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er 1916.

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rdig, Calw, rckerci, Calw.

Vergüt,in gfür Kriegsleistungen.

GemLst § 21 Abs. 3 des Gesetzes über die Krlegslei- Itungen vom 13. Juni 1873 - N.E.Bl. S. 129 - werden die Gemeinden Hirsau und Liebenzell aufgefordert, rhre An­erkenntnisse über Vergütungen für Kriegsleistungen u.zwar: Hirsau für Nutzungsentzug des Sanatoriums von Dr.

Römer für den Monat Juni 1916 und Liebenzell für Nutzungsentzug des Oberen und des Un­teren Bades für den Monat Juni 1916 der Oberamtspflege Calw behufs Empfangnahme von Ka­pital und Zinsen vorzulegen.

Der Zinsenlauf hört mit dem Ende des Monats Sep­tember 1916 auf.

Calw, den 25. Sept. 1916.

K. Oberamt: Neg.-Rat Binde r.

Haferfreigabe für Arbeitskühe und Ziegenböcke.

In den Mitteilungen des Kriegsernährungsamts (Nr. 228 S. 1 wird über Haferfreigabe für Arbeitskuhe und Zie­

genböcke folgendes bekanntgegeben:

Im Nachgange zu der bereits erfolgten Erhöhung der Haferrationen für Einhufer und Zuchtbullen sowie der Frei­gabe von Hafer für Arbeitsochsen hat es sich nun auch noch ermöglichen lassen, entsprechend zahlreichen und aus allen Teilen des Reiches geäußerten Wüyschcn auch für die zur Feldarbeit verwendeten sogen. Zugkühe auf die Dauer der Herbstfeldbestellung eine geringe Haferration zur Verfütte- rung freizugeben. Nach den getroffenen Bestimmungen darf an die zur Feldarbeit verwendeten Kühe in der Zeit bis 36. November 1916 einschließlich mit Genehmigung der zu­ständigen Behörde (Oberamt) 1 Zentner Hafer für die Kuh und den ganzen Zeitraum verfüttert werden. Dem einzelnen Unternehmer darf nur für ein Gespann, das ist höchstens 2 Kühe, die Verfütterungsgenehmigung erteilt werden. Es ist zu erwarten, daß sich die Maßnahme nicht nur im Inter­esse einer gesicherten Herbstfeldbestellung, der sie in erster Linie bienen soll, sondern auch im Interesse der Erhaltung der Milchproduktion während dieser Zeit segensreich er­

weisen und die Aufwendung der zur Durchführung erfordere lichen Hafermengen wohl rechtfertigen wird.

Gleichzeitig wurde'auch für die Ztqgenböcke, die während der bevorstehenden Deckperiode zur Zucht Verwendung fin­den, eine geringe Haferrarion zur Nerfütterung in der Zeit bis 51. Dezember 1916 einschließlich freigegeöen. Nach den getroffenen Bestimmungen darf an derartige Ziegendöcke mit Genehmigung der zuständigen Behörde (Oberomt) für den ganzen Zeitraum 1 Zentner Hafer verfüttert werden. Die Maßnahme entspricht einem vielseitigen Wnnsch, insbe­sondere aus den Jndustriebezirken, und rechtfertigt sich durch die Bedeutung, die der Ziegenzucht für die Milchvcrsorgung besonders der minderbemittelten Bevölkerung zukommt."

Die Herren Ortsvorsteher werden beauftragt, etwaige auf Grund Vorstehendem eingehnde Anträge auf Zuweisung von Hafer noch in die auf 1. Oktober d. I. dem Obcramt vorzulegende Uebersicht für den Haferausgleich aufzunehmen.

Calw, den 26. Sept. 1916.

. K. Oberamt: Binder.

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KM - ünkgiiksüelle!

Eoldvorrat der Reichsbank bedarf weiterer Vermehrung. Jetzt nach dem Beitritt Rumäniens an die Seite unserer Gegner erst recht. Darum ergeht an die Einwohnerschaft des Stadt- und Oberamtsbezirks Calw die dringende Aufforderung und die Bitte, alles entbehrliche Gold der Eoldankaufsstelle zuzuführen. Das ist vaterländische Pflicht, der sich kein deutscher Mann und keine deutsche Frau entziehen wird. Die Opfer, die verlangt werden, sind klein, gemessen an denen, welche unsere Brüder im Felde täglich dem Vaterlande bringen.

Zwei Wege bestehen, um den Goldschatz zu stärken und die Zahlungsbilanz zu verbessern. Ein Weg ist, dag Jeder gemünztes und ungemünztes Gold, das er besitzt, soweit es nicht hohen Kunstwert aufweist, bei den Eoldankaufsstellen zum Verkauf bringt- Der andere Weg ist, daß Juwelen und Perlen an das neutrale Ausland gegen Gold verkauft werden.

Die Ablieferer erhalten eine Ehren-Urkunde über das zum Verkauf gebrachte Gold. Bei einem Wert der abgelieferten Gegenstände über 5 Mk. wird eine Plakette verabreicht. Diejenigen, welche goldene Uhrenketten abliefern, erhalten eine in Eisen hergestellte Uhrenkette, deren Muster, wie das der Plakette durch Bundesratsverordnung vor jeder Nachahmung geschützt ist. Plakette wie eiserne Uhrenkette werden Familienandenken von höchstem Werte werden.

Darum bringet Euer Gold, Euren Eoldschmuck, den Ihr ererbt oder selbst erworben, bringt Eure Juwelen zu der Eold­ankaufsstelle! Das Vaterland braucht sie, Zhr könnt jetzt in der eisernen Zeit Gold und Eoldschmuck entbehren! Ebenso opferfreudig gilt es jetzt zu sein, wie die Vorfahren vor hundert Jahren.

Calw, den 21. September 1916.

Oberamillche Goldankaufstelle:

Regierungs-Rat Binder.

Ehren - Ausschuß:

Buchdruckereibesitzer Adolfs, Fabrikant Banmarrn, Volksschnlrekior Beutel, Fabrikant Blank, Geometer a. D. Bühner. Frau Sladtsckuliheiß Conz, Stadtschultheiß-Amisverwefer Dreiß, Gutsbesitzer Dingler» Flaschnermeister Essig, Oberamtrpfleger Fechter, Buchhändler Georgti, Prokurist Groß, Goidarbeiler Sengenbach» Sachvei ständiger des Lhren-Ausfchusses, Apotheker Hartmau», Stadtpfarrer Heberlc, Messerschmied Herzog, Drauereibesitzer Hitler, Fabrikant Hippeletn, Posamentier Kleiabub, Rektor Dr. Knödel, Privaiier Kostenbader, Semeinderat Kirchherr» Metzgermeister Kugele, Konditoreibesitzer Marquardt, Oberstabsarzt Dr. Mezger, Postmeister Mil- Lenberger, Prokur,st Müller. Privatier Reichert. Bankka!si:r Ritter, Major Stoll» Frau Direktor Sannwald, Siraße.ibauinspekior Schaal, Siadtpfarrer Schmid, Oberamtsrichter Schwarz, Apotheker Seeger, Professor Strudel, Privatier Stendle, Verwaltung»aktuar Äaudenmeyrr» Frau Helene Schüz, Bergrat Schiiz, Betriebsinspektor Thuma, Frau Amtsrichter Botteler, Privatier Robert Wagner, Vorsitzender des Ehren« Ausschusses, Frau Direktor Conrad Wagner, Frau Hermann Wagner,

Fabrikant Gustav Heinrich Wagner, Kommerzienrat Waguer, Handele« schuldirektoren Gustav und Adolf Weber, Geme'nderat Widmaier» Apo« theker Wieland, Sanitätsrat Iah», Spinnereiobermeister Zapp, Dekan Zeller, Handelrschuldirekior Zügel.

Aus den Bezirksgemeinden: Altburg Pfarrer Cidenbeuz; Althengstett Frau Dekan Wunderlich; Dachtel Schultheiß Lehrer; Deckenpfron» Pfarrer Oehler; Gechingen Schultheiß Lodner; Htrsau Finanzrat Boelter, Dr. Römer; Liebelsberg Schul-Hciß Hanselmann; Liebenzell Bad- und Kunstmühlebesitzer Deker, Forstmeister Lechler, Stadlschuiiheiß Mäulen, Siadtpfarrer Müller, Siadtpfarrer Sandberger; Neubulach Stadtfchuliheiß Müller, Siadtpfarrer Schlaich; Oberreichenbach Haupliehrcr Bischofs; Ostelsheim Pfarrer Zeller; Stammheim Schul heiß Raufer, Forstmeister Wurm, Pfarrer Jung; Tetnach Pfarrer Bayha, Apotheker Käser; Nnter- reichenbach Kaufmann Daader, Pfarrer Müller; Zavelstein Stadtschullheiß

Nonnmmaun.

Unter Bezug aus vorstehenden Ausruf machen wir bekannt, daß mit dem Goldankaus am 26. September ds. Is., vormittags 10 Uhr, be­gonnen wird.

Die Vergütung für das aus den Goldsachen zu gewinnende Gold be­trägt tm allgemeinen je für 1 g:

8 Karat (333/1000) «/L 75 A 18 Karat <750/1000) 2 A

12 <500/1000) 1 20 2l',- (900/1000) 2 20

13 (512/1000) 1 30 Feingold .... 2 70 ,

14 (585/1000) 1 50

Für reines Platin werden im allgemeinen folgende Vergütungen gewährt: bei weniger als 1 x 4 sür das Gramm, bei 1 e und mehr 8 für das Gramm.

Die Goldankaufstelle nimmt Goldschmuck jeder Art an. Die Ab­schätzung und die Prüfung auf Goldqualttät und die Gewichtfestsetznng ge­schehen durch vereideie Sachverständige, welche sich der Goldankaussstelle zur Verfügung gestellt haben.

Trauringe Lebender sind vom Ankauf ausgeschlossen. Dagegen wird Münzgold zum vollen Wert übernommen.

OberamLliche Gold-Ankaufstelle Calw.

Die Vergütung für die abgelieferten Goldsachen wird, sofem der Sold, wert alsbald festgestellt werden kann, sofort ausbezahlt. Im andern Fall wird bei der Ablieferung eine Bescheinigung ausgestellt und zugleich der Tag angegeben, an welchem die Ausbezahlung der Vergütung gegen Vorzeigung des Ausweises erfolgt.

Wenn von Juwelen nur die Gold- oder Platmfassung abgeliefert und verkauft werden will, so werden von dem bei der Goldankaussstelle tätigen Goldschmied Perlen oder Sielne ohne Uebernahme einer Gewähr auszebrochen und dem Ablt-ff^k zurückgegeben.

Weitere Auskünfte erteilt die GoldankckiMelle jederzeit bereitwilligst.

Die Goldankaussstelle nimmt auch Stifiungc.'! entgegen. Sie.wird diese je nach Wunsch dem «Baterlandsdank« sür die Witwen ü,.a H,en der im Kriege Gefallenen und dem Städt. Hilfsaus'chuß zuweisen. Auch das aus diesen Spenden gewonnene Gold fließt der Rcichsbank zu.

Die Goldankaussstelle Calw, nimmt Gold und Juwelen auch von außerhalb des Bezirks Wohnenden an. Sie ist bis auf welkeres geöffnet an Dienstagen vormittags 10-12 Uhr und an Donnerstagen nach- mittags 3S tthr.