Amtliche Bekanntmachungen.
Vergütung für Krirgsleistunge«.
Gemäß § 21 Abs. 3 des Gesetzes über die Kriegsleistungen vom 13. Juni 1873 — R.G.Bl. S. 129 — werden die Gemeinden Hirsau und Liebenzell aufgefordert, ihre Anerkenntnisse über Vergütungen für Kricgsleistungen und zwar: Hirsau für Nutzungsentzug des Sanatoriums von Dc.
Römer für den Monat Juli 1916 und Lirbenzrll für Nutzungsentzug des Oberen und Unteren
Bades für den Monat Juli 1916 rer Öber-mtspflege Calw behufs Empfangnahme von Kapital und Zinsen vorzulegen.
Der Zinscnlauf hört mit dem Ende des Monats Oktober 1916 auf.
Calw, den 25. Oktober 1916.
K. Oberamt: Binder.
Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers über'Kartoffeln. Vom 14. Oktober 1916.
Auf Grund der Bekanntmachung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherstellung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 491) wird verordnet:
8 1. Die Regelung der Versorgung der Bevölkerung mit Speisekartoffeln (8 2 der Bekanntmachung über die Kartoffelversorgung vom 26. Juni mrv, Reichs-Gesetzbl. S. 59V) hat nach dem Grundsatz zu erfolgen, daß bis zum 15. August 1917 nicht mehr als 1^4 Pfund Kartoffeln für den Tag und Ko->k der Benölkerung durchschnittlich ver'vendet werden
dürfen. Dabei ist vorzuschreiben, daß der Kartoffellezeuger auf den Tag und Kopf bis 1^ Pfund Kartoffeln seiner Tr- te für sich und jeden Angehörigen seiner Wirtschaft verwenden darf, während im übrigen der Tageskopfsatz auf höchstens 1 Pfund Kartoffeln mit der Maßgabe festzusetzm ist, daß der Schwerarbeiter eine tägliche Zulage bis 1 Pfund Kartoffeln erhält.
8 2. Kartoffeln, Kartoffelstärke, Kartoffelstärkemehl sowie Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei dürfen, vorbehaltlich der Vorschrift im Abs. 2, nicht verfüttert werden.
Kartoffeln, die als Speisekartoffeln oder als Fabrik- kartoffeln nicht verwendbar sind, dürfen an Schweine und an Federvieh und, soweit die Verfütterung an Schweine und an Federvieh nicht möglich ist, auch an andere Tiere verfüttert werden.
8 3. Es ist verboten, Kartoffeln einzusäuern und die an die Trockenkartoffel-Verwertungs-Gesellschaft m. b. H. in Berlin abzuliefernden Mengen zu vergälle» oder mit v. deren Gegenständen zu vermengen.
8 4. Der Handel und der Verkehr mit Saatkartoffeln ist bis auf weiteres verboten.
Verträge über Lieferung von Saatkartoffeln gelten, soweit die Lieferung nicht bis zum 20. Oktober 1916 erfolgt ist, als aufgehoben.
8 5. Als Kommunalverband im Sinne dieser Anordnung gilt die von der Landeszentralbehörde gemäß 8 11 der Bekanntmachung über die Kartoffelversorgung vom 26. Juni '916 Gesetzbl. S. 590) best!» — ' - "'--börde.
8 6. Wer den Vorschriften im 8 2 Abs. 1, 8 s, 8 4 Abs. 1 zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark -der mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe können die Vorräte, auf die j-.., die strafbare Handlung bezieht, -Die Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht, eingezogen werden.
8 7. Die Bekanntmachung über die Verfütterung vcn Kartoffeln vom 23. September 1916 (Reichs-Gesetzbl. Seite 1075) wird aufgehoben.
8 8. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 14. Oktober 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Dr. Helfferich.
Vorstehende im Staatsanzeiger Nr. 245 veröffentlichte Bekanntmachung wird hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Die Herren Ortsvorsteher werden angewiesen, das Ver- fütterungsverüot in 8 2 der Bekanntmachung in. ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise verkündigen zu lasten, Dnso das Verbot des Handels und des Verkehrs mit Saatkar- toffeln (8 4 der Bekanntm ^ung).
Die Regelung des Verbrauchs, wie sie vom Kommunalverband nach 8 t der Verfügung des K. Minist, d. I. v. 19. X. 1916 über die Kartoffelversorgung zu erlasten ist, wird später besonders bekanntgegeben.
Calw, den 26. Okt. 1916. K. Oberamt: Binder
England betroffen. Nach den Ereignissen des letzten Kriegs- jahres habe sich die Sachlage aber rollständig geändert. Die Mittelmächte hätten die Hoffnung aus einen Sieg auf der ganzen Linie aufgegeben und sich daher zu einer Prozramm- Aenderung entschließen müssen, die darin bestehe, daß man sich mit einem Teilsieg zufrieden geben werde. Die militärischen Unternehmungen Hindenburgs gegen Rumänien, die im rsten Augenblick ihrer Entwicklung eine HilfsunD.neh- mung zu Gunsten des bedrohten Ungarn waren, Hütten nach kurzer Zrit einen politischen Zweck erhalten und seien jetzt in die politisch-diplomatisch-militärischen Pläne ^e- tschlands einbezogen worden, das nunmehr darauf ausgehe, einen Frieden ohne größere Nachteile und ohne Gebistseinbuß- zu erlangen. Diese Programmänderung sei auch in den Reichstagr-verhandlungen zutage getreten, vor allem im Stillschweigen des Reichs!» '-rs über die Annerionspläne und die Auslegung, welche dieses Stillschweigen durch den Abgeordneten Scheidemann erfahren habe. Der „Corriere della Sera" bezoi^net in seiner heutigen Betrachtung über die Kriegslage die Nackrichten aus Rumänien sehr ernst. Es zeig- sich beim Gegner -"-mer deutlicher das Bestreben, die Rumänen dazu zu zwingen, die Walachei und Bukarest aufzr—-Le« und sich noch der Moldau zuriickzuziehen.
Koffern für Frankreich.
(WTB.) Berlin, 27. -U. Nach einer Rotterdam«! De pesche des „Berliner Lokalanzeigers" soll nach einem süd afrikanischen B'"tt die südafrikanische Negie"nng infoD einer Bitte der englischen Regierung 1SSt4 Kiffer» neck Frankreich angeblich zu H-K "Arbeiten gef D haben. Na-' einem andren Blatt sollen die Kaffern auch zu Arbeite in den Schützengräben verwandt werden.
Unsere U-Boote auf der Höhr der amerikanischen Küste
(WTB.) Berlin. 27. Okt. Verschieden- Morgenblätter lassen sich aus Nervyork melden, daß sich die drei deutschen Tauchboote „1l53", „U 58" und „U 61" gegenwärtig auf der Höhe der Küste der Vereinigten Staaten befinden bezw. verborgen halten.
Die Frage der Orientierung des Reichstags in der auswärtigen Pari ik.
In den Fragen der av-" artigen Politik war vor osm Krieg das deutsche Volk, seine parlamentarische Ve-ä'-etung und zum größten Teil aur seine öffentliche Meinung auch nicht annähernd so unterrichtet, wie die Völker der uns jetzt feindlichen Staaten. Man las dort viel -hr über das Verhältnis des eigenen Staates zu andern, es —rrde in den Parlamenten viel ausgiebiger als bei uns darüber gefpro- cken, mit andern Worten, die Völker um uns herum zeigten sich in der Beurteilung der Fragen der auswärtigen Politik viel reifer und selbständiger als wir. Das hing natürlich in erster Lini- damit zusammen, daß das neugeeinte deutsche Volk sich erst innerlich festigen und klären mußte, und zweitens damit, daß die Reichsverfassung der Volksvertretung keinerlei direkten Einfluß auf die auswärtige Politik zugestand. Wenn die Volksvertretung sich über solche Dinge aussprechen wollte, so nahm man meistens die Gelegenheit der Etatsberatung wahr, um über diese oder jene Frage Auskunft zu erbitten, viel Positives kam natürlich aber nicht her-"s, denn es stand im Belieben der Regierung, ihr Antwort nach ihrem Gutdünken einzurichten. Nun wird das ja allerwärts so gehalten, und daß in den Ländern mit parlamentarischem Regime (in denen die Regierung sich nur aus Vertretern der Mehrheitsparteien zusammen!- "1 in dieser Hinsicht keine Ausnahme gemacht wird, das haben wir an taufend B ispielen vor dem Krieg und während des Krieges gesehen. Wir können heute feststellen, daß die Regierungen Frankreichs und Englands, der beiden Länder, die doch stolz
darauf sind, daß ihre leitenden Staatsmänner lediglich den „Willen des Volkes" ausführen, ohne Wissen der Parlamente feste Bündnisse zum Zwecke einer angriffsweisen Politik 'osten hatten. Daß man dann die Parlamente angesichts der Tatsachen, die in raffiniertester Weise herausge- fvrdert worden waren, zur Zustimmung für den Krieg brachte, das war selbstverständlich nur ein fo:'"e"e- Kunststück der Regie (zu deutsch: Mache), ohne irgend welche tatsächliche Bedeutung. Man sieht, auch in parlamentarisch regierten Ländern sind cs im gegebenen Fall nur wenige, die in dem Augenblick, in dem es sich um die bedeutungsvollsten Beschlüsse für das Wohlergehen des Staates handelt, die Entscheidung tatsächlich treffen, wenn sie auch der Form nach wohl meistens die Zustimniu - der Mehrheitsparteien besitzen. Natürlich ist aber selbstoersi-ndlich der Kontakt, das Zusammenwirken zwischen Regierung und Volksvertretung in diesem Fall stärker als lei unfern Verhältnissen. Wir können, ohne der Regierung darin einen Vorwurf machen zu wollen, ruhig sagen, wenn wir mehr in auswärtigen Dingen unterrichtet worden^zpärpn, und das wäre natürlich bei einer Zuziehung der Volksvertretung in gewissem Ra -neu in Bezug auf die auswärtige Politik der Fall gewesen, 'o wären wir Leim Ausbruch des Krieges nicht so
' Lerrasckt gewesen, daß alle Welt uns feindlich ae^-mt ist.
Solcherlei Erwägungen mögen die Parteien des Reichstags gepflogen haben, bis sie jetzt zu dem Antrag des Haupr- usschustcs des Reickstags kamen, daß der He- ptüusschrch ' während der Vertagung des Reichstags tagen dürfe, äs waren die ^-nservotive- die, wohl gegen ihren Willen, ie ganze Angelegenheit in Fluß brachten, indem sie im -russischen Avg--:dnetenhaus das Recht auch für die einzel- iaatlichen Parlamente in Anspruch nahmen, der Regierung hre Wünsche bezüglich der auswärtigen Poltik vortragen zu dürfen, und dann auch im Reichstag ihre Wünsche sowohl auf politischem als auch militärischem Gebiet zu Gehör der Regierung brachten. Den logischen Schritt aber, der auch in ge - 'ssem Grade eine Berücksichtigung dieser Wünsche verheißen würde, nämlich die Gewährung gewiss- Rechte der Volksvertretung, sich über die Führung der auswärtigen Politik zu unterrichten, haben die Konservativen nicht unternommen, weil sie, wie ihr Redner gestern im Reichstag sagte, befürchten, daß das den Anfang zum parlamentarischen System l :deutc - würde. Die Konservativen haben denn auch dem Ausschußantrag nicht zugestimmt, und einen eigenen Antrag eingebracht, der dahin geht, die „Einberufung des Haushaltsausschusses zur Besprechung auswärtiger Fragen während des Kriegs dem verfassungsmäßigen 3ege vo -..behalten." Bekanntlich hat der Kaiser verfassungsmäßig das Recht, den Reichstag zu vertagen, und es wird angenommen, daß darin natürlich auch die Ausschüsse eingeschlossen sind. Wenn also der Reichstag beschließen würde, daß während seiner Vertagung der Hauptausschuß zwecks Erörterung der auswärtigen Politik weiter tagen solle, so würde das nach Auffassung der Regierung und der Konservativen ein Einbruch in die Rechte des Kaisers sein. Die Vertreter der Regierung erklärten sich unter Betonung der staatsrechtlichen Bedenken mit den Grundsätzen der Leiden Anträge einverstanden, jedoch müsse das Vertagungsrecht des Kaisers gewahrt bleiben. Außer den Konservativen sprachen sich die Vertreter aller Parteien für den Ausschutzantrag aus, der also seine Weitertagung auch über die Vertagung des Reichstags wünscht. Der Sprecher des Zentrums, der Abg. Gröber, der sonst eigentlich auf dem rechten Flügel seiner Partei steht, meinte: Dem Reichstage muß eine ständige Kontrolle über die Führung der auswärtigen Politik ermöglicht werden. Die auswärtige Politik darf nicht länger eine Art Eeheimwissenschaft sein. Die auswärtige Politik muß dem Hauptausschuß Vorbehalten bleiben, damit der Reichstag durch die Möglichkeit, die Geldbewilli
gungen abzulehnen, einen wirklichen Druck auf die Regierung ausüben kann. Ich bitte um Annahme des Ausschußantrages. Die nati»n«lliberale Auslastung brachte Stresr- m«urn zur Kenntnis. Er führte aus: Es handelt sich um einen ersten Schritt, die Rechte der Volksvertretung p- stärken. Es fragt sich, ob der Hauptausschuß der richtige Ort ist. In einem besonderen Ausschuß könnten uns Botschaftsberichte und ähnliches Material v- gelegt werden. Das englffche Parlament behandelt die Fragen der öffentlichen Politik in voller Oeffentlichkeit. Darin liegt die Stärke der Volksvertretung. Bismarck hat später selbst bedauert, daß er den Deutschen Reichstag in solche Ohnmacht verseht hat. Die Auffassung, als ob man einen Weltkrieg unter Ausschluß der Oeffentlichkeit führen könnte, hat uns sehr geschadet. Aus diesem Kriege muß ei« anderes Verhältnis des Reichstages zur Regierung entstehen. Für den diplomatischen Dienst sind weit größere Kreise geeignet, als n" - bisher annahm. Die katb-llische Kirche fragt nicht nach Rang und Stand und Herkommen, sondern nach der persönlichen Leistung. Aus ihr gingen hervorragende Diplomaten hervor.
6enaen wir dieses Sustem auch Lei der deutschen Diplomatie an. Selbstverständlich setzten sich auch die V.- kreter der Volkspartei und Sozialdemokratie für c' n größeren T'nflutz der Volksvertretung auf die Führung der auswärtigen Politik ein. Es ist also wohl anzunehmcn, daß b-i der heutigen Abstimmung der Ausschußantrag angenommen wird, und diese Einrichtung wird wohl auch n' dem Krieg bestehen bleiben. O. 8.
Von unfern Feinden.
Menschliches aus England.
(WTB.) London, 26. Okt. Im Unterhaus fragte Rield, ob es wahr sei, daß eine Anzahl Kokosmatten in den Alrsfaudrapalast gebracht seien, damit die dort untergebrachten Feinde nicht durch den Tritt der Schildwachen bei Rächt im Schlafe gestört würden, und ob diese Anschaffung auf Kosten des Staates geschehen sei. Finanzsekretär im Kriegsamt. Förster erklärte, in der Zentralhalle der Nlexandrapalastes seien hölzerne Laufgänge errichtet, die sich über den Köpfen der Gefangenen befänden. Das Geräusch der auf- und abmarschierenden Schildrvachen werde durch die hölzernen Laufgänge und durch die Natur des Gebäudes verstärkt, deshalb seien vor etwa einem Jahr dort Matten niedergelegt worden.
Der englisch-italienisch« Kohlenvrrtrag.
Berlin, 27. Okt. In der „Vossischen Zeitung" wird berichtet, daß der Kohlenvertrag zwischen der englischen und der italienischen Regierung nur auf 2 Monate, also bis zum Ende dieses Jahres, abgeschlossen worden sei. — Dann kann man Italien ja wieder für weiters Forderungen pressen.
Die englische Anleihe in Amerika.
(WTB.) Newyork, 26. Okt. (Reuter.) Die Niorgan- Vank teilt mit, daß sich die britische Anleihe auf 200 Millionen Dollar belaufen und 5^ Zinsen tragen werde. Sie werde in zwei Teilzahlungen in 3 bezw. 5 Jahren rückzahlbar sein.
Schweden und Rußland.
(WTB.) Stockholm, 26. Okt. (Svenska Telegram Vyran.) Der hiesige russische Gesandte hat der schwedischen Regierung mitgeteilt, die russische Regierung habe den Befehl erlassen, im Bottnischen Meerbusen Minen innerhalb der folgenden Grenzen auszulegen: im Norden 63 Grad 35 Minuten nördlicher Breite, im Osten: 21 Grad östlicher Länge von Greenwich, im