B.komntmachuns
des
M». Temsümimrdos XIII. <K. W.) AmMrps,
betreffend das Kurpfuschertum und die Heilmittelanzeigen.
Unter Aufhebung der Verfügung vom 8. Dezember ISIS („Staats- Anzeiger* vom 10. Dezember 191b Ar. 280), soweit diese seit Erlassung der Verfügung vom 8. März 1916 (»Staatsanzeiger" vom 10. März 1910 Nr. 58) noch zu Recht bestanden hat, wird auf Erund des tz S d des Gesetzes über den Belagerungsznstand in Verbindung mit Artikel 68 der Reich«erfassung folgendes bestimmt:
l.
1. Den Personen, die sich gewerbsmäßig mit der Behandlung von Kr ^heilen, Leiden oder Körperschäden an Menschen befassen, ohne die entsprechende staatlich« Anerkennung (Approbation) zu besitzen wird verboten, ihren Gewerbstrieb anders als durch Bekanntgabe am Wohnhaus, tm Adreh- oder Fernsprechbuch anzukilndigen.
Zahntechniker, Bandagisten und Hühneraugenoperateure, sowie Personen, die Turn- und Eymnaftikunterricht erteilen, werden von diesem Verbot nickt betroffen.
2. Es wird verboten, G ^ - Mittel oder Verfahren, die zur
Verhütung der Empfängnis ol er zur Beseitigung der Schwangerschaft oder von Menstruationsstoniugen usw. bestimmt sind, öffentlich k'izu- stellen, anzuköndigen in der Tagespresse, in Zeit- oder Druckst isten aller Art zu beschreiben, sowie im Umherziehen solche Gegenstände usw. anznbieten oder Bestellungen darauf zu sammeln.
3. Die unter Ziffer 1. bis 2 bezeichnten Handlungen sind auch in jeder irgendwie verschleierten Form verboten.
4. Die Ankündigung, Beschreibung und Anpreisung von Arzneien, Heilmitteln, Verfahren und Apparaten oder sonstigen Gegenständen, die zur Verhütung, Linderung <^>er Heilung von Krankheiten, Leide» oder Körperscköden bei Me ns Iren bestimmt find, in der Tages- oder Fachpresse und in Zeit- oder Druckschriften, unterliegt der Prüfung durch die Oberzensui stelle des Kriegspresseamtes. Für die Zulässigkeit der Ankündigung sind aus^ckliesiiich di« Listen der Oberzcnsurstelle maßgebend. Die Aufgeber von Anzeigen haben die Verantwortung dafür zu Lber- nebmen, daß das angezeigte Mittel nicht auf der unter Mitwirkung der Oderzenlurst-ll« aufgestellten List« der allgemein verbotenen Heilmittel usw. steht. Für Mittel der obenbezeichneten Art, die in den Listen der Oberze nsurstclle nicht enthalten find, ist die Erlaubnis der Oberzensurstelle zur öffentlichen Ankündigung nachzusuchen. Das Gesuch ist bei de« Zensurstelle anzustingen, in deren Bereich der Aufgeber der Anzeige wohnt, im Bereich des diesseitigen Armeekorps bei der Presse- abreilung des stello. Generalkommandos, Stuttgart, Jägerstr. 11. Die bisherigen Verfügungen der Zensurstelle, betreffend die Zulassung solcher Anzeigen, treten außer Kraft«
!!.
Den unter I, Ziffer 1, genannten Personen ist verboten:
1. Eine Behandlung, die nickt auf Grund eigener Wahrnehmungen an'dem zu Bebändernden erfolgt (Fernbehandlung).
2. Di« Behandlung mittels mvstiscker Verfahren.
3. Di« Behandlung gemstngrfährlicker Krankheiten (Aussatz. Cholera. Flecktvphus. Gelbfieber. Pest, Pocken), sowie sonstiger übertragbarer Krankheiten.
4. Die Behandlung aller Krankheiten oder Leiden der Geschechis- »rgane, von Svpbilis, Schanker und Tripper, auch wenn sie an anderen Körperteilen als an den Geschlecktsorganen austreten, sowie sede Behandlung von Frauenkrankheiten, auch die inner« Massage der weiblichen Unterleibsorgane.
5. Die Behandlung von Krebskrankheiten.
6. Die Bebandlvng mittels Hypnose.
7 Die Behandlung unter Anwendung von Betäubungsmitteln, mit Ausnahme solcher, die nicht über den Ort der Verwendung hinaus wirken.
3. Die Behandlung unter Anwendung von Einspritzungen unter die Haut oder in die Bluibahn, soweit es sich nicht um eine nach Nr. 7 gestattete Anwendung von Betäubungsmitteln handelt.
M.
Zuwiderhandelnde haben, soweit nicht die bestehenden Gesetze eine Habere Strafe bestimmen, Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr, bei Vor- kiegen mildernder Umstände Hast- oder Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark zu gewärtigen.
Stuttgart, den 25. Februar 1S18.
De, stell». Kommandierende General: v. Scharfer.
Stadtschultheißenamt Talw.
Die auf Buttermarke Nr. IV vom Februar bestellte
Butler
kann gegen Abgabe der Bezugsmarken gekauft werden.
Auf eine Marke entfallen 62'/, Gramm. Die Builermarke Nr. lll kann nicht beliefert werden.
Bet den hiesigen Metzgern können gegen Fettmarke f
50 Gramm Schmalz
gekauft werden:
am Montag, den 4. März. Buchstaben A - K, am Dienstag, den S. März Buchstaben L—Z.
Auf Lebensmittelmarke Rr. 25 (X kann bis Montag, den 4. März
findet von jetzt ab wieder
Sonntags um 2 Uhr im Bereinshaus statt.
Montag,
de» 4. März 1918
Turn-
Versammlung.
Kvangelifations-
Wortrag
Dienstag, 5. März, abends ",8 Uhr in Hirsau» im Hause Wil. Helmstraße 188» früh. Ziegelhütte
Thema: Die Gnaden- und Gerichtszeit.
Redner: Prediger Gugel aus Stuttgart. — Eintritt frei. — Federmann ist herzt, willkommen.
MkkkikN
empfiehlt
S-w- ml> Consmsereiii.
Auf 1. April, auch früher oder später ein braves, fleißiges, jüngeres
für Haushaltung
gesucht.
Frau Kaufmann Schlenker, Benzing,Schwen»inge«a.N.
WM
sucht
M. Horkheimer» Kunstbaum- wollwerke, Hirsau.
Komme am Samstag, den 9. März ' «10 Uhr auf den Markplatz mit sämtlichen
und lade meine werte Kundschaft freuudlichst eia
Frau Barbara Lutz, Samenhändlerin in Eechinge«.
Grchlleidenden
und
Nbeumalikern
wird Bühlers Naturmittel bestens empfohlen. Vorrätig:
Hirsch-Apotheke, Stuttgart, Apotheke Metzger, Urach. Hauptversand: Fakob Bühler Urach, Espachstr. 22 (Württvg.
Attbulach-Calw» den 1. März 1918.
Danksagung.
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme an dem Verlust unserer lieben Mutter,
Großmutter und Schwiegermutter
!l.
geb. Frey,
insbesondere den Herren Ehrenträgern und der Schwester Sophie sagen tiefgefühlten Dank.
die trauernden Hinterbliebenen.
Einige aufgeweckte ordentliche
Jungen
finden jetzt oder nach Schulentlassung dauernde Beschästigung.
H. F. Baumann, Mech. KratzenfaLnk.
Suche I
sofort oder 1. April ehrliches, fleißiges, kräftiges und williges
Mädchen
s!
für Haushalt (keine Kinder).
mit 4 Personen
Wegen Verheiratung meines cit- herigen Mädchens, suche ich zu 4 Personen perl5.April oder 1.Mai ein tüchtiges, fieißiges im Haushalt und in der Küche selbständig erfahr.
Mädchen.
Angebote unter S. W. an die Geschäftsstelle dieses Blattes.
Frau Fr.RStzle, Pforzheim,
Durlacherstraße 65.
Braves fleißige«
Mädchen
Fleißiges
Mädchen
das möglichst schon gedient hat, auf 1. April
gesucht.
Frau E. Lutz, Pforzheim»
Krenzstrake 16.
das die Hausarbeiten versteht und schon gedient hat, ebenso
Miner MW.
das nähen und bügeln kann,
auf I. April gesucht.
Zeugnisse mit Lohnansprüchen erbeten an
Frau Fabrikant E. Friederich» Pforzheim, Friedenstr. 30.
Ehrliches jüngeres
Mädchen
welches auch etwas Gattenarbeit versteht, wird auf IS. März oder später in kleine Familie gesucht.
Zuverlässiges reinliches
Frau I. NStzle, Pforzheim,
Salierstra--e 37.
evang« für Küche und Haushalt
Suche
auf sofort oder 15. März ein jung.
gesucht.
Angebote mit Lohnansprüchen an
Herrn. Gropp. Fabrikant, Pforzheim, Wagnerstr. 15.
für Hausarbeit
FrauDr. Kelbke, Pforzheim»
Bleichstrase 33.
1 KWnbllsset
hat wegen Entbehrlichkeit abzugeben Oswald BSgele, Vischoffstra e 496 /, pari.
B.'.S Trinach.
Am nächsten Dienstag, den S. Mättz
Marmelade
und auf Lrheurmitielmarke Nr. 26 /I bis zu diesem Tage
Käse
bestellt werbe«.
Die Kleinhändler haben die Bestellmarken mit den Zucherbestell- marken und Bezugsmarken voin Februar am Dienstag, den 5. März 1918 auf dem Rathaus Zimmer Nr. L (Stadtbauaint) abzuiicfern.
Catn», den 1. März lSl».
StLdtfchottheitzertamt: A. v. Drei-.
Gleise, Kippwagen, Lokomotiven
kaufen stets gegen sofortige Barzahlung in beliebigen Mengen
Gebrüder Eiche*gr3n, ^ Stratzburg i. Elf.
findet _
Vieh- und SR Schweinemarkt
hier statt, woz« eiuiadtt
der Gemeinderat.