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Dienstag, 15. Juni
Bekanntmachungen aller Art finden die erfolgreichste Verbreitung.
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Einrück- ungspreiS . Altensteig und nahe Umgebung bei einm. Einrückung 8 bei mehrmal. je 6 ^ auswärts je 8 ^ die Ispalt.Zeile
1897 .
Amtliches.
(Auszug aus der Geschworenen-Liste des Schwurgerichts Tübingen pro 2. Quartal 1897.) Faist, Friedr., Mühlebcsitzer in Altensteig; Finkh, Paul, Fabrikant in Nagold; Gramm», Wilh., Hirschwirt in Ergenzingen ; Kiefer, Peter, Privatier in Wildbad; Klumpp, Joh., Holzhändler in Nagold; Kostenbader, Karl, Konditor in Calw,
ES ist schon heute kein Geheim- nis mehr,
daß nack der Wiederaufnahme der Reichstagsverhand- lungen am 22. Juni noch ganz andere Dinge zur Sprache kommen werden, als nur die Handwerker- Vorlage. Ob bestimmte Beschlüsse über diese anderweiten Fragen erzielt werden, steht dahin, jedenfalls besteht aber im Reichstage große Lust, die Marinefrage noch einmal eingehend zu besprechen, um Bestimmtes zu hören. Der neue Verteter des Reichs- marine-Amtes, Admiral Tirpitz, ist in Berlin, er hat bis Ende dieses Monats also noch hinreichend Zeit, um sich zu informieren und seine Informationen dem Reichstage zu unterbreiten. An einem passenden Anlaß wird es nicht fehlen, die wichtige Marinefrage zur Sprache zu bringen.
Es hat zeitweise Ruhe geherrscht bezüglich der bekannten Wünsche auf Vermehrung unserer Kriegsmarine; aber diese Ruhe war, wenn auch nicht gerade eine solche vor dem Sturm, doch eine solche vor einem Wetter, welches Klarheit bringen soll. Lange hat's geschwankt, ob eine größere Marineforderung an den Reichstag herantreten werde, heute besteht ein Zweifel nur noch wegen des Zeitraumes. Ob es sich um fünfzig Millionen mehr oder weniger handelt, kann an der Prinzipienfrage nichts ausmachen; wird der Rahmen für die neue Flottenvermehrung weit gemessen, dann muß er auch ausgefüllt werden, und die Millionen, die heute nicht in Ansatz gebracht werden, stellen sich späterhin von selbst ein. Es handelt sich also darum, festzustelleu, was prinzipiell geschehen soll, denn ist einmal über das Prinzip ein Beschluß gefaßt, so kann man über Millionen nicht mehr feilschen. Das wäre gerade so, als wenn man ein solides vierstöckiges Wohnhaus bauen wollte und rechnete mit Mitteln für ein Blendwerk.
Es ist ein Ausgleich in der Marinefrage nicht nur wünschenswert, er ist auch möglich, wenn man auf beiden Seiten nicht binter dem Berge hält mit dem, was man schließlich haben und was man geben will. Der Bundesrat allein regiert das deutsche Reich nicht, der Reichstag ebenfalls nicht, Beide können sich „schlagen", und haben es gethan, wie die mehrfachen Reichstags-Auflösungen beweisen, sie müssen aber am Ende sich doch wieder vertragen. Und gerade in diesem Falle wäre ein promptes Vertragen besser, als ein langes „Sich-Schlagen". Im Reichstage besteht heute thatsächlich die Furcht vor einer letzten neuen, immer erhöhten Geldforderung zu Gunsten der Kriegsmarine, deshalb ist man vorsichtig und behutsamer, als an und für sich in der Natur der Sache liegt. Im Bundesrat tritt die Ansicht auf, daß man am wenigsten vom Reichstag herausschlägt je weniger man fordert. Solche Dinge sind unerquicklich, und die größten, rücksichtslosesten Gegner Fürst Bismarcks rechnen heute gerade das ihm zum Ruhme an, daß man von vornherein und zu jeder richtigen Sache wußte, woran man mit ihm dran war. Fürst Bismarck war anders, als zünftige „Staatsmänner", aber gerade dies Andere machte Alles aus, und mit dem Anderen lassen sich auch heute noch viele Steine aus dem Weg räumen. Fürst Bismarck ließ stets die Notwendigkeit obwalten, nie irgendwelche Neigung! Und hier liegt auch der Scklü^sel zu manchen Lösungen heutiger Schwierigkeiten.
Württsrrrbergischer Landtag
Kammer der Abgeordneten.
* Stuttgart, 11.Juni. (146. Sitzung.) Tagesordnung: Steuervorlage (Fortsetzung). Das Haus
fährt in der Beratung des Art. 4 fort. Abg. H a uß- mann will Ziff. 5, welche die in öffentlicher Verwaltung stehenden Unterrichts- und Erziehungsanstalten, sowie für solche Anstalten bestimmten Stiftungen steuerfrei lassen will, streichen. Ministerialrat Schneider: Diese Ziffer entspreche dem seither bestehenden Recht und sollte belassen werden. Berichterstatter Gröber stimmt den Ausführungen des Vorredners zu. Der Abg. Haußmann gehe von verschiedenen falschen Voraussetzungen aus. Prälat von Sandberger: Die Schulfonds, um die es sich hier handelt, haben weniger Mittel und sollten nicht mit Steuern belastet werden. Abg. Haußmann- Balingen hält seinen Antrag auf Streichung der Ziff. 5 aufrecht. Die Ziff. 5 wird hierauf abgelehnt. — Ziff. 6 bestimmt die Steuerbefreiung der auf der Privatwohlthätigkeit beruhenden Anstalten und Vereine für milde Zwecke. Abg. Haußmann beantragt auch diese Ziffer zu streichen. Abg. Re mb old beantragt die Ziff. 6 dahin zu fassen: „Vereine, Anstalten und Stiftungen zu wohlthätigen Zwecken." Die Stiftungen, sofern sie zu wohlthätigen Zwecken dienen, seien billigerweise steuerfrei zu lassen. Diese Bestimmung wäre eine richtige Konsequenz des bestehenden Rechts. Die wirtschaftlich Schwachen zu schonen soll ja ein Hauptprinzip der Steuerreform sein. Sollte das Haus seinen Antrag, der von sozialer Bedeutung sei, nicht annehmen, so müsse jedenfalls Ziff. 6 in der Fassung der Kommission angenommen werden. Abg. Sachs: Die Gemeinden müssen gleich behandelt werden, die Gemeinden ohne Stiftungen sind schon jetzt, da sie den Armenaufwand durch Steuern aufzubringen haben, im Nackteil. Der größere Kapitalbesitz einzelner Gemeinden müßte besteuert werden. Diese Gemeinden seien gerade nicht wirtschaftlich schwach. Der Antrag Rembold, ebenso derjenige Haußmanns seien abzulehnen. Das bisherige Recht sei zu belassen. Abg. Haußmann bemerkt, daß die Konsequenz und Logik auf seiten Rembolds sei, wenn er die Ziff. 6 auf die Stiftungen ausdehuen wolle. Deshalb müsse die ganze Ziffer gestrichen werden, ein Antrag, den Redner noch näher begründet. Die reichen Spitäler von der Steuer frei zu lassen, dafür liege kein Grund vor, dann dürfen aber auch nicht Anstalten und Vereine für „milde Zwecke", was ein weiter Begriff sei, steuerfrei gelassen werden. Ministerialrat Fischer tritt für die Fassung der Kommission ein. Der Antrag Rembold und derjenige von Haußmann seien abzulehnen. Die Ausführungen des Abg. Sachs seien durckaus zutreffend. Berichterstatter Gröber: Die reichen Stiftungen verwenden ihre Einkünfte zu Gunsten der Armen, mittelbar handle es sich deshalb um eine Besteuerung der Armen. Redner polemisiert gegen die Ausführungen des Regierungskommiffars und des Abg. Sachs und empfiehlt in längeren Ausführungen Annahme des Antrags Rembold. In den Städten, wo sich große Stiftungen finden, ist der Armenaufwand ganz erheblick gestiegen, die Stiftungen werden also sehr ausgenützt und haben nicht nur lokale Bedeutung, da es sich bei den Unterstützten um den Zuzug vom Lande handle. Stiftungen zu anderen als wohlthätigen Zwecken sollen ja nicht frei bleiben. Frhr. v. Öw erörtert eingehend die Bestimmung in Ziff. 6. Die Ausdehnung und Tragweite dieser Bestimmung sei sehr weittragend und es sprechen hier Gründe für und wider. Die Stiftungen seien eben thatsächlich Gemeindeeigentum. Redner ist gegen den Antrag Rembold. Ministerialrat Schneider erklärt, was der Entwurf unter „Privatwohlthätigkeit" und „milde Zwecke" verstehe. Es handle sich im wesentlichen um die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Prälat v. Sandberger tritt für Aufrechterhaltung der Ziff. 6 ein. Die Wohlthätigkeitsanstalten nehmen dem Staat eine Reihe von Verpflichtungen ab. Es wäre nicht billig, diese freien Vereinigungen mit ihren freiwilligen Opfern zu besteuern. Den Antrag Rembold betreffend, sei zu sogen, daß die Stiftungen zur Zeit eine Vermehrung des Gemeindevermögens bedeuten.
Die Pflichten gegenüber den Armen muß eine Gemeinde ohne Stiftung ebenso erfüllen wie eine solche mit Stiftung. Bei den Einzelstiftungen stehe die Sache etwas anders. In Ziff. 6 könnte vielleicht das Wort „Einzelstiftung" noch eingefügt werden. Redner stellt einen diesbezüglichen Antrag. Abg. Rembold verteidigt noch einmal den von ihm gestellten Antrag, giebt übrigens zu, daß immerhin auch Gründe gegen denselben sprechen. Die gesetzliche Armenfürsorge falle in der Regel sehr mager aus, es sei sehr nützlich, wenn aus den Stiftungen nachgeholfen werde. Abg. Haußmann erwidert, seinen Antrag aufrecht erhaltend. Die Diskussion wird geschloffen. Der Antrag Rembold wird mit 65 gegen 20 Stimmen abgelehnt, der Antrag v. Sandberger gleichfalls, der Kommissionsantrag ebenso mit 47 gegen 38 Stimmen. Damit ist der Antrag Haußmann auf Streichung der Ziff. 6 angenommen. Abg. Rembold beantragt nunmehr als Ziff. 7 einzuschalten „die in öffentlicher Verwaltung stehenden Stiftungen für gottesdienstliche Zwecke." Dieser Antrag komme allen Konfessionen zu gut, es handle sich hiebei namentlich um Erbauung kirchlicher Gebäude. Dieser Antrag wird mit 49 gegen 29 Stimmen abgelehnt. Der letzte Absatz des Art. 4 bestimmt einige Einschränkungen für die Steuerbefreiung in einzelnen Fällen. Derselbe wird mit den durch Ablehnung der Ziff. 5 und 6 bedingten Aenderungen angenommen. Die Beratung über Art. 5 (Höhe des steuerfreien Mindesteinkommens) wird ausgesetzt. Art.j6 bestimmt als steuerbares Einkommen das gesamte Einkommen des Steuerpflichtigen aus: Grundstücken, Gebäuden, dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, eines Gewerbes einschließlich des Handels, aus Kapitalien und Renten, aus Dienst- oder Arbeitsverhältnissen, aus wissenschaftlichem oder künstlerischem Beruf. Abg. Maurer: Man habe gewünscht, auch die teueren Mobiliar-Einrichtungen und Pferde und Wagen zu besteuern, sei aber aus praktischen Gründen davon abgekommen. Der Antrag der Kommission, auch den Mietswert des „eigenen Hausgartens" als steuerbar zu bezeichnen, sei anzunehmen. Abg. Nieder beantragt, anstatt „Hausgarten" zu sagen „Garten." Ministerialrat Schneider hält den Kommissionsantrag für überflüssig, da ein Hausgarten den Mietswert des Hauses erhöhe und damit versteuert werde. Berichterstatter Gröber legt den Standpunkt der Kommission dar. Abg. Haußma n n: Die Bedenken des Regierungskommissärs seien gewichtig. Abg. Gröber führt nochmals aus, daß es ganz richtig sei, den Mietspreis der eigenen Wohnung zu versteuern, konsequent sei dann auch, den Mietspreis der Gärten beizuziehen. Minister von Ri ecke: Die Heranziehung des Hausgartens lasse er sich noch gefallen, aber der Antrag Nieder sei nicht zu empfehlen. Frhr. v. Hermann empfiehlt zu sagen „Lustgarten." Abg. Nieder acceptiert den Vorschlag des Vorredners. Der Art. 6 wird mit dem Antrag Nieder angenommen. Art. 7 trifft Bestimmung über eine Reihe von Einkommens- arten, die von der Einkommenssteuer ausgenommen sein sollen. Ziff. 1, 2, 3, 5 und 6 werden ebne Debatte angenommen.
Larrdesrrachrichtsir.
* Altensteig, 13. Juni. In der Stadtkircke fand heute das jährliche Missionsfest statt. Dasselbe war wieder äußerst zahlreick besuckt, was bekundet, daß unsere Bevölkerung dem Werke der Mission ein Hobes Interesse entgegenbringt. Hr. Stadtpfarrer Hetterich betrat zuerst die Kanzel und predigte über den Text Apostel-Gesch. 3, 15. Redner behandelte den Vorwurf, welchen die Neger erheben, „die Weißen haben den Heiland getötet", einen Vorwurf, welchen vor 100 Jahren ein Neger auf der Insel Haiti ausstieß, um zum Aufruhr aufzureizen und legte dar, wie der Heiland für die Sünden der gesamten Menschheit, also ohne Unterschied der Raffe, in den Tod gegangen ist und daß der Heiland kein