Diese UebernÄhmepreise Mhalten ven Gegenwert für Re a§- tzelieferten Gegenstände einschließlich aller mit der Ablieferung verbundenen Leistungen. ,,

Irgendeine andere Preisfestsetzung, also auch eine Jnan- spruchcchme des Reichsschiedsgerichts für Kriegswirtschaft ist bei Freiwilliger Ablieferung ausgeschlossen.

8 8 .

Meldepficht und Enteignung.

Nach Ablauf der Frist für freiwillige Ablieferung sind die beschlagnahmten Gegenstände zu melden. Das Eigentum wird >auf den Reichsmilitärfiskus übertragen werden, sie werden nö­tigenfalls zwangsweise abgeholt werden. Nähere Bestimmungen hierüber werden noch bekanntgemacht.

8 9.

Durchführung der Bekanntmachung.

, Mit der Durchführung dieser Bekanntmachung ist das Mctall- vmt (Oberamtspflege) Calw beauftragt worden, an welches auch jalle Anfragen und Anträge zu richten find.

Die Tage, an welchen die beschlagnahmten Gegenstände frei« Willig abgegeben werden können, werden noch besonders bekannt gemacht.

Calw, den 28. Juni 1917.

Regierungsrat Binder.

Bekanntmachung

des

Stelle. GenerMmmMos XIII. (K. W.) Armeekorps.

, Auf Grund des § 4 und 9 6 des preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in Verbindung mit Art. 68 per Reichsversassung bestimme ich:

Bei Errichtung und Erweiterung von Bauwesen der Spreng- Itoff- und Munitionsfabriken ist, wie seither, von den formellen Genehmigungsverfahren der Gewerbeordnung Abstand zu neh- lmen. Es darf aber mit der Ausführung solcher Bauwesen erst be- onnen werden' nach erfolgter vorläufiger durch die König!, treisregierung zu erteilender Bau- und Betriebserlaubnis. Vor örteilung dieser Erlaubnis ist in allen Fällen der vom K. Krtegs- rinisterium für den Bezirk des XIII. Armeekorps gebildete Ueber- oachungsausschuß für Sprengstoff« und Munitionsfabriken zu goren.

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschrift in Absatz 2 Satz 2 dieser Verfügung werden nach 8 9t> des eingangs genannten Gesetzes über den Belagerungszustand in Verbindung mit denk Reichs-Gesetz vont 11. Dezember 1915 bestraft.

Stuttgart, den 15. Juni 1917.

Der stellv. kommandierei^>e Generals _v. Schäfer._

Ablieferung von Aluminium.

Die durch Bekanntmachung des K. stellv. Generalkommandos des KZ. Armeekorps vom l. März I9l7 beschlagnahmten

GebllUlchsgegenstiindc aus AlminiM

»missen bis 2. Juli ds. Ls. abgeliefert sein, es ergeht daher an diejenigen, Welche noch ablieferungspflichtige Gegenstände im Besitz haben, die Auf­forderung, dieselben

nächsten Montag, 2. Juli, nachmittags 26 Uhr, in der Oberamtspflege abzugeben.

Wer nach dem 2. Juli 1917 im Besitz von be, fchlngnahmten Aluminiumgegenständen betroffen wird, hat gerichtliche Strafe z« gewärtigen.

Calw, den 26. 3uni 1917.

, Metallamt:

Oberamtspfleger Fechter.

d«n so. Juni 1S17.

Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme, bei dem Hinscheiden unserer lieben Tochter, Schwester, - Schwägerin und Tante

Karoliue Burkhardt,

Nähtexin in Calw,

für die trostreichen Worte des Herrn Dekan, sowie für die Blumenspenden und die zahlreiche Begleitung zu ihrer letzten Ruhestätte sagen wir allen herzlichen Dank.

Die trauernden Hinterbliebenen.

MIkMMWWMAM

K. Forstamt Hirsau.

Mgholz-.Mnnrinde md Reisig-MW.

Am Dienstag, den 3. 3uli 1917, vorm. 9 Uhr imLöwen" in Oberreichenbach aus Staatswald Weckenhardt Abt. 25 Blindberg, 28 Kochgarten, 32 Blindbachhalde. Rm: 27 Nadelholzanbruch: 13 tannene Brennrinde, 3430 gesch. Nadelholzwellen auf Haufen: 3 Ilächenlose geschätzt zu 750 Nadel» holzwellen und 2080 Wellen Schlagraum.

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Th. Schoppe, Hindenburgstr.

K. Forstamt Hofstett.

Sammeln von Beeren.

In den Staatswaldungen ist das Sammeln von

Heidelbeeren vor dem 16. Mi. von Preißelbeeren vor dein 20. Avgvft

verbot«».

Calw, den 30. Juni 1917.

Todes-Anzeige.

Tiefbetrübt teilen wir Verwandten, Freunden und Bekannten, die schmerzliche Nachricht mit, daß meine liebe Gattin, unsere treubesorg­te Mutter, Großmutter u. Schwägerin

Johanna Göttling,

geb. Schiele»

nach längerem schweren Leidpn durch einen sanften Tod erlöst wurde.

Um stille Teilnahme bittet

Familie Wilhelm Göttling.

Beerdigung Montag 4 Uhr.

Stammheim» den 29. Juni 1917.

Danksagung.

Für die vielen Liebesbeweise und herzliche Teilnahme an dem herben Verluste unseres lieben Sohnes, Bruders, Schwagers u. Onkels

Gefreiter

Ernst Gottlied VMle,

bei einem Aeldartillerie-Regt.

sprechen wir hiermit dem Herrn Geistlichen für seine zu Herzen gehenden Worte, ebenso dem Herrn Orts­vorsteher für seinen warmen Nachruf und Nieder­legung eines Lorbeerkranzes namens der Gemeinde, ferner dem Vorstand des Militärvereins für seinen Nachruf und Niederlegung eines Kranzes, dem Mi­litär- und Veteranenverein, wie auch dem Herrn Oberlehrer mpf für den erhebenden Gesang seiner Schüler, den Herren Ehrenträgern in ihrer feldgr. Uniform, überhaupt allen, welche ihm die letzte Ehre, den Gang zum Grabe gegeben haben den innigsten Dank aus.

Die Mutter: Barbara Bürkle mit ihren Söhnen Johannes und Georg.

vberhangstett, den 29. Juni 1917.

Danksagung.

Für die wohltuenden Beweise herzlicher Teil­nahme, welche wir während der Krankheit und beim Hinscheiden meines lieben Mannes, unseres Vaters, Sohnes, Bruders, Schwagers u. Onkels

Christ. Hartmann,

Flieger,

erfahren durften, sprechen wir unfern herzlichsten Dank aus. Insbesondere danken wir für die trostreichen Worte des Herrn Stadtpfarrers, sowie dem Herrn Lehrer mit seinen Schülern für den erhebenden Gesang, für die liebevolle Pflege im Reserve-Lazarett Liebenzell, den Herren Ehren­trägern, für die vielen Blumenspenden und zahl­reiche Begleitung, besonders seiner Kameraden, zu seiner letzten Ruhestätte, auch seitens der Krieger­vereine Oberhaugstett, Neubulach und Liebelsberg, sowie für die ehrenden Nachrufe, besonders des Ee- meindeververbands Elektrizitätswerk Teinach.

Die trauernden Hinterbliebenen.