Amtliche Bekanntmachungen.
^ -»«-n von Knochenmehl und Kali.
Gesetzbl. S. 1182.)
Artikel I.
Der Z 6 letzter Absatz der Bekanntmachung über künstliche Düngemittel vom 11. Januar 1916 (Reichs-Eesetzbl. S. 13) erhält folgende Fassung:
„Das Mischen von phosphorsäurehaltigen Düngemitteln — mit Ausnahme von Superphosphat und aufgeschloffenem stickstoffhaltigen äusländischen Guano — mir stickstoffhaltigen Stoffen oder mit Kalisalzen ist verboten. Zulässig ist jedoch das Mischen von entleimtem, nicht aufgeschloffenem Knochenmehl mit Kali; als entleimtes, nicht aufgeschloffenes Knochenmehl im Sinne dieser Vorschrift gelten nicht Stampfmehl, Trommelmehl, Fleischdüngemehl, Fischdüngemehl, Fleischknochenmehl, Kadaverdüngemehl und ähnliche Mehle.
Artikeln.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 24. Oktober 1916.
Der Präsident des Kriegsernährungsamts:
. oonBatocki.
Vorstehende Anordnung bringe ich hiemit zur Kenntnis der beteiligten Kreise.
Calw, den 7. November 1916.
K. Oberamt: Binder.
Bekanntmachung des stello. Generalkommandos XIII. (K. W.) Armeekorps.
Auf Grund des 8 9 b des Gesetzes über den Belagerungszustand in Verbindung mit dem Reichsgesetz vom 11. Dezember 1916 (R.E.Bl. S. 813) wird Nachstehendes verfügt:
Das Mitführen von Waffen, insbesondere von Schußwaffen und von im Griff feststehenden oder mittels einer Vorrichtung feststellbaren Stichwaffen ist verboten:
1. Personen unter achtzehn Jahren, sowie geisteskranken Personen:
2. Personen, vle unter Polizeiaufsicht stehen?
3. Personen, die wegen eines Verbrechens oder Vergehens verurteilt worden sind, wenn in dem Urteil auf die Einziehung einer von ihnen zur Begehung des Verbrechens oder Vergehens gebrauchten oder bestimmten Waffe erkannt worden ist, auf die Dauer von fünf Jahren:
4. Landstreichern und allen nach Zigeunerart umherziehenden Personen.
Im Falle des Abs. 1 Nr. 3 tritt das Verbot mit der Rechtskraft des Urteils ein; die Zeit von fünf Jahren wird bei Freiheitsstrafen von dem Tage an berechnet, an dem die Freiheitsstrafe verbüßt, verjährt oder erlaffen ist.
Personen, die wegen gewohnheitsmäßiger Arbeitsscheu, Bettelei oder Trunksucht übel berüchtigt sind, kann ourch Verfügung des Oberamts des Wohn- oder Aufenthaltsorts das Mitführen von Waffen für die Dauer des Kriegszustands überhaupt oder unter Beschränkung auf bestimmte Arten von Waffen verboten werden.
Soweit die in Abs. 1 genannten Personen vermöge öffentlichen Berufs zum Waffentragen berechtigt oder durch Verfügung des Oberamts ihres Wohn- oder Aufenthaltsorts hiezu ermächtigt sind, greift das Verbot nicht Platz.
Wer dem Verbot zuwider Waffen mit sich führt oder Personen, die seiner Gewalt und Aufsicht unterworfen sind, von dem verbotenen Mitführen von Waffen abzuhalten unterläßt, wird, soweit nicht die bestehenden Gesetze eine schwerere Strafe androhen, mit Gefängnis bis zu einein Jahr, beim Vorliegen mildernder Umstände mit Hast oder mit Geldstrafe bis zu 1600 bestraft.
' Stuttgart, den 28. Okt. 1916.
Der stellv. Kommandierende General: v. Scharfer.
Vorstehende Bekanntmachung wird hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Calw, den 3. Nov. 1916.
K. Oberamt: Binder.
Nachstehendes Verhot wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, daß jede Ueber-
tretung oder Anreizung dazu, soweit nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, nach § 9, Buchstabe b des preuß. Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in Verbindung mit Art. 68 der Neichsverfassung und dem Neichsgesetz vom 11. Dezember 1915 (R.E.Bl. S. 813) bestraft wird.
Es ist verboten, Patente oder Musterschutzrcchte, die ein Deutscher oder eine deutsche Firma im Ausland angemeldet oder erworben hat, und die einem Ausfuhrverbot unterliegende Gegenstände betreffen, unmittelbar oder mittelbar nach oder in dem feindlichen oder neutralen Auslande zu veräußern oder dort in anderer Weise zu verwerten.
Das Gleiche gilt von Fabrikationsgeheimnissen, soweit es sich um einem Ausfuhrverbot unterliegende Gegenstände handelt.
Stuttgart, den 1. November 1916.
Der stellv. kommandierende General: v. Schaefer
Höherer Weisung zufolge wird obige Anordnung, abgedruckt im Staatsanzeiger Nr. 257, hiemit veröffentlicht.
Calw, den 4. Nov. 1916.
K. Oberamt: Binder.
Abhaltung eines Molkereilehrkurses in Eerabronn.
An der Molkereischule in Eerabronn wird im Januar 1917 ein vierwöchiger Unterrichtskurs über Molkereiwesen abgehalten werden, an welchem Männer, Frauen und Mädchen tcilnehmen können. Der Beginn des Kurses ist auf Montag, den 8. Januar 1917 festgesetzt. Gesuche um Zulassung zu dem Kurs sind bis längstens 28. Dezember d. I. an das Sekretariat der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft in Stuttgart einzusenden. (Näheres „Staatsanzeiger" vom 7. November.)
Calw, den 8.. Nov. 1916.
K. Oberamt: Binder.
23 Millionen Mark, der Wert des neuen Schiffes, auf etwa 2.5 Millionen Mark geschätzt, so daß unseren Feinden mit der Versenkung des Schiffes insgesamt ein Eeldschaden von mindestens 25 Millionen Mark entstanden ist.
Der Seekrieg.
(WTB.) London, 11. Nov. Lloyds melden: Der norwegische Dampfer Furnland ist gestern nachmittag versenkt worden. Die Besatzung wurde glücklich gelandet.
(WTB.) London. 9. Nov. (Reuter.) Wie Lloyds melden, ist der norwegische Dampfer Reime (913 Bruttoregistertonnen) versenkt worden.
(WTB.) Kopenhagen, 10. Nov. Wie „Politiken" meldet, will die dänische Marinebehörde das Wrak des deutschen Unterseebootes, das bei Harboöre gestrandet ist, näher untersuchen. Eine Militärabteilung ist vorgestern in Harboöre eingetroffen. Es wird untersucht werden, welchen Schaden das Unterseeboot erlitten hat. Sobald sich der hohe Seegang gelegt hat, wird das Wrack in Besitz genommen. Zeigt es sich, daß es nicht entfernt werden kann, so soll es zerlegt werden.
(WTB.) Christiania, 10. Nov. Nach einer Mitteilung an das Ministerium des Aeußern wurde der Dampfer „Tulaug" am 7. November von einem deutschen Unterseeboot vor Kap Le Havre versenkt. Ein Boot mit dem Kapitän und drei Mann traf in Havre ein. Das zweite Boot mit dem Steuermann, Maschinisten, Koch und 2 Heizern wird noch vermißt.
Zur polnischen Frage.
Das preußische Ministerium und die Polenfrage.
(WTB.) Berlin. 9. Nov. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" schreibt: Ein Berliner Blatt hat die Behauptung aufgestellt, daß preußische Stakitsministe- rium habe von dem polnischen Plan der Reichsleitung erst amtlich erfahren, als schon alles feststand. Wir stellen fest: Das Staatsministerium ist selbstverständlich gehört und zwar in jedem Stadium der Verhandlungen und vor Fassung endgültiger Beschlüsse. Es hat das gesamte Für und Wider eingehend und zu wiederholten Malen durchgesprochen und sich auf den Boden der mit der kaiserlichen Kundgebung' eingeleiteten Politik gestellt.
Stellungnahme Amerikas und des Papstes zum Königreich Polen.
(WTB.) Berlin, 10. Nov. Nach Meldungen aus Washington wird, so heißt es in einer Depesche des „Berliner Lokalanzeiger" aus Haag, die amerikanische Regierung erst nach dem Ende des europäischen Krieges sich über eine eventuelle Anerkennung des Königreichs Polen äußern. Der Papst nimmt angeblich die gleiche Stellung ein.
Eine neutrale Stimme zur Lösung der Polenfrage.
Die „Zürcher Post" schreibt: Mit der etwas abgenutzten Wendung, die polnische Frage sei für die Zentralmächte eine Frage des reinen nationalen Egois
mus, kommt man angesichts der vorliegenden Lösung nicht mehr aus. Und auch die Vermutung, die man in der Presse der Entente wiederholt in der letzten Zeit lesen konnte, die Zentralmächte hätten die Absicht, Las polnische eroberte Gebiet als Handelsobjekt bei einem Sonderfrieden mit Rußland zu verwerten, wird durch die Proklamation des unabhängigen Königtums Polen zerstört. Vielleicht wäre auch um den Preis der Wiederherausgabe Polens der Sondersriede mit Rußland zu erreichen gewesen. Die Zentralmächte gingen diesen Weg nicht. Und sie lehnten auch ab, was man in polnischen Kreisen häufig befürchtete, das eroberte polnische Gebiet unter irgend einer Autonomie dem Gebiete der Zentralmächte einzuverleiben. Diese Voraussagen und diese Befürchtungen haben sich nicht erfüllt. Nunmehr hat sich der „preußische Militarismus" als Befreier erwiesen und ein Werk vollbracht, das man bei den Westmächten wiederholt und erfolglos angestrebt hat. Diese Tatsache ist durchaus geeignet, nachdenklich zu stimmen in der Entente und darüber hinaus auch bei den neutralen Staaten. In der Schweiz, die vielen polnischen Flüchtlingen gerne Gastrecht gewährt hat, ist stets lebhafter Anteil an dem leidensvollen Schicksal des Volkes genommen worden. Man bringt bei uns heute, da die tiefen polnischen Wünsche wenigstens zu einem großen Teile ihrer Erfüllung entgegengehen, dem polnischen Volke alle Sympathie und alle Hoffnungen auf eine glückliche Zukunft entgegen.
Das Geheimnis der polnischen Kron-Jnsignien.
Budapest, 9. Nov. Der hier weilende Präsident des ungarisch-polnischen Klubs in Lemberg, Ritter von Stami- rowski, erzählte heute in einer Unterredung mit einem Mitarbeiter der „8 Uhr-Zeitung", daß im Jahre 1792 die polnischen Kroninsignien, Krone und Szepter, spurlos verschwunden sind. Sie dürften jetzt nach Wiederherstellung der polnischen Unabhängigkeit zum Vorschein kommen. Das Geheimnis der polnischen Kroninsignien war immer nur drei polnischen Patrioten anvertraut: wenn einer von ihnen starb, übernahm der andere das Geheimnis. Nun, da das neue Königreich Polen wieder da ist, wird das Geheimnis wohl gelüftet. Die „Kriegszeitung" meint dazu, so viel ihr bekannt sei, werden die polnischen Krönungsinsignien in der Schweiz aufbewahrt.
Zur amerikanischen Präsidentenwahl.
Die amerikanische Präsidentenwahl immer noch unent- , schieden.
(WTB.) London. 9. Nov. Reuter meldet nach New Parker Zeitungen: Der Hauptvorsitzende (National Ehgirmann) der demokratischen Partei hat an die demokratischen Parteivorsitzenden in allen Staaten und Kreisen telegraphiert: Wilson ist wiedergewählt. Sie müssen sich persönlich darum kümmern, daß die Wahlurnen überwacht werden, denn unsere Gegner rasen.
(WTB.) Amsterdam, 9. Nov. Nach einer Depesche des Reuterschen Bureaus aus New Pork von gestern ist
infolge der verspäteten Ankunft der Abstimmungszahlen aus dem fernen Westen und des dadurch verursachten fortwährenden Schwankens eine Lage entstanden, die beispiellos dasteht. Die Mehrheit, die Hughes in den östlichen Staaten erhalten hat, scheint durch die stei, gende Stimmenzahl für Wilson in den Weststaaten ausgeglichen zu werden. Das Ergebnis der Wahl ist noch unsicher. Die Führer des nationalen Komitees beider Parteien nehmen den Sieg für ihren Kandidaten in Anspruch. Die Morgenblätter verkünden, daß Hughes gesiegt habe, auch die Blätter der Gegenpartei. Aber später ausgegebene Extramorgenblätter- ließen es möglich erscheinen, daß Wilson gewählt ist. Die Stimmenverhältnisse weisen so geringe Unterschiede auf, daß in den Weststaaten wahrscheinlich ein erbitterter Streit über T>ie Gültigkeit der Zählungen entstehen dürfte. Einige Zählungen würden vielleicht wiederholt werden müssen, wodurch der Ausgang der Wahl verzögert werde. — Eine späte Reutermeldung aus Newyork besagt: In dem Maße, wie die Wahlergebnisse einlaufen, schöpfen die Anhänger Wilsons mehr Mut, da Wilson wahrscheinlich in den Staaten Kansas, Idaho, Washington, Wyoming und Neu-Mexiko gesiegt hat. Die Republikaner behaupten, in allen übrigen Staaten, wo das Wahlergebnis noch zweifelhaft ist, gewonnen zu heben. Wenn das richtig ist, würde Hughes mit einer kleinen Mehrheit gewählt werden. Wilson ist aber in Minnesota noch immer mit einer kleinen Mehrheit voraus, und ohne Minnesota sind die Aussichten für Hughes unsicher. Die Demokraten in Newhampshire wollen eine neue Stimmenzählung vornehmen, und dasselbe wird vermutlich noch in vielen anderen Staaten notwendig sein
(WTB.) LLondon, 9. Nov. Die „Times" erfahren aus Newyork, daß, wie dort bekannt ist, folgende Staaten bestimmt Hughes zugeschrieben werden können: Connecticut, Delaware, Jllionis, Indiana, Iowa, Maine, Massachusetts» Michigan, New-Hamshire, Newjersey, Newyork, Pennsyl- oania, Rhode-Jsland, South-Dakota, Vermont, West-Virginia und Wisconsin, so daß Hughes im Wahlkollegium insgesamt 242 Stimmen haben wird. Wilson: Alabama, Arizona, Arkansas, Colorado, Florida, Georgia, Idaho, Kansas, Kentucky, Louisiana, Maryland, Mississippi, Missouri, Montana, Nebraska, Nevada, Nortk-Carolina, Ohio, Oklahoma, South-Larolina, Tennessee, Texas, Utah, Virgina, Washington und Wyoming, was eine Gesamtzahl vcn 251 Stimmen im Wahlkollegium bedeutet. Unbekannt sind die Ergebnisse in Lalifornien, Minnesota, New-Mexiko, North- Dakota, Oregon, die über zusammen 38 Stimmen versllsrn.
(WTB.) Newyork, 9. Nov. Reuter meldet: Um 4 Uhr früh, 24 Stunden nachdem die amerikanischen Blätter aller Parteien die Wahl Hughes für sicher gehalten hatten, ist die Lage noch immer unentschieden. Auf beiden Seiten herrscht große Aufregung. Beide Parteien beanspruchen den Sieg. — „Associated Preß" berechnete gestern die wahrscheinliche Stärke im Wahlkollegium. Sie gab Wilson 232 und Hughes 239 Stimmen, während 60 Stimmen von 8 Staaten zweifelhaft sind.