Äintliche vrkanntmachuitgot.

Eieraufbringung.

Die Gemeindebehörden werden darauf hinge- wiesen, daß es sich bei der Einbehaltung des Zuckers lediglich um eine Maßnahme zur Erzwingung der Eierablieserung handelt, die mit der Steigerung und Erfüllung der Lieferungsschuldigkeit ihr Ziel errei­chen soll.

Für die säumigen Geflügelhalter ist also her nachträglicher Erfüllung ihrer Lieferungsschuldigkeit Nachlieferung des einbehaltenen Zuckers vorzusehen.

L a l w, den 28. Sept. 1917.

K. Oberamt: Binder.

Schweinefett.

Gemäß Ziffer 5 der oberamtlichen Anordnungen vom 13. April 1917, betreffend Schweinefettver­brauchsregelung, Dalmer Tagblatt Nr. 86, wird für den Monat Oktober die abzugebende Fettmenge für jeden Versorgungsberechtigten auf 50 Gramm, für Kinder bis zum Beginn des Kalenderjahres, in dem ste das 6. Lebensjahr vollenden, auf die Hälfte fest­gesetzt.

Der Einlösungswert der ganzen Schweinefett­marke l? für den Monat Oktober beträgt somit 50 Gramm und derjenige einer halben Fettmarke 25 Gramm.

Calw, den 29. Sept. 1917.

K. Oberamt: Binder.

Kgl. Oberamt Calw.

Verkehr mit Wein.

I. Der Verkehr mit Wein ist durch Verordnung des Reichskanzlers vom 31. August 1917 und durch die vom K. Ministerium des Innern hiezu erlassenen Ausfüh­rungsbestimmungen vom 18. September 1917 neu ge­regelt worden (s. Staatsa-ngeiger für Württemberg Nr. 219 vom 19. September 1917.)

II. Auf folgende Best' -Innungen wird besonders hin­gewiesen:

1. Die Versteigerung von Wein ist verboten, soweit esl

sich nicht um eigense Gewächs handelt. '

2. Bei jeder Versicherung von Wein, von Trauben zur Weinbereitung, an Personen, die damit Handel treiben oder sie weiter verarbeiten (einschl. Inhaber von Wirtschaften) hat der Veräußerer dem Erwer­ber eine Bescheinigung auszustellen- aus der Name, Wohnort des Veräußerers, des Erwerbers Tag der Veräußerung, der Art, Herkunft und Menge sowie Preis des veräußerten Weines ersichtlich ist. Dieser Schein ist aufzubewahren.

3. Der Handel mit Wein ist nur noch solchen Personen gestattet, denen eine besondere Erlaubnis hiezu er­teilt worden ist. Dies gilt auch für Personen, die bisher schon Handel mit Wein getrieben haben..

Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Weinhandel ist beim Ortsvorsteher schriftlich einzu­reichen. Die Erlaubnis selbst wird vom Oberamt (Weinhandelstelle) erteilt.

4. Entgeltlicher oder unentgeltlicher Erwerb von Wein, Weintrauben in Mengen von mehr als 2V Liter he- darf der Genehmigung (siehe hiezu die Vorschriften der Lairdesverforgungsstelle über den Erwerb von Wein, Staatsanzeiger für Württemberg Nr. 223 vom 24. September 1917); der Eenehmigungsschein wird vom Ortsvorsteher des Wohnortes erteilt.

3) Privatpersonen darf die Genehmigung zum Erwerb von höchstens 5 bl erteilt werden, wenn nicht drin­gende Gründe (z. V. große Familie) für den Be­darf einer größeren Menge glaubhaft gemacht wer­den können.

b) Wirten darf der Erwerb einer Menge genehmigt werden, die die jährlich im Durchschnitt der drei Jahre 1911, 1912, 1913 eingelegten Menge um höchstens ein Drittel übersteigt.

Entsprechendes gilt für die Händler.

Der Nachweis der Einlage ist durch die Ge­schäftsaufzeichnungen zu erbringen.

c) Ueber die ausgestellten Genehmigungsscheine führt der Ortsvorsteher ein Verzeichnis.

cl) Beim Erwerb von Wein ist der Genehmigungs-

Hein dem Veräußerer zur Einsicht mitzuteklen; dieser hat auf dem Schein die dem Erwerber über­lassene Menge sowie den Tag des Beginnes der Beförderung unterschriftlich zu bestätigen.

Ist der Erwerber Weinhändler oder Wirt, so hat der Veräußerer außerdem die oben unter ll, 2 vorgeschriebene Weinkaufsbescheinigung auszustel­len.

e) Bei her Beförderung von Wein, gleichgültig wie, ist der Genehmiguirgsschein der Sendung än- zuschlicßen oder vom Begleiter mitzuführen. Bei. der Bahnbeförderung ist der Eenehmigungsschein dem Frachtbriefe anzuschließen, t) Der Genehmigungsschein ist nur für die darauf eingetragene Menge gültig und wenn er alle vor­geschriebenen Einträge enthalt, von der zuständi­gen Behörde unterzeichnet und gestempelt ist;

ferner ist er nur am Tage des darauf einge­tragenen Veförderungsbeginnes und den folgenden 5 Tagen, keinesfalls aber länger als bis zum 14. Tage, der nach dem Tag der Ausstellung folgt, gültig.

g) Für den Genehmigungsschein ist eine Gebühr von je 20 Pfennig für jeden genehmigten Hektoliter als Entschädigung für die Derwaltungskosten der Eenehmigungsstelle zu entrichten, k) Die Eisenbahnstellen nehmen keine Weinsendung ohne gültigen Eenehmigungsschein an.

>) Der Genehmigungsschein ist binnen 6 Tagen nach dem Tage des Beförderungsbeginnes, spätestens aber am 15. Tage, der aus den Tag seiner Aus­stellung folgt, Ln den Ortsvorsteher zurückzugeben.

Die Herren Ortsoorsteher werden besonders auf ll Ziffer 4 hingewiesen.

Vordrucke zu Eenehmigungsschcinen können bei der Landesoersorgungsstelle, Abteilung Wein, bezogen werden. Muster siehe Staatsanzeiger fikr Württemberg Nr. 223 vom 24. September ds. Js.

Den 26. September 1917.

Reg.-Rat Bin ^

sehr eigenwilliger Kopf gewesen sei, weshalb er Manchmal ,schein" Anstoß erregt habe. Hindenburg hgtte ein Steckenpferd, und das waren die masuri- Men Seen, mit deren Gebiet sich Hindenburg feit Jahrzehnten im Interesse strategischer Auswertung beschäftigt haben soll, fodatz er en militärischen Krei- Un wegen dieserLiebhaberei" als Eigenbrödler Derall gefoppt wurde. Das Studium des ostvreußi- schen Gebiets als etwaiger Kriegsschauplatz hat für Hindenburg die schönsten Früchte getragen. Als die visftscheu Horden Mitte August in Ostpreußen einge- jhllen waren, da erinnerte man sich im Großen Gene- Mstaü der Fähigkeiten Hindenburgs gerade inbezug guf die nordöstlichen VerteidigungsVerhältnisse, und her Kaiser, der stets im Interesse des Vaterlandes Kach dem Vorschlag seiner Ratgeber handelt, berief vipdenburg sofort an die Spitze der in Ostpreußen gehenden 8. Armee. Hindenburg und der von ihm ge­wünschte Generalstabschef Ludendorff hatten wähl «e schwierigste Aufgabe, die dieser Krieg je einem ^erfiihver gestellt hat. Während deutsche Heere im Heften vorwärts drangen, um womöglich die Fran- wsen restlos zu schlagen, damit man die ganze Kraft Nachher gegen die Russen hätte einsetzen können, hatte Hindenburg 150 000 Mann zur Verfügung, um Ost­preußen gegen die '4fache Uebormacht der von Osten und Süden, also umfassend angreisenden Russen zu Prteidige!-. Man war schon vor den Entschluß ge­stellt. ob man nicht das gan-ze Land rechts der Weich stl, also von der Festung Thorn bis Danzig dem Feinde überlasten wollte, zwecks Herstellung der kürze­sten Verteidigungslinie, als Hindenburg die Leituno der Armee übernahm. Hindenburg entschloß sich füi den Gegenangriff, der stets die beste Verteidigung ist In richtiger Beurteilung der russischen Führung uni des russischen Soldaten sah er nicht auf die Maste, dir ihm gegenüber stand, er wußte, daß deutsche Rasch heit und Schlagkraft die Zähl ausgleichen würden So griff er zunächst das von Polen her eingedrungen« russische Heer bei Dannenberg an, das er in dem gro­ßen Sumpfgebiet trotz doppelter Ilebermacht bis zu; Vernichtung schlug in viertägigen Kämpfen. Zwe Wochen nach diesem Sieg wurde das von Osten hei eingedrungene Nustenheer aus dem Lande geworfen Iw Oktober entlastete Hindenburg die österreichischer Bundesgenossen, die in Galizien gegen die mehrfach russische Ilebermacht nicht aufkamen, durch einen Ein­fall nach der Südwestecks Polens. Da aber die Rüster nun auch ihre Massen gegen Deutschland zusammen­gezogen hatten, so mußten die Deutschen auch in Po len wieder zurück. Hindenburg setzte aber gleich wie der einen umfassenden Gegenstoß'an. der die Rüster bei Lodz und Lowicz zur eiligen Flucht zwang. In testen hatte Hindenburg nochmals die Gelegenster wahr,', ?> !umen, in der Winterschlackü bei Lnck dic wieder in Ostpreußen eingehrWgKnen Nunen vernich

tend zu schlagen. Bei der Eroberung Polens im Som­mer 1915 hatte Hirrdenburg den nördlichen Flügel de verfolgenden Armeen. Wegen seiner hervorragen­den Fähigkeiten wurde Hindenburg dann im August 1916 zum Chef des Generalstabs ernannt. Die heute im Westen angewendete bewegliche Verteidigung, der glänzende Rückzug im Zentrum der Front, der ein Zusammengehen der Alliierten im Westen bis heute verhindert hat, ist sein Werk, und so verdanken wir es seiner überragenden Feldherrnkunst im großen Gan­zen. wenn unsere militärische Lage heute besser als je ist. Den Dank für seine Taten hat Hindenburg in folgenden beherzigenswerten Worten gefordert: Wer in seinem Herzen an meinem Geburtstag das Gelübde zum zuversichtlichen Durchhalten erneuert und wer Kriegsanleihe zeichnet, der macht mir die schönste Geburtstagsgabe."

Wir hoffen, daß das deutsche Volk diesem Wunsche seines H elden Rechnung trägt. _O. 8.

Bo» de» Neutrale».

Ein Wirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich.

(WTB.) Bern. 1. Ott. (Schweiz. Dep.-Agent.) Zwischen der Schweiz un Frankreich ist auf die Dauer von drei Monaten (Oktober bis Dezember) ein Ab­kommen getroffen worden, nach dem eine schweizeri­sche Bankengruppe mit Einwilligung des Bundes­rats einer französischen Bankengruppe gegen Hinter­legung voir Werttiteln einen monatlichen Kredit von 12,5 Millionen Francs eröffnet, der durch Diskontie­rung von Tratten, die von erstklassigen französischen Firmen unterzeichnst werden müssen, flüssig gemacht werden kann. Frankeich macht dagegen der Schweiz aus wirtschaftlichem Gebiet gewisse Z'tgeständniss«. Es läßt gewisse Warenmengen auf dem Gebiet der Luxusindustrie, sowie Schokolade zur Einfuhr zu und erteilt Ausfuhrbewilligungen für bestimmte Waren­mengen. an denen die Schweiz besonders interessiert ist. Ileberdies soll die Zufuhr der der Schweiz gehö­renden, in Eette liegenden Waren durch Einschaltung eines Schweizer Zuges erleichtert werden. Schließlich verpflichtet die französische Regierung sich noch allge­mein, alle Vorkehrungen zu treffen, um den Vollzug ewrsser, sängst in Paris getroffener Verabredungen über die Abfuhr von Waren, die künftig im direkten Transit ankommen oder bereits im indirekten Tran­sit angekomme-n find, zu sichern und zu beschleunigen. Die beiden Regierungen sehen vor. über ein auf längere Zeit zu treffendes Abkommen zwischen der

Man zeichnet Kriegsanleihe bei jeder Bank» Sparkasse, Kreditgenossenschaft, Lebensversich.-Gesellschast, Postanstalt.

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Schweiz und den alliierten Regierungen demnächst Verhandlungen aufzunehmen. Die vorliegende lleber- emkunft ist heute unterzeichnet worden.

Branting für unbedingte Neutralität Schwedens.

Stockholm. 1. Ott. Die Unterredung des Königs mit dem Sozialistenführer am Freitag dauerte über eme Stunde. Branting legte dem König sein voll­ständiges Programm vor für eine Zuziehung der So­zialdemokraten zur Kabinettsbildung. Das Pro­gramm steht demStockholmer Dagbladet" zufolge die unbÄünate Anfrechterhattuna der Neutralität Schwedens vor.

Englische Liebenswürdigkeiten gegen Schwede».

(WTB.) Stockholm, 2. Ott. WieDagens Nyheter* aus Amsterdam erfährt, versuchen die Engländer die Kohlenzufnhr nach Schweden aus Rotterdam zu unter­binden. Im Laufe von 14 Tagen wurden nicht weniger als 5 schwedische Kohlenschiffe, die sich auf der Heimreise aus Holland befanden, von den Engländern aufge­bracht und nach Gravesend geschleppt. Auch ein Dampfer, der von Schweden nach Holland fuhr, wird vermißt und. dürfte das gleiche Schicksal erlitten haben.

Generalstreik in Argentinien.

(WTB.) Buenos-Aiers, 1. Ott. (Agence ^aoas.) Der Verbal» der anarchistischen Syndikate hat den re­volutionären Generalstreik in Argentinien erklärt. Dt« Verbände der sozialistischen Arbeiter haben es abge­lehnt, an der Bewegung teilzunehmen.

Von unfern Feinden.

Ein neuerSkandal" in Frankreich.

Paris. 1. Okt. Wie die Blätter melden, wurde Pols Pascha verhaftet nach Eingang eines Telegramms aus Newyork, in dem die Polizei mitteilt, daß Polo Pascha im Jahre 1916 von der Deutschen Bank 16VV VVV Dol­lar ausbezahlt worden ist.

* Nach den Fällen Almereyda und Turme! nun der ,Aall" Bold Pascha! Alle drei Persönlichkeiten haben sich in friedenssreundlicher Weise beiätttt, w ' sie von den Kriegshetzern verdächtigt wurden, von Deutsch­land Geld für ihre Haltung erhalten zu haben. Auch Bolo Pascha hat eine abenteuerliche Laufbahn hinter sich. Er ist Orientale, in Marseille geboren, und hat sich später in Frankreich naturalisieren lassen. Er war Damenfriseur und machte in Paris mit seiner Haar­kunst großes Aufsehen. Die reiche Witwe eines Wein­händlers aus Bordeaux verliebte sich in den Haarkünst­ler und dadurch kam er zu Geld, was bekanntlich ein nicht unwichtiger Faktor ist, wenn man den Ehrgeiz nach Einfluß undRuhm" besitzt. Seinen Ehrentitel Pascha erhielt Bolo wegen der Dienste, die er einem orientalischen Fürsten zu leisten vermochte. Jetzt wurde er in Anklagen;stand gesetzt, weil man ihn verdächtigt, de-, ... r dcu >-u''ngl" in Pa­

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