bei Kaufleuten oder solchen Personen, welche die Waren produzieren, oder in offenen Verkaufsstellen erfolgen. Im gleichen darf das Aufsuchen von Bestellungen auf Waren.ohne vorgängige ausdrückliche Auf­

forderung nur bei Kaufleuten in deren Geschäftsräumen oder bei solchen Personen geschehen, in deren Geschäfts­betriebe Waren der angebotenen Art Verwendung finden." Ob das der Sinn und der Zweck des Reichsgesetzes ist,, daß die Landbevölkerung von landwirtschaftlichen Maschinenreisenden überlaufen wird und daß diese Reisenden freie Hand haben sollen im Aufsuchen von Warenbestellungen, während doch an jedem größeren Platz oder in jeder Stadt Agenten oder Kaufleute genug sich befinden, bei welchen fragliche Artikel zu haben sind, ist mehr als zweifelhaft, namentlich wenn man berücksichtigt, daß dieses Gesetz nicht bloß einen Schutz des einheimischen Kaufmanns bedeuten, sondern daß auch das kaufende private Publikum, zu dem der Bauer ebensogut gehört, wie jeder andere Privatmann, gegen das aufdringliche Gebaren des Detailreisenden geschützt werden soll. Mit gleichem Recht können alle möglichen Detailreisenden die Häuser von Privat­personen, auch wenn letztere den Besuch dieser Herren in keiner Weise wünschen und hiezu keine sogenannten Bestellungsunterschriften hergegeben haben, besuchen und bei diesen Bestellungen auf ihre Waren aufsuchen, wenn sie wissen, daß die Waren, für welche sie reisen, bezw. welche sie abzusetzen suchen, bei diesen Privat­personen Verwendung finden. So ist und wird einem Unfug Thür und Thor geöffnet, welchen der Gesetz­geber sicherlich nicht gewollt hat. Kommt dann eine Anzeige, so heißt es: ich bin zwar nicht bestellt, aber diese und diese Ware findet in dem Geschäftsbetrieb des besuchten Herren rc. Verwendung. Im 'übrigen ist es mir gleich, ob ich angezeigt werde, vom Gericht werde ich doch freigesprochen. Auch noch etwas anderes sei hiebei erwähnt. Nach einem Erlaß des K. Steuer­kollegiums ist es untersagt, die Detailreisenden zur Wandergewerbesteuer heranzuziehen, weil dies durch die bestehende Gesetzgebung verboten sei. In Württem­berg konnte deshalb auch em Detailreisender zum Aussuchen von Warenbestellungen einen Wandergewerbe­schein nicht erlangen, weil er das erforderliche Zeugnis nicht beibringen konnte. Anders dagegen ist es in Bayern. Hier erhält der Detailreisende anstandslos einen Wandergewerbeschein. Mit diesem Wandergewerbe­schein kommt er zu uns nach Württemberg und besucht jedermann, bei dem er eine Bestellung zu finden hofft. Während der württembergische Kaufmann auf diese Art lahm gelegt ist, kommt ein fremder und holt da den Nutzen, wo die eigene Regierung dem Inländer die Erzielung eines Gewinnes untersagt. Daß diese verschiedenartige Handhabung eines Gesetzes einen großen Nachteil für die württembergische Handelswelt ist, dürfte einleuchtend sein, ebenso, daß es ein großer Gewinn wäre, wenn diesem ungleichen und unsicheren Rechts­zustand ein Ende gemacht würde. (Schw. B.)

D Nürnberg. In Geschäftskreisen wird folgen­des Vorkommnis lebhaft besprochen. Eine der ersten Nürnberger Lebkuchenfabriken erhielt von einem Ham­burger Hause eine große Bestellung auf Lebkuchen für ein überseeisches Haus, Bedingung war: 25 Prozent billiger zu liefern, als die Fabrik in Nürnberg im

Kleinen verkauft. Da die Bestellung groß und Bar­zahlung zugesichert war, so entschloß sich der Fabrikant, den Auftrag unter den gestellten Bedingungen auszu­führen. Wie erstaunte er aber, als bald darauf seine eigenen Lebkuchen in einem hiesigen Bazargeschäste bedeutend billiger verkauft wurden, als von ihm selbst! Seine Kunden liefen in den Bazar und schimpften weidlich über sein teures Zeug. Er ging zu Gerichte und klagte über unlauteren Wettbewerb, aber überall auch beim Verein zum Schutze für Handel und Gewerbe Nürnbergs hieß es: es sei nichts zu machen; unlauterer Wettbewerb ist's auch nicht. Des Fabri­kanten Nachforschungen hatten das interessante Ergebnis, daß seine für die überseeische Reise wasserdicht ver­packten Lebkuchen vom Spediteur im Aufträge des Hamburger" Hauses direkt in den hiesigen Bazar gefahren worden waren.

* Berlin, 5. Juni. Die Freisprechung des Herrn v. Tausch erregte, trotzdem sie von manchem erwartet wurde, gestern abend nach ihrem Bekanntwerden durch die Extrablätter großes Aufsehen. Die Presse verhält sich in Bezug auf den Spruch der Geschworenen reserviert. Allgemein aber wird die schärfste Kritik an der politischen Polizei geübt, die eine empfindliche Bloßstellung erlitten hat. Mehrere Blätter stellen mit Befriedigung fest, daß die Behauptung von den Hinter­männern durch den Prozeß vollkommen widerlegt wor­den sei. Im ganzen aber herrscht der Ausdruck, daß der aufgewandte kolossale Apparat in keinem Ver­hältnis zu den Ergebnissen des Prozesses stehe, v. Tausch nahm den Spruch der Geschworenen mit großer Ruhe entgegen. Seine erste Bewegung war, seinen Verteidigern die Hand zu reichen; dann ging er in den Schranken umher, gleichsam seiner Erlösung wartend nnd auf Lützow, den er während der ganzen zehn Tage kaum angesehen, unablässig Blicke richtend. Dieser saß völlig gebrochen, zerstört, bewegungslos da. Der Gerichtshof hatte über Lützows Strafe nur wenige Minuten beraten. Herr v. Tausch verließ in offener Droschke das Gerichtsgebäude. Eine in der Nähe des­selben rasch sich ansammelnde Menge brachte auf den Freigesprochenen Hochrufe aus, den nunmehr allerdings noch ein umfangreiches Disziplinarverfahren erwartet.

D Den Kaiser - Wilhelm-Kanal haben im Monat April 2191 Schiffe (gegen 1479 Schiffe im April 1896) mit einem Netto-Raumgehalt von 175 216 Register­tons) benutzt und, nach Abzug des auf die Kanalabgabe in Anrechnung zu bringenden Elblootsgeldes, an Ge­bühren 89 945,70 Mark (1896 : 59 647 59 Mark) entrichtet.

D Madrid, 5. Mai. Die Königin-Regentin Unter­zeichnete am Mittwoch das Dekret, durch das die Tagung der Cortes geschloffen wird. Eine Depesche aus Havana hat den Spaniern unangenehme Ueberraschungen bereitet. Man war in Madrid auch wohl überall der Meinung, der kubanische Aufstand sei als erloschen anzusehen. Das scheint ein arger Irrtum zu sein, denn eine Proklamation des Generals Weyler kündigt jetzt größere Operationen im östlichen Teil der Insel an und ver­fügt verschiedene Maßregeln, durch welche den Auf­ständischen alle Hilfsmittel entzogen werden sollen.

D Koblenz. In den Rheinanlagen wmde die Leiche eines seit etwa acht Tagen vermißten 18jährigen jungen Mädchens gelandet. Als Grund des Selbst­

mordes wird angegeben, daß die Eltern das Mädchen zu einer Ehe mit einem 60jährigen Mann zwingen wollten.

* Trier, 5. Juni. In Zelhügen wurden 5 Personen, welche sich unter einen Baum gestellt hatten, vom Blitze erschlagen.

Ausländisch«-»

* Wien, 4. Juni. DasFremdenblatt" giebt der Ueberzeugung Ausdruck, daß noch ein Versuch der Verständigung über die Sprachenfrage in Böhmen nicht ausbleiben könne. Eine fortdauernde Unversöhnlich­keit würde nicht nur für die Deutschen, sondern auch für die Tschechen mit Gefahren verbunden sein. Die loyale Aussprache über nationale Kontroversen werde die Wiederkehr geordneter parlamentarischer Verhält­nisse ermöglichen.

* Wien, 5. Juni. Gestern morgen wurde auf dem Güterbahnhof ein junger Mann verhaftet, der aus einem eben angekommenen Güterzuge aus einem weiten Gasrohr geschlupft war. Der junge Mann kam von Blumenau und hatte keine Fahrkarte; der­selbe gestand nach längerem Jnquirieren, daß er den Raubmord an der Theresia Weiß in Reichenberg verübt habe.

* Petersburg, 4. Juni. Während hier nach längerer Trockenheit erst gestern Regen gefallen und die Temperatur erheblich abgekühlt ist, werden aus Kiew seit nunmehr zwei Wochen anhaltende Regen- güsse gemeldet. Ein am Samstag dort niedergegangener Platzregen richtete erhebliche Verwüstungen an.

* Lamia, 4. Juni. Die griechischen Delegierten haben sich heute vormittag in das türkische Lager be­geben. Die wichtigste türkische Forderung ist in der Aufhebung der Blockade des Golfes von Volo, damit die türkische Armee von hier aus verproviantiert wer­den kann. Die griechischen Delegierten werden für die griechische Flotte das Recht der Durchsuchung der Schiffe verlangen, um jede Einfuhr von Waffen und Munition zu verhindern.

Verantwortlich« Rckakteur: W. Riekrr, Altensteig.

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