Amtliche Bekanntmachungen.

Verfügung der Landesversorgungsstelle über Obst.

Gemäß 8 1 Abs. 2 der Bekanntmachung der -teichs­stelle für Gemüse und Obst vom 20. August 1917 (Neichs- anz. Nr. 199) sowie gemäß 8 1 der Verfügung des Mi­nisteriums des Innern über den Verkehr mit Gemüse, Obst, Obsterzeugnissen und Südfrüchten vom 27. August 1917 (Staatsanz. Nr. 201) und gemäß 8 16 der Ver­fügung der Landesversorgungsstelle über Obst vom 27. August 1917 (Staatsanz. Nr. 201) wird bestimmt:

1. Die Ausstellung des Befördernngsscheins für frische Aepfel und Zwetschgen, sowie für Taselbirnen wird mit Wirkung vom 8. Oktober 1917 an bis auf weiteres in sämtlichen Oberamtsbezirken des Bersor- gungsgebietes den Ortsvorstehern des Abgangsortes oder den von ihnen beauftragten Stellen übertragen, soweit es sich um den Berkehr zwischen Obsterzeuger und Verbraucher handelt. Beförderungsscheine im Ver­kehr der Händler und Verarbeiter, sowie im Verkehr mit außerwürttembergischen Orten werden ausschließ­lich von der Landesversorgungsstelle ausgestellt.

2. Der Beförderungsschein wird bei der Post- oder Bahnbeförderung in der Weise ausgestellt, daß die Be­gleitpapiere mit einem entsprechenden Vermerk ver­sehen werden. Bei sonstiger Beförderung ist dem An­tragsteller ein besonderer Schein auszustellen.

Die näheren Bestimmungen über die Ausstellung der Besörderungsscheine, namentlich bezüglich der Menge, wofür der Schein ausgestellt werden darf und regelmäßig auch ausgestellt werden soll, gehen den Orts­vorstehern unmittelbar von der La^esversorgungs- stelle zu.

3. Die Anträge auf Ausstellung von Veförderungs- scheinen sind bei den Ortsvorstehern schriftlich oder mündlich unter genauer Bezeichnung des Lieferers und Empfängers, sowie der Obstart (Edelobst, sortierte Ta­feläpfel usw.), sowie unter Na^weis der Zahl der Haushaltungsmitglieder des Antragstellers zu stellen.

Anträge auf Ausstellung von Beförderungsscheinen zum Bezug von Edelobst und sortierten Tafeläpfeln sind bei der Vezirksobststelle des Abgangsorts einzureichen

»i ch von dieser dem Ortsoorfleher des Abgangsorts mkt- zuteilen mit der Genehmigung zur Ausstellung des Be­fördern nasschein, falls dem keine Bedenken entgegen­stehe n.

4. Die mm der Lau..' ^-rsorgungsstelle ausgestell­ten Blfüderungsscheine behalten nach wie vor ihre Gültigkeit.

5. Soweit in Vorstehendem nichts anderes bestimmt ist, bleiben die bestehenden Vorschriften in Eeltmrg. Ebenso bleiben die Vorschriften der Verfügung über Schüttet-, Fall- und Mostbirnen voin 26. September 1917 (Staatsanz. Nr. 227) in Kraft.

Stuttgart, den 6. Oktober 1917. Schüle.

Vorstehende Verfügung wird hiemit zur allge­meinen Kenntnis gebracht.

Die für den Bezirk erlassenen Sonderbestimmungen (Ealwer Tagblatt Nr. 227 und 232) treten hiemit außer Kraft.

Calw, den 8. Oktober 1917.

K. Oberamt: Binder.

Veleuchtnngseinschränkung.

Die sorgsaine Beachtung der Vorschriften über die Er­sparnis von Beleuchtungsmittel wird in Erinnerung ge­bracht. Verboten ist jede Art von Lichtreklame. Auf das un­bedingt erforderliche Maß ist einzuschränken die Beleuchtung der Schaufenster, der Läden und der sonstigen zürn Verkauf an das Publikum bestimmten Räume. Dasselbe gilt auch für East-, Speise- und Schankwirtschasten, Kaffeehäuser, Licht­spielhäuser, Räume, in denen Schaustellungen stattfinden, sowie für öffentliche Vergnügungsstätten jeder Art.

Die Ortspolkzeibehörden

wollen ihrerseits die Beachtung der Vorschriften überwachen und die hiefür erforderlichen Anordnungen treffen.

Lalw, den 4. Oft. 1917.

K. Oberamt: Binder.

Saatgetreideerwerbungen durch die Landwirte.

Häher als der Saakgulbezug im Frieden mar. Vor dem Krieg war trotz aller Belehrungen über die Rotweneigkeit des An­baus ertragreicher Sorten und der Verwendung von geeig­netein Saatgut die Nachfrage nach Saatgetceide so gering, daß das anerkannte Saatgut selbst zu mäßigen Preisen nicht immer abgesetzt werden konnte. Es ist daher auffallend, daß jetzt, wo viele fortschrittlich gesinnte bäuerliche Landwirte im Felde stehen, die Nachfrage nach Saatgetreide so groß ist, daß sie kauin befriedigt werden kann. Es ist zu vermuten, daß viele Landwirte lediglich das Bestreben haben, ihre Getreide- vorräte zu vermehren. Dies wird insbesondere bei kleine!» Landwirten der Fall sein. Deshalb ist es notwendig, daß die Ortsvorsteher bei der Ausstellung der Saatkarten den vom Antragsteller angegebenen Saatgutbedars sorgfältig nachprüfen, und daß sie die Verwertung des aus die Saat­karten erworbenen Saatgetreides überwachen. (8 L7 REO.)

Lalw, den 4. Okt. 1917.

K. Oberamt: Binder.

Gemeinderatswahlen im Jahr 1917.

Das K. Ministerium des Innern hat am 6. ds. Mts. bestimmt, daß in denjenigen Gemeinden, in welchen die Vornahme der im Dezember 1917 fälli­gen Eemeinderatswahl infolge der durch den Krieg geschaffenen Verhältnisse nicht tunlich erscheint, die Mahl durch Beschluß der Gemeindekollegien bis auf weiteres verschoben werden kann. Der Zeitpunkt für die Nachholung der verschobenen Wahlen wird durch Verordnung festgesetzt werden. (S. Reg.-Bl. S. 75.) Calw, den 29. Sept. 1917. ^

K. Oberamt: Binder.

K. Ev. Bezirksschulämter Nagold-Neuenbürg.

An die geschäftsf. Vors, der Ortsschulämter und die Schulvorstände.

Unter Hinweis auf den Erl. der Oberschulbehörden vorn 19. September d. I., s. A.-Bl. Nr 17. S. 123, wird einem alsbaldigen Bericht über Brennstoffvorräte für die Schulen von sämtlichen Schularten entgegengesehen. Den 4. Oktober 1917.

Schulrat: Bezirksschulinspektor:

Schott. Bau in an n.

Die Bestellungen der Landwirte uud landwirtschaftlichen Vereinigungen auf Saatgetreide bei der Württ. Saatstelle für Getreide und Hülsenfriichte sind außerordentlich hoch, viel >

getreten sei,.das sei unsere Aufgabe. Der Vortrag fand bei den allerdings nicht zahlreichen Teilnehmern volle Zustimmung. In der nachfolgeirden Aussprache wies ein Teilnehmer auf die Haltung der Ententeso­zialisten, namentlich der Engländer, Franzosen und Amerikaner hin, die die Eroberung«- und Bergewalti- gungspolitik ihrer Regierungen durchaus mitzumachen. Der Referent erwiderte, daß die deutsche Sozialdemo­kratie diesen Standpunkt nur bedauern könne, aber eine Einwirkungsmöglichkeit nicht besitze. Da sich niemand sonst zum Wort gemeldet hatte, schloß der Verhändlungs- leiter Störr die Versammlung nach zweistündiger Dauer.

Mutmaßliches Wetter am Mittwoch und Donnerstag.

Wir befinden uns nunmehr auf der Rückseite des gro­ßen Luftwirbels, dem aber vermutlich kleinere Nachfolgen werden. Für Mittwoch und Donnerstag ist wechselnd be­wölktes und aufheiterndes, aber vorherrschend naßkaltes Wetter zu erwarten,

(SLB.) Nottenburg. 6. Okt. Im nahen Werl­heim ist in mehreren Bauer,«Häusern eingebrochen und Gew gestohlen worden. Es soll sich in drei oder vier Häusern um größere Beträge bis zu 1009 handeln; ein Zeichen, wie die Landleute das Gew

zu Hause in den Kasten sperren, statt es auf Kriegs­anleihe, wo es sicher und nutzbringend angelegt ist. einzuzahlen.

(SCB.) Vom Laude, 9. Ott. Infolge des Samstag em- getretenen Wettersturzes waren die Albberge anr Sonntag früh wett herab verschneit. Trotzdem sind noch ganze Scha­ren von Zugvögeln zu bemerken.

Für die Schriftl. verantwort!. Otto Seit mann, Lalw. Druck u. Verlag der A, Oelschläger'schen Buchdruckerei, Lalw

W Hilf Deinen Söhnen und^ Brüdern M D im Felde! Zeichne Kriegsanleihe! W

Stadtschultheißenamt Calw.

Gemäß Erlaßes des K. Ministeriums des Innern vom 27. Juli 19l7 A.-Vl. S. 149 wird davor gewarnt, daß

Muse- uud Ralteu-DertilWss-Mttlel.

die Bakterien aus der Gruppe der Rattenschädlinge oder Mäuse- tliphusbazillen enthalten, in Räumen ausgelegt werden, die zur Herstellung, zur Verpackung, oder zur Aufbewahrung von menschlichen Nahrungs­und Genußmitteln dienen.

Die Urliste f. d. Auswahl der Schöffen u. Geschworenen

liegt vom 10. bis 17. Oktober zu jedermanns Einsicht auf dem Rathaus Zimmer 14, auf. Einsprachen gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Liste können innerhalb dieser Frist betin Stadtschult­heißenamt angebracht werden.

Die auf Lebensmittelmarke Nr. 88

bestellten Teigwaren

können gegen die Bezugsmarke Nr. 86 gekauft werden.

Lalw, den 8. Oktober 1917.

Stadtschultheiß A. B.: Dreiß.

An Wegen, in Steinbrüchen und Gärten stehen noch Hunderte von Zentnern

Brenneffeln

aus denen prächtige Leinwand für unsere Lazarette rc. gewonnen werden könnte. Für den Zentner grün werden Mk. 1.25 bezahlt

und Kinder können sich mit sorgfältigem Sammeln viel Geld verdienen.

Länge der Stengel »miß 7080 Zentimeter sein.

Die Nesseln können in Bündeln Mittwochs und Samstags gegen Barzahlung abgeliefert werden in der

Westenfabrik Bischoffstraße.

Stadtschultheißenamt Lalw.

<7

Die Gastwirte werden an die

Vorlage der Nachtbücher

auf 1. Oktober 1917 erinnert.

Bei Pfannkuch, Bincon und Lamparter sind

große Bollheriuge,

das Stück zu SO Pfg., zu haben.

Lalw» de» 8. Oktober I9l7.

Stadtschultheiß A.B.: Dreiß.

Der Unterricht

in der Allgemeinen Fortbildungsschule

für Knaben

WM M Mittwoch, 17. MMd.3?.. noch«. 5 Uhr.

Schulpflichtig sind die 1902 und 1903 Geborenen, soweit sie nicht eine andere Fortbildungsschule besuchen. Lokal: Klassenzimmer des Herrn Hauptlehrer Seeber. Uiientschuldigtes Wegbleiben wird bestraft

Calw» den 9. Oktober 1917.

Evangel. Bolksschnlrektorat!

Beutel.

In meinem am 13. Oktober ds. 3s. beginnenden (l2ten)

Aspirantenkurs

nicht unter 20 Jahren

nach Pforzheim gesucht.

Zu erfragen bei

Frau 2. Denzel» Kammfabrik Neue Altburgerstr.

Suche

auf 15. Oktober oder 1. Novbr. ein tüchtiges fleißiges

Mädchen

in kleinen Haushalt.

Frau Lina Roos Witwe» Pforzheim Hohen zollernstr.96

das schon in gutein Hause gedient hat sucht Stelle auf 1. November oder später. Zu erfragen in de» Geschäftsstelle des Blattes.

Ein älteres Mädchen sucht

für einige Stunden des Tages

NM- Laufstelle. EM?

Wer, sagt die Geschäftsst. ds. Bl.

Modi« Äck-

13 -

für die 2 Frühjahrsprüfungen (Staats- und Privatseminar) und für die Sommervrüfuug 1918. Beste Referenzen. Gute Ersolge!

Hauptlehrer F. Mitschelen in Leonberg.

empfiehlt

L.

Dierlannn W twe» Biergaffe.