 20 6 90
Gestorbene:
Dunningen: Dekan Wetze r.
Aulendorf: Franz Anton Paradeis, Förster, 77 Jahre.