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Bekanntmachungen aller Art finden die erfolg- I 1<20^7 reichste Verbreitung. I «.

WürtLsMbsrgischer Landtag

Kammer der Abgeordneten.

* Stuttgart, 12. Juni. (147. Sitzung.) T.-O: Steuervorlage. Das Haus fährt in der Beratung des Art. 7 (steuerfreie Einkommensarten) fort. Abg. Gröber beantragt weiter von der Einkommensteuer auszunehmen: 1) Das Kapitaleinkommen der in öffent­licher Verwaltung stehenden Unterrichts- und Erziehungs­anstalten, sowie der für solche Anstalten bestimmten Stiftungen und 2) das Kapitaleinkommen der auf der Privatwohlthätigkeit beruhenden Anstalten und Vereine für milde Zwecke. Redner bemerkt, man solle in dieser Richtung nicht hinter dem alten Recht Zurück­bleiben. Was hier beantragt wird, ist geltendes Recht. Abg. Haußmann- Balingen ist gegen diesen Zusatzantrag. Daß das bestehendes Recht sei, komme nicht in Betracht, man wolle ja ein neues Steuerrecht, und Privilegien möglichst einschrünken. Abg. Sachs unterstützt den Antrag Gröber. Bisher bestehende Steuerbefreiungen, soweit sie berechtigt sind, sollten nicht ohne weiteres beseitigt werden. Eine Besteuerung des Schulfonds bedeute eine Besteuerung der Gemeinde. Abg. H außmann-Balingen : Die Gründe des Vor­redners seien nicht geeignet, ihn von seinem Stand­punkt abzubringen. Der erste Teil des Antrags Gröber wird mit 44 gegen 37 Stimmen abgelehnt, lieber den zweiten Teil entspinnt sich eine längere Debatte zwischendenAbgg.Gröber,Rembold. v. Sand- berg er, Sachs und Ministerialrat Schneider einerseits und den Abgg. Haußmann und Maurer andererseits. Abg. Schrempf betont noch, daß es sich hier um Anstalten handle, die von der privaten Wohlthätigkeit und der Unterstützung zum Teil armer Gemeinden ihre Mittel beziehen. Es wäre ein eigen­tümlicher Dank der Volksvertretung, wenn man diesen Privatwohlthätigkeitsanstalten noch Steuern auflegen wolle. Die Kammer solle den beteiligten Kreisen zeigen, daß sie Verständnis für diese Anstalten habe, und nicht aus Konsequenzreiterei den Antrag Gröber ablehnen. Prälat v. Schwarzkopf ist für den Antrag Gröber. Abgg. v. Geß und Weizsäcker sprechen sich gegen den Antrag Gröber aus. Der letztere bemerkt, daß man nicht die Thätigkeit aller Anstalten billigen könne, manche sind auch nicht lebens­fähig. Abg. Gröber polemisiert gegen den Kanzler v. Weizsäcker und die Volkspartei. Er wolle abwarten, wie sich die Herren Demokraten zu der Besteuerung der reichen Aktiengesellschaften verhalten. (Bravo.) Abg. Schrempf: Der Kanzler habe von der Mode der Wohlthätigkeit gesprochen, das sei eine der harm­losesten Moden der Neuzeit. Die Mode der barm­

herzigen Samaritern: sei übrigens schon alt, allerdings habe es damals auch Priester und Leviten gegeben, in deren Gesellschaft sich der Herr Dr. der Theologie heute begeben wolle. (Heiterkeit.) Man solle hier nicht die Vernunft, sondern das Herz entscheiden lassen. Kanzler v. Weizsäcker polemisiert gegen die Abgg. Gröber und Schrempf. Man dürfe nicht ohne vor­herige Prüfung ins Blinde hinein unterstützen. Abg. Haußmann: Der Abg. Schrempf habe das Haus und den Kanzler belehren wollen. Der Abg. Gröber habe gleichfalls einen Ton in das Haus gebracht, der in die Presse und die Volksversammlungen gehöre. Der wirklichen Bedürftigkeit werde er und seine Freunde immer Rechnung tragen. Abg. Haug ist gegen den Antrag Gröber. Prälat v. Sandberger tritt noch­mals warm für die Steuerbefreiung der Wohlthätigkeits- Anstalten ein. Man könne nicht jetzt auf die Staats­beiträge Hinweisen, manche Anstalten haben einen solchen nicht und wünschen ihn nicht. Prälat v. Lechler ist gegen den Antrag Gröber und motiviert seinen Standpunkt eingehend. An den Staats­lasten sollte alles mittragen. Abg. Gröber: Der Abg. Haußmann, der seinen Ton gerügt habe, sei nicht der Konzertmeister des Hauses. (Heiterkeit.) Abg. Schrempf: Die Rüge des Abg. Haußmann nehme er nicht schwer und wolle sich hierüber nicht weiter äußern. Er sei so wenig ein Pharisäer wie der Abg. Haußmann ein bußfertiger Zöllner sei. (Heiterkeit.) Es erfolgt Abstimmung. Der zweite Teil des Antrags Gröber wird mit 45 gegen 39 Stimmen ebenfalls abgelehnt. Ziff. 7 und 7 a, die Befreiung von öffentlichen Unterstützungskassen, der Berufsgenossenschaften, der Kranken- und Alters­versicherungsanstalten, wird ohne Debatte angenommen. Ziff. 7b, bezüglichderZentralleitung derWohlthätigkeits- vereine ist gleichfalls Steuerbefreiung beantragt. Prälat von Sandberger empfiehlt Annahme, eben­so Ministerialrat Schneider. Abg. Re mb old: Das Zentrum könne nicht dafür stimmen, nachdem andere Anstalten nicht befreit wurden. Der Antrag wird abgelehnt, die Steuerbefreiung der Sparkassen ohne Debatte angenommen. Art. 8 bestimmt, daß außerordentliche Einnahmen aus Erbschaften, Lebens­versicherungen, Verkauf von Vermögenswerten u. s. w. nicht als steuerbares Einkommen gilt, sondern als Vermehrung des Stammvermögens gelten sollen. Dagegen sollen nach einem Antrag der Kommission, die Lotteriegewinne als steuerbares Einkommen gelten. Abg. v. Geß spricht sich für Annahme des Art. 8 aus und definiert den Begriff vonSpekulationszwecken." Abg. Rembold beantragt, das Einkommen aus Spiel und Wette auch als steuerbares Einkommen

zu bezeichnen. Ministerialrat Schneider spricht sich aus steuertechnischen Gründen dagegen aus. Abg. Gröber unterschätzt diese Gründe nicht, hält es aber doch für zweckmäßig und nützlich, den Antrag Rembold anzunehmen. Abg. Haußmann: Der Art. 8 sei außerordentlich wichtig und erheblich. Die Bestimmung, daß derjenige, der gewerbsmäßig Grund­stücke kaufe und verkaufe, das entsprechende Einkommen zu versteuern habe, sei ganz zweckmäßig. Schwierig sei, zu konstatieren, ob in einzelnen Fällen Spekulation vorliege oder nicht. Man sollte nur den eigentlichen Spekulanten fassen, der wiederholt und gewohnheits­mäßig spekuliere. Redner stellt den Antrag, den Wortlaut dem Art. 8 entsprechend zu ändern. Der Antrag Rembold sei nicht ganz prattisch, doch werde er für ihn stimmen. Berichterstatter Abg. Gröber ist mit einzelnen Ausführungen des Vorredners ein­verstanden. Ohne daß der Antrag Haußmann ge­druckt vorliegt, sollte nicht abgestimmt werden, derselbe muß näher geprüft werden. Abg. Frhr. v. O w ist mit den Ausführungen des Abg. Haußmann einver­standen und hat schon in der Kommission einen entsprechenden Antrag gestellt. Man müsse hiebei die Volksanschauung berücksichtigen. Die Lotterie­gewinne sollen nicht als steuerbares Einkommen, son­dern als Vermehrung des Stammvermögens betrachtet werden. Der Antrag Rembold habe keine praktische Bedeutung. Ministerialrat F i s ch e r: Die Regierung sei sich der Schwierigkeit, die Spekulation zu treffen, wohl bewußt. Man müsse eben den Versuch machen. In dem preußischen Gesetz fei diese Bestimmung auch ausgenommen. Man wolle hier nur die größeren Gewinne treffen. Abg. Gröber beleuchtet nochmals den Antrag Haußmann, der nicht erreiche, was er wolle. Die Beratung über den Art. 8 wird aus­gesetzt. Art. 9 trifft Bestimmungen über die Be­rechnung des steuerbaren Einkommens und enthält namentlich die Vorschriften darüber, was bei Er­mittelung des steuerbaren Einkommens in Abzug ge­bracht werden darf. Es sprechen darüber die Abgg. Haug und Frhr. v. O w, welch letzterer beantragt, sämtliche Steuern am Einkommen abziehen zu lassen, nicht aus den direkten Staatssteuern, wie es der Entwurf will. Redner begründet seinen Antrag ein­gehend in längeren Ausführungen. Alle diejenigen, die ErLragssteuern bezahlen, namentlich die Bauern, haben das größte Interesse hieran. In Baden und Hessen werden diese Steuern auch abgezogen. Die Gerechtigkeit erfordere Annahme seines Antrags. (Bravo.) Abg. Hähnle ist mit den Ausführungen des Vorredners einverstanden und wird dem Antrag v. Ow zustimmen. Es wäre eine Ungerechtigkeit,

Unsere Manzen.

(Schluß.)

Neben unserem Weg steht ein bescheidenes, blätter­armes Pflänzchen, das uns mit feinen großen blauen Augen treuherzig anschaut, die Wegewarte. Sie ist in der Sage eine Unglückliche, welche am Wege wartet. Hören wir Julius Wolfs:

Es wartet ein bleiches Jungfräulem Dm Tag und die dunkle Nacht allein Auf ihren Herzliebsten am Wege.

Wegewart, Wegewart.

Sie spricht, und wenn ich hier Wurzel schlag Und warten soll bis zum jüngsten Tag,

Ich «arte auf ihn am Wege.

Wegewart, Wegewart.

Vergessen hat sie der wilde Knab',

Und wo sie gewartet, da fand sie ihr Grab,

Ein Blümlein sprießet am Wege.

Wegewart, Wegewart.

Der Sommer kommt und der Sommer geht,

Der Herbstwind über die Haide weht,

Das Blümlein wartet am Wege.

Wegewart, Wegewart.

Die Wegewarte blüht blau, selten weiß. Wer so glücklich war, eine weiße zu finden, dem war das Glück hold, doch mußte man sie sofort an einen Stab binden, sonst war sie am nächsten Morgen verschwunden. Die festgebundene weiße Blume hatte die Kraft Dornen und Nadeln aus der Haut zu ziehen. Wer sie am Jacobitag schweigend mittels eines Geldstücks ausgräbt und bei sich trägt ist stich- und hiebfest und kann sich unsichtbar machen. Nach der Sage sind alle Wege­warten verwunschene Menschen, die blauen die bösen und die seltenen weißen die guten. Wer eine Wege­warte bei sich trägt ist vor allen Banden sicher, wird einer listigerweise im Schlaf gebunden so lösen sich beim Erwachen seine Banden von selbst auf.

Ich darf vielleicht noch anführen, daß das alt­märkische Geschlecht derer von Bismarck Wegewart­blätter im Wappen führt, welche im Mittelpunkt des Schilds verbunden sind und aus deren Ecken Nessel­blätter hervorsprießen. Die Deutung, daß es nicht Wegewart, sondern glückverheißende Kleeblätter seien lehnt der altbismärckische Wappenspruch drohend ab: Das Wegekraut sollst stehen lahn,

Hüt' dich Jung', s'find Nesteln dran.

Unser Weg führt in ein weites, grünes Thal. Frei empfängt mich die Wiese mit weithin verbreitetem Teppich," sagt Schiller. Das Gras der Wiese ist noch im Jugendzustand, es ist schon Hölzer entwickelt, als die Moose und doch uoch nicht so vollkommen, wie die andern höheren Pflanzen, so sind also die Wiesen- gräser gleichsam die Kinder unter unseren höheren Pflanzen. Wiesen und Kinder gehören daher zusam­men. Auf der Wiese windet das Mädchen den ersten Kranz und stimmt die kleine Brust zum ersten Liede, die Wiese ist der Tummelplatz des Knaben, der frei sich bewegen kann, die bunten Falter und Käfer fängt, Fröschen nachhüpft und nimmer zu ermüden scheint. Die Jugendlust, das ist der Zauber, den die Wiese ausströmt.

Im schönsten Wiesengrunde, steht meiner Heimat Haus;

Da zog ich manche Stunde in's Thal hinaus.

Das ist der süße Duft der Wiese, frische, fröh­liche, ewig anziehende Jugend. Ueber Trümmer und Gräber zieht das Gras seine versöhnende, neubelebende Decke: es ist Gras darüber gewachsen.

Blicken wir aber näher hin, so löst sich der tief­grüne Wiesenteppich auf in unzählige kleiner und kleinster Pflänzchen und Blumen, man widersteht nicht,