d
-s-
,n
>l.
Mm, abonnirt bei allen Poststellen und Landpost- L-ten; in Altenstaig bei der Expedition.
Zvserate sind immer WM besten Erfolge be- «s fie-e und wird die Ein- Mungsgebühr stets auf das Billigste berechnet.
Verwendbare Beiträge werden dankbar ange- Wwmen und angemessen honorirt.
Intelligenz- L Knzeige-Matt
Von der oberen Nagold.
Dieses Blatt erscheint wöchentlicl' drei Mal und zwar: Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Der Abonnementspreis beträgt pro Vierteljahr: in Altenstaig 80 Pst
im OA.-Bezirk 85 Pf.
außerhalb 1 Mk.
Jnseratenaufgabe spätestens Morg. 10 Uhr am Tage vor dem jeweiligen Erscheinen.
M. 26 .
Menstaig, Menstag den 1. März.
1881 .
Deutscher Reichstag.
Berlin, 24. Febr. (Erste Etats-Be- rathung.) Schatzsekrctär Scholz wirft einen Rückblick auf das Finanzjahr 1879/80, welches einen Ueberschuß von 23 Millionen ergibt. Der Etat 1881/82 weist formelle Aenderungen auf; die Mehreinnahmen aus den Zöllen und der Tabaksteuer sind auf 26 Millionen, aus den Matrikularbeiträgen auf 24Vr Millionen veranschlagt. Die fortdauernden Ausgaben erhöhest sich gegen das Vorjahr um 22 Millionen, wobei die Armee mit 17 Millionen partizipirt, die einmaligen Ausgaben sind um 6 Millionen reduzirt, wobei 23 Millionen für eine einmalige Heeresneuformation nicht eingerechnet sind. Die dauernden Einnahmen erhöhen sich um 8 Mill. Derselbe empfiehlt die unveränderte Annahme des Etats. Richter gegenüber, der als ein Mißverhältniß bezeichnte, daß alles in Preußen und im deutschen Reiche auf den zwei Augen des Reichskanzlers sich zuspitze, daß Schwanken des persönlichen Regiments Verwirrung im Parlamente und bei den Parteien erzeuge, erwarte der Reichskanzler Fürst Bismarck: Bei seinen 66 Lebensjahren und seinen zwanzig Amtsjahren fei an ihm nicht viel mehr zu bessern, man müsse ihn verbrauchen, wie er sei oder beseitigen. Kein Land könne mit gleicher Ruhe und Sicherheit wie Deutschland in die Zukunft sehen. Die Reichsverfassung kenne nur den Reichskanzler als den verantwortlichen Minister, der aber nicht blos dem Reichstage, sondern vor Allem dem Kaiser verantwortlich sei. Ein schüchterner, zwerghafter Reichskanzler, der aus einen jeden Wink des Reichstages lausche, keine eigene Meinung habe und solche von Parteien einhole, würde überflüssig sein. Dazu sei er nicht gemacht. Mit den Ressortschefs lebe er stets im Einverständniß und werde dies gestört, so habe er stets gesagt: Wir beide zusammen können nicht mehr im Amte bleiben. Den Vorwurf, er habe oft seine Ansichten geädert, müsse er zurückweisen, sein einziger Leitstern in ernsten Fragen sei, was frommt dem Vaterland, was dem Heile und Ruhme der Nation, ihrer Selbstständigkeit nach Außen und ihrer Ruhe und Wohlfahrt im Innern? Ob das durch konservative, Liberale oder diktatorische Richtung zu erstreben sei, stehe in Mster Linie; er greife zum Einen wie zuui Andern, wie es seinem Ziele fromme, von Erreichung des Hauptzieles aber sei er niemals ^gewichen. Minnigerode bekämpft die Ausfuhrungen Richters und plaidirt für den «teuer-Reformplan der konservativen und für E Steuerprojekte des Reichskanzlers. Benda dem Etat einen Fortschritt gegen vas Vorjahr; es sei gelungen die Einzelstaaten M entlasten; die Aussichten für die Zukunft An günstige; bezüglich der neuen Steuern be- Wte er sich seine Meinungsäußerung bei deren Mrathung vor.
Berlin, 25. Febr. (Fortsetzung der Etats «rathung.) Rickert kritisirt in schärfste «erse die gestrige Rede Bismarck's, der offe uttkundet habe, daß man auch diktatorisch n mtten müsse. Alle liberalen Parteien müßte M unter Beiseitelassung kleinlicher Fraktion- - Legen die Regierungspolitik Bismarck' Mremsam Front machen und Bismarck, der di ZMaffung revidiren und dem Lande neue Lo Zerlegen will, zurufen: Bis hierher un «nA^^ter. —Kardorff vertheidigt die neu Wttthschafts- und Zollpolitik. - Bebel führ °aß die Arbeitslöhne gesunken sind, wäh der Lebensunterhalt der Arbeiterfamilie!
durch Zölle auf nothwendige Lebensmittel verteuert wird; das Kleingewerbe stehe vor dem Bankerott. Es ist ganz gleich, ob Bismarck, Bennigsen oder Richter Minister ist, so lange nicht die Einrichtung unseres ganzen Produktionssystems verändert wird. Die Socialdemokraten begrüßen zwar das allgemeine Princip des Unfallversicherungsgesetzes, sind aber mit den Ausführungsbestimmungen des Gesetzes nicht einverstanden; vor allen Dingen müßte erst den Arbeitern Arbeit geschafft werden. — Nachdem Maltzahn gesprochen, wird die erste Berathung des Etats geschloffen.
Württembergischer Landtag.
Kammer der Abgeordneten'.
Stuttgart, 23. Febr. (46. Sitzung.) Fortsetzung der Berathung eines Gesetzes, betreffend die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Art. 4 regelt die Höhe der einzelnen Steuersätze. Die Erbschaftssteuer soll, wie allgemein üblich, von dem später noch näher bestimmten (Art. 7) reinen Vermögenswerth und nach Prozenten desselben festgesetzt werden. Das Minimum dieses Prozentsatzes ist 2, das Maximum 8 Prozent. Angesetzt soll werden zwei vom Hundert, wenn der Anfall gelangt: a) an Eltern, 6) an voll- und halbbürtige Geschwister; L. drei vom Hundert, wenn der Anfall gelangt: a) an Großeltern, 6) an Kindern und deren Abkömmlinge, sofern das Verhältniß auf einer Rechtshandlung (Adoption rc.) beruht; o) an Stiefkinder und deren Abkömmlinge; 0. vier vom Hundert: a) an Ehegatten, soweit der Anfall den gesetzlichen Erbtheil übersteigt; 6) an Stiefeltern, Adoptiveltern, Schwiegereltern; o) an Oheime, Tanten, Neffen und Nichten; ck) wenn die Zuwendung zu kirchlichen, wohlthätigen oder gemeinnützigen Zwecken gemacht ist und den Betrag von 1000 M. übersteigt; v. sechs vom Hundert, wenn der Anfall gelangt an Groß- Obeime, -Tanten, -Neffen, sowie Gescbwister- Kinder. L. acht vom Hundert in allen übrigen Fällen, v. Rümelin hätte bei einzelnen Litera's die Verwandtschaftsgrade in anderer Weise zur Steuer beigezogen. Probst ist dafür, daß in dem Gesetz zum Ausdruck gebracht werde, daß in jedem Etat die Größe der zu erhebenden Steuer verabschiedet würde, lieber die Größe der zu erhebenden Steuer entspinn: sich eine längere Debatte. Die Anträge der Commission wurden indeß mit einigen Aenderungen angenommen, insbesonders dahin, daß Neffen und Nichten unter 8. lit. ä. eingeschoben und Groß-Tanten und -Neffen bei 0. o. zugewiesen sein sollen. Art. 5 bezeichnet das Steuersubject und den Zeitpunkt des Eintritts der Steuerpflicht. Art. 6 bestimmt den Grundsätz der Berechnung der Steuer und regelt die Haftpflicht für die Steuer, beides angenommen. Art. 7 bestimmt des Näheren, was zur erbschaftssteuerpflichtigen Masse gehört, mit einer kleinen Aenderung genehmigt. Art. 8—10 stellen für Berechnung und Ansatz der Steuer weitere spezielle Grundsätze auf; Art. 10 erhält eine andere Fassung durch die Commission, welche wie die übrigen Artikel gut geheißen wird. Art. 11 und 12 regeln das Verfahren bei Ansatz und Berechnung der Erbschafts-Steuer, durch die in Art. 13 bestimmten Ansatz-Behörden. Sämmtliche Artikel genehmigt. Art. 14 bestimmt, daß der Steuer-Ansatz eine Entscheidung einer Behörde sei, gegen welche eine Beschwerde zulässig erscheint. Art. 15 handelt von der Aufsichts- und Beschwerde-Instanz, Art. 16 setzt fest, daß das Recht zur Nachforderung zurückgebliebener und zur Zurückforderung zuviel be
zahlter Erbschafts-Steuer verjährt in drei Jahren. Angenommen.
— 25. Febr. (47. Sitzung.) Fortgesetzte Berathung des Entwurfs betr. die Erbschaftsund Schenkungs-Steuer. Zunächst kommt der Abschnitt Schenkungs-Steuer zur Berathung; hiezu haben die Abgg. Bo scher und Bitz er den Antrag gestellt: zur Tages-Ordnung überzugehen, d. h. solche abzulehnen. Es findet eine allgemeine Debatte statt, v. Bosch er begründet den Antrag dahin, indem er die ausgesprochene Ansicht bestreitet, daß in Ermangelung einer Schenkungs-Steuer die Erbschafts- Steuer umgangen werde. Er erwähnt, daß oft Schenkungen gemacht werden, bei welchen der Schenkgeber den Akt nicht der Oeffentlich- keit übergeben möchten; er findet daher in dem Gesetz eine Belästigung. Hohl für die Schenkungs-Steuer, gibt den Antragstellern zu bedenken, ob es sich nicht empfehlen würde, in ihrem Antrag die Liegenschaften auszunehmen; Redner sucht im klebrigen die vorgebrachten Einwendungen zu entkräften und befürchtet keine Indiskretionen, meint vielmehr, nachdem für wohlthätige und kirchliche Zwecke 1000 Mrk^ bei jeder andern Person 350 Mrk. frei von der Steuer bleiben sollen, sei es in die Hand des Geschenkgebers gelegt, die Schenkung in mehreren Raten auszufolgen. Mobl findet sittliche Nachtheile in dem Gesetz und beklagt in längerer Ausführung, daß die Pietät besteuert werden solle. Lautenschlager erblickt in dem Boscher'schen Antrag eine Jncon- sequenz. v. Ge mm in gen bezeichnet die Schenkungs-Steuer als die belästigendfte; er meint, man solle den Versuch machen, ob die Erbschafts- Steuer nicht auch ohne die Schenkungs-Steuer bestehen könnte. Er ist für Ablehnung der letzteren. Berichterstatter Untersee führt aus, daß wenn die Schenkungs-Steuer falle, werde die Erbschafts-Steuer umgangen und macht es durch Beispiele klar. v. Faber versichert, daß cs ihm nicht leicht geworden sehjmit dieser Vorlage an das Haus zu treten; er erwähnt zunächst die finanzielle Seite und ihre Wirkung, die auf 50000 M. veranschlagt ist, bemerkt, daß einige Aenderungen bereits den finanziellen Effekt wesentlich geschmälert haben; sonst vertheidigt der Hr. Justizdcpartemcntschef vom juristischen Standpunkte aus die Vorlage, v. Bitzer gegen die Schenkungssteuer, v. Renner für dieselbe, v. Bo scher für seinen Antrag, Haug v. Ludwigsburg für den Entwurf. Probst bezeichnet die Schenkungen als ein Objekt, das die Steuer ertragen könne. Der Antrag Boschers auf Verwerfung der Schenkungssteuer wird mit 54 gegen 27 Stimmen abgelehnt. Die Einzelberathung beginnt. Art. 17 bezeichnet, daß Schenkungssteuer zu entrichten ist: von Schenkungen durch Liegenschaften und von beweglichem Vermögen, wenn der Werthbetrag 350 M. nicht übersteigt. Beutter uud Hohl stellen den Antrag 500 M. zu setzen. Der Commissions-Antrag wird mit dem Ammen- dement Beutter zum Beschlüsse erhoben.
Tagesneuigkeite».
-s- Altenstaig, 27. Febr. Gestern Nachmittag um 2 Uhr war eine Sitzung des Ausschusses des landwirthschaftlichen Bezirksvereins bei Restaurateur Guiekunst in Nagold anberaumt, zu welcher sich neben dem Vereinsvorstand, dem Vereinssekretär und dem Mitglieds Posthalter Müller weitere Ausschuß- und Vereinsmitglieder aus der Stadt nicht, dagegen fast sämmtliche auswärtigen Ausschuß- und 3 Vereiusmitgliedcr sich eingefunden hatten. Es