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Samstag, 3. April

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1897.

Amtliches.

Die Vorprüfung für Zulosjung zum Schulstande haben u. a. mit Erfolg bestanden: Julius Glauner von Freudenstadt. Chrn. Link von Oberjetlingen, Hermann Niethammer von Althengstett, Georg Eackmann von Urnagold. Emil Scheuthlc von Gechmgen, Christian Schmid von Hallrvangc», Paul Schneider von Besen, feld, Paul Schuster von Nagold. Ernst Walz von Rohrdorf, Gottfried Walz von Nagold.

Der Vorstand der württbg. Jnvaliditäts- und Altersverfiche- rungsanstalt hat, um möglichst viele Gesuche Versicherter um Ge­währung einer Badekur im Wildbad berücksichtigen zu können, Einleitung getroffen, daß der Gebrauch des Wildbads den Ver­sicherten schon vom I. April d. I. ab möglich ist. worauf die VcrMertcn aufmerksam gemacht werden.

Deutscher Reichstag.

* B erlin, 30. März. Der Reichstag beschäftigte sich heute zuerst mit der Interpellation Czarlinski (Pole) und Gen. betr. die Auflösung von Wähler- Versammlungen. Staatssekretär v. Böttcher ent- gegnete auf dre Interpellation: Wir wünschen, daß die polnischen Landsleute sich in unser Staatsleben so einleben, daß sie sich von ihren nationalen Ge­fühlen von den andern nickt unterscheiden. Es liegt der Regierung ferne, Verbitterung verbreiten zu wollen.

Abg. v. Hodenberg (Welfe) bespricht die Ver­hältnisse in Hannover, welche ähnlich liegen, wie die in den polnischen Landesteilen. Abg. v. Jazd- zewski (Pole) bemerkt, man solle nicht so unge­bildete Beamte (Landjäger) zur Aussicht entsenden. Eine Agitation an sich sei noch nicht verwerflich. Gegen die Vergewaltigung müsse man die polnische Bevölkerung schützen, die jetzt geknechtet werde. Werner (Antis.) spricht sich im Sinne der Inter­pellation aus. Es folgen die Abgg. Jazdzewski (Pole), Beckh (steif. Bolksp.) und Hodenberg (Welfe.) Da­mit ist die Besprechung der Interpellation beendet.

Es folgt die erste Beratung des Gesetzentwurfs betr. die Abänderung der Gewerbeordnung. Abg. Hitze (Zentr.) führt aus, wir müssen versuchen, die vorliegende Vorlage in einer Kommission zu verbessern und die bedenklichen Bestimmungen auszumerzen. Durch die Handelskammern würden wir Hilfstruppen und Mitarbeiter gewinnen. Wir nehmen daher jetzt das was wir erreichen können als Abschlagszahlung. Ich beantrage die Ueberweisung der Vorlage an die Kommission, welcher die Vorlage für die Handwerker­kammern überwiesen wurde. Abg. Angst (Dem.) bemerkt, die Vorlage enthalte manches, was den Wünschen des gesamten Handwerks entspreche, so die Ordnung des.Lehrlingswesens; bei letzterem Punkte warnt er indessen, den Bogen zu straff zu spannen. Redner wendet sich alsdann gegen die Zwangsinnung, es fänden sich nirgends so viele Meister, die Zeit und Mittel hätten, um sich in den Dienst der Or­ganisation zu stellen. Die Mehrheit der deutschen Handwerker sei gegen den Zwang und wisse wohl, daß die angeblichen Freunde des Handwerks durch die Schutzzölle nur die Rohstoffe und die Lebens­mittel verteuern.

* Berlin, 31. März. Fortsetzung der ersten Be­ratung des Gesetzentwurfs betr. die Abänderung der Gewerbeordnung. Abg. Jacobskötter (kons.) wünscht vorurteilsfreie Beurteilung dieser allseitig angefeindeten Vorlage, ebenso wie alle seine politischen Freunde, wenn auch in einzelnen Fragen vielleicht die Meinungen in der Partei auseinandergehen sollten. Die Partei bedaure die Nichteinführung des Befähigungs­nachweises, der besonders in den Gewerben wichtig sei, bei denen Leben und Gesundheit in Frage kommen, wie bei den Bauhandwerkern. Die Bestimmungen über das Lehrlingswesen enthalten erfreuliche Keime zur Weiterentwickelung, ebenso müßten obligatorische Fort­bildungsschulen angestrebt werden. Redner sprach so­dann für obligatorische Innungen, die im Interesse des Standes und der Allgemeinheit wünschenswert seien, trotz der großen Schwierigkeiten, welche die Einführung bieten würden. Redner kann im allge­meinen sagen, daß die Vorlage den Wünschen der

Handwerker möglichst nahe kommt. Die Regierungs­kommissäre mögen nicht Polizeikommissare, sondern Vertrauensmänner der Regierung und der Innungen sein. Der Handwerkerstand könne und dürfe nicht alles von der Gesetzgebung erwarten, er müsse sich organisieren und dazu biete die Vorlage die Hand. Bassermann (natl.) begrüßt die Bestimmungen über die Handwerkerkammern insofern sie weniger schematisch sind als im preußischen Entwurf. Ebenso sei erfreulich, daß die Zwangsinnungen nach dem Berlepschffchen Entwürfe nicht mehr aufrecht zu erhalten seien. Schneider (Volksp.) stimmt der Beratung in der Kommission zu, hofft jedoch auf eine ausreichende Vertretung der linken Seite des Hauses in derselben. Ga mp (Reichsp.) bedauert, daß die Frage nicht auf dem Wege der Landesgesetzgebung gelöst worden ist. Nun sei aber der Entwurf wohl geeignet, den Wünschen der Handwerker sowohl in Nord- und Süd­deutschland entgegenzukommen. Der Zwang sei doch auch auf anderen Gebieten eingeführt, so bei den Handelskammern. Besonders dankbar sei er für die Bestimmungen über das Lehrlingswesen und die Aus­bildung derselben, sowie über die Lehrlingszüchterei, wenn auch gewiß ein Examen an sich noch keine Ge­währ für besondere Tüchtigkeit biete. Grillen­berger (Soz.) betont, seine Partei sei der Ansicht, daß dem selbständigen Handwerker auch nicht mehr durch diese Vorlage geholfen werden könne. Als Faktor im wirtschaftlichen Leben habe derselbe keine Geltung mehr. Das Jnnungswesen habe sich überlebt und es könne niemals mit dem Großkapital konkurrieren; daher sei es gewissenlos, den Handwerker einzuladen zu den Innungen, die könnten ihm helfen. Hilpert (daher. Bauernd.) hofft auf eine Verbesserung der Vorlage in der Kommission. Darauf vertagt sich das Haus auf morgen 1 Uhr.

Württembergischer Landtag

Kammer der Abgeordneten.

* Stuttgart, 30. März. (110. Sitzung.) T.-O.: Etatsberatung, Kap. 45/97a. Departement des Kirchen- und Schulwesens. Berichterstatter Dr. v. Hartranft- Böblingen gibt einen allgemeinen Ueberblick über den geforderten Mehraufwand. Die Universität ist u. a. hieran wesentlich beteiligt. Abg. Haußmann- Balingen fragt an, ob die Religionsreversalien-Frage seitens der Regierung in Fluß gebracht werde und ob nicht die Reorganisation der evang. Oberschul­behörde eingeleitet werde. Minister v. Sarwey: Die Religionsreversalien-Frage werde der voraussicht­lich im Oktober d. I. einzuberufenden evang. Landes­synode zur erneuten Beratung unterbreitet werden. Die Organisationsänderung der Oberschulbehörde hänge von einer Aenderung des Volksschulgesetzes ab. Eine Revision dieses Gesetzes sei auch in anderen Punkten beabsichtigt. Kap. 45 bis 50 werden ohne Debatte genehmigt. Kap. 61, Universität. Berichterstatter Dr. Hartranft: Eine Reform der Universität sei wünschenswert. Manche Einrichtung erinnere noch an das Mittelalter. Die Kosten für dieselbe seien sehr bedeutend. Namentlich die ärztlichen Kliniken erfordern große Mcktel. Es fragt sich, ob solche Spezialanstalten in erweitertem Maße wünschenswert sind. Der ca. 143 000 Mk. betragende Dispositions­fonds erscheine manchem zu hoch. Die Zulagen der Professoren in den verschiedenen Fakultäten seien sehr verschieden. Die Kolleggelder und Nebeneinnahmen schaffen noch weitere Ungleichheiten. Die Kolleggelder sollten in die Staatskasse fließen und die Gehalts­verhältnisse der Professoren neu geregelt werden. Alle deutschen Universitäten müßten zusammeustehen. Auf die Privatdozenten sollte mehr verwendet werden. Das Prüfungswesen würde zweckmäßig eine Aenderung erfahren. Die Einführung von Zwischenprüfungen erscheint als wünschenswert, ebenso eine Ordnung des Studienganges. Die Kommission stellt einen Antrag

im Sinne der Ausführungen des Berichterstatters gegen eine Minderheit von 3 Stimmen. Prälat v. Sand­berger: Fragen von solcher Tragweite werden zweckmäßig nicht innerhalb der Finanzkommisston er­ledigt. Die Ausführungen des Vorredners geben für Unkundige ein falsches Bild von 'unserer Universität. Die Verstaatlichung der Kolleggelder würde die Uni­versität zu einer Schule Herabdrücken. Ein Universitäts­professor und ein Beamter können nicht ohne weiteres verglichen werden. Die entsprechenden Reformen in Oesterreich und Preußen findet Redner bedenklich. Hervorragend tüchtige Männer müssen auch außer­ordentlich bezahlt werden, einen Dispositionsfond brauche man. Jetzt ist nicht der Zeitpunkt, die Regierung zu einer solchen Reform zu drängen. Abg. Sachs ist mit dem Vorredner durchaus einverstanden. Abg. v. Geß steht auf dem Standpunkt der Kommissions­mehrheit und entgegnet auf die Ausführungen des Prälaten v. Sandberger und des Abg. Sachs. Die Universität koste über 1 Million, da dürfen die Stände wohl prüfen, ob die Verwendung in richtiger Weise erfolge. Das ganze Land sei anderer Meinung als der Herr Prälat v. Sandberger. (Heiterkeit.) Die Anregungen des Berichterstatters verdienen die ein­gehendste Erwägung. Bei den Kolleggeldern handle es sich um große Summen. Gebe man den Profes­soren feste Gehälter, so seien sie gerade unabhängiger. Domkapitular Dr. v. Linsenmann ist für die Kommissionsanträge. Kanzler v. Weizsäcker: Ueber diese Fragen läßt sich nicht so leicht entscheiden. Der Berichterstatter hat u. a. gewünscht, daß die Spezial-Institute auf die einzelnen Universitäten gut verteilt werden. In Tübingen ist kein einziges Insti­tut, das man nicht an jeder Universität brauchte. Die medizinischen Institute sind speziell Anstalten, die dem ganzen Lande dienen, viele, größtenteils arme Kranke finden dort Heilung. Den Dispositionsfonds braucht man. Das jetzige System ist das richtige, es handelt sich nur darum, ob die einzelnen Zahlen­verhältnisse ganz entsprechend sind. Einen Normal­gehalt, wie ihn Preußen einführt, haben wir bereits. Redner erörtert die Frage der Kollegiengelder ein­gehend und ist der Meinung, daß bei einer Reform nicht viel herauskommt, er habe aus verschiedenen Gründen Bedenken. Jedenfalls könne Württemberg nicht in der Sache vorangehen. Die Privatdozenten betreffend ist Redner prinzipiell mit der Kommission einverstanden, weiß aber nicht, wo etwas erleichtert werden könnte. Abg. H a u ß m a n n-Balingen : Die Kammer dürfe die Frage einer Universitätsreform wohl besprechen, einer Kritik brauche sie sich nicht zu begeben. Redner wird für die Resolution stimmen, trotzdem er nicht bei allen Punkten von der praktischen Durchführbarkeit der Forderungen überzeugt ist. Abg. Rembold gibt historische Rückblicke über die Entstehung der Kolleggelder. Eine Aenderung dieser Verhältnisse sei zu erwägen. Die Sitzung wird hier abgebrochen.

* Stuttgart, 31.März. (111. Sitzung.) Tages- Ordnung: Etatsberatung, Departement des Kircben- und Schulwesens, Kap. 61 ff. Vizepräsident Dr. Kiene polemisiert gegen die gestrigen Ausführungen der Abgg. v. Sandberger und Sachs. Minister v. Sarwey: In dem Antrag der Kommissions­mehrheit erblicke er, der Minister, kein Uebelwollen gegen die Universität. Die Unterrichtsverwaltung sei in eine Erwägung über die Aenderung des Bezugs der Kollegiengelder bereits eingetreten. Vor der bezügl. Reform in Preußen könne man in Württemberg, wo es sich nur um eine Universität handle, jedenfalls keine weiteren Schritte thun. Berichterstatter Dr. Hartranft tritt nochmals für die Annahme der Resolution der Finanzkommission ein. Nachdem Abg. v. Geß noch auf die gestrigen Ausführungen des Kanzlers v. Weizsäcker und des Abg. Haußmann sowie des Ministers erwidert und Kanzler v. Weiz­säcker dessen Behauptung in ihren einzelnen Punkten