Amtliche Bekanntmachungen.
Bekanntmachung des Ministeriums des Inner» iiber Höchstpreise von Heu (Staatsanzeiger Nr. 222).
Es ist zur Kenntnis des Ministeriums gekommen, daß für Heu von Händlern Wucherpreise mit der Behauptung gefordert werden, dah das von ihnen gelieferte Heu „Prima"-Heu sei und der Höchstpreis von 6 „st 50 ^ für Wiesen- und 7 ^st 50 H für Kleeheu nur für Heu von mittlerer Art und Güte und nicht für bestes Heu gelte und datz für den Großhandel überhaupt kein Höchstpreis festgesetzt sei.
Um den Käufern von Heu den Nachweis der Unwahrheit solcher Behauptungen zu erleichtern, werden die wichtigsten Bestimmungen über die Höchstpreise für Heu, wie sie sich aus der Verfügung des Ministeriums des Innern über Höchstpreis« für Heu vom 6. September 1917 (Staatsanzeiger Nr. 209) ergeben, nachstehend in übersichtlicher Weise nochmals bekannt gegeben:
l. Für einen Zentner Heu beträgt:
der Erzeuger- Höchstpreis
K 1):
1) bei Wiesen» und Feldheu:
-i. lose verladen S^rsOA, b. gebunden od. gepreßt 6.^8SA,
2) bei Kleeheu:
a. lose verladen 7 LOA,
b. gebunden od.
gepreßt 7^85A,
der Großhandels- der Klein- Höchstpreis Handels-*) (§S): Höchstpreis (tz4):
s ^ so A. 7
7 ^ lO A. 7 35 A,
7 90 A, 8
8 IO A, 8 35 A,
*) Absatz von nicht mehr als 10 Zentnern.
II. Der Höchstpreis Ziff. l darf auch dann nicht überschritten werden, wenn das Heu nach Art und Güte von besserer als mittlerer Beschaffenheit ist. Für Heu von geringerer als mittlerer Art und Güte ist dagegen ein entsprechend niedrigerer Preis zu zahlen.
III. Die K. Oberämter und das Stadtschultheißenamt Stuttgart werden beauftragt, Vorstehendes in den
Bezkrksamtsblättern bekannt zu machen und die Käufer von Heu aufzufordern, die von Verkäufern versuchten Höchstpreisüberschreitungen ungesäumt bei der Landjägermannschaft. oder einer Polizeibehörde, oder Staatsanwaltschaft, oder bei einem Amtsgericht, oder beim Landespolizeiamt (Kriegswucheramt) in Stuttgart zur Anzeige zu bringen.
Stuttgart, den 21. September 1917.
Für den Staatsminister: Haag.
Vorstehendes wird hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Die Käufer von Heu werden aufgefordert, die von Verkäufern versuchten Höchstpreisüberschreitungen ungesäumt bei der Landjägermannschaft oder der Polizeibehörde zur Anzeige zu bringen.
Calw, den 26. September 1917.
K. Oberamt: Bi nder.
Verfügung der Fleischversorgungsstelle für Württemberg und Hohenzollern, betreffend Beschränkung des Verkehrs mit Nutz- und Schlachtvieh.
Die Gültigkeitsdauer der Verfügung der Fleischversorgungsstelle, betreffend Beschränkung des Verkehrs mit Nutz- und Schlachtvieh, vom 25. August 1917 (Staatsanzeiger Nr. 199) wird bis 31. Oktober 1917 verlängert.
Stuttgart, den 24. Sept. 1917. Schall.
Vorstehende Verfügung wird hiemit zur Kenntnis der Beteiligten gebracht. (Zu vergl. Ealwer Tagbl. Nr. 295.) Calw, den 4. Okt. 1917.
K. Oberamt: Bin der.
Bekanntmachung der Landesfuttermittelstelle betr. Obsttrester.
Für Obsttrester gelten die Bestimmungen der Verordnung über Futtermittel vom 5. 19. 1916 (R.E.BI. S. 1198). Die Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte hat den Kriegsausschuß für Ersatzfutter mit dem Aufkauf der Obsttrester beauftragt. Dieser hat in allen Bezirken, in denen
Obsttrester kn größeren Mengen anfallen, Aufkäufer bestellt. Darnach sind nur solche Personen zum Aufkauf von Obsttrestern berechtigt, die ein Berechtigungsausschreiben des Kriegsausschusses für Ersatzfutter aufweisen können. Gegen Zuwiderhandelnde wird strafrechtlich vorgegangen.
Stuttgart, den 4. Okt. 1917. _ Sting.
K. Oberamt Calw. '
' Die Gemeindebehörden
mache ich auf den im Amtsblatt des K. Ministeriums des Innern Nr. 10 abgedruckten Mtnisterml- Erlatz vom 20. vor. Mts.,
betr. Gebäudesteuer-Nachläfse an notleidende Hausbesitzer, besonders aufmerksam.
Den 3. Okt. 1917.
_ Neg.-Rat ! u o e >..
Kgl. Oberamt Calw.
Auf die im Staatsanzeiger Nr. 231 erschienene Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft vom 1. d. Mts., betreffend
Abhaltung von Lehrkursen über Abwcrfen und Umpsropfen von Obstbäumen, werden die beteiligten Kreise hiemit hingewiesen.
Der Staatsanzeiger kann bei den Herren Orts">'r- stehern eingesehen werden.
Den 5. Oktober 1917. Regierungsrat B i n der.
Sohlenschoner und Sohlenbewehrungen.
An: 30. September 1917 ist eine Bekanntmachung der Ersatz-Sohlen-Gesellschaft m. b. H. in Berlin über Herstellungs- u. Bertriebsverbot und Meldepflicht von Sohlenschonern und Sohlenbewehrungen, die ganz oder teilweise aus Leder bestehen» in Kraft getreten, deren Wortlaut im Staatsanzeiger Nr. 228 einzusehen ist.
Calw, den 2. Okt. 1917.
K. Oberamt: Binder.
meu wurden mit der Forderung, unverzüglich Friedensvcr- handlungen einzuleiten und zwar aus Grund der russischen Fricdensformel: ohne Annexionen und ohne Entschädigungen.
Französische Gerechtigkeit.
(WTB.) Berlin, 8. Okt. Kata Hary,- die holländische Tänzerin, ist in Paris unter dem Verdacht der Spionage standrechtlich erschossen worden. Sie ist getötet worden, obgleich das gerichtlich» Verfahren ihre Schuld nicht hat erweisen können und obgleich sogar Pariser Blätter für sie gesprochen haben. Sie ist getötet worden von derselben Regierung, die einst Miß Cavell, die englische Spionin, die ihr Vergehen einger standen hat, zur Märtyrerin stempelte und ihre Hinrichtung der deutschen Nation als einen Akt der unerhörtesten Barbarei zum Vorwurf gemacht Haft
Die Angst Australiens vor Japan.
Frankfurt, 9. Okt. Die „Frankfurter Zeitung" meldet aus Basel: Die „Times" berichtet aus Sidney, datz die australische Presse aus Anlatz der verkündeten japanischen Mouroedoktrin in Ostafien eine Befestigung der nördlichen Küsten Australiens fordert.
Bon den Neutralen.
Der deutsch-holländische Vertrag.
Amsterdam, 9. Okt. Ueber die deutsch-holländischen Abmachungen für die Lieferung von Steinkohlen teilt laut „Köln. Ztg." das Handelsblatt noch mit, der Preis der deutschen Kohle betrage 45 Gulden die Tonne. Für jede 45 Gulden Kaufpreis werden 55 Gulden Kredit gewährt bis zum monatlichen Höchstbetrag von 9 Mill. Gulden. Den Kredit übernehmen die Kohlenverbraucher und die Exportzentrale. Andere Bestimmungen gewähren Vorteile bei Bezug von Stahl und anderen Rohstoffen aus Deutschland. Die für die Zufuhr englischer Kohlen zu benutzenden Schiffe erhalten besondere Merkzeichen und werden außerdem von einem deutlich kenntlich gemachten Eeleitsboot geführt.
Dir Schweiz und das amerikanisch« Ausfuhrverbot.
(WTB.) Berlin, 19. Ott. (Telephon.) Wie dem „Berk. Lokalanzeiger" aus Haag gemeldet wird, erklärte der schweizerische Gesandte Sulzer im Zusammenhang mit dem amerikanischen Ausfuhrverbot, das schweizerische Volk stehe vor einein Mangel an Steinkohlen und Lebensmitteln. Das bedeute schwere Tage für das Schweizer Volk. Hoffentlich werde die Schweiz die Prüfung bestehen.
Zu der Flucht eines deutschen U-Bootes aus Spanien.
Madrid, 9. Okt. (Ag. Havas.) Das entwichene deutsche Unterseeboot hatte keine Munition, da Torpedos, Bomben und Granaten nach der Internierung im Arsenal abgegeben wurden. Der deutsche Kommandant erklärte dem Kommandanten des spanischen Torpedobootes, das „U 293" ins Schlepptau genommen hatte, er wisse, datz er interniert würde, weil er in die spanischen Gewässer eingedrungen war. Er sprach ihm den Wunsch aus. in erneu Hafen zu fahren.
Vermischte Nachrichten.
Ungarn und Siebenbürgen.
(WTB.) Budapest, 9. Okt. Kultusminister Albert Ap- ponyi hielt in Siebenbürgen, wo er sich zum Besuch seines an der Front befindlichen Sohnes aushielt, eine Rede, in der er u. a. sagte, daß der gemeinsame Minister des Aeußern Und der deutsche Reichskanzler im Einverständnis erst neulich erklärt hätten, keine Eroberungen im Auge zu haben und zu Friedensverhandlungen bereit zu sein. Leider zeige sich bei unseren Feinden noch immer nicht genug Friedensbereit- schast und erst dieser Tage sei von beachtenswerter Seite der Besitz von Siebenbürgen gefordert worden. Ungarn aber gebe von Siebenbürgen keine Handbreit Boden frei.
Die Schäden des Wirbelsturmcs über Tokio.
(WTB.) Tokio, 9. Okt. (Reuter.) Die Liste der Opfer des Taifuns wächst rasch. Der angerichtete Schaden ist so groß, daß vorläufig nur eine ungefähre Schätzung möglich ist. Der Sachschaden beträgt vermutlich über 199 Millionen S)cn. In der Präfektur Tokio allein sind über 590 Menschen zugrunde gegangen. 3099 Häuser wurden zerstört, 159 900 Häuser beschädigt und 200 990 Personen obdachlos. Mehrere Dörfer in der Umgebung von Tokio sind vollständig zerstört. In Sunamur wurden 309 Leichen gefunden. 399 Einwohner einer kleinen Insel bei Uruyasu wurden mit der Insel vom Meere verschlungen. Es wurden weitgehende Hilfsmaßnahmen getroffen.
Ans Stadt und Land.
Calw» den 10. Oktober 1917.
Zum Eeburtsfest der Königin.
Zum heutigen Eeburtsfest der Königin schreibt der „Staatsanzeigcr": Am heutigen Tage begeht, begleitet und umgeben von den treuesten Wünschen des ganzen Volkes, Ihre Majestät die Königin ihren Geburtstag. Zum vierten Male ist es nunmehr, daß die Feier dieses Tages im Tosen des Weltkrieges begangen wird, zu einer Zeit, da an der Westfront heißer und erbitterter gekämpft wird denn je. Unvergängliche Ehren haben sich in diesen Tage» unsere würt- tcmbergischen Truppen in glänzender Abwehr französischer und englischer Uebermacht geholt; ihrer unerschütterlichen Standhaftigkeit, ihrer zähen Ausdauer, ihrem unermüdlichen Kampfeswillen wird von den Heerführern das höchste Lob gespendet. Aber große Ehren fordern auch große Opfer. Die Söhne des Landes, die verwundet aus dem Felde nach Hause kommen, nimmt die warme, sorgende Liebe der Heimat in ihre mütterliche Obhut. An der Spitze derer, die sich die Pflege der verwundeten Truppen zur Aufgabe gemacht haben, steht in unermüdlicher Tätigkeit Ihre Majestät die Königin. Trost und Hilfe spendend geht sie durch die Lazarette; ihr freundlicher Zuspruch ist den Leidenden und den Genesenden ein erquickendes Labsal. In ehrerbietiger Dankbarkeit ist das ganze Land Zeuge ihres echt landesmütterlichen Wirkens; die herzlichste» Wünsche des Volkes begrüßen die Königin an der Schwelle eines neuen Lebensjahres.
Das eiserne Kreuz.
* Unteroffizier Karl Sero-, Sohn des Kaufmanns Serva, hat das eiserne Kreuz erhalten.
Kriegsverluste des Oberamts Calw.
Aus der württembergischen Verlustliste Nr. kl3.
Fass. Friedrich. Utffz., 3l. 12. Dennjächt, l. verw — Rechter, Karl, 25. 12. Ostelsheim, l. verw. — Gauß, Karl, Gefr., 8. 6. Unterreichenbach, gef. — Keck, Martin, 24. 12. Altburg, gef. — Krauß, Richard, 8. 3. Ostelsheim, in Gefgsch. Mayer, Gustav. Gefr., 28. 12. Neuhengstett. l. verw., b. d. Tr. — Serva. Karl, Utffz., 26. 12., Calw, schiv. verw. — Bischer, Karl, 11. 10. Holzbroim, l. verw. — Weiß, Ernst 27. 12. Althengstett, l. oeriv.
Aus den preußischen Verlustlisten Nr. 936 bis 937.
Weidler, Hermann, Calw, 10. 7. l. verw.
Maßnahmen zur Einschränkung des Eisenbahnverkehrs.
Aus Dresden wird dem „Berliner Tageblatt" mitgeteilt: Noch im Laufe dieser Woche werden die Beschlüße der verschiedenen deutschen Eisenbahnverwaltungen, die den Verkehr eindämmen sollen, veröffentlicht werden. Sie betreffen in erster Linie die Erhebung eines Zuschlags und den Verkehr mit Schnellzügen. Im Winterfahrplan werden auch ganze Züge und Verbindungen fortfallen. Ausdrücklich sei betont, daß der Personenverkehr von den Zuschlägen befreit bleiben wird. Uebrigens hat Württemberg noch eine besondere Maßnahme getroffen: eine Sonderbelastnng des gesamten Verkehrs an den Sonnabend-Nachmittagen und an den Sonntagen. Man will hiedurch dem gesteigerten Verkehr an diesen beiden Tagen einen Damm entgegensetzen.
Kriegsanleihe.
(SLB.) Auf die siebte Kriegsanleihe haben weiter gezeichnet: Das Ersatzbataillon Gmünd des Ldw.-Jnf.-Reg. 126 bis heute schon über 229 099 — Die Asphalt- und Teer-
produttenfabrik vorm. Richard Pfeiffer E. m. b. H. in Feuerbach 60900 -g. — A. Rüsch u. Eie. in Rommelshausen OA. Eannstatt 20 009 — Die Allgemeine Ortskrankenkaffe
Ravensburg 20 MO
Prämien für Sammeln von Brennesseln.
Viele Brennesseln stehen noch ungeerntet, die jetzt restlos gesammelt weren müssen. Die Nessel-, faser-Verwertungsgesellschaft m. b. H., Berlin 81V. 68, Schützenstr. 65/66, gewährt jedem Sammler- welcher nach dem 1. Oktober d. I. seiner Sammelstellc auf sininal mindestens 10 Kilogr. völlig trockene und Aftblätterte Stengel abliesert, neben dem bis- herigen Sammellohn von 14 Pfg. pr. Kilo die gleiche Summe noch einmal als Prämie, also eine Prämie von 14 Pfennigen per Kilo, so datz sich der Sammellohn bei Ablieferung von 100 Kilo von .st 14.— aus .st 28.— erhöht. Die kleinen Prämien, welche bisher für Ablieferung von mindestens 5 Doppelzentnern gezahlt wurden, kommen vom 1. Oktober ab in Wegfall. Durch die neue Prämie gestaltet sich das Sammeln sehr lohnend, ganz besonders aber, wenn auch die trockenen Blätter, für welche .st 24.— sin 100 Kilo gezahlt wird, mit abgeliefert werden.
Für die Schriftl. verantwort!. Otto Seltmann, Calw. Druck u. Verlag der A. Oelschläger'schen Buchdruckerei, Lalw