1'«l6plio« Nr. 11.
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M. 18.
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Dienstag, 3. Ieöruar,
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Vom Panamakanal.
Während die Länder der alten Kulturwelt von Waffen starren, entstehen jenseits der Meere auf verhältnismäßig erst kurze Zeit besiedelten Gestaden gewaltige Werke des schaffenden Menschengeistes, die unmerklich, aber sicher den Schwerpunkt der Welt verschieben und nach und nach aus der europäischen Interessensphäre heraus nach Westen rücken. Naturgemäß sind es in erster Linie Einrichtungen, die dem Verkehr dienen, wie die Pacificbahn, sowie gewisse Kanalbauten. Jetzt soll nun auch noch das letzte große Verkehrsproblem gelöst werden, welches das 19. Jahrhundert dem 20. als Erbe hinterlassen hat, der Panama-Kanal. Der zukünftige Panamakanal ist amerikanisches Staatsgebiet. Er ermöglicht es den beiden Union-Geschwadern, dem im atlantischen und dem im großen Ozean, sich zu vereinigen und diesseits oder jenseits von Zentralamerika eine Flotte von doppelter Stärke zu bilden. Er hat für die Union dieselbe Bedeutung wie für uns der Nord-Ostsee-Kanal, nur in hundertfacher Vergrößerung; seine Fertigstellung und Besitzergreifung charakterisieren sich mit einem Worte als entscheidender weltgeschichtlicher Wendepunkt. Es dürfte nicht ohne Wert sein, einen kurzen Rückblick auf die bisherige Entwickelung des Kanalprojektes zu werfen, sowie einige Angaben über die geplante Vollendung zu machen. Die Anregungen, den Isthmus von Panama zu durchstechen, reichen bis ins 16. Jahrhundert zurück. Nach der Eröffnung des Suezkanals trat man ernsthaft an das Projekt heran. Ein französischer Marineleutnant, Bonaparte Wyse, erhielt 1878 die Konzession zum Vau und bildete ein Jahr darauf eine in Frankreich domizilierte Gesellschaft von 135 deutschen, französischen und amerikanischen Kapitalisten, an deren Spitze Lesseps stand. Ihr verkaufte Wyse seine Konzession um ca. 18 Millionen Mark. Nach Beendigung der Vorarbeiten wurde der Bau in Angriff genommen, der nach der Berechnung Lesseps rund eine Milliarde Mark kosten sollte. Die Länge des Kanals war auf vierundsiebzig Kilometer veranschlagt. Nach dem Lesfeps'schen Plane wurde bis Ende 1887 gearbeitet. Dann kam der Panamakrach — die Entdeckung eines Systems von Mißbräuchen und Korruption in der Leitung, wie es einzig in der Welt dasteht. Gleichzeitig stellte es sich heraus, daß ein ebener Kanal, wie ihn Lesseps geplant hatte, nicht durchführbar war, es mußte ein solcher mit Schleusen gebaut werden. Von 87—89 wurde dann nach einem neuen Projekt gearbeitet, das diesem Bedürfnis Rechnung trug. Da aber brach der Bankerott aus und die Arbeiten wurden eingestellt. Ein gerichtlicher Verwalter wurde eingesetzt, dessen Hauptaufgabe darin bestand, das Vermögen der Gesellschaft zusammen zu halten und die Konzession nicht verfallen zu lassen, damit eine neue Gesellschaft die Vollendung des Unternehmens sichern könne. Der Verwalter überzeugte sich zunächst, daß der Kanal ausführbar war, was infolge des Zusammenbruchs der Lesfeps'schen Gesellschaft zweifelhaft geworden war. Er konstatierte auch, daß die vorhandenen Anlagen einen Wert von 450 Mill. Franken repräsentierten. Nach vielen Bemühungen kam 1894 eine neue Gesellschaft zustande; es wurde auch etwas weiter gearbeitet — bis 1900 waren etwa 2000 Arbeiter thätig. Die Zeit, die nach dem neuen Plan für den Ausbau des Kanals notwendig ist, wird auf noch 14 Jahre angeschlagen, die Kosten sollen 525 Millionen Frauken für Bauarbeiten allein betragen, ohne Verwaltung oder Finanzkosten. Von dieser neuen Gesellschaft haben nun die Vereinigten Staaten den Kanal übernommen und sind, Kolumbien gegenüber, in deren Rechte eingetreten. Das Land, das der Panamakanal durchschneidet, ist zum Teil gebirgig. Es würde nun ungeheure Mühe und Kosten verursachen, dem Kanal durchweg das Meeresniveau zu geben. Deshalb werden vier Schleusen angelegt. Das heißt, der Kanal wird in verschiedene Höhen- Abschnitte geteilt. Da aber die Schiffe nicht bergauf klettern können, so werden sie durch Wasserdruck in Schleusenkammern von einem Kanalabschnitt in den anderen emporgehoben. Die Schleusen werden 225 Meter lang werden. An jedem Ende werden sie von einem starken Thor abgeschlossen. Steht das Schiff zwischen den beiden Toren uuf dem niedrigeren Wasserspiegel, um auf den höheren hinaufzusteigen, so wird das Hintere Thor der Schleusenkammer geschlossen und von dem höher gelegenen Teil des Kanals wird durch das vordere Thor der Schleuse so lange Wasser in die Kammer gelassen, bis das Schiff von ihm auf die gleiche Höhe mit dem Wasserspiegel des höhergelegenen Kanalteils emporgehoben ist und in diesen einfahren kann. Von dem höchsten Abschnitt des Kanals, der dreißig Meter über der Meeres-Obersläche liegt und sein Wasser von einem See erhält, .w^rdßn dis Schiffe .danfl,, achcher anders Seift
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Meter breit und neun Meter tief werden. Es können ihn also bequem die größten Schiffe befahren. Die Schleusen werden mit Doppelkammern versehen, so daß gleichzeitig in jeder Schleuse ein Schiff hinauf und eines hinuntergebracht werden kann. Das Fahren durch den Kanal wird natürlich langsam vonstatten gehen, da die Schiffe bei jeder Schleuse Aufenthalt haben. Gegen den ungeheuren Zeitgewinn aber, der sich daraus ergiebt, daß sie den Umweg um das Kap Horn an der Südspitze Amerikas nicht mehr machen müssen, spielt das gar keine Rolle.
Tagespolitik.
Das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb zieht seine Kreise, wenn auch bei Weitem nicht alle Entscheidungen auf Grund der einzelnen Bestimmungen durch alle Blätter gehen. Ein interessantes Urteil betrifft die Preisfrage. Es kommt vor, daß ein gar zu eifriger Konkurrent ganz speziell und mit aller Bestimmtheit versichert, eine genau bezeichnete Ware sei bei ihm billiger, als in anderen deutlich bezeichneten Gewerbebetrieben. Das erscheint-harmlos, es ist aber schon Verurteilung in dem Falle eingetreten, daß sich die Behauptung als nicht zutreffend erwies. Es ist ja der Wettbewerb nicht überall zu solcher Schärfe gediehen, daß nun auf jedes kleine Stück, welches die geschäftliche Hitze hervorruft, geachtet und gleich der Klageweg beschritten wird, immerhin können sich die Gegensätze einmal zuspitzen und dann bietet das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb eine Handhabe zur Anrufung des Gerichts-
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In Holland ist ein folgenschwerer Ausstand ausgebrochen. Die Transportarbeiter in Amsterdam haben schon seit einigen Tagen die Arbeit eingestellt und ihnen sind jetzt die Eisenbahnarbeiter gefolgt. Die der Nationalen Föderation angeschlosfenen Organisationen der Transportarbeiter verlangen solidarisch die Entlassung aller Streikbrecher und die Wiedereinstellung aller Entlassenen. Die Vereinigung der Eisenbahnarbeiter beschloß bei der Direktion der Eisenbahngesellschaft darauf zu bestehen, daß sie keine Wagen für Schiffsverfrachter rangieren lasse, deren Personal sich im Ausstande befinde. Die Versammlung nahm einen Beschlußantrag an, nach dem im Falle der Nichtbewilligung der Forderungen ein allgemeiner Ausstand im ganzen Lande für alle Eisenbahnen- und Tramwaybediensteten erklärt werde. Die Eisenbahnzüge der holländischen Gesellschaft nach Belgien und Frankreich erleiden nur geringfügige Verspätungen, während die Verspätungen bei den Zügen nach Deutschland fast eine Stunde beträgt. Da auf beiden Bahnhöfen der Staatseisenbahn in Amsterdam die Arbeiter streiken, so geht kein Zug der Staatseisenbahnen ab. Die Arbeiter der Linie Utrecht-Amsterdam streiken vollständig. Nach einer Meldung aus Utrecht beschloß dort eine Versammlung der Vorstände der Vereine der organisierten Eisenbahnangestellten, einer etwaigen Aufforderung der Führer der Organisationen, in den Ausstand zu treten, sofort zu folgen.
AeutfEer Weichstag.
* Werkt«, 31. Jan. Nachdem die Abkommen mit der Schweiz und mit Italien betreffend den gegenseitigen Patentschutz in dritter Lesung ohne Debatte angenommen sind, wird die zweite Lesung des Kinderschutzgesetzes bei tz 1 fortgesetzt. Abg. Hasse (natl.) hofft, daß das Gesetz im Wesentlichen nach den Beschlüssen der Kommission zur Annahme gelangen werde. Die weitere Debatte über ß 1 des Kinderschutzgesetzes dreht sich ausschließlich um die Frage der Schädlichkeit der „Hütejungen-Arbeit" und die von den Sozialdemokraten beantragte Einbeziehung der Landwirtschaft in das Gesetz. Staatssekretär Graf Posadowsky erkennt die großen Verdienste des Lehrer Agahd an, aber auch er sei der Meinung, daß man die landwirtschaftliche und ge- gewerbliche Kinderarbeit nicht in einem Gesetz regeln könne. Abg. Bräsicke (frs. Vp.) erklärt unter dem Beifall der Rechten, daß die Thätigkeit der Hütejungen nicht so schlimm sei, wie es dargestellt werde. Die Arbeit dieser Kinder sei im Allgemeinen ganz gesund! Die Abgg. Gamp (Rp.) und Sieg (natl.) weisen in erregten Ausführungen die Darstellungen über die Gefahren der Kinderarbeit auf dem Lande zurück und berufen sich auf die Zustimmung des Abgeordneten Bräsicke! Abg. Zwick (frs. Vp.) hebt hervor, daß Bräsicke nur für seine Person gesprochen habe. Schließlich wird tz 1 unverändert angenommen. Im weiteren Verlauf der Debatte nimmt Staatssekretär Graf Posadowsky auf eine Frage des Abg. Wurm Veranlassung, gegen die Auffassung Stellung zu nehmen, wonach die Bestimmungen über die Arbeitszeit der Angestellten im Gastwirtsgewerbe
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Kammer der Abgeordneten.
* Stuttgart, 31. Jan. (141. Sitzung.) Die heutige Debatte über den Art. 4 des Volksschulgesetzes wurde eingeleitet durch eine Rede des Präsidenten des Konsistoriums, Freiherrn von Gemmingen, der sich dem Entwurf bezw. dem Kommisstonsantrage anschloß. Nach Hilden brands Begründung der gestern eingebrachteu sozialdemokratischen Anträge, die die Abschaffung der geistlichen Ortsschulaufsicht und deren Ersetzung durch die Aufsicht eines vom Ortsschulrat gewählten Inspektors fordern, sprach noch als zweiter Vertreter protestantischer Anschauungen Prälat v. Sandberger, der die Beibehaltung der geistlichen Ortsschulaufsicht vom Standpunkt der geschäftlichen Entwickelung und Erfahrung verteidigte. Er gab dem Wunsche Ausdruck, daß Lehrer und Geistliche sich bald wieder die Hand zu gemeinsamer Arbeit reichen mögen. Der Kultusminister beschränkte sich in der Hauptsache darauf, die Angriffe Hildenbrands zurückzuweisen, vor allem dessen Behauptung, die Regierung weiche vor dem Klerikalismus zurück. Er that das mit dem Bedauern, den Vorwurf jetzt hören zu müssen, wo das Centrum nicht nur Artikel 4, sondern auch die übrigen Fortschritte ablehne. Der Präsident teilte mit, daß Abg. Schmidt-Maulbronn seinen Antrag: „Die Ortsschulbehörde ist teils dem Oberamt, teils dem Bezirksschulaufseher, teils dem gemeinschaftlichen Oberamt in Schulsachen untergeordnet/ ergänzt hat durch einen Antrag auf Uebertragung der Schulaufsicht an die Octsschulbehörde. Die technische Aufsicht und das Prüfungsrecht sollen dem Bezirksschulaufseher allein obliegen. Vizepräsident v. Kiene (Ctr.) rief die beiden Konzessionen zu gemeinsamem Kampfe um die Erhaltung der religiös-sittlichen Erziehungen der Jugend auf und verteidigte die in der Presse vielfach angegriffene Petition der katholischen Familienväter. Den Schluß machte der Deutschparteiler v. Geß, der die von Zentrumsseite aufgestellte Konstruktion eines Rechtes der Kirche auf die Schulleitung als unhaltbar zurückwies und erklärte, dem Regierungsentwurft bezw. dem Kommissionsantrag zustimmen zu wollen.
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* Aktensteig, 1. Febr. Der Würlt. Schutzverein für Handel und Gewerbe schreibt uns: Neuerdings haben sich verschiedene Personen wieder über ihren Heceinfall bei norddeutschen und bayerischen Wäsche-Detailreisenden beschwert. Wie wir schon mehrmals veröffentlicht haben, machen diese Reisenden dem Publikum vor, es handle sich um eine besonders vorzügliche Qualität, was der Wahrheit nicht entspricht. Waren von dieser Beschaffenheit sind in jedem Platzgeschäft für den halben Preis zu haben. Sodann hausieren zurzeit wieder die Angestellten verschiedener norddeutscher „Kunstanstalten" mit „Haussegen" im Lande herum. Dieselben geben an, im Auftrag eines Krüppelheims zu ikffin und appellieren an die Wohlthätigkeit der Bevölkerung. Endlich wurde uns in letzter Zeit eine Bettdecke übergeben, welche der Hausierer eines Stuttgarter Abzahlungsgeschäftes um den Preis von Mk. 12.— verkauft hatte. Der wirkliche Wert beträgt höchstens 3 Mk.— Also Vorsicht! Man weise diesen Hausierern im eigenen Interesse die THÜre!
* Aktensteig, 1. Febr. Der Januar oder Kältemonat ist nunmehr vom Thaumonat, dem Hornung abgelöst. Dieser Monat ist bei Wohl allen Leuten schon deswegen beliebt, weil er nur 28 Tage zählt, dann aber auch, weil er mit seinem zweiten Tage, Mariä Lichtmeß, schon ein leises Ahnen kommender Frühlingszeit in uns aufkommen läßt, denn „Kommt Lichtmeß gegangen, fangen die Tage an zu langen," und „Auf Lichtmessen können die Herren bei Tage essen." Ja, langsam, aber doch stetig von Tag zu Tag, nimmt nunmehr das Licht zu und behält der Winier auch auf einige Zeit noch das Heft in der Hand, sein Regiment ist doch gezählt und das ist ein Segen, denn, um nur eines zu erwähnen, unsere Holz- und Kohlenvorräte haben gewaltig abgenommen. Der Ursprung der Bezeichnung des Februar als „Hornung" ist trotz vielfacher Nachforschungen unserer Gelehrten noch nicht festgestellt. Die Einen führen ihn auf das in diesem Monat stattfindende Hörnen des Wildes zurück, die Anderen auf das Wort „Hör," welches gleichbedeutend ist mit Koth, weil der Thaumonat viel Schmutz auf Straßen und Wegen im Gefolge hat. Mag dem sein, wie ihm wolle, auf jeden Fall hoffen wir vom Februar, daß er sein Verhalten den alten Wetterregeln gemäß einrichten wird, die da sagen, daß er alles andere, nur nicht frühlingsmäßige Witterung bringen soll, denn:. „Wenn der Hornuttn warm
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