,m Vorjahr auch diesesJcchr W-ihnacht-kwffesgoVrn an Ne! zum Heeresdienst eingezogeucn Calwer zu senden. Die Angehörigen der Eingezogenen sollen durch eine Anzeige aufge- ,ordert werden, die Adressen anzugeden. Es soll eine gerade etzt willkommene „nahrhafte" Weihnachtsgabe werden; angenommen wird, das; ungefähr 8ÜÜ Pakete zur Versendung c inmen, wofür etwa 3200—4000 Mk. berechnet werden. Fürs Note Kreuz, das ebenfalls wieder Weihnachtsliebcsgaben an . nscre württembergischen Truppen versenden wird, wurde eine Spende von ISO Mk. bewilligt. — Für Aufwendungen ,-er Stadt auf die Kriegswohlfahrtspslege im Monat Sep- t.mbcr wurden vom Staat 2243 Mk. rückvergütet. Durch eine Verfügung des Ministeriums des Innern sollen die Stadtverwaltungen infolge der durch den Krieg geschaffenen Verhältnisse auch dieses Jahr die Biirgerausschuhwahlen zurückstellen; der Zeitpunkt der Wahlen wird durch Verordnung festgesetzt werden. Die Kollegien beschlossen deinent- prechend. Dieselbe Anregung giebt auch das Ministerium für Kirchen- und Schulwesen bezüglich der Neuwahl der Mitglieder des Gewerbeschulrats. E.R. Zahn, der Nücktritts- absichtcn von dem Amt des Vorsitzenden des Eewerbeschulrats kundgab, da er nun schon 13 Jahre im Dienste der Gewerbeschule tätig sei, wurde gebeten, das Amt noch weiter beizubehalten. Aus diesem Anlaß wurde Herrn Zahn vom Vorsitzenden unter Zustimmung der Kollegien Dank und Anerkennung für sein verdienstvolles Wirken nach dieser Richtung ausgesprochen. — Auf 1. Dezember ist eine sog. kleine 'Volkszählung anberaumt; nach früheren Vorgängen wurde eine Kommission für die damit verbundenen Geschäfte bestellt, bestehend aus dem Vorsitzenden G.R. Dreitz, dem G.R. Schänken und B.A.M. Deyle. Die Stadt wird in 22 Zählbezirke eingeteilt: Zähler und Kommissionsmitglieder erhalten ein Taggeld von 5 Mk. — Wie üblich gedachte der Vorsitzende auch der im Felde ausgezeichneten Calwer. zu deren Ehren sich die. Kollegien von den Sitzen erhoben. Wie schon mitgeteilt, haben das eiserne Kreuz erhalten: Paul Bauer, Eberhard Hummel und Gefreiter Junginger, den Orden der eisernen Krone HI. Klasse Hauptmann z. D. Cucumus, die silberne Verdienstmedaille Albert Keck und Heinrich Klingler. — In der nachfolgenden Sitzung des Te- meinderats wurde beschlossen, für die Korrektion des Schießbaches, die durch die Wolkenbrüche der letzten Jahre dringend notwendig geworden war, und die als Notstandsarbeit ausgeführt werden soll, um einen Staatsbeitrag zu bitten. Im Voranschlag waren 2000 Mk. vorgesehen, die Kosten sind aber heute schon auf 7218 Mk. gestiegen. — Zur Kar- tofselversorgung teilte der Vorsitzende mit, daß sowohl vom Ministerium wie vom Kommunaloerband Maßnahmen getroffen würden, um die Bedürfnisse der Bevölkerung nach den auf den Kopf festgesetzten Sätzen zu befriedigen. Nach Sachverständigenschätzung sind genügend Kartoffeln im Bezirk vorhanden, wenn nicht zu viel ausgeführt wird.
Die wichtigsten Veränderungen der neuen Freiliste für Web-, Wirk- und Strickwaren.
Von jetzt ab sind unter anderem bezugsscheinpflichtig: Seidenplattierte Strümpfe, Steppdecken, alle leider- und Schürzenstosfe, mit den unten angegebenen isnahmen, die gesamte fertige Herren-, Damen- und . .'.Übergarderobe und Maßschneiderei, die gesamte Damen- und Herrenwäsche mit Ausnahme von Kragen, Manschetten, Vorsteckern und Einsätzen, die Säuglings- wäsche, Wäschestoffe, alle Taschentücher mit Ausnahme der mindestens zu der Fläche aus Spitzen bestehen-, den, die getragenen Kleidungsstücke.
Dagegen werden bezugsschernfrei unter anderem: Velvets, baumwollene Stickereistoffe, baumwollene gewebte oder gewirkte Cpitzenstoffe, baumwollene glatt oder gemusterte, gewebte undichte Kleiderstoffe und baumwollene, bedruckte undichte Kleiderstoffe, sowie ou^-aciestlich ans den vorgenannten Stoffen herge-
B r ..lmachung der Neichshülstnfru st lle.
Auf Grund des 8 4 der Vundesratsverordnung über Hülsenfrüchte vom 29. Juni 1916 (Reichs Ecsetzbl. S. 846) in Verbindung mit Artikel III der Bekanntmachung zur Durchführung dieser Verordnung vom 30. August 1916 (Reichs-Eesetzbl. S. 981) macht die Neichs- hiilsensruchtstellc hiermit bekannt, daß sie die käufliche Ueberlassung von Hiilscnfrüchtcn in dem nach den Verordnungen zulässigen Umfange verlangt.
Die Hülsenfrüchte sind an die von der Reichshülsenfruchtstelle angestellten, mit Ausweis versehenen Kommissionäre abzusetzen.
Berlin, den 8. Oktober 1916. Neichshülscnsruchtstelle, Ges. m. beschränkter Haftung.
Löhr. Gestefeld.
stellte Gegenstände; ferner imitierte Pelzgarnituren aus baumwollenem oder wollenem Plüsch, Krimmer oder Astrachan. Alle Gegenstände, deren Kleinhandelspreis nicht mehr als 1 Mark für das Stück betrügt, mit Ausnahme von Strümpfen, Handschuhen, Taschentüchern und Scheuertüchern; Stoffe nur bis zu Längen von 30 Zentimeter, sofern der Kleinhandelspreis nicht mehr als 1 Mark beträgt; in beiden Fällen darf zu gleicher Zeit an dieselbe Person nicht mehr als 1 Stück derselben Ware veräußert werden. Die Gewichtsgrenzen für bezugsscheinsreie Strümpfe und Socken sind herabgesetzt worden. Vezugscheinfrei bleiben unter anderem Stoffe aus Natur- und Kunstseide und halbseidene Stoffe sowie alle ausschließlich aus solchen Stoffen hergestellte Gegenstände.
Neuregelung des Verkehrs mit Web-, Wirk- und Strickwaren.
Zur Zeit des Erlasses der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 10. Juni 1916, betreffend die von der Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk- und Strickwaren für die bürgerliche Bevölkerung ausgeschloffenen Gegenstände (sogenannte Freiliste), und der Ausführungsbekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle vom 3. Juli 1916 waren verhältnismäßig wenig Unterlagen für den Erlaß dieser Bestimmungen vorhanden. Lediglich die Notwendigkeit der Streckung der Vorräte wurde schon mit Rücksicht auf die seit Kriegsbeginn erfolgte Sperrung der Zufuhr von Rohstoffen allgemein anerkannt. Seitdem sind insbesondere durch eine allgemeine Bestandaufnahme der in Industrie und Handel vorhandenen Web-, Wirk- und Strickwaren am 1. August 1916 und durch sonstige Feststellungen bestimmte Unter lagen geschaffen worden, die zur Aufhebung der vorerwähnten Bekanntmachungen und zum Erlaß zweier neuer Bekanntmachungen vom 31.. Oktober 1916 geführt haben, die im Reichsgesetzblatt beziehentlich Neichsanzeiger vom 31. Oktober 1916 veröffentlicht worden sind:
1. Die Bekanntmachung des Reischskanzlers über Bezugsscheine;
2. Die Ausführungsbekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle.
Die Bekanntmachung des Reichskanzlers über Bezugsscheine enthält eine wesentliche Kürzung der bisherigen Freiliste, insbesondere die Beseitigung der Preisgrenzen, mit Ausnahme eines einzigen Falles (Reise- und Schlafdecken). Vor allem sind Kleiderstoffe, die gesamte Oberbekleidung mit Ausnahme der aus undichten Stoffen und dje gesamte Wäsche und Unterkleidung von der Freiliste verschwunden und nur noch gegen Bezugsschein erhältlich. Vom Bezugsschein frei sind nur noch Gegenstände, zu deren Streckung keine Veranlassung vorliegt.
Die Beseitigung der Luxuskonfektion und der feinen Maßschneiderei von der Freiliste würde jedoch zur Folge haben, daß die betreffenden Gegenstände und die dazu ver
wendeten Stoffe brach liegen blieben und insbe
sondere «seil- i '.e Arkr'iG-räjre A.b.'.t u.o. ^-.o. v. ..e-en. Denn es wäre ein Widerspruch in sich, für ein Luxusklci- dungsstück den Nachweis der Notwendigkeit der Anschaffung zu verlangen. Die feige Maßschneiderei würde ebenso wllig unterbunden werden, weil die in Betracht kommenden Kreise mit Kleidung so versorgt sind, daß sie die Notwendigkeit der Anschaffung nicht Nachweisen können. Um diesem Nachreil zu begegnen, ist für Herren-, Damen-, Mädchen- und Kinderoberkleidung sowie die entsprechende Maßschneiderei eine Erleichterung bei Erlangung des Bezugsscheins eingeführt: Wer ein noch gebrauchsfähiges Oberkleidungsstück abgibt, erhält ohne Prüfung der Notwendigkeit der Anschaffung einen Bezugsschein über einen entsprechenden gleichartigen Gegenstand, der jedoch nicht für billige Kleidungsstücke, sondern nur für solche gilt, die eine bestimmte Preisgrenze übersteigen. Damit wird das Fortbestehen der Luxuskonfektion und der feinen Maßschneiderei ermöglicht und gleichzeitig erreicht, daß die zahlungsfähigen Kreise nicht den für den Hauptteil der Bevölkerung vorhandenen Bestand an Oberkleidung angreifen, sondern auf die hochwertige Oberkleiöung beschränkt werden.
Die Rcichskanzlerbekanntmachung führt weiter für die Schneider, Schneiderinnen und Wandergewerbetreibenden ein Einkaufsbuch ein, um die bisher hauptsächlich seitens der Wandergewerbetreibenden vorgekommenen Mißbräuche zu verhüten.
Die Ausführungsbekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle bringt gegenüber der aufgehobenen Ausführung-be- kanntmachung vom 3. Juli 1916 wesentlich eingehendere Bestimmungen, die sich im Laufe der Zeit aus der Erfahrung als notwendig erwiesen haben. Die Beschaffung für Militärpersonen und Kriegsgefangene wird neu geregelt und erleichtert. Für dringende Fälle, z. B. bei Erkrankungen oder Verlust oder Beschädigung eines Kleidungsstückes wird auch anderer Ausfertigungsstellen, als denen des Wohnortes des Antragstellers, die Befugnis zur Ausfüllung von Bezugsscheinen übertragen. Dasselbe gilt für deutsche Schiffer und Flöffer, für die eine von ihnen mitzuführende Personalkarts eingeführt wird.
Die beiden Bekanntmachungen wurden im „Staatsanzeiger Nr. 289 (vom 6. November) veröffentlicht. Abzöge beider Bekanntmachungen sind gegen Voreinsendung von je 10 Pfg. (Briefmarken) von der Reichsbekleidungsstelle, Verwaltungsabteilung, Berlin i-V. 8, Mauerstrahe 83, zn beziehen.
Abschied vom NagolLtsl
Bald grüß ich dich zum letzien mal. du liebes stilles Nagoldtah Du Tal mit deisten grünen Rücken, daß Auge lab; stcd mit
(Enlzü-k .
An deiner dunklen Wä.der Pracht. Du rauschend Fiüß'e-ni
sGute Nack !
Ein lieblich Grün auf schmaler Au, hoch über uns des H lg
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Die Bäume wiegen sonst die Wipfel, Nachtwolken str» cn
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Ein leiser Hauch von Wehmut zieht recht dankerfüllt dura- irr
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DaZ Bächlein silberhell und klar paßt zu dem Bilde wunder ar. Von fern ein Abendglöckiein hallet zum Ohr des Wandrer >-er
(hier wo
Ich falte fromm die Hände mein. Herr rede Du, laß s >! ch
Hier ist ein Ruhplah für das Herz, für Alltagslast uno r: id
sund Schm rz.
Wenn Schwarzwaldlüste dich umwehen, wird neu belebt der
(Mut erste -
Drum habe Dank du schwarzer Wald. Erqu ckenv war er _ fAufent a r.
*) Von einem Kurgast. Obiges Lied ist zu Gunsten erb in» deter Krieger mit einer frischen Vertonung im Volkston und einer Silhouette als Umrahmung in Postkartenformat gedruckt. (Siehe. Anzeige.)
Für die Schriftl. verantwortl Otto Seltmann, Calw. Druck u. Verlag der A. Oelschläger'schen Buchdruckerei Calw.
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54. Fortlekuna- , (Nachdruck verboten)
„Ich hole sie dir," rief Fräulein Nademacher und sprang aus dem Wagen. „Wo glaubst du sie denn gelassen zu haben?"
„Bei den Bienenstöcken," erwiderte Blohm, der vor Aufregung blaß wurde, da er Frau Rademacher und Max aus dem Keller kommen hörte. „Bitte, mach schnell, sonst nimmt sie vielleicht jemand weg."
Fräulein Rademacher eilte in das Haus und bald kamen die beiden anderen Rademachers, von der Wirtin gefolgt, aus dem Keller.
„Kutscher," sagte Blohm energisch.
„Herr," erwiderte dieser und drehte sich um.
„Bringe das sofort der Dame, die eben ins Haus ging.' Mach aber rasch!"
Aus Mangel an etwas anderem gab er dem erstaunten Kutscher seinen Tabaksbeutel und zeigte auf das Haus hin.
Der Mann sprang vom Bock herunter und rannte auf die Haustür zu; in demselben Augenblick stieß Max Rademacher einen scharfen Schrei aus
und kam aus dem Haus gelaufen.
Der Schrei wirkte auf den Schiffer wie ein Zauberspruch; er ergriff die Peitsche und versetzte dem Pferd einen Hieb, in dem sich all die zusammengepreßte Angst der letzten beiden Wochen und die Hoffnung auf seine Zukunft äußerte.
Das Tier zog wild an, gerade als Max Rademacher, der den Kutscher aus dem Wege gestoßen hatte, sich zur Verfolgung aufmachte. Die Landstraße lag glatt und weiß vor ihnen. Das Pferd setzte sich in Galopp und der Wagen schwankte von einer Seite auf die andere, je nachdem Blohm das Pferd rechts oder links mit der Peitsche berührte. Nademacher war ihm ganz nahe und der Kutscher dicht hinter diesem. Blohm überließ nun das Pferd eine Weile sich selbst, stellte sich aufrecht in dem Gefährt hin und warf die Wagenkissen nach dem vordersten Verfolger. Das dritte Kissen war ganz besonders lang, es fiel gerade vor Max Nademacher hin, verwickelte sich in seine dahinrasenden Beine und brachte ihn zu Fall.
„Der wäre abgetan," rief Blohm, wie er sah, daß auch der Kutscher stillstand, um seinem Gefährten aus
die Beine zu helfen. „Da sieht man, wozu ein Kissen gut sein kann."
Er kletterte nun auf den Kutscherbock, und da eine Biegung der Straße ihm die Aussicht auf die andere Seite nahm, blickte er nunmehr auf den Weg vor ihm und überließ sich der Freude über die wiedererlangte Freiheit, während sie eilends dahinflogen. Seine Vorstellung von der Fahrkunst steckte noch in den Anfangsgründen, was sich darin äußerte, daß er Straßenbiegungen in noch schnellerem Tempo zu nehmen suchte; trotzdem legte er etwa sechs Kilometer ohne Unfall zurück. Das Pferd verfiel allmählich in Trab und er schickte sich an, über die nächste Zukunft nachzudenken.
„Wahrscheinlich werden sie den Telegraphen nach allen Richtungen spielen lassen," sagte er sich, allmählich ruhiger werdend. „Wie angenehm muß es doch in dieser Welt gewesen sein, ehe Dampf und Elektrizität erfunden wurden. Ich denke, ich werde noch ein Endchen weiter fahren und binde dann den Wagen an einen Baum."
(Fortsetzung folgt.)