Aufforderung

an öie Kundebesihsr zur Werfteuerung ihrer Kunde

auf das Etatsjahr

1 April 1903 L»i» 31. würz 1904.

In Gemäßbeit der Gesetze vom 8. September 1852 (Reg.-Bl. S. 187) und vom 16. Januar 1874 (Reg.-Bl. S. 79) werden sämtliche Hunde­besitzer zur Versteuerung ihrer Hunde auf das Etatsjahr 1. April 1903 bis 31. März 1904 aufgefordert, indem zugleich folgendes bemerkt wird:

1) Von allen im Lande befindlichen Hunden, welche über 3 Monate alt sind, ist eine Abgabe zu entrichten, welche 8 Mark für jeden Hund, ohne Unterschied der Benützung derselben beträgt.

2) Steuerpflichtig ist der Inhaber des Hundes. Wer in dem Etatsjahr 1. April 1902 bis 31. März 1903 einen Hund versteuert hat, und denselben in der Zeit vom 1. bis 15. April 1903 nicht abmeldet, hat die Steuer von demselben für das Etatsjahr 1. April 1903 bis 31. März 1904 fortzuentrichten, wenn er gleich am 1. April 1903 keinen Hund mehr besitzt.

3) Auf den 1. April 1903 haben nur diejenigen Steuerpflichtigen Anzeige zu machen, welche am 1. April einen Hund von steuerpflichtigem Alter besitzen, ohne schon in dem Vorjahr einen Hund angezeigt und ver­steuert zu haben, sowie diejenigen, welche am 1. April mehr steuerpflichtige Hunde besitzen, als sie in dem Vorjahre angezeigt und versteuert haben (Anmeldung). Diese Anzeige ist spätestens bis 15. April zu machen. Wer am 1. April einen in dem Vorjahr versteuerten Hund nicht mehr hat und auch keinen andern Hund an Stelle desselben besitzt, hat hievon ebenfalls spätestens bis 15. April Anzeige zu machen, wenn er von der Steuer für das neue Etatsjahr befreit werden will (Abmeldung).

4) Wie die Anzeige der Hunde, so hat auch die Abmeldung der­selben schriftlich oder mündlich bei dem Ortssteuerbeamten desjenigen Orts zu geschehen, an welchem der Hundebesttzer (Inhaber) am 1. April wohnt. Dabei werden die Hundebesitzer darauf aufmerksam gemacht, daß der Orts­steuerbeamte für jede Abmeldung eine Bescheinigung zu erteilen hat.

Ist der Wohnort des Hundeinhabers Sitz eines Kameralamts, so hat die Anmeldung und Abmeldung bei dem Kameralamt zu geschehen.

5) Wer «ach dem 1. April im Laufe der 3 Quartale AprilJuni, JuliSeptember und OktoberDezember 1903 in den Be­sitz eines über 3 Monate alte Hundes kommt, hat, sofern nicht der letztere an die Stelle eines andern, von demselben Besitzer bisher versteuerten Hundes tritt, innerhalb 14 Tagen Anzeige hievon zu machen, und vom nächsten Quartale an die Abgabe für den Rest deS Etatsjahres zu ent­richten, ohne Rücksicht darauf, ob der Hund schon von einem frühere« Besitzer auf dieselbe Zeit versteuert worden ist.

6) Sobald ein Hnnd, welcher bisher unangezeigt geblieben ist, weil derselbe das abgabepflichtige Alter von 3 Monaten noch nicht er­reicht hatte, in dieses Alter eintritt, hat der Besitzer in gleicher Weise innerhalb 14 Tagen Anzeige hievon zu machen und vom nächsten Quar­tale an die Abgabe für den Rest des Etatsjahres zu entrichten.

7) Die vorgeschriebene Anzeige eines Hundes (Ziff. 3, Abs. 1 Ziff. 5 und 6 oben) ist auch dann zu erstatten, wenn der Besitz vor Ablauf der Anzeigefrist (Ziff. 3, Abs. 1 und Ziff. 5 und 6 oben) wieder aufge­hört hat.

8) Wer die vorgeschriebene Anzeige eines Hundes nicht oder nicht rechtzeitig macht, oder wer unrichtigerweise einen Hund, welchen er am 1. April noch besaß, innerhalb der Aufnahmezeit abmeldet und nicht biS zum 15. April die Abmeldung zurücknimrrt, hat den vierfachen Betrag der gesetzlichen Abgabe zu bezahlen.

9) Wenn in einer Gemeinde auf Grund der Gesetze vom 24. März 1899 (Reg.-Bl. Seite 237) und vom 2. Juli 1889 (Reg.-Bl. Seite 215) ein örtlicher Zuschlag zur Hundeabgabe erhoben wird, so wird derselbe gleichzeitig mit der staatlichen Abgabe angesetzt und eingezogen.

Sind in einer Gemeinde die zum Hüten von Schafen verwendeten Hunde von dem Zuschlag ausgenommen, so haben die Besitzer solcher Hunde dem Ortssteuerbeamien eine Bescheinigung des Gemeinderats ihres Wohnorts darüber vorzulegen, daß die Ausnahme von dem Zuschläge auf ihre Hunde zutreffe.

Die Ortsvorsteher und Ortssteuerbeamten werden angewiesen, die vorstehende Aufforderung an die Hundebesitzer am 1. April ds. Js. auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen und dem Inhalt der­selben entsprechend die Aufnahme der Hunde zu besorgen.

Nagold-Altensteig, den 14. März. 1903.

K. KberamL: K. Kameratarnt:

mir

Nagold.

letzter Verkauf einer iireeh Alsdelfehreiuerei

Aus der Konkursmasse des Friedrich Strähle, Schreiners hier, bringe ich die auf Markung Nagold gelegenen Grundstücke:

Gebde. Nr. 369 s u. v, 5 s 01 qm Wohn- und Werkstattgebäude nebst Hoframn an der Calwerstraße. Zubehörden: 1 neuer 5pferd. Drehstromelectromotor, 2 Hobelmaschinen, 1 Band- und 1 Kreissäge, 1 eis. Drehbank, 1 Leimofen

P.-Nr. 3740/2 5 s 61 qm Baumacker (Bauplatz) beim Haus

angeschlagen zu 11000 Ml., angekanft z« 7000 Mk.

am Samstag, den 21. Mär; d. I.

Vormittags 11 Uhr

auf dem Rathaus in Nagold im letzten öffentlichen Aufstreich aus freier Hand zum Verkauf.

Kaufsliebhaber, auswärtige mit Bermögenszeugnissen neuesten Datums versehen, sind eingeladen.

Den 16. März 1903.

Konkursverwalter:

A.G.Sekr. Schaufler.

Hewerbe-Mrein Altensteig.

Am Sonntag, 22. März

Mittags 4 Uhr im Stonrr

des Herrn Oberförster Weith über den

Plan rinn Thalsperre a» der overe» Nagold.

Hiezu ist jedermann freundlich eingeladen.

Der Ausschuß.

Ritter.

Schmidt.

Altensteig Stadt.

Bekairirtiirnchitiig

betreffend Erhebung einer Feuerloehrabgabe.

In Gemäßheit des Art. 22 der Landesfeuerlösch-Ordnung vom 7. Juni 1885 wird hier eine jährliche, je auf 1. April zu entrichtende, nach Maßgabe der Einkommens- und Vermögens-Verhältnisse der einzelnen Pflichtigen auf 2, 6 und 10 Mk. abgestufte Abgabe als Beitrag zu den Kosten des örtlichen Feuerlöschwesens erhoben.

Zur Bezahlung dieser Abgabe sind alle am 1. April d. I. in hies. Stadt wohnhaften, der Freiwilligen Feuerwehr nicht angehörigen, feuer­wehrpflichtigen Männer im Alter vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 50. Lebensjahr verpflichtet, mit Ausnahme der durch Krankheit, Gebrech­lichkeit oder durch öffentl. Berufspflicht (Art. 14 Abs. 2 der L.-F.-O.) verhinderten.

Dies wird mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß diejenigen Feuer­wehrpflichtigen, welche noch vor dem 1. April d. I. der Freiwilligen Feuerwehr beitreten, von Entrichtung des Jahresbeitrags pro 1903/1904 befreit sind.

Die Anmeldung zur Freiwilligen Feuerwehr hat bei dem Kommando derselben zu erfolgen.

Den 18. März 1903.

StadtfchuttH.-Amt:

Welker.

Altensteig.

I 0 ÜK 8

IlMM

Verwandten, Freunden und Bekannten die überaus schmerz­liche Nachricht, daß uns unsere liebe Gattin, Mutter, Schwester, Schwieger- und Großmutter

Marie Keck. geb. Themer

im Alter von 59 Jahren Montag abend durch einen sanften Tod entrissen wurde.

Um stille Teilnahme bittet

der trauernde Gatte:

Louis Beck beim Bahnhof.

Beerdigung: Donnerstag nachmittag 3 Uhr.

Atrerirtiiis,nssr.

Tsdes-Auzeige.

Tiesbetrübt geben wir Verwandten, Freunden und Bekannten, die schmerzliche Nachricht, daß unser lieber Gatte Vater und Großvater

Schultheiß Schlecht

nach kurzer Krankheit heute, Montag abend 12 Uhr unerwartet schnell sanft in dem Herrn entschlafen ist.

Um stille Teilnahme bitten:

Die tkaicrOm Hinterdliedeie».

Beerdigung: Donnerstag, vormittag 11 Uhr.

I« M.

ausgeliehen

können sogleich werden.

Von wem? sagt

die Exp. d. Bll

Göttelsinge».

Ein jüngerer

Arbeiter

kann sofort eintreten.

Auch nimmt einen kräftigen

Jungen

in die Lehre

Fr Klumpst

Wagner._

Nagold.

Ein jüngeres geordnetes

sucht bis 1. April

Frau Amtsrichter Schmid.

Altensteig.

Kienensiichter- Uersammlung des SchvarMld- Bieueuzüchltt-Bercius

findet statt am

Sonntag den 22. Mürz

von nachmittags 2'/L Uhr an bei Karl Bauer in Altensteig

Vortrag: Reform der Bienen­zucht nach Freudensteinscher Art.

Vorstan d Gehring. Ein gut erhaltenes

Altensteig.

Meiner werten Kundschaft von hier und auswärts zur Kenntnis, daß ich wie seit vielen Jahren auch für diese Saison mein Lager in

«euch- n!> Klimswmikii

in nur guter und keimfähiger Ware gut sortiert habe

Lud. Walz

Gärtner.

Auch ist täalick

UW- LrlsoLss Ssoaüss -MH

zu haben

bei Obigem.

hat um den Preis von 85 Mk. zu verkaufen.

Wer? sagt

die Ex p, d. Bl.

Für einen demnächst von Frau

vr. Ruding aus Nagold abzu­haltenden

Wntrrrichtslmrs in Blnmen- «nd Spitzen- Arbeiten

wollen sich lusttragende Teilnehmer­innen gefl. anmelden in der Exp. ds. Bl.'_

Zei AWtitlWeil

Magenweh und schlechtem Mage« leisten die bewährten

Kaisers

MkMMj-EakWkle»

stets sicheren Erfolg Paket ü 25 Pfg. bei

Fr. Flaig in Altensteig. Notiztafel

Die Maurer-, Zimmer-, Gipser-, Schmied-, Flaschner-, Anstrich- und Pflaster-Arbeiten zur Wieder­herstellung der Kirche in Emmingen werden vergeben. Angebote an denKirchengemeinderatbis 1.April.

Fruchtpreise

Nagold, 14. März. Neuer Dinkel... 6 20 " Weizen ..... 10 50

Roggen..

Gerste ..... 8 60 Haber ..... 8

Mühlfrncht ...-

Bohnen ..... 7 40

Wicken..

Calw, 14. März.

6 09 9 25 8 10

8 38

7 57

8 -

7 6 80

9 -

6 8 5»

8 7

Kernen neuer Gerste neue Dinkel neuer Haber neuer Wicken . .

8 80 8 50

6 30

7 40

8 62 8 35 6 26

7 15

8

8 60 8 20 6 20 6 90

Gestorbene:

Dunningen: Dekan Wetze r.

Aulendorf: Franz Anton Paradeis, Förster, 77 Jahre.