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«dsnniert auswärts auf dieses Blatt bei! de» Postämtern und Postboten. I
Sclmstcrg, 16. KKLober
1897
Amtliches.
Die Bewerberinnen um das von JhierMajeüät der Königin gestiftete Ehrenzeichen für weiblicke Dienstboten weiden aufgewr- dert, ihre Gesuche bis spätestens 1. Dezember d. I. beim gemeinschaftlichen Amte des zuständigen rlrtes einzureichen. Näheres stehe diesbezügl. Bekanntmachung im „Staats-Anz." Nr. 237.
Ueber eine Hinausschiebung der Straf miindigkeitSgrenze.
vom vollendeten 12. auf das vollendete 14. Lebensjahr hat nach mehreren Blättern der preußische Kultusminister von der wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen eine gutachtliche Aenßerung abverlangt. Unter der Strafmündigkeitsgrenze versteht man bekanntlich das Lebensalter, bis zu welchem die strafrechtliche Verfolgung eines Kindes wegen begangener Uebelthaten gänzlich ausgeschlossen ist und nur eventuell auf Zwangserziehung erkannt werden darf. Eine solche Vorschrift — so wird uns aus Richterkreisen geschrieben — läßt sich ans zwei verschiedenen Gesichtspunkten beurteilen, vom ärztlichen, genauer vom psychologischen, und andererseits vom pädagogischen und Kriminalpolitischen. Stellt man sich auf den elfteren Standpunkt, so leuchtet von vornherein ein. daß überhaupt davon keine Rede sein kann, daß mit Erreichung eines bestimmten Lebensalters plötzlich mit einemmal dem Kinde die seine strafrechtliche Verantwortlichkeit begründende Einsicht kommt. Die Festsetzung einer Grenze hat nur die Bedeutung einer gesetzlichen Präsumtion, die es überflüssig machen soll, im Einzelfalle eine Feststellung über den Grad der erlangten Einsicht zu treffen. Gleichwohl kommen Fälle vor, in denen Kinder unter 12 Jahren zweifellos in verbrecherischer Absicht gehandelt haben, wie auch andere, in denen ältere Uebelthäter ebenso zweifellos nicht wußten, was sie thaten. Mit der Hinausrückung der Altersgrenze wächst aber unverkennbar die Gefahr, daß jugendliche Personen ans das Privilegium der Straflosigkeit hin sündigen und von anderen dazu angehalten werden. Wenn man die Verlegung auf das 14. Lebensjahr befürwortet, so geschaht das wohl hauptsächlich zu dem Zweck, um die Altersgrenze mit dem Ende der Schulpflicht in Uebereinstimmung zu bringen. Es hat große Unzuträglichkeiten im Gefolge, wenn man ein Kind von der Schulbank holt, um es vor den Strafrichter zu stellen und nach verbüßter Srmsc wieder in die Schule znrückzuschlcken. Aber das ist eine Frage, die den Arzt nichts angeht, sondern die wesentlich auf dem Gebiete der erzieherischen Thätig- keit liegt. Der Grundsatz, daß Schulkinder nur der Disziplin der Schule unterstehen, hat gewiß viel für sich und ist prinzipiell nicht zu beanstanden. Aber er muß auch Ausnahmen znlasicn, sei es nach der Schwere der Slrafthat, sei es nach der Persönlichkeit des Thäters. Mit der einfachen Bestimmung, daß Handlungen, die vor vollendetem 14. Lebensjahr begangen worden sind, strafrechtlich nicht verfolgt werden dürfen, kann es also nicht gethan sein. (N. T.)
Landesnachrichten.
* A l t e nst e ig, 15. Okt. Man schreibt uns: Mancher Schlosser oder Schmied wird gewiß noch nicht wissen, daß er Hausschlüssel für Nicht-Hausbesitzer nicht ohne weiteres anseriigen darf. Der Z 309 des Reichsstrafgesetzbuches giebt hierüber Ausschluß. Hiernach ist es Schlossern und Schmieden bei Androhung einer Geldstrafe von 90 Mk. oder bis zu vier Wochen Haft verboten, für irgend jemand Hausschlüssel ohne Genehmigung des Hausbesitzers oder dessen Stellvertreters anzufertigen.
* Tübingen, 12. Okt. Ein Bauer aus Häslach wollte gestern früh in Kirchentellinsfurth einsteigen, um nach Eyach zu fahren. Der schon in Bewegung be- findliche Zug warf ihn auf die Seite und er brachte einen Fuß unter die Räder, wodurch ihm die Zehen abgedrückt wurden. Der Zug machte sofort Halt, aber man fand niemand. Als es hell wurde, ging man den Fußspuren nach und fand den Verletzten, ruhig seine
Pfeife rauchend, ün nassen Grase mit seinem heftig blutenden Fuß. Auf alles Fragen gab er nur die Antwort: „Mei Fuß thnt et weh, aber mei Achsel!" Drei Stunden blieb er in Kälte und Nässe stehen, nahm im Adler noch ein Schnäpschen und dampfte mit dem 8 Uhr Zug ab, um seine Geschäfte zu besorgen. Erst dem Zureden der Mitreisenden gelang es, ihn in Tübingen zum Aussteigen und zum Aufsuchen des Arztes zu bewegen.
* Stuttgart, 13. Oktober. Laut einer Mitteilung des „Staatsanzeigers" wird auch die wnrtt. Postverwaltung die sog. Kartenbriefe vom l. November ab in den Verkehr bringen. Der „Staatsanzeiger" knüpft an diese Mitteilung die Bemerkung, daß der Ministerpräsident v. Mittnacht schon im Jahre 1887 die Anregung gegeben habe, Kartenbriefe einzuführen. Diese Anregung sei damals von der Reichspostverwaltung und von der bayerischen Postverwaltung zurückgewiesen worden.
* Stuttgart, 14. Oktober. Die Gründung von Getreideverkaufs-Genoffenschaften mit Lagerhausbetrieb schreitet im Lande vorwärts. Nachdem bereits in Weil der Stadt eine Genossenschaft in Thätigkeit getreten ist, wird demnächst auch das Lagerhaus der Getreideverkaufs-Genossenschast Kupferzell unter Dach gebracht werden; es kann gegen 5200 Ztr. Getreide aufnehmen. Man hofft, daß dieses Unternehmen, das von der Regierung kräftig befördert wird, dem Bauern- stände der dortigen, viel Getreide bauenden Gegend zum Vorteil gereicht. Schon im Herbst konnte sich die inmitten des Hagelgsbiets liegende Genossenschaft beim gemeinschaftlichen Einkäufe von allerlei Produkten ein dankbares Feld erringen.
Die Justizgesetzgebungs-Kommission der würt- tem belgischen Abgeordnetenkammer hat einen Paragraph der Polizeistrafgssetznovelle angenommen, in dem Wirte strafbar sind, wenn sie Personen unter 16 Jahren geistige Getränke verabreichen.
* Heilbronn, 13. Okt. Wie bekannt, besteht die Absicht, zwischen Heilbronn und Mannheim eine regelmäßige Dampferverbindung für Personen- und Güterverkehr einzurichten. Um die Fahrwafferverhält- niffe zu prüfen, ging gestern ein gemieteter Personen- dampser der Moseldampfschiffahrtsgesellschaft Koblenz von Heidelberg ab, der gestern abend noch Eberbach erreichte. Der Dampfer wird heute nachmittag hier erwartet. Von dieser Fahrt wird es im wesentlichen abhängen, ob die geplante Dampferverbindung zu stände kommt oder nicht.
* (Verschiedenes.) In Heilbronn stürzte ein IZjährrger Knabe beim Arbeiten an einem Aufzug vier Stockwerk tief ans den gepflasterten Hof hinab. Der Verunglückte wurde zwar noch lebend, aber schwer verletzt ins Spital verbracht. — Der Dieb, welcher nenüÄ der Harmonikafabrik in Aldingen einen Besuch iibstattete und Geld mitnahm, scheint bald Gewissensskrupel bekommen zu haben, denn er hat alles bei Heller und Pfennig dem rechtmäßigen Eigentümer durch Vermittlung der Post zurückgeschickt. — Ein 24jähriger stuä. inaeü. Lutter von Cassel, welcher seither die Stuttgarter technische Hochschule besuchte und vor einigen Tagen als Einjährig-Freiwilliger im Dragoner-Regiment „König" eintrat, wird seit 3 Tagen vermißt. Nach einem Telegramm soll derselbe von Heimweh befallen nach Cassel gereist sein. Ein Glück für den unüberlegten Menschen ist es, daß die Fahnenflucht vor seiner Vereidigung erfolgte, die Strafe infolge dessen auch nicht so schwer ansfallen durfte wie sonst. (Wie die „Frankfurter Zeitung" mitteiit, hat sich Lutter in der Wohnung seiner Mutter in dem Augenblick erschossen, als ein Gendarm eintrat, um ihn aus Requisition seines Regiments zu verhaften.) — Es lebe die Konkurrenz! Wie in der Rothebühlstraße in Stuttgart die vereinigten Cho- coladesabrikanten ihrem sächsischen Konkurrenten gegenüber einen Laden errichtet haben, so ist dieses nun auch in der Hirschstraße geschehen. An dem Laden
der sächsischen Konkurrenz verkündete gestern sin Plakat, daß jeder Käufer nunmehr eine Tafel Chokolade gratis erhalte. Das Publikum drängte sich bis über das Trottoir. — In Unterreichen bach fiel das einzige Töchterchen des Löwenwirts Schlankerer so unglücklich von einem im Gang befindlichen, beladenen Obstwagen herab, daß dasselbe eine Strecke weit geschleift und nicht unerheblich verletzt wurde. Das brave 12jährige Mädchen, sowie die Eltern werden allgemein bedauert.
* Am 20. Juni fand in Eppelheim bei Heidelberg ein Kriegersest statt, an dem auch der 23 Jahre alte Dienstknecht Heinrich Enkler aus Eppelheim teil- nahm, der in Heidelberg in Diensten stand. Am Abend hatte Enkler kein Geld mehr und war darüber so erzürnt, daß er in einer Wirtschaft die Drohung ausstieß, heute müsse noch einer dran glauben, ganz gleich, ob es ein Mann oder ein Frauenzimmer sei, er habe sich zu diesem Zweck ein neues Messer gekauft. In der Frühe des 21. Juni begab er sich aus den Heimweg und traf auf der Landstraße ein Mädchen, Elise Ritter, deren Eltern gleichfalls in Heidelberg wohnen. Enkler überfiel ohne jede Ursache das Mädchen, schlug ihm ins Gesicht, warf es zu Boden und brachte ihm einen gefährlichen Stich in den Hals und noch acht weitere Stiche bei und ließ dann das arme Opfer bestialischer Rohheit hilflos liegen. Die Schwerverwundete wurde später von einem Mann aufgesunden, der sie in die Universitätsklinik nach Heidelberg schaffen ließ. Die Ritter schwebte mehrere Tage in Lebensgefahr und nur der Kunst der Aerzte und der aufopferndsten Pflege, welche sie im akademischen Krankenhause fand, ist es zu danken, daß sie mit dem Leben davon kam. Am 12. Okt. stand der Wüterich vor dem Schwurgericht Mannheim. Dieses schickte ihn auf 8 Jahre ins Zuchthaus.
* In den Zeitungen lesen wir von einer Riesenrebe, die 600 Trauben haben soll. Eine noch weit bedeutendere Rebe besitzt Herr Seisried „zur Post" am Bahnhof in Mn g g en sturm. An derselben hängen über 4000 blaue Trauben.
* München, 12. Okt. Im Finanzausschüsse der Abgeordnetenkammer wurde der Kriegsminister bei Beratung des Militäretats wegen der Militürstraf- prozeßorvnnnginterpelliert. Der Kriegsminister erklärte, er sei nicht in der Lage, über den Stand der Militär- strafprozeßordnung. Aufklärung zu geben. Das Gesetz, das noch im Schoße des Bundesrates sich befinde, werde zur Zeit noch geheim betrachtet.
* Darmstadt, 13. Okt. Eine Depesche des Standart meldet von einer Einladung des Zaren an das in Paris weilende Prinzenpaar Franz Joseph Battenberg nach Darmstadt und deutet einen Zusammenhang mit der Kandidatur des Prinzen für Kreta an.
* Dresden, 10. Okt. In der Schlußsitzung des Landeshilsskomites für die Wess?rbesck>8digten konnte mitgeteilt werden, daß etwas Der 2 Millionen Mark an Beiträgen eingegangen sind. Während der Staat die Entschädigung für die Jmmobiliarwerte übernimmt, vergütet das Hilfskomite die Mobiliar- und Geschäfts- schäden. Die sehr Hilfsbedürftigen sollen vollständig, die Hilfsbedürftigen mit 800/g, d:e minder Hilssbe- dürftigen mit 600/o unterstützt worden. Die Höhe der angemeldeten Schäden dieser Art beträgt insgesamt 2 162 411 Mark. 300000 Mark werden als Reserve für Nachmeldungen von Schäden, beziehentlich für Witwen und Waisen von Waffergeschädigten zurückbehalten. Die Auszahlung der Gelder soll nunmehr schleunigst erfolgen.
* Berlin, 14. Okt. Wichtige innerpolitische Entscheidungen werden nach der soeben erfolgten Rückkehr des Kaisers als nahe bevorstehend erwartet.
Die Nachrichten über den Stand des deutschen Militärstrafprozesses leiden überwiegend an einer gewissen Unvollständigkeit. Es ist nicht richtig, so wird offiziös versichert, daß die betreffenden Verhandlungen