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Bekanntmachungen aller Art finden die erfolg, reichst« Verbreitung.

1897 .

Amtliches.

Das diesjährige Musterungs-Geschäft im Aushebungsbezirk Nagold findet statt: am 15. März in Wildberg, am 16. März in Alten steig, am 17. März in Nagold, am 18. März die Losung in Nagold.

Der neue amerikanische Einwande- rungSgesetz-EnSwurf.

hat, wie wir schon berichteten, die Ausschüsse des Senats und des Repräsentantenhauses der Union beschäftigt; beide Körperschaften haben sich in gemeinsamer Be­ratung über die Vorlage geeinigt. Die Annahme derselben durch beide Häuser des Kongresses steht un­mittelbar bevor; es erscheint uns daher angezeigt, seine Hauptzüge mit einigen jetzt bekannt gewordenen Einzel­heiten wiederzugeben. Nach dem Entwürfe ist allen über 16 Jahre alten Personen, die nicht entweder englisch oder die Sprache ihres Geburtslandes lesen oder schreiben können, die Einwanderung nach den Vereinigten Staaten verboten. Ausnahmen werden zu Gunsten über 50 Jahre alter Einwanderer gemacht, sofern sie zu einwandsfreien Einwanderern in elterlichem oder großelterlichem Verhältnis stehen und diese in der Lage sind, sie zu erhalten. Zur Prüfung der Ein­wanderer sollen die Jnspektionsbcamten mit Abschriften der Verfassung der Vereinigten Staaten versehen werden, die auf numeriertem, gleichförmigem Kartonpapier ge­druckt sein sollen. Jeder Streifen soll nicht-weniger als 20, nicht mehr als 25 Worte der Bundesverfassung enthalten und in halbfetten Picalettern in den verschiede­nen Sprachen der Einwanderer gedruckt sein. Diese Streifen werden nach den verschiedenen Sprachen geordnet in besonderen Kästen aufbewahrt, aus denen der Prüfling einen Streifen ziehen muß. Dann hat er im Beisein des Einwanderungsbeamten den Text zu lesen und niederzuschreiben. Wer die Prüfung nicht besteht, wird auf Kosten der Dampfer- oder Eisenbahn- gesellfchast, die ihn nach Amerika gebracht, nach dem Lande seiner Herkunft zurückbefördert. Einwanderer, die ihre Absicht, Bürger der Vereinigten Staaten zu werden, nicht erklärt haben, dürfen bei öffenlichen Arbeiten nicht beschäftigt werden. Wer Einwanderer beschäftigt, die mit Umgehung des Gesetzes nach Amerika gekommen sind, wird für jeden einzelnen Fall mit einer Geldstrafe bis zu 500 Dollars belegt. Ausnahmen werden zu Gunsten von Angestellten auf Schiffen und bei Eisenbahnen gemacht. Jeder Ausländer, der mit Umgehung dieses Gesetzes, durch Irrtum, Vorspiegelung falscher Thatsachen, Betrug oder Täuschung Eintritt zu den Vereinigten Staaten erlangt, darf von den Einwanderungsbeamteu 40 Tage nach Entdeckung des wahren Sachverhalts in Haft genommen werden und ist auf Kosten der Gesellschaft, die ihn gebracht hat, abzuschieben. Das Gesetz tritt am 1. Juli 1897 in Wirksamkeit.

Deutscher Reichstag.

* Berlin, 6. Febr. Der Reichstag setzte heute die Beratung des Etats, des Reichskanzlers und der Reichskanzlei, fort. Liebermann v. Sonneu­ber g (Antis.) hält die politische Polizei für notwendig, giebt aber Ausschreitungen zu. Er hält das Vorgehen des Frhr. v. Marschall für richtig, meint aber mit den Konservativen, daß es besser gewesen wäre, nähere Schritte zu thun, um fien Prozeß unnötig zu machen. Friedberg (natl.) erklärt, daß er mit den Aus­führungen Marschalls über die Notwendigkeit des Prozesses einverstanden sei. Redner wendet sich so­dann gegen die Angriffe Bebels auf Bismarck und wirft Bebel unehrliche Methode vor. Kardorff (Reichsp.)r Dankenswert sei die Aufklärung, daß Hintermänner nicht vorhanden seien. Man hatte doch immer gehofft, daß einige Fäden nach Friedrichsruh führten, aber er bcdaure, daß der Prozeß überhaupt habe geführt werden müssen. (Heiterkeit.) Ja, meine

Herren, unter dem Fürsten Bismarck wäre dies über­haupt nicht möglich gewesen, er hätte die Tausche mit eisernem Besen ausgekehrt. Ganz einverstanden sei er mit der Behandlung der Presse durch das Auswärtige Amt. Staatssekretär Frhr. v. Marschall: Durch die Be­seitigung der Mißstände ist den Sozialdemokraten eine Freude verdorben worden. Im auswärtigen Amt werden ausschließlich Informationen über auswärtige Politik gegeben. Es vergehen oft Wochen und Mo­nate, ehe vom Auswärtigen Amt einmal ein Artikel inspiriert wird, der dann meistens in derNordd. Mg. Ztg." erscheint. Sonst werden zumeist nur that- sächliche Informationen gegeben und zwar den Blättern verschiedener Richtung, die aber in der auswärtigen Politik nicht gerne etwas veröffentlichen mögen, was der Regierung unangenehm wäre. Wollte ich nun die Blätter, die etwa anderweitige Artikel bringen, hievon ausschließen, so würden dieselben doch über auswärtige Politik weiter schreiben und Informationen von auswärts beziehen, natürlich häufig falsche aber vielleicht darum um so interessanter. (Heiterkeit.) Der Hauptfehler liegt in der Offiziösen-Schnüffelei, überall Hintermänner zu suchen und zu fragen, welcher Minister nun wieder den oder jenen Artikel geschrieben habe. Das System Tausch hat eben Schule gemacht. Die Presse selbst könnte aber am ehesten Abhilfe schaffen. Abg. Dr. Lieber (Zentr.) betont gegen­über der heutigen Zusammenstellung des Zentrums mit den Polen die unantastbare deutsch-nationale Ge­sinnung des Zentrums; jedoch sei die bedauernswerte Lage der Polen unverkennbar. Wir halten es für deutsch im besten Sinne einer Nation, die sich in ihren religiösen und nationalen Gefühlen gekränkt fühlt, warme Gefühle und Gerechtigkeit entgegen zu bringen (Bravo bei den Polen.) Abg. Stumm kann dem Abg. Lieber darin nicht beistimmen, daß der Altar des Thrones entbehren könne. Die Geschichte beweise das Gegenteil. Redner erklärt es für eine Lüge, je­mals zu Leckert, Lützow oder Tausch in irgend einer Beziehung gestanden zu haben. Der Prozeß Leckert- Lützow sei seiner Ueberzeugung nach notwendig gewe- sen. Zum Schluffe wendet sich Redner gegen Bebel. Abg. Bebel: Wir haben Herrn v. Stumm des öfteren erwähnt. Dies geschieht meist deshalb, weil Herr v. Stumm auf gewissem Gebiete der mächtigste Manu im deutschen Reiche ist, dessen Einfluß sogar auch über da? Staatsoberhaupt hinaus geht. Die herrschenden Parteien sitzen im Glashause und sollten nicht mit Steinen werfen. Nach beendigter Debatte zieht Richter den volksparteilichen Antrag zurück, wo­rauf sich das Haus bis Montag 1 Uhr vertagt.

* Berlin, 8. Febr. Präsident Frhr. v. Buol bittet um die Ermächtigung, im Namen des Reichstags dem Reichskanzler zu seinem goldenen Hochzeitsfeste die Anteilnahme des Hauses auszudrücken. (Beifall.) Es folgt die zweite Beratung des Etats des Reichs­kanzlers. Hiezu liegt ein Antrag Barth vor, auf Vorlegung einer Denkschrift über die Wirkungen der Handelsverträge, sowie ein Zusatzantrag Fritzen (Zentr.) mit besonderer Rücksicht auf die Landwirtschaft. Fritzen (Zentr.) befürwortet seinen Zusatzantrag. Es sei nötig, die Bezugnahme auf die Landwirtschaft besonders hervorzuheben. Die Landwirtschaft könne ihr Produktionsgebiet nicht nach Belieben ausdehnen wie die Industrie, deshalb sei es billig, ihr Zölle zu bewilligen. Ham macher (natl.) ist mit seinen politischen Freunden mit beiden Anträgen einverstanden. Es sei von großer Wichtigkeit, wenn die Vorstudien und Vorbereitungen zeitig begonnen würden. Zu billigen sei die Einrichtung eines Generaltarifs neben dem Spezialtarif wie in Frankreich. Auch hiefür wird die Denkschrift gutes Material liefern können. Staats­sekretär Frhr. v. Marschall erklärt, wenn der Reichs­tag den Antrag annehmen würde, werde die Regierung selbstverständlich gerne der Anregung entsprechen. Er müsse den Gedanken zurückweisen, daß die Regierung seiner Zeit nicht mit dem neu aufgestellten hohen

autonomen Zolltarif an die Verhandlungen mit Oester­reich herangegangen sei. Unser Zolltarif war drei­mal in schutzzöllnerischem Sinne erhöht worden. Gehe man einseitig vor in der Erhöhung der Preise der landwirtschaftlichen Produkte, so schädige man die In­dustrie. Dies wäre sozialpolitisch ein verhängnisvolles Experiment. Die Ansicht gewinnt immer mehr an Boden, daß man auch künftig Handelsverträge werde abschließen müssen, aber besser als jetzt, v. Levetzow legt mit seiner Partei keinen Wert auf die Annahme oder Ablehnung des Antrags, v. Kardorff (Reichsp.) behauptet, die jetzigen Handelsverträge opferten die Interessen der Landwirtschaft denen der Industrie. Stumm (Reichsp.) wird für den Antrag Fritzen aber gegen den Antrag Barth stimmen. Der Antrag Fritzen wird alsdann einstimmig, der Antrag Barth mit allen Stimmen gegen die der Rechten angenommen. Das Gehalt des Reichskanzlers wird bewilligt, ebenso der Rest des bezüglichen Etats. In erster und zweiter Lesung wird sodann ein Zusatzabkommen zu der Berner Ueberein- kunft betr. dieBildung eines internatinonalen Bundes zum Schutze von Werken der Litteratur und Kunst genehmigt. Es folgt die erste Lesung des Gesetzentwurfs betr. die Beschlagnahme des Arbeits- oder des Dienstlohnes. Staatssekretär Nieberding begründet den Entwurf. Es handle sich um die Erweiterung der den Kindern verliehenen Rechte und um einen besseren Schutz für Waisen. Das Prinzip des Entwurfs habe bereits im vorigen Jahre die Zustimmung des Hauses gefunden. Die verbündeten Regierungen haben die geschäftliche Regelung dieser Materie nunmehr vorgenommen. Lenzmann (freist Volksp.) steht dem Gesetzentwurf sympathisch gegenüber, bringt jedoch eine Anzahl Be­denken vor. Eine Kommissionsberatung sei zu em­pfehlen, mindestens aber die Verschiebung der zweiten Lesung. Bassermann (natl.) äußert ebenfalls verschiedene Bedenken gegen den Entwurf. Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. Stadthagen (Soz.), Graf Holstein, Schwarze (Zentr.) und S ch midt-Marburg schließt die erste Lesung. Die zweite Lesung wird verschoben. Es folgt die erste Lesung des Handelsgesetzbuches. Staatssekretär Nieber­ding führt aus, die bisher zerstückelten und verwirrten Rechtsverhältnisse auf dem Gebiet des Handelsrechts seien in diesem Entwurf einheitlich geregelt. Der Entwurf sei eine Folge des bürgerlichen Gesetzbuches. Etwas Brauchbares müsse sich auf reines Handelsrecht beschränken. Auf diesem Gebiet hätten sich viele Ver­hältnisse geändert, die einer gesetzlichen Neuregelung bedürfen. Aus praktischen Gründen sei das Genossen­schaftsrecht und das Recht der Gesellschaften mit be­schränkter Haftpflicht nicht in das Handelsgesetzbuch ausgenommen. Im neuen Gesetzbuch seien die Handels­agenten, Handelsmakler und Lagerhäuser neu berück­sichtigt. Unklarheiten und Widersprüche in der Be­grenzung des Begriffes Kaufmann, wie sie jetzt beständen, seien beseitigt. Bei den Gewerbebetrieben, die im Anschluß an die Landwirtschaft bestehen, sei der gegenwärtige Zustand möglichst erhalten worden. Zu der Revision seien Rechtslehrer, Vertreter des Handelsstands und der Landwirtschaft, sowie der Ge­hilfenverbände herangezogen worden. Der Staats­sekretär hofft auf wohlwollende Prüfung der Vorlage seitens des Hauses mit dem gleichen Erfolg wie für das bürgerliche Gesetzbuch.

Landrsrrachrichtett.

* Altensteig, 10. Februar. Der 16. Februar steht vor der Thür und damit der denkwürdige Tag, au dem vor 400 Jahren in Breiten einer der größten Männer aller Zeilen geboren wurde. Ver­ehrt doch in Melanchthon der Gesamtprotestantismus seinen Reformator und den bedeutendsten Mitarbeiter Luthers, Deutschland seinen Lehrmeister und die wissen­schaftliche Welt einen einzigartigen Gelehrten und Schriftsteller, ja einen Pionier der Neuzeit. Um dem Dank für den reichen Segen, der von dem großen