Amtliche Vekanntmachuttyen.
Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Buttermarken. (Staatsanz. Nr. 233.)
In Abänderung des ß 5 Abs. 1 der Verfügung des Ministeriums des Innern vom 25. April 1916 über die Regelung des Verbrauchs von Butter (Staatsanzeiger Nr. 97) wird unter Bezugnahme auf die Verfügung vom 29. September 1916 (Staatsanzeiger Nr. 229) bestimmt, daß auch sie für den Monat November ausgegebenen Buttermarken statt zum Bezug von 125 Gramm Butter oder 160 Gramm Butterschmalz nur zum Bezug von 100 Gramm Butter oder 80 Gramm Butterschmalz berechtigen. Wo es die örtlichen Verhältnisse notwendig machen, können die Kommunaloerbände oder die Gemeinden den Bezugswert der Buttermarken weiter herabsehen.
Stuttgart, den 28. Oktober 1916.
Fleischhauer.
Vorstehende Verfügung, wonach die für den Monat Nomat November ausgegebenen, auf 125 Gramm lautenden Buttermarken nur noch zum Bezug von 100 Gramm Butter oder 80 Gramm Butterschmalz berechtigen, wird hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Lalw, den 7. November 1916.
K. Oberamt: Binder.
Verordnung des Stellvertreters des Reichskanzlers, betreffend Abänderung der Verordnung über Höchstpreise für Hafer vom 24. Juni 1818
(Reichs-Gesetzbl. S. 826).
Vom 26. Oktober 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1199). .
Auf Grund der Bekanntmachung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung d"r Volksernährung vom 22.
Zur Lösung der polnischen Frage.
Ein Ententeprotest gegen die Proklamierung des Königreichs Polen.
Berlin, 9. Nov. Nach einer Meldung des „Berliner Tageblatts" aus Kopenhagen kündigt das „Echo de Paris" an, daß ein gegen die Proklamierung des Königreichs Polen gerichteter Protest gemeinsam von Rußland und seinen Verbündeten erlassen werde.
(WTB.) Petersburg. 9. Nov. Petersburger Tel.- Ag.) Die gesamte russische Presse nimmt die Unab- hängigkeitserklärung der besetzten Gebiete Russisch- Polens durch Oesterreich und Deutschland mit großer Ruhe auf. Nach einstimmiger Meinung der Blätter hat diese Tat der Mittelmächte, die von neuem dis Prinzipien des Völkerrechts gröblich verletze, unzweifelhaft keinen anderen Zweck, als ihre erschöpften Reserven aufzufüllen, Das polnische Volk werde niemals einer solchen selbstmörderischen Politik zustimmen, selbst wenn sie ihm unter der Form der Unabhängigkeit aufgeredet werde. Blätter der verschiedensten Richtungen sind einig, die Lage unter diesem Gesichtspunkt anzusehen.
(WTB.) Bern, 9. Nov. Dem „Temps" zufolge hat der Abgeordnete Varenne dem französischen Ministerpräsidenten mitgeteilt, daß er ihn in einer der nächsten Kammersitzungen über die Maßnahmen interpellieren werde, die die alliierten Regierungen ergreifen werden, um dem österreichisch-deutschen Manöver der Unabhängigkeitserklärung Polens entgegenzutreten.
(WTB.) Bern, 9. Nov. Zur Lösung der Polenfrage schreibt Hervö: Man muß den Mut haben, anzuerkennen, daß die Ereignisse in Russisch-Polen keinen Sieg für uns bedeuten. Der Streich, den uns Deutschland spielt, ist zynisch und ist schon in der Anwendung machiavellistisch. Auch verrät er Geschicklichkeit und es ist notwendig, daß die alliierten Negierungen jetzt ernster der neuen Sachlage Rechnung tragen. Als einzige Möglichkeit, das deutsche Manöver zu parieren, verlangt Hervö ein gemeinsames Manifest sämtlicher Alliierten an die Polen. Er glaubt jedoch, daß ein solches Manifest, selbst von allen Alliierten unterzeichnet, die Polen nicht ententefreundlich machen werde, wenn nicht zum mindesten sofort an die Bildung eines polnischen Heeres gegangen werde, das an der Seite der Russen kämpfen würde.
Protest der Ukrainer gegen die Autonomie Galiziens.
(WTB.) Wien, 8. Nov.b Den Blättern zufolge fand gestern unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten des Abgeordnetenhauses, Romanczuk, als Alterspräsidenten eine Vollversammlung der ukrainischen parlamentarischen Vertre. tung statt, an der sämtliche Mitglieder des Reichsratsklubs, sowie des Herrenhauses teilnahmen. Der Vorsitzende gab die Demission der Präsidien des ukrainischen Reichsratsklubs und des ukrainischen Nationalen Rates bekannt, die infolge der angekündigtcn Sonderstellung Galiziens erfolgt sei. Hierauf erstattete der Abgeordnete Kost Lewickyj einen ausführlichen Bericht über die Verhandlungen mit der Negierung. Nach einer den ganzen Tag währenden lebhaften Debatte wurde sodann eine Entschließung angenommen, in der cs nach einem geschichtlichen Rückblick über den Anfall
Mai 1916 (Rerchs-Eesetzbl. S. 401) wird folgende Verordnung erlassen:
Artikel 1. Der 8 1 der Verordnung über Höchstpreise für Hafer vont 24. Juli 1916 (Reichs-Geletzbl. S. 826) in der Fassung der Verordnung vom 18. September 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1048) erhält folgenden Absatz 3:
Der Preis von dreihundert Mark für die Tonne darf bei Lieferungen an die Heeresverwaltung auf Antrag auch noch bezahlt werden, wenn die Ablieferung oder Verladung des rechtzeitig ausgedroschenen Hafers aus Gründen, die der Lieferungspflichtige nicht zu vertreten hat u^> die außerhalb feines Betriebs liegen, bis zu dem im Abs. 1 und 2 festgesetzten Endzeitpunkte (30. September, 15. Oktober') 1916) nicht hat erfolgen können. Der Antrag muß bis zum 15. November 1916 einschließlich bei den Empfangsstellen gestellt werden, lieber alle Streitigkeiten wegen der Zahlung des Preises entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde endgültig. Als höhere Verwaltungsbehörde gilt die auf Grund des § 24 der Verordnung über Hafer aus der Ernte 1916 vom 6. Juli 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 811) bestimmte Behörde. ?)
Artikel 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 26. Oktober 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers: Helfferich.
>) Vergl. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern über Höchstpreise für Hafer vom 9. Oktober 1916 (Staatsanzeiger vom 10. Oktober 1916 Nr. 236).
-) Vergl. 8 1 Ziff- 5 der Verfügung des Ministeriums des Innern über Hafer aus der Ernte 1916 vom 2. Oktober 1916 (Staatsanzeiger Nr. 232 vom 4. Oktober 1916).
Galiziens an die habsburgische Monarchie heißt: Die angekündigte Sonderstellung Galiziens verletzt aufs Tiefste die historischen, sowie die bereits erworbenen Rechte des ukrainischen Volkes und liefert das viertgrößte Volk des Staates der unbeschränkten Herrschaf tseines nationalen Gegners aus. Die ukrainische Nation wird die Sonderstellung Galiziens unter polnischer Herrschaft nie anerkennen und wird auf die Rechte der Selbstverwaltung des nationalen Territoriums, sowie auf die Bildung eines besonderen ukrainischen Kronlandes im Rahmen Oesterreichs nie verzichten.
llnabhängigkeitserklärung Arabiens?
Berlin, 9. Nov. Wie sich der „Berliner Lokalan- zeiger" aus Basel berichten läßt, hat das russische Auswärtige Amt die Nachricht erhalten, daß Arabien sich unabhängig erklärt habe.
Aus Stadt und Land.
Calw, den 9. November 1916.
Kriegs Berlnste des Oberamts Calw.
Aus den willttembergischen Verlustlisten Nr. 491 bis 493.
Res.-Inf.-Regt. Nr. 120 Rohm, Friedrich, Sulz OA. Nagold, gel. — Haua, Karl, U ff;., Dach'el, l. vttm.
Änf.-Regt. Nr. 128, Stuttgart. Fenchel, Ma thäus, Gefr., Allburg, l. verw. b. d. Tr. — Linkrnhell, Wilhelm, Calw, schw. verw.
Ers Inf.-Reqt. Nx 51. Hutl, Paul, Ealw, l. verw.
Res.-San -Komp. Nr. 26. Künzler, August, Krankte., GültlMgen Oll. Na old, schw. verw.
Arm.-Datl. Nr. 59. Kuder, Gottlieb, Stammheim, schw. verw.
Füs.-Regt. Nr. 122, Heilbronn-Mergentheim. Kübler. Fr>edr ch, Brertenbera, verm. — Bosler, Eugen, Unterhaug- stett, verm. — Proß, Oskar, Hirsau, .verw. — Schaible, Jakob, Hornberg, vnm. — Schwenk, Hermann, Teinach, verm.
Berichtigungen: Res.-3uf.-Regt. Nr. IlS. Zu B.> L. Nc. 468: Fischer, Max, Bzseldw., Calw, bish. verm. gest.
Aus den preußischen Verlustlisten Nr. 662 bis 667.
Inf.-Regt. Nr. 111. Freyzang, Eduard, Calw, gest. a. s. Verw.
Landw.-Brig.-Erf.-Datl. Nr. 65. Well, Jakob, Stammheim, schw. verw.
Aus den bayerischen Verlustlisten 308 bis 3t0.
Res.-Inf.-Regt. Nr. 5. Weiß. Ferdinand, Utffz.. Alt- hcnzsteit. l. verw.
Aus der Verlustliste der Kaiserlichen Mar ne Nr. 90.
Geiger, Christian, San.-Mt., Lützenhardt (?). l. verw.
Feueralarm.
* Heute morgen zwischen ^5 und 5 Uhr wurden die Anwohner in der Gegend des unteren Marktplatzes und der oberen Lederstraße in nicht geringe Aufregung versetzt, als der Weckruf „Feuer" erscholl und auch ein eifriger Hornist das Feuersignal ertönen ließ. Ein Heller Lichtschein erweckte zudem den Eindruck eines Brandes natürlich in gesteigertem Grade. An dem Sammelständer der elektrischen Leitungen an der Ecke der oberen Lederstraße schlug eine hohe Feuerflamme aus, durch welche einige Leitungsdrähte abbranntcn und runtersielen. Einige Feuerwehrleute, die sofort zur Stelle waren, trafen mit den Angestellten des Elektrizitätswerks die nötigen Maßnahmen, sodaß schon in einer Stunde der Schaden abgestellt war und die unterbrochene Beleuchtung wieder funktionierte. Wie wir hören, beruht der Vorfall auf Kurzschluß in einem der Blitzableiter, die mit dem Sammelständer in Verbindung stehen.
Obige Verordnung bringe ich hiemit zur Kenntnis der beteiligten Landwirte.
Lalw, 7. Nov. 1916. K. Oberamt: Binder.
K. Oberamt Calw.
In Abänderung der oberamtlichen
Bekanntmachungen über Bucheckern,
Calwer Tagblatt Nr. 243 und 260, teile ich gemäß Min.-Verfüqung über Bucheckern vom 4. d. Mts., (Staatsanzeiger Nr. 259) folgendes mit:
Der den Sammlern zur Herstellung von Oel für den eigenen Haushalt zustehende Anteil von Bucheckern wird von N auf die Hälfte der gesammelten Menge erhöht, jedoch unter Einhaltung der Höchstmenge von 26 Kilogramm für den einzelnen Hausstand. Sodann können als Geldbelohnung bei Ablieferung von Bucheln für das Pfund frische, gereinigte Früchte statt 20—25 Pfennig 30 Pfennig bezahlt werden. Die K. Forstdirektion hat ferner die Erlaubnis erteilt, datz von jetzt ab auch in den Staatswaldungen jeden Tag der Woche von morgens 9 Uhr bis nachmittags 5 Uhr Bucheckern gesammelt werden können.
Nicht angängig ist, datz Gemeinden der auf ihrer Markung gelegenen Staatswaldungen die Einwohner anderer Gemeinden vom Bucheckernsammeln aus- schlietzen.
' Die Leiter der Sammelstellen werden veranlatzt, die im Staatsanzeiger Nr. 259 abgedruckten Vorschriften der obengenannten Min.-Verfügung in ortsüblicher Weise bekanntmachen zu lasseo
Den 7. November 1916. Reg.-Rat Binder.
Kirchenkollekte.
Am letzten Sonntag des Kirchenjahres, 26. Nov., wird in sämtlichen ev. Kirchen des Landes im vormittägigen Hauptgottesdienst eine allgemeine Kirchenkollekte zu Gunsten der Sammlung des Konsistoriums für Kriegshilfe veranstaltet.
Die Druschprämien.
Das Direktorium der Reichsgetreidestelle gibt bekannt, datz die zurzeit von der Reichsgetreidestelle gewährte Druschprämie von 12 Mark auf die Tonne nur noch sür Brotgctreidelieferungen bis einschliehlich zum 15. November gewährt wird.
Fleischkartenzwang für Geflügel.
Die auf eine Befreiung des Hühnerfleisches vom Fleischkartenzwang zielenden Wünsche der Händlerkreise haben keine Aussicht auf Verwirklichung. Das Kriegsernährungsamt hat neuerdings erst dem Kriegsausschutz für Konsumenteninteressen mitgeteilt, datz die Freilassung nicht beabsichtigt sei, da Hühnerfleisch zu den vollwertigsten Nahrungsmitteln gehört und die Erhaltung eines möglichst großen Hühnerbestandes von wesentlicher Bedeutung für das ganze Ernährungswesen ist.
Viehmarkt in Calw.
Auf dem gestern stattgefundenen Vieh- und Schweinemarkt waren zugeführt: 1 Pferd, 199 Stück Rindvieh, 16 Stück Läufer und 345 Milchschweine. Unter dem Rindvieh befanden sich: 1 Farren, 60 Stück Ochsen und Stiere, 85 Kühe, 47 Rinder und Kalbinnen und Kälber. Es wurden bei schleppendem Handel, bei welchem auch das starke Regenwetter einen Einfluß ausübte, verkauft: 1 Farren zu 1400 -K, 40 Stück Ochsen und Stiere, das Paar von 1280—3810 34 Kühe pro
Stück 1200—1460 -K (für Kälberkühe wurden 1400 bis 1460 -4t bezahlt), 32 Rinder und Kalbinnen, das Stück zu 385—500 -4t (für trächtige Kalbinnen wurden von 995—1400 -4t bezahlt), 6 Kälber, das Stück zu 120—230 -4t. — Auf dem Schweincmarkt gingen die Preise erheblich zurück, was auf den Kartoffelmangel zurückzuführen ist. Es wurde mit Ausnahme der Läufer nicht alles abgesetzt, mancher Verkäufer mußte seine Ware wieder mit nach Hause nehmen. Es wurde bezahlt für 1 Paar Läufer 100—260 -4t, für 1 Paar Milchschweine 40—80 -4t) unter letzteren war schöne Ware auf dem Markt.
(SCV.) Stuttgart, 8. Nov. Am Montag, den 13. November wird im Saale der Wirtschaft zum alten Schlachthaus die erste Kriegskiiche eröffnet. In Bälde werden weitere Küchen folgen. Die Gerichte bestehen in der Regel aus einer Eintopfspeise, die dem schwäbischen Geschmack Rechnung trägt, dreimal wöchentlich ist den Speisen Fleisch beigegeben. Es werden Wochenkarten für sechs Werktage ausgegeben zum Preise von 35 L für eine Portion (1 Liter Speise) und zum Preise von 20 ^ für eine halbe Portion. Kriegerfrauen erhalten auf Anweisung des städtischen Hilfsausschusses Wochenkarten zu erniäßigten Preisen. Das Essen wird auch über die Straße gegen Wochen- und Tageskarten abgegeben. Der Besuch der Kriegsküchen ist jedermann gestattet.
Für die Schriftl. verantwort! Otto Seltmann, Calw. Druck u. Verlag der A. Oelschläger'schen Buchdruckerei. Ealw.