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Meristaig, Donnerstag dm 20. DezernVer.

1883.

LM-Znr Notiz!

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Altenstaig. Die Expedition.

Noch einmal das Stromerthum, oder Württemberg einst und jetzt.*)

(Aus derDeutschen Reichspost". Eingesendet.)

Welch traurige Zustände gegenwärtig in unserem gepriesenen Schwabenlande herrschen, wo einstens der fromme Herzog Eberhard im Bart sich rühmte, in den Schooß eines jeden seiner Unterthanen ruhig sein Haupt niederlegen zu können, hat kräftig und wahr der Artikel in Nro. 266 unserer Reichspost gezeigt. Auch die Gründe dieser allgemeinen Unsicherheit, die vor allem in unserer gegenwärtigen schlaffen,

> autoritätslosen Gesetzgebung liegen, sind dort klar und scharf angegeben. Versetzen wir uns nun einmal zurück um 350 Jahre und lernen wir etwas aus vergangenen Tagen, aus der damals in unserem Lande bestehenden Armen-

i gesetzgebung. In Folge wiederholter Fehljahre war in Württemberg vom Jahre 1526 an große Hungersnoth eingetreten. Der Scheffel Dinkel war von 1 fl. 2 kr. in diesem Jahre bis zum Jahre 1533 auf 6 fl. 15 kr., der Eimer neuer Wein von 4 fl. auf 42 fl. gestiegen. Schaaren von Bettlern, Vagabunden und Strolchen durch­streiften das Land und machten dasselbe unsicher. Da erließ die damalige, katholische, österreichi­sche Regierung, (es war nach Vertreibung des Herzogs Ulrich) eine Ordnung, wie es in der

> Theuerung mit den Bettlern zu halten sei. Ein

' jedes Amt und jeder Flecken solle mit den

milden Beiträgen christlicher Liebe und mit den alten Stiftungen seine Armen unterhalten und Niemand durfte betteln, nur die Armen unvermöglicher Orte durften in den vermöglichen desselben Bezirks einsammeln und namentlich soll ihnen auch von dem städtischen Almosen etwas zukommen. Aber alle Perso­nen, welche in diesem Fall und überhaupt zum Almosen zugelafsen werden, müssen das Wap­pen des Amtes auf einem Blech an sich tragen. Keiner derselben darf bei Gefängnißstrafe in das Wirths- haus gehen. Aber allen ist geboten und der ganzen Gemeinde empfohlen, in die Predigten zu gehen und das Wort Gottes zu hören, be­sonders der Jugend. Denn wie können die Jungen wissen, was sie Gott, auch ihrer Obrig­keit und dem Nächsten schuldig sind, so sie nimmer nichts davon, sondern allweg auf den Gaffen spielen und lernen Gott lästern, Leicht­fertigkeit üben, Lügen und Betrügen, welches leider im jungen Volk ganz gemein geworden." Diese Bettelordnung wurde auch den Reichs­städten, z. B. Eßlingen, anbefohlen und sie aufgefordert,nirgends solche Landstreicher, Schmuttirer, Scheiden- und Löffelmacher, Zahn­brecher, Wurzelgräber, Röthelsteinträgcr und andere Krämer, welche ihren Kram auf dem Rücken tragen, ohne schriftliche obrigkeitliche

*) Indem wir den Artikel zum Abdruck bringm, bemerken wir, daß das in demselben so düster gezeichnete Bild über die Trunksucht wohl für Groß- und Fabrikstädte zuteessen mag; es wäre jedoch unrichtig anzunehmen, daß der Trunksucht in unserer ländlichen Gegend besorgniß- erregend gefröhnt wird. Die Red.

Urkunden einzulaflen." Hier wurden also ge­rade die drei brennenden Punkte, die bei der modernen Gesetzgebung gänzlich weggefallen sind:

1) der Wtrthshausbesuch,

2) die Kontrole der Papiere,

3) die sittlich-religiöse Erziehung u. Ueber- wachung ganz besonders durch die Gesetzgebung ins Auge gefaßt. So steht diese alte Gesetz­gebung vom sittlichen, wie vom vernünftigen Standpunkt aus betrachtet, hoch über der unsri- gen des 19. Jahrhunderts und des neuen deut­schen Reiches. Wie sehr verdient, den Wirths- haus besuch betreffend, auch das jüngst geschriebene Wort eines hervorragenden Nationalökonomen unserer Tage, Schmoller (in seinem Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirth- schaft im deutschen Reiche) alle Beachtung. Er tritt hier mit energischen Worten dafür ein, daß der Ausschank geistiger Getränke nicht allein aus finanz-politischen, sondern namentlich aus sittlichen Gründen einer hohen Besteuerung unter­worfen und gleichzeitig zu einer hohen Besteuer­ung des Branntweins an der Produktionsstätte geschritten werde. Er sagt hier die beherzigens- wertyen Worte:wenn Luther sagt, jedes Volk habe seinen eigenen Teufel, derjenige der Deutschen sei aber der Saufteufel, so wird sich ja darüber streiten lassen, ob ,wir in der That das Volk sind, das dem Laster der Trunksucht am meisten fröhnt; aber darin dürften wohl alle Unparteiischen einig sein, daß wir die Na­tion sind, wo man gegen die Genüsse von Bachus und Gambrinus am duldsamsten ist. Nicht um­sonst singt der Student:wer niemals einen Rausch gehabt, der ist kein braver Mann". Nicht umsonst gönnt sich in vielen Gegenden und Städten ein großer Theil der Gebildeten jeden Morgen seinen Frühschoppen und bringt jeden Abend in der Kneipe zu, sie kaum jemals ganz nüchtern verlassend. Wenn es so am grünen Holz aussieht, wie soll es da am dürren sein? In unfern Handwerker-, Bauern-, Arbeiter- und Taglöhnerkreisen hängt Familienleben, häus­licher Frieden, Kindererziehung, Wohlergehen, Rückgang und Fortschritt kurz alles von dem Maß des Einkommens ab, das durch die Gurkel des Familienvaters fließt. Millionen und Milliarden verschwinden in diesem Schlunde; die ganze Lebenshaltung unserer Mittel- und unteren Klaffen hängt von dieser Frage ab, man könnte sogar fast ohne Uebertreibung sagen, die Zukunft unserer Nation. Wenn es wahr ist, daß die Hälfte der Männer, die oder deren Familien der Armenkasse in Deutschland zur Last fallen, dem Trünke huldigten, so haben wir schon darin einen Maßstab, welch furcht­bares und welch kostspieliges Laster wir in unserer Mitte täglich sehen, dulden und groß ziehen. Keine unserer andern Untugenden kommt daneben in Betracht. So sagt Schmoller. Wohl wissen wir, daß dieses Laster seiner Verbreitung nach auch in alter Zeit nicht besser, eher noch schlimmer war, aber die Trunksucht der damaligen Zeit hatte, ich möchte sagen, noch einen gut- müthigen, naiveren Charakter, als heut zu Tage, wo in diesen" Branntweinschenken die Brutstätten der Sozialdemokratie und Vergehen aller Art zu finden sind. (Schluß folgt.)

Laudesuachrichtcu.

Pf alzgrasen Weiler, 17. Dez. (Corr.) Heute Nachmittag um 3 Uhr fiel das älteste Kind des Lammwirths St., ein 2^/z Jahre altes Söhnlein, in einen hinter dem Hause be­findlichen Wasserbehälter und wurde als Leiche herausgczogen. Unaussprechlich groß ist der Schmerz, unermeßlich der Jammer der Eltern und Großeltern.

Stuttgart, 17. Dez. Wie man von sachkundiger Seite erfährt, wird es sich für die Abgeordnetenkammer nach ihrem Wiederzusam­mentritt auch darum handeln, das erst in letzter Session zu Ende Lerathene Notariats-Sportel- Gesetz in einzelnen Punkten abzuändern. Es hat sich nemlich in der Praxis bereits heraus­gestellt, daß namentlich die Bestimmung, es sollen Beträge bis zu 600 M., welche z. B. von Eltern zu ihren Lebzeiten an Kinder übergehen, an und für sich von der Sportel befreit bleiben, nicht präcis genug gehalten ist. Wenn bei­spielsweise ein Vater seinem Sohne ein beträcht­liches Vermögen von nehmen wir an 18000 Mk. in der Weise zukommen läßt, daß der Sohn dasselbe ganz oder zum Theil raten­weise, wöchentlich, monatlich, vierteljährlich oder sonstwie in Beträgen von 600 M. ausbezahlt erhält, so ist nicht nur das gesammte, innerhalb einer gewissen Zeit an den Sohn übergegangene Vermögen sportelfrei geblieben, sondern es ist auch, was vom gesetzgeberischen Standpunkte aus als sehr erheblich bezeichnet werden muß, der Staat um einen Betrag verkürzt worden, der ihm nach dem früheren Usus der Berech­nung nicht entgangen wäre. So sehr es nun zu begrüßen ist, daß durch das neue Sportel­gesetz, welches Beträge bis zu 600 M. von der Notariatssportel befreit läßt, ein socialer Vor­theil geschaffen worden, so kann doch anderer­seits der Elnwand nicht unberücksichtigt gelassen werden, daß Dank der berührten Unterlassungs­sünde bei der Berathung des Gesetzes im Ple­num des Abgeordneten-Hauses, dem doch auch notariatskundige Leute angehören, der Staats­kasse manche Mark entgehen kann und wohl auch schon entgangen ist, die um so eher un­serer Staatskasse von Nutzen ist, als sie bei anderer Fassung bezw. genügender Präcisirung des Notartatssportel-Gesetzes nur von solchen Sportelpfltchtigen zu bezahlen wäre, denen in­folge ihres Vermögens eine entsprechende Ab­gabe nicht wehe thun kann und auch nicht wehe thun wird.

Denjenigen Ländern des Weltpostvereins, nach welchen Postkarten mit Antwort gesandt werden können, treten auf den 1. Januar 1884 auch Britisch - Indien und Bulgarien hinzu.

In Locherhof bei Roitweil that sich der Geselle eines Wirths und Bäckers am Brannt­wein derart gütlich, daß er berauscht vom Stuhle fiel; man verbrachte den Bewußtlosen ins Bett und als man wieder nach ihm sah, fand man eine Leiche.

In Jngersheim kam am 11. d. ein Stromer in das Pfarrhaus und bat den Pfar­rer um ein Almosen, welcher ihm dann auch 10 Pfg. anbot. Der Bettler wies aber die Gabe zurück und sagte, daß dies kein Almosen für ihn sei in einem Pfarrhaus da sei er im­mer 2 M. gewöhnt. Als der Pfarrer ihn we­gen dieser Frechheit zurechtweisen wollte, erhielt er von dem Stromer einen Schlag auf den Kopf, so daß er sofort niedersank. Der Missethäter suchte das Wette und konnte bis jetzt keine Spur von ihm entdeckt werden. Der Pfarrer nahm glück­licherweise keinen weiteren Schaden.

(Unglücksfälle und Verbrechen.) Am 15. d. wollte Nahmüller Butt in Ertin- gen (Riedlingen) in der Nähe seines Anwesens eine Falle an der Schwarzach ziehen, weil das Wasser in Folge Regens und Schneegangs zu steigen begann. Beim Aufziehen der Falle stand der Müller auf einer hinter derselben quer über das Wasser gelegten als Steg dienenden eiche­nen Diele; die Falle hob sich, wurde aber durch den Druck des Wassers aus ihrem Gestell ge-