raim. diese gesetzgeberischen Aufgaben mit dem Herrenhaus- in seiner jetzigen Zusammensetzung in Angriff zu nehmen, oder ob es nicht eine unbedingte Notwendigkeit ist, vorher durch Aenderung des königlichen Ernennungsrechtes dafür zu sorgen, daß das Herrenhaus wenigstens einigermaßen den wirklichen Tendenzen unseres Landes entspricht. Der Frie densschluh bietet zu einer solchen umfassenden Maßnahme einen geeigneten äußeren Rahmen. Möge also die Staatsregierung in dem vorliegenden Fall tun, was nach der staats- männischen Regel „beuge vor" für die sachgemäße Erledigung der großen gesetzgeberischen Aufgaben nach Friedensschluß inbezug aus das Herrenhaus zu veranlassen sein wirdl
Der Schwarze Adlerorden für den Kronprinzen von Dänemark.
sWTB.) Kopenhagen, 13. März. Der deutsche Gesandte Graf Drockdorff-Rantzau überreichte vorgestern Nachmittag um 2 Uhr in einer Sonderaudienz dem Kronprinzen Fre- derik ausAnlatz seiner Großsährigkeitserklärung in Gegenwart des Königs den Schwarzen Adlerorden.
^ Deutsche Werkbundausstellung in Basel.
(WTB.) Basel, 13. März. Heute wurde die Ausstellung des Deutschen Werkbundes eröffnet. Sie hat nicht den weiten Rahmen der Kölner Ausstellung von 1914, stellt aber ei» umso erwähltcres und eindringlicheres Dokument dafür dar. daß der Bund seinem Ziele der Befruchtung der Industrie durch die Kunst auch während des Krieges in unverminderter Beharrlichkeit nachgeht. Nach der Eröffnung, die dem größten Interesse begegnete, dankte der Leiter des Erziehungsdepartements, Regierungsrat Mangold, den deutschen Künstlern für die bedeutsame Anregung, die von der Ausstellung ausgehe. Der erste Vorsitzende des Bundes, Geh. Rat Bruckmann, gab dem Wunsche Ausdruck, den blühenden Schweizer Werkbund zu wechselseitiger Anregung in Deutschland begrüßen zu können.
Aus Stadt und Land.
Calw, den 14. März 1917. Das Eiserne Kreuz.
Karl Essig aus Althengstett und Schütze Georg Wörner von Dachtel haben das Eiserne Kreuz erhalten.
Kriegsauszeichnung.
Musketier Gustav Bosch von Calw hat Ae silberne Verdienstmedaille erhalten.
Beförderung.
Unteroffizier August Kleindienst von Talw ist zum Bizewachtmeister befördert worden.
Auszeichnung.
Mit dem Wilhelmskreuz wurde ausgezeichnet Reservelokomotivführer Edmund Haas in Calw, z. Zt. bei der Militär-Eisenbahn-Direktion 8.
Fabrikant Emil Mott. Teilhaber der Zigarettenfabrik Waldorff-Astorio. hat den Titel Kommerzienrat erhalten.
Kriegsverluste des Oberamts Calw.
Aus der Württembergischen Verlustliste Nr. 549.
Göttisheim, Ludwig, 18. 6. 97, Wildberg, O.-A. Nagold. vcrl. — Herrmann (nicht Hermann), Karl. 30. 12. 95, Calw, bish. verw. (B. L. 453), gef. — Blaich, Martin, Gesr., 21. 7. 88. Hornberg, verl.
Zugverkehr.
Der Zug, der hier s 10 abends von Stuttgart her ankommt, hält, solange der letzte Stuttgarter Zug ausfällt, in Althengstett an.
Etatsmäßige Stellen.
Der Verband württ. Beamten-, Lehrer- und Unter- beamten-Vereme hat an die Regierung folgende Bitte gerichtet: Es möge bei dem bevorstehenden Etat von dem Grundsatz, daß wahrend des Krieges keine neuen etatsmäßigen Stellen geschaffen werden sollen, abgegangen und eine dem Bedürfnis entsprechende Anzahl neuer etatsmäßiger Veamtenstellen angefordert werden.
Die sechste deutsche Kriegsanleihe.
Die sechste deutsche Kriegsanleihe, auf die Zeichnungen in der Zeit vom 15. März bis 16. April angenommen werden, wird, wie wir schon angekündigt haben, aus fünfpro- zentigen Schuldverschreibungen und aus viereinhalbprozentigen mit 110 bis 120 Prozent auslösbaren Reichsschatzanweisungen bestehen, die beide zum Preise von 98 für 100 Mk. Nennwert zur Ausgabe gelangen. Wer indeß die fünfprozentigen Schuldverschreibungen ins Reichsschuldbuch eintragen läßt und sich gleichzeitig verpflichtet, die Ausfolgung der Anleihestücke nicht vor dem 15. April 1918 zu fordern, braucht nur 97,80 Mark anzulegen. Reichsschatzanweisungen können nicht ins Neichsschuldbuch eingetragen werden, bei ihnen beträgt mithin der Zeichnungskurs einheitlich 98, wobei daran erinnert sei, daß die kleinsten Stücke der neuen Reichsschatzanweisungen über 1000 Mark, die kleinsten Stücke der fünfprozentigen Schuldverschreibungen über 100 Mark lau
ten. Be! beide» Avleihcartcu findet die übliche Stückzinsen- verrechnung statt, und da der erste Zinsschein ani 2. Januar fällig ist, werden vom Einzahlungstage ab auf den einge- zahltcn Anleihcbetrag bis zum 1. Juli 1017 5 Prozent oder 4 >4 Prozent Stllckzinsen vergütet. Bei Zahlungen, die nack dem 1. Juli stattfiude». geht die Berechnung der Stückzinse» zu Lasten des Einzahlenden. Neu gegenüber den Zeichuungs bedingungen für die früheren Kriegsanleihen ist die Bc stimmung, daß den Zeichnern der viereinhalbprozentigen mit 110 bis 120 Prozent auslosbaren Reichsschatzanweisungen das Recht eingeräumt ist, Schuldverschreibungen und Schatz anweisungen der früheren Kriegsanleihen in neue wercin halbprozentige mit 110 bis 120 Prozent auslosbare Schatz anweisungen umzutauschen. Damit wird der Zweck verfolgt, den Besitzern älterer Anleihen, die diese in die neuen Schatz anweisungen umwandeln möchten, die Notwsudigteit des Verkaufs zu ersparen Dieses Recht ist jedoch begrenzt: Je der Zeichner kann nämlich höchstens doppelt so viel alte An leihe» (nach dem Nennwert) Umtauschen, wie er neue Schatz anweisungen gezeichnet hat. Wer also beispielsweise SOOä Mark neue Schatzanweisungen gezeichnet hat, gewinnt einen Anspruch auf weitere 10 000 Mark neue Schatzanweisungcn gegen Auslieferung eines gleichen Betrages Schuldverschrei bungen oder Schatzanweisungen der früheren Kriegsan leihen. Der Umtausch erfolgt mit Wirkung vom 1. Juli 1917: demgemäß sind die mit Januar-Juli-Ziusen ausge statteten Stücke mit Zinsscheinen fällig am 2. Januar 191>> einzureichcn, die mit April-Oktober-Zinsen ausgestattetcn Stücke mit Ziusscheinen fällig am 1. Oktober 1917. Die Ein liefere! von April-Oktober-Stücken erhalten jedoch auf ihr« alten Anleihen Stückzinsen für ein Vierteljahr vergütet
r. Deckenpfron», 12. März. Bei der hiesigen Orte sammelstelle wurde an einem Sammeltag die stattlich. Zahl von 2099 Eiern abgeliefert, ein Erfolg der neuen Eierverordnung. 'Außerdem wurden 60 Pfund Hafer mehl, gegen 40 Pfund Luckeleskäs u. a. zur Sammelstelle gebracht.
(SCB.) Baihingen a. E., 12. März Die Frau eines seit Kriegsbegtnn im Felde stehenden Metzgermeisters von Unterriexingen nahm, wie die „Landpost" berichtet, dieser Tage bei einem Bauern eine Notschlachtung vor Sie hantierte in der Scheuer kunstgerecht, zerlegte das Fleisch meisterhaft und stellte sogar Wurst her.
Für die Schristl. verantwort!. Otto Seltmann, Calw Druck u. Verlag der A. Oelschläger'schen Buchdruckeroi. Calw
Amtliche «ad Privat-Anzeigen.
K. Nachlaßgericht <Lalw.
In der Nachloßsache der am 11. Mai 1915
f Wilhelmine Schuster, geb. Dierlamm, Schuhmachers-
Witwe, hier.
ist vom K. Amtsgericht Talw am 8. d«. Mt».
Nachlaßverwal<ung
vngeoidnrt und Herr Zahntechniker Eduard Bayer hier heute als Nachlaßverwatter bestellt worden.
Den IS. März 1917.
Vorsitzender: Sericht-notar Krahl.
Stadtschullheitzenamt Calw.
Bon Freitag ab kann (mit Ausnahme der Konditoren) bei allen Zuckeroerkäufer«
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1 Pfund Kunsthonig.
z« 88 Pfg., gekauft werden.
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Ms 1 LebknsmittelMle «r. 4 V
2 Stück Suppenwürfel,
z« 10 und 18 Pfg., solange Vorrat reich», i« allen Geschäften.
Die Ausweisabschnitte der Ledernmiitelkaltm sind aufzubewahren. Calw» den 14. März 1917.
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Calw, dm 18. März 1917.
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wurden durch Beschluß der Gemeindekollegten vom 26. OLtoinr 1916 über Krlegsdauer dl« Desreiung durch Feuerwchrabgaben ausgehoden und
die M«M»re für dir Nsermhr- tittWilht ans ss Izhre «M
Es werden somit sämtliche männlichen Tlnwohner im Alter von 18 bi« 55 3ahren, soweit sie nicht bereits Feuurwehrdienst leisten, ausgefordert, sich spätestens bi» Ende März beim Ieuerwehrkommando (Metzgermeister Widmaier) zwecks ihrer Einleitung zu meiden.
Nicht seuerwehrdlenstpflichtlg sind: Kranke u. Gebrechliche, Aerzt« und Apotheker, Angehörige de« aktiven Heere« und des Landjggerkorps, Geistliche und die sonst durch öffentliche Berufspfllcht Veränderten Kranke und Gebrecht che haben ärztliche Zeugnisse, durch öffentliche Be- rmspfltcht Berhinderte haben Bescheinigungen der Vorgesetzten Dienstbehörden vorzulegen.
Lalw, den 8. März 1917.
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