Amtliche Bekanntmachungen.

Bekanntmachung des Ministeriums des Inner» iiber Höchstpreise von Heu (Staatsanzeiger Nr. 222).

Es ist zur Kenntnis des Ministeriums gekommen, daß für Heu von Händlern Wucherpreise mit der Be­hauptung gefordert werden, dah das von ihnen ge­lieferte HeuPrima"-Heu sei und der Höchstpreis von 6st 50 ^ für Wiesen- und 7 ^st 50 H für Kleeheu nur für Heu von mittlerer Art und Güte und nicht für bestes Heu gelte und datz für den Großhandel überhaupt kein Höchstpreis festgesetzt sei.

Um den Käufern von Heu den Nachweis der Un­wahrheit solcher Behauptungen zu erleichtern, werden die wichtigsten Bestimmungen über die Höchstpreise für Heu, wie sie sich aus der Verfügung des Ministeriums des Innern über Höchstpreis« für Heu vom 6. Septem­ber 1917 (Staatsanzeiger Nr. 209) ergeben, nachstehend in übersichtlicher Weise nochmals bekannt gegeben:

l. Für einen Zentner Heu beträgt:

der Erzeuger- Höchstpreis

K 1):

1) bei Wiesen» und Feldheu:

-i. lose verladen S^rsOA, b. gebunden od. gepreßt 6.^8SA,

2) bei Kleeheu:

a. lose verladen 7 LOA,

b. gebunden od.

gepreßt 7^85A,

der Großhandels- der Klein- Höchstpreis Handels-*) (§S): Höchstpreis (tz4):

s ^ so A. 7

7 ^ lO A. 7 35 A,

7 90 A, 8

8 IO A, 8 35 A,

*) Absatz von nicht mehr als 10 Zentnern.

II. Der Höchstpreis Ziff. l darf auch dann nicht überschritten werden, wenn das Heu nach Art und Güte von besserer als mittlerer Beschaffenheit ist. Für Heu von geringerer als mittlerer Art und Güte ist dagegen ein entsprechend niedrigerer Preis zu zahlen.

III. Die K. Oberämter und das Stadtschultheißen­amt Stuttgart werden beauftragt, Vorstehendes in den

Bezkrksamtsblättern bekannt zu machen und die Käufer von Heu aufzufordern, die von Verkäufern versuchten Höchstpreisüberschreitungen ungesäumt bei der Land­jägermannschaft. oder einer Polizeibehörde, oder Staatsanwaltschaft, oder bei einem Amtsgericht, oder beim Landespolizeiamt (Kriegswucheramt) in Stutt­gart zur Anzeige zu bringen.

Stuttgart, den 21. September 1917.

Für den Staatsminister: Haag.

Vorstehendes wird hiemit zur allgemeinen Kennt­nis gebracht.

Die Käufer von Heu werden aufgefordert, die von Verkäufern versuchten Höchstpreisüberschreitungen un­gesäumt bei der Landjägermannschaft oder der Polizei­behörde zur Anzeige zu bringen.

Calw, den 26. September 1917.

K. Oberamt: Bi nder.

Verfügung der Fleischversorgungsstelle für Württemberg und Hohenzollern, betreffend Beschränkung des Verkehrs mit Nutz- und Schlachtvieh.

Die Gültigkeitsdauer der Verfügung der Fleischversor­gungsstelle, betreffend Beschränkung des Verkehrs mit Nutz- und Schlachtvieh, vom 25. August 1917 (Staatsanzeiger Nr. 199) wird bis 31. Oktober 1917 verlängert.

Stuttgart, den 24. Sept. 1917. Schall.

Vorstehende Verfügung wird hiemit zur Kenntnis der Beteiligten gebracht. (Zu vergl. Ealwer Tagbl. Nr. 295.) Calw, den 4. Okt. 1917.

K. Oberamt: Bin der.

Bekanntmachung der Landesfuttermittelstelle betr. Obsttrester.

Für Obsttrester gelten die Bestimmungen der Verord­nung über Futtermittel vom 5. 19. 1916 (R.E.BI. S. 1198). Die Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte hat den Kriegsausschuß für Ersatzfutter mit dem Aufkauf der Obst­trester beauftragt. Dieser hat in allen Bezirken, in denen

Obsttrester kn größeren Mengen anfallen, Aufkäufer bestellt. Darnach sind nur solche Personen zum Aufkauf von Obst­trestern berechtigt, die ein Berechtigungsausschreiben des Kriegsausschusses für Ersatzfutter aufweisen können. Gegen Zuwiderhandelnde wird strafrechtlich vorgegangen.

Stuttgart, den 4. Okt. 1917. _ Sting.

K. Oberamt Calw. '

' Die Gemeindebehörden

mache ich auf den im Amtsblatt des K. Ministe­riums des Innern Nr. 10 abgedruckten Mtnisterml- Erlatz vom 20. vor. Mts.,

betr. Gebäudesteuer-Nachläfse an notleidende Hausbesitzer, besonders aufmerksam.

Den 3. Okt. 1917.

_ Neg.-Rat ! u o e >..

Kgl. Oberamt Calw.

Auf die im Staatsanzeiger Nr. 231 erschienene Be­kanntmachung der K. Zentralstelle für die Landwirt­schaft vom 1. d. Mts., betreffend

Abhaltung von Lehrkursen über Abwcrfen und Umpsropfen von Obstbäumen, werden die beteiligten Kreise hiemit hingewiesen.

Der Staatsanzeiger kann bei den Herren Orts">'r- stehern eingesehen werden.

Den 5. Oktober 1917. Regierungsrat B i n der.

Sohlenschoner und Sohlenbewehrungen.

An: 30. September 1917 ist eine Bekanntmach­ung der Ersatz-Sohlen-Gesellschaft m. b. H. in Berlin über Herstellungs- u. Bertriebsverbot und Melde­pflicht von Sohlenschonern und Sohlenbewehrungen, die ganz oder teilweise aus Leder bestehen» in Kraft getreten, deren Wortlaut im Staatsanzeiger Nr. 228 einzusehen ist.

Calw, den 2. Okt. 1917.

K. Oberamt: Binder.

meu wurden mit der Forderung, unverzüglich Friedensvcr- handlungen einzuleiten und zwar aus Grund der russischen Fricdensformel: ohne Annexionen und ohne Entschädi­gungen.

Französische Gerechtigkeit.

(WTB.) Berlin, 8. Okt. Kata Hary,- die holländische Tänzerin, ist in Paris unter dem Verdacht der Spionage standrechtlich erschossen worden. Sie ist ge­tötet worden, obgleich das gerichtlich» Verfahren ihre Schuld nicht hat erweisen können und obgleich sogar Pariser Blätter für sie gesprochen haben. Sie ist ge­tötet worden von derselben Regierung, die einst Miß Cavell, die englische Spionin, die ihr Vergehen einger standen hat, zur Märtyrerin stempelte und ihre Hin­richtung der deutschen Nation als einen Akt der uner­hörtesten Barbarei zum Vorwurf gemacht Haft

Die Angst Australiens vor Japan.

Frankfurt, 9. Okt. DieFrankfurter Zeitung" mel­det aus Basel: DieTimes" berichtet aus Sidney, datz die australische Presse aus Anlatz der verkündeten ja­panischen Mouroedoktrin in Ostafien eine Befestigung der nördlichen Küsten Australiens fordert.

Bon den Neutralen.

Der deutsch-holländische Vertrag.

Amsterdam, 9. Okt. Ueber die deutsch-holländischen Abmachungen für die Lieferung von Steinkohlen teilt lautKöln. Ztg." das Handelsblatt noch mit, der Preis der deutschen Kohle betrage 45 Gulden die Tonne. Für jede 45 Gulden Kaufpreis werden 55 Gulden Kre­dit gewährt bis zum monatlichen Höchstbetrag von 9 Mill. Gulden. Den Kredit übernehmen die Kohlenver­braucher und die Exportzentrale. Andere Bestimmungen gewähren Vorteile bei Bezug von Stahl und anderen Rohstoffen aus Deutschland. Die für die Zufuhr engli­scher Kohlen zu benutzenden Schiffe erhalten besondere Merkzeichen und werden außerdem von einem deutlich kenntlich gemachten Eeleitsboot geführt.

Dir Schweiz und das amerikanisch« Ausfuhrverbot.

(WTB.) Berlin, 19. Ott. (Telephon.) Wie demBerk. Lokalanzeiger" aus Haag gemeldet wird, erklärte der schwei­zerische Gesandte Sulzer im Zusammenhang mit dem ame­rikanischen Ausfuhrverbot, das schweizerische Volk stehe vor einein Mangel an Steinkohlen und Lebensmitteln. Das be­deute schwere Tage für das Schweizer Volk. Hoffentlich werde die Schweiz die Prüfung bestehen.

Zu der Flucht eines deutschen U-Bootes aus Spanien.

Madrid, 9. Okt. (Ag. Havas.) Das entwichene deutsche Unterseeboot hatte keine Munition, da Torpe­dos, Bomben und Granaten nach der Internierung im Arsenal abgegeben wurden. Der deutsche Kommandant erklärte dem Kommandanten des spanischen Torpedo­bootes, dasU 293" ins Schlepptau genommen hatte, er wisse, datz er interniert würde, weil er in die spani­schen Gewässer eingedrungen war. Er sprach ihm den Wunsch aus. in erneu Hafen zu fahren.

Vermischte Nachrichten.

Ungarn und Siebenbürgen.

(WTB.) Budapest, 9. Okt. Kultusminister Albert Ap- ponyi hielt in Siebenbürgen, wo er sich zum Besuch seines an der Front befindlichen Sohnes aushielt, eine Rede, in der er u. a. sagte, daß der gemeinsame Minister des Aeußern Und der deutsche Reichskanzler im Einverständnis erst neu­lich erklärt hätten, keine Eroberungen im Auge zu haben und zu Friedensverhandlungen bereit zu sein. Leider zeige sich bei unseren Feinden noch immer nicht genug Friedensbereit- schast und erst dieser Tage sei von beachtenswerter Seite der Besitz von Siebenbürgen gefordert worden. Ungarn aber gebe von Siebenbürgen keine Handbreit Boden frei.

Die Schäden des Wirbelsturmcs über Tokio.

(WTB.) Tokio, 9. Okt. (Reuter.) Die Liste der Opfer des Taifuns wächst rasch. Der angerichtete Schaden ist so groß, daß vorläufig nur eine ungefähre Schätzung möglich ist. Der Sachschaden beträgt vermutlich über 199 Millionen S)cn. In der Präfektur Tokio allein sind über 590 Menschen zugrunde gegangen. 3099 Häuser wurden zerstört, 159 900 Häuser beschädigt und 200 990 Personen obdachlos. Mehrere Dörfer in der Umgebung von Tokio sind vollständig zerstört. In Sunamur wurden 309 Leichen gefunden. 399 Einwohner einer kleinen Insel bei Uruyasu wurden mit der Insel vom Meere verschlungen. Es wurden weitgehende Hilfsmaß­nahmen getroffen.

Ans Stadt und Land.

Calw» den 10. Oktober 1917.

Zum Eeburtsfest der Königin.

Zum heutigen Eeburtsfest der Königin schreibt der Staatsanzeigcr": Am heutigen Tage begeht, begleitet und umgeben von den treuesten Wünschen des ganzen Volkes, Ihre Majestät die Königin ihren Geburtstag. Zum vierten Male ist es nunmehr, daß die Feier dieses Tages im Tosen des Weltkrieges begangen wird, zu einer Zeit, da an der Westfront heißer und erbitterter gekämpft wird denn je. Un­vergängliche Ehren haben sich in diesen Tage» unsere würt- tcmbergischen Truppen in glänzender Abwehr französischer und englischer Uebermacht geholt; ihrer unerschütterlichen Standhaftigkeit, ihrer zähen Ausdauer, ihrem unermüdlichen Kampfeswillen wird von den Heerführern das höchste Lob gespendet. Aber große Ehren fordern auch große Opfer. Die Söhne des Landes, die verwundet aus dem Felde nach Hause kommen, nimmt die warme, sorgende Liebe der Heimat in ihre mütterliche Obhut. An der Spitze derer, die sich die Pflege der verwundeten Truppen zur Aufgabe gemacht ha­ben, steht in unermüdlicher Tätigkeit Ihre Majestät die Kö­nigin. Trost und Hilfe spendend geht sie durch die Lazarette; ihr freundlicher Zuspruch ist den Leidenden und den Gene­senden ein erquickendes Labsal. In ehrerbietiger Dankbarkeit ist das ganze Land Zeuge ihres echt landesmütterlichen Wir­kens; die herzlichste» Wünsche des Volkes begrüßen die Kö­nigin an der Schwelle eines neuen Lebensjahres.

Das eiserne Kreuz.

* Unteroffizier Karl Sero-, Sohn des Kaufmanns Serva, hat das eiserne Kreuz erhalten.

Kriegsverluste des Oberamts Calw.

Aus der württembergischen Verlustliste Nr. kl3.

Fass. Friedrich. Utffz., 3l. 12. Dennjächt, l. verw Rechter, Karl, 25. 12. Ostelsheim, l. verw. Gauß, Karl, Gefr., 8. 6. Unterreichenbach, gef. Keck, Martin, 24. 12. Altburg, gef. Krauß, Richard, 8. 3. Ostelsheim, in Gefgsch. Mayer, Gustav. Gefr., 28. 12. Neuhengstett. l. verw., b. d. Tr. Serva. Karl, Utffz., 26. 12., Calw, schiv. verw. Bischer, Karl, 11. 10. Holzbroim, l. verw. Weiß, Ernst 27. 12. Althengstett, l. oeriv.

Aus den preußischen Verlustlisten Nr. 936 bis 937.

Weidler, Hermann, Calw, 10. 7. l. verw.

Maßnahmen zur Einschränkung des Eisenbahnverkehrs.

Aus Dresden wird demBerliner Tageblatt" mitgeteilt: Noch im Laufe dieser Woche werden die Beschlüße der ver­schiedenen deutschen Eisenbahnverwaltungen, die den Ver­kehr eindämmen sollen, veröffentlicht werden. Sie betreffen in erster Linie die Erhebung eines Zuschlags und den Ver­kehr mit Schnellzügen. Im Winterfahrplan werden auch ganze Züge und Verbindungen fortfallen. Ausdrücklich sei betont, daß der Personenverkehr von den Zuschlägen befreit bleiben wird. Uebrigens hat Württemberg noch eine beson­dere Maßnahme getroffen: eine Sonderbelastnng des gesam­ten Verkehrs an den Sonnabend-Nachmittagen und an den Sonntagen. Man will hiedurch dem gesteigerten Verkehr an diesen beiden Tagen einen Damm entgegensetzen.

Kriegsanleihe.

(SLB.) Auf die siebte Kriegsanleihe haben weiter ge­zeichnet: Das Ersatzbataillon Gmünd des Ldw.-Jnf.-Reg. 126 bis heute schon über 229 099 Die Asphalt- und Teer-

produttenfabrik vorm. Richard Pfeiffer E. m. b. H. in Feuer­bach 60900 -g. A. Rüsch u. Eie. in Rommelshausen OA. Eannstatt 20 009 Die Allgemeine Ortskrankenkaffe

Ravensburg 20 MO

Prämien für Sammeln von Brennesseln.

Viele Brennesseln stehen noch ungeerntet, die jetzt restlos gesammelt weren müssen. Die Nessel-, faser-Verwertungsgesellschaft m. b. H., Berlin 81V. 68, Schützenstr. 65/66, gewährt jedem Sammler- wel­cher nach dem 1. Oktober d. I. seiner Sammelstellc auf sininal mindestens 10 Kilogr. völlig trockene und Aftblätterte Stengel abliesert, neben dem bis- herigen Sammellohn von 14 Pfg. pr. Kilo die gleiche Summe noch einmal als Prämie, also eine Prämie von 14 Pfennigen per Kilo, so datz sich der Sammel­lohn bei Ablieferung von 100 Kilo von .st 14. aus .st 28. erhöht. Die kleinen Prämien, welche bis­her für Ablieferung von mindestens 5 Doppelzent­nern gezahlt wurden, kommen vom 1. Oktober ab in Wegfall. Durch die neue Prämie gestaltet sich das Sammeln sehr lohnend, ganz besonders aber, wenn auch die trockenen Blätter, für welche .st 24. sin 100 Kilo gezahlt wird, mit abgeliefert werden.

Für die Schriftl. verantwort!. Otto Seltmann, Calw. Druck u. Verlag der A. Oelschläger'schen Buchdruckerei, Lalw