B.komntmachuns

des

M». Temsümimrdos XIII. <K. W.) AmMrps,

betreffend das Kurpfuschertum und die Heilmittelanzeigen.

Unter Aufhebung der Verfügung vom 8. Dezember ISIS (Staats- Anzeiger* vom 10. Dezember 191b Ar. 280), soweit diese seit Erlassung der Verfügung vom 8. März 1916 (»Staatsanzeiger" vom 10. März 1910 Nr. 58) noch zu Recht bestanden hat, wird auf Erund des tz S d des Gesetzes über den Belagerungsznstand in Verbindung mit Artikel 68 der Reich«erfassung folgendes bestimmt:

l.

1. Den Personen, die sich gewerbsmäßig mit der Behandlung von Kr ^heilen, Leiden oder Körperschäden an Menschen befassen, ohne die entsprechende staatlich« Anerkennung (Approbation) zu besitzen wird ver­boten, ihren Gewerbstrieb anders als durch Bekanntgabe am Wohnhaus, tm Adreh- oder Fernsprechbuch anzukilndigen.

Zahntechniker, Bandagisten und Hühneraugenoperateure, sowie Per­sonen, die Turn- und Eymnaftikunterricht erteilen, werden von diesem Verbot nickt betroffen.

2. Es wird verboten, G ^ - Mittel oder Verfahren, die zur

Verhütung der Empfängnis ol er zur Beseitigung der Schwangerschaft oder von Menstruationsstoniugen usw. bestimmt sind, öffentlich k'izu- stellen, anzuköndigen in der Tagespresse, in Zeit- oder Druckst isten aller Art zu beschreiben, sowie im Umherziehen solche Gegenstände usw. anznbieten oder Bestellungen darauf zu sammeln.

3. Die unter Ziffer 1. bis 2 bezeichnten Handlungen sind auch in jeder irgendwie verschleierten Form verboten.

4. Die Ankündigung, Beschreibung und Anpreisung von Arzneien, Heilmitteln, Verfahren und Apparaten oder sonstigen Gegenständen, die zur Verhütung, Linderung <^>er Heilung von Krankheiten, Leide» oder Körperscköden bei Me ns Iren bestimmt find, in der Tages- oder Fach­presse und in Zeit- oder Druckschriften, unterliegt der Prüfung durch die Oberzensui stelle des Kriegspresseamtes. Für die Zulässigkeit der An­kündigung sind aus^ckliesiiich di« Listen der Oberzcnsurstelle maßgebend. Die Aufgeber von Anzeigen haben die Verantwortung dafür zu Lber- nebmen, daß das angezeigte Mittel nicht auf der unter Mitwirkung der Oderzenlurst-ll« aufgestellten List« der allgemein verbotenen Heilmittel usw. steht. Für Mittel der obenbezeichneten Art, die in den Listen der Oberze nsurstclle nicht enthalten find, ist die Erlaubnis der Oberzensur­stelle zur öffentlichen Ankündigung nachzusuchen. Das Gesuch ist bei de« Zensurstelle anzustingen, in deren Bereich der Aufgeber der An­zeige wohnt, im Bereich des diesseitigen Armeekorps bei der Presse- abreilung des stello. Generalkommandos, Stuttgart, Jägerstr. 11. Die bisherigen Verfügungen der Zensurstelle, betreffend die Zulassung solcher Anzeigen, treten außer Kraft«

!!.

Den unter I, Ziffer 1, genannten Personen ist verboten:

1. Eine Behandlung, die nickt auf Grund eigener Wahrnehmungen an'dem zu Bebändernden erfolgt (Fernbehandlung).

2. Di« Behandlung mittels mvstiscker Verfahren.

3. Di« Behandlung gemstngrfährlicker Krankheiten (Aussatz. Cho­lera. Flecktvphus. Gelbfieber. Pest, Pocken), sowie sonstiger über­tragbarer Krankheiten.

4. Die Behandlung aller Krankheiten oder Leiden der Geschechis- »rgane, von Svpbilis, Schanker und Tripper, auch wenn sie an anderen Körperteilen als an den Geschlecktsorganen austreten, so­wie sede Behandlung von Frauenkrankheiten, auch die inner« Massage der weiblichen Unterleibsorgane.

5. Die Behandlung von Krebskrankheiten.

6. Die Bebandlvng mittels Hypnose.

7 Die Behandlung unter Anwendung von Betäubungsmitteln, mit Ausnahme solcher, die nicht über den Ort der Verwendung hinaus wirken.

3. Die Behandlung unter Anwendung von Einspritzungen unter die Haut oder in die Bluibahn, soweit es sich nicht um eine nach Nr. 7 gestattete Anwendung von Betäubungsmitteln handelt.

M.

Zuwiderhandelnde haben, soweit nicht die bestehenden Gesetze eine Habere Strafe bestimmen, Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr, bei Vor- kiegen mildernder Umstände Hast- oder Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark zu gewärtigen.

Stuttgart, den 25. Februar 1S18.

De, stell». Kommandierende General: v. Scharfer.

Stadtschultheißenamt Talw.

Die auf Buttermarke Nr. IV vom Februar bestellte

Butler

kann gegen Abgabe der Bezugsmarken gekauft werden.

Auf eine Marke entfallen 62'/, Gramm. Die Builermarke Nr. lll kann nicht beliefert werden.

Bet den hiesigen Metzgern können gegen Fettmarke f

50 Gramm Schmalz

gekauft werden:

am Montag, den 4. März. Buchstaben A - K, am Dienstag, den S. März Buchstaben LZ.

Auf Lebensmittelmarke Rr. 25 (X kann bis Montag, den 4. März

findet von jetzt ab wieder

Sonntags um 2 Uhr im Bereinshaus statt.

Montag,

de» 4. März 1918

Turn-

Versammlung.

Kvangelifations-

Wortrag

Dienstag, 5. März, abends ",8 Uhr in Hirsau» im Hause Wil. Helmstraße 188» früh. Ziegelhütte

Thema: Die Gnaden- und Gerichtszeit.

Redner: Prediger Gugel aus Stuttgart. Eintritt frei. Federmann ist herzt, willkommen.

MkkkikN

empfiehlt

S-w- ml> Consmsereiii.

Auf 1. April, auch früher oder später ein braves, fleißiges, jüngeres

für Haushaltung

gesucht.

Frau Kaufmann Schlenker, Benzing,Schwen»inge«a.N.

WM

sucht

M. Horkheimer» Kunstbaum- wollwerke, Hirsau.

Komme am Samstag, den 9. März ' «10 Uhr auf den Mark­platz mit sämtlichen

und lade meine werte Kundschaft freuudlichst eia

Frau Barbara Lutz, Samen­händlerin in Eechinge«.

Grchlleidenden

und

Nbeumalikern

wird Bühlers Naturmittel bestens empfohlen. Vorrätig:

Hirsch-Apotheke, Stuttgart, Apotheke Metzger, Urach. Hauptversand: Fakob Bühler Urach, Espachstr. 22 (Württvg.

Attbulach-Calw» den 1. März 1918.

Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme an dem Verlust unserer lieben Mutter,

Großmutter und Schwiegermutter

!l.

geb. Frey,

insbesondere den Herren Ehren­trägern und der Schwester Sophie sagen tiefgefühl­ten Dank.

die trauernden Hinterbliebenen.

Einige aufgeweckte ordentliche

Jungen

finden jetzt oder nach Schulentlassung dauernde Beschästigung.

H. F. Baumann, Mech. KratzenfaLnk.

Suche I

sofort oder 1. April ehrliches, fleißi­ges, kräftiges und williges

Mädchen

s!

für Haushalt (keine Kinder).

mit 4 Personen

Wegen Verheiratung meines cit- herigen Mädchens, suche ich zu 4 Personen perl5.April oder 1.Mai ein tüchtiges, fieißiges im Haushalt und in der Küche selbständig erfahr.

Mädchen.

Angebote unter S. W. an die Geschäftsstelle dieses Blattes.

Frau Fr.RStzle, Pforzheim,

Durlacherstraße 65.

Braves fleißige«

Mädchen

Fleißiges

Mädchen

das möglichst schon gedient hat, auf 1. April

gesucht.

Frau E. Lutz, Pforzheim»

Krenzstrake 16.

das die Hausarbeiten versteht und schon gedient hat, ebenso

Miner MW.

das nähen und bügeln kann,

auf I. April gesucht.

Zeugnisse mit Lohnansprüchen erbeten an

Frau Fabrikant E. Friederich» Pforzheim, Friedenstr. 30.

Ehrliches jüngeres

Mädchen

welches auch etwas Gattenarbeit versteht, wird auf IS. März oder später in kleine Familie gesucht.

Zuverlässiges reinliches

Frau I. NStzle, Pforzheim,

Salierstra--e 37.

evang« für Küche und Haushalt

Suche

auf sofort oder 15. März ein jung.

gesucht.

Angebote mit Lohnansprüchen an

Herrn. Gropp. Fabrikant, Pforzheim, Wagnerstr. 15.

für Hausarbeit

FrauDr. Kelbke, Pforzheim»

Bleichstrase 33.

1 KWnbllsset

hat wegen Entbehrlichkeit abzugeben Oswald BSgele, Vischoffstra e 496 /, pari.

B.'.S Trinach.

Am nächsten Dienstag, den S. Mättz

Marmelade

und auf Lrheurmitielmarke Nr. 26 /I bis zu diesem Tage

Käse

bestellt werbe«.

Die Kleinhändler haben die Bestellmarken mit den Zucherbestell- marken und Bezugsmarken voin Februar am Dienstag, den 5. März 1918 auf dem Rathaus Zimmer Nr. L (Stadtbauaint) abzuiicfern.

Catn», den 1. März lSl».

StLdtfchottheitzertamt: A. v. Drei-.

Gleise, Kipp­wagen, Lokomotiven

kaufen stets gegen sofortige Barzahlung in beliebigen Mengen

Gebrüder Eiche*gr3n, ^ Stratzburg i. Elf.

findet _

Vieh- und SR Schweinemarkt

hier statt, woz« eiuiadtt

der Gemeinderat.