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Nr. 53. Amts- und Anzeigeblatt für den Oberamtsbezirk Calw. 92. Jahrgang.

«richeinungswelle: Omni wöchentlich. Anzeigenpreis: Im OderanitS- bezlrk Lalw Ar die einspaltige Zeile 10 Psg,, außerhalb desselben 12 Psq- Retlamen 2 S Kfg. Schluß sür Anzeigenannahme 9 Uhr vormittags. Kernspr. S.

Montag, den S. März 1917.

LezugSpreiS In der «Stadt mit zrngertohn Mt. 1 ^X> vtertenitnriich PoftbezugSpreiS für den Ort«, und Nachbarortsverkchr Ml. 1 ^ 0 . i» Jernveriehr Wt. 1 ^ 0 . Bestellgeld tn WLrttemLero ge Pig.

Amttiche Bekanntmachungen.

Diejenigen.

Herren Ortsvorsteher,

in deren Gemeinden im Dezember v. Js. die Vürgerausschntz- wahl vorgenommen wurde, wollen die Namen der neu ge» wählten Mitglieder alsbald dem K. Oberamt Mitteilen. Calw, den 28. Febr. 1917.

K. Oberamt: Binder.

Käse.

Nach Z 18 der Käsevcrsügung (Staatsanzeiger Rr. 19) erhält für die Zukunft der Kommunaloerband durch die Lan- desvcrsorgungsstelle die auf den Bezirk entfallenden Käse­mengen zugewiefen.

Um diese Mengen nach «inen: gerechten Matzstab ver­teilen zu können, werden die Herren Ortsvorsteher beauf­tragt, ihre in der Gemeinde ansätzigen Kleinhändler mit Käse zu veranlassen, ihren in den Monaten Dezember 1916 Februar 1917 gehabten Umsatz an Käse dem Oberamt un­ter Anschlutz der Originalrechnungen bis spätestens 8. März d. I. nachzumeisen. Später einkommende Anmeldungen, wie auch diejenigen, welche nicht mit Originalrechnnngen belegt sind, können nicht berücksichtigt werden.

Die Käseverteilung in der Stadt Lalw wird durch das Stadtschultheihenamt Calw selbst erfolgen, weshalb vorsteh­endes für die Kleinhändler der Stadt Calw nicht in Betracht kommt.

Calw, den 1. März 1917.

K. Oberamt: Binder.

Zahl der Schlachtungen im Monat Februar 1917.

Den Schultheitzenämtern gehen mit heutiger Post die Vordrucke für die Berichte der im Monat Februar ds. Js. stattgehabten Schlachtungen zu, von denen einer für den Gebrauch der Gemeinde und der zweite als Bericht an das Oberamt zu verwenden ist.

In» übrigen wird auf die auf der Rückseite abgedruckte Anweisung des Vordrucks verwiesen.

Der Vorlagetermin, 5. März 1917, ist pünktlich einzü- halten.

Lalw, den 1. März 1917.

K. Oberamt: Binder.

Verkehr mit Fleischmarken, Fleischbrzngsscheinen und Schlachtscheiurn.

Unter Hinweis auf Len oberamtliche» Erlatz von, 11. Juli 1916 in obigem Betreff Lalwer Tagblatt Nr. 169 fordere ich die Echultheitzenümter auf, von den diesen mit heutiger Post in doppelter Frtigung zugegangenen Vor­drucken für die Anzeigen über den Verkehr mit Flcischkarten, Fleischbezugsscheinen und Schlachtscheinen 1 Exemplar in Urschrift bis 12. März 1917 dem K. Oberamt oorznlegen.

Da jedoch die Schlachtscheine und Flcischbezugsscheine vom Oberamt ausgestellt, auch die Schultheitzenämter sich vielfach keine Aufschriebe über die bei ihnen abgelieserten Fleischmarken gemacht haben werden, so wird es ihnen nur möglich sein, den Vordruck teilweise zu ergänzen.

Vollständig zu beantworten find die Ziffern: I. 1. ack,

IV und V; Ziffer II ist nur insoweit, als sich das Schult heißenamt Aufschriebc gemacht hat,-zu beantworten.

Im übrigen wird auf die Anweisung zur Ausfüllung auf dem Anzcigedruck aufmerksam gemacht, wozu noch fol­gendes bemerkt wird:

1. Fleischkarten im Eewichtswert von 1559 « bezw. 775 x find im Bezirk nicht ausgegeben worden.

2. Die gekürzten Fleischkarten (I i e bezw. c find nunmehr auch der Stückzahl nach anzugeben, weil sonst die An­gaben in Ziffer V (Ziff. 3) nicht mit Sicherheit ge

macht werden können.

3. Die Angaben unter Ziffer V sind erforderlich geworden, weil nach unseren Erfahrungen mit den überschüssige» Flcischkarten vielfach Mißbrauch getrieben wird. Die Kommuanlverbände müssen sich daher ebenso wie die Fleischversorgungsstelle davon überzeugen können, daß von den Abgabestcllen nicht mehr Karten abgegeben worden sind, als nach der Zahl der Versorgungsberech- tigtrn abgegeben werden dürfen, sowie Latz dir hienach übrig gebliebenen Karten restlos dem Oberamt zurück­gegeben werden.

Calw, den 1. März 1917.

K. Oberamt: Binder.

Die den Schultheitzenämtern zugegangenen Vor­drucke zur Abrechnung übe"

Mehl- und Brotmarke«verkehr im Monat Februar find wie bisher auszufüllcn und spätestens bis 10. ds. Mts. mit dem gemäß Erlatz der W. Lan-esgetreidestelle vom 12. Mai 1916, Nr. 1606, über die

Abgabe von Mehl und Brot an Militärurlauber zu führenden Verzeichnis den» Oberamt r-orzulegen.

Der Vorlagetermiu ist genau einzuhalten. Eventuell noch benötigte Vordrucke find alsbald beim Oberamt zu bestellen.

Es wird unbedingt erwartet» bah der Abrech­nung über den Mehl- und Vrotkartrnverkehr mehr Sorgfalt geschenkt wird als dies bisher von einem großen Teil der Herren Ortsvorstcher geschehen ist. Calw, den 1. März 1917.

K. Oberamt: Binder.

Stellv. Generalkommando XIII. (K. W.) Armeekorps.

Bekanntmachung Nr. 1652 K. 17. W. K. 8

betr. Sicherung der Reparatur landwirtschastl. Maschinen.

Vom 7. Februar 1917.

Bestellung von Reparaturarbeiten bei deu Werkstätten. Unter den heutigen Verhältnissen ist es ausgeschlossen, das, landwirtschaftliche Maschinen zu ihrer Bedarfszeit recht­zeitig repariert sein können, wenn sie nicht sofort zur Repa­ratur gegeben werden Jeder Landwirt hat daher sofort seine Maschinen auf Reparaturbedürstigkeit nachzusehen und die Instandsetzung bei seiner gewohnten Rcparaturwerksiätte zu bestellen,- denn die Ausführung der Reparatur erfordert heute naturgeinätz mehr Zeit als im Frieden.

Landwirte, die der Aufforderung nicht Folgen, leisten, setzen sich der Gefahr aus, das, fie ihre Maschinen nicht mehr rechtzeitig repariert erhalten. Es wird ihnen dann aber auch schwer möglich sein, neue Maschinen zu bekommen.

Ausführung der Reparaturarbeiten durch die Werkstätten.

Die Reparaturwerkstätten sind verpflichtet, die Aufträge hereiuzunrhmen, und solche, die sie nicht mit Sicherhett zur Bedarfszcit der betreffenden Maschine::.!-,attung fertigste!!ei, können, sofort an die für sie zuständige Mafchinen-Ausg'.eich stelle des Vereins Deutscher Ingenieure oder an die Kriegs amtsstellc Lei dem für sie zuständigen Gcneralkommandc weiterzuleiten.

Für wiirttcmbergifche Reparaturwerkstätten ist zuständig die Müschinen-Ausglcichstelle des Kricgsministeriums. L> >tl gart, Hotel Silber.

Die Maschtnen-Ausgleichstellen weisen nach MogüDiei: Werkstätten nach, welche die Ausführung der Bestellung übe:, nehmen können. Die Reparaturwerkstätten sind dem Besteller gegenüber zur Auskunft verpflichtet, wie cs mit der Durch sührung der Reparaturarbeit steht.

Meldung von Fabriken und Werkstät . - r Ittberuechmc von Reparaturarbeiten.

Alle Württemberg:scheu Fabriken und Werkstätten, oie nicht voll beschäftigt sind und Reparaturen an landwirtschafi lichen Maschinen übernehmen können, haben sich bei der Mi- schinen-ffsusgleichstelle des Kriegsministeriums, SAtttgart, (Hotel Silber) zu melden, damit ihnen Arbeit zugewiefen werden kann.

Arbeitsausgleich dnrch die Maschineuausgleicksiellen und Kriegsamtsstellen.

Die Adressen der Maschincnausgleichstellen können durch die Maschinenausgleichstelle des Kriegsministeriums ln Er- fahrung gebracht werden.

Wenn die Arbeiten nicht in den Bezirken der Maschinen- ausgleichstellen oder der Kriegsamtsstellen untergebracht wer­den können, so erfolgt der Ausgleich entweder durch die Kriegsamtsstellen unter sich oder durch die landwirtschastl. Maschinenversorgungsstelle des Waffen- und Munitionsb« schaffungsamtes in Berlin IV 15, Kurfürstendamm 193194

Stuttgart, den 7. Febr. 1917.

Der stellv. kommandierende General v. Scharfer.

Vorstehende Bekanntmachung wird hiemit zur öfsein lichen Kenntnis gebracht.

Die (Stadt-)Schultheihenümter werden beauftragt, sie ginige Zeit am Rathaus ufw. anzufchlagen und auf den An­schlag die beteiligten Kreise besonders aufmerksam zu machen Calw, den 17. Febr. 1917.

K. Oberamt: Binder

Es ist eine neue Bekanntmachung des stellv. Ge neralkommandos XIII. (K. W.) Armeekorps betreffend

Beschlagnahme und Enteignung von Bieroorriiten Gerste, Malz und Kontingeutsrechten

zur Sicherstellung der Bierlirferung für den Bedarf der Truppen usw. erschienen, deren Wortlaut im Staatsan zeiger vom 28. Februar 1917 veröffentlicht ist.

Calw, den 2. März 1917.

K. Oberamt: Binder

Die Blamen für ihre Unabhängigkeit.

Animka.

Amerika »nd Japan.

(WTB.) Rewyork. 1. März. (Durch Funkjpruch vom Vertreter des WTB.) Staatssekretär Lanfing gab in einer amtlichen Mitteilung bekannt, die Ver­einigten Staaten glaubten nicht, datz Japan von dem Vlanr Deutschlands

Kenntnis gehabt habe oder an ihm tril- nehmen würde. Lanfing gab auch dem Vertrauen der Regierung Ausdruck, datz Mexiko sich nicht beteiligen werde. Die japanische Regierung erkläre amtlich, de» deutsche Vorschlag werde von der Regierung in Tokio unter kei­nen Umständen in Erwägung gezogen werden. Sie versichere von neuem Japans

Treue gegen die Bündnisse mit der En­tente und seineFreundschaft für dir Ver­einigte« Staate«.

Zur Haltung Amerikas

(WTB.) Washington, 4. März. Reuter meldet: Den Führern des Senats ist im Auftrag Wilsons mit­geteilt worden, datz der Präsident zurzeit bezüglich eines Krieges mit Deutschland nichts tu« werde, bevor nicht