Ins.-Regl. 18, ist zum Gefreiten befördert worden, beide tw» Altheii^stett.

* Dem sreiwillitzen iirankenpfleger G. Ziegler vou Ealw miirde die Rote Kreuz-Medaille 8. Klasse verliehen.

Großfeuer.

Die Sturmglocken weckten heute nacht um 1^1 Uhr die Einwohnerschaft aus dem Schlaf. Den aus die Straße Tretenden leuchtete sofort ein Heller hoher Feuerschein entgegen, der sich weithin sichtbar über der Stadt lagerte. Durch Alarmbläser, die in sämtlichen Straßen der Stadt ihre Feuerzeichen gaben, war bald der RrnnLpiatz bekam,!: Die Färberei von Herrn Franz Schoenlen jun. in der Bieraasse. Das Feuer war erst etwa eine Viertelstunde nach Mitternacht entdeckt wor­den, aber es muß so rasend um sich gegriffen haben, daß es sich sofort aus die oberen Räumlichkeiten des ganzen Fabrikkomplexcs ausdehntc, denn die Nachbarn sahen, als sie ans dem Schlaf geweckt wurden, schon um '<1 Uhr die Flammen aus dem ganzen oberen Stockwerk und dem Dach des Anwesens schlagen. Die Feuerwehr war rusch zur Stelle. Alle Kräfte wurden eingesetzt, um io schnell wie möglich dem Feuerherd zu Leibe rücken zu können. Vom Marktplatz her, von der Nonnengasse, der Wergasse, der Kronengassc her wurden die Hydranten aiM'schlossen; die Schlauchleitungen wurden durch die Häuser geleitet, so auch durch das Amrsgerichtsgebüude, so daß bald von allen Seiten der Wasserangrisf einsetzen konnte. Da dem furchtbaren Feuer, das in Verhältnis- inäßig kurzer Z>-it das Dach des umfangreichen An Wesens in Helle Flammensäulen verwandelt hatte, von innen heraus nicht Einhalt getan werden konnte, so hatte sich die Feuerwehr von Anfang an in erster Linie die Sicherung der aufs Schwerste bedrohten an- und umliegenden Gebäude zur Aufgabe gesetzt. Namentlich war das Haus des Metzgermeisters und derzeitigen Feuenvehrkommandanten, Gemeinderat Widmaicr auss äußerste gefährdet, da es nur durch einen etwa 80 Zen­timeter breiten (Vinkel von dem Schoenlenschen An- -vejen getrennt ist. Und gerade nach jener Seite hin hotte das Feuer eine ganz besondere Gewalt entwickelt. Ein sofortiges Uebergreifen dürsten wohl die non der Firma Schr-enlen im Lauf der Jahre getroffenen Vor­sichtsmaßnahmen verhütet haben, und daß bei der wei­teren Entwicklung der Feucrsbrunst das Feuer nicht Übergriff, das ist der bewundernswerten Tatkraft und dem zielsicheren lttorgehen unserer Feuerwehrleute zu- zuschrcibeu. Allerdings mußte die Familie Widmaier vorsichtshalber gewisse Räumlichkeiten ausräumen, und ihre nötigsten Gebrauchsgegeiistände in Sicherheit brin­gen, aber das Feuer könnte doch vom Anwesen abge- halten werden. Umso mehr Schaden wurde natürlich durch die riesigen Wassermcngen angerichtet, die in Anbetracht der unmittelbaren Zündungsgefahr an und in das Gebäude geworfen werden mußten. Eine ähn­liche Gefahr bestand auch für das Anwesen des Sattler inetstcrs Hauser, dessen weit in die Gaste hineinrugen- der Giebel nur etwa einen guten Meter von der Gie belspitzc des Schoenlenschen Gebäudes entfernt stand. Auch dieses Haus wurde stark von Wasserstrahlen be­strichen, um einer Entzündung vorzubeugen. Ein Mci- lergreifen des Feuers nach dem Marktplatz zu wurde durch den mit Wellblech bedeckten Zwischenraum zwischen der Färberei und dem Warenmagazin verhindert, welch letzteres natürlich auch unter Wasser genommen wurde.

Da die Gebäulichkeiten zum größten Teil aus Holz- gcrüst bestanden, so fraß das Feuer natürlich schnell um -sich; dazu kamen wohl auch größere Vorräte an Färb itosscn, die infolge ihrer Zusammensetzung selbstver­ständlich ebenfalls sehr empfänglich für Feuer sind, und auch Baumwolle wird in größeren Mengen den Flau, men zum Raub gefallen sein, wenn auch jetzt aus er klärlichen Gründen keine so großen Baumwollvorrüte als in Friedenszeiten vorhanden gewesen sind. Das Feuer hat natürlich auch die ganze maschinelle Ein­richtung vernichtet, die aus den neuesten Apparaten be­stand. Welche Werte bei dem Brand vernichtet war den, kann man daraus ersehen, daß das gesamte An wesen mit Einrichtung unseres Wissens einen staat­lichen Persicherungsanschlag von rund 200 VW M besaß. Das Anwesen ist ja ganz ausgebrannt, nur die Front- ütaucrn sind noch teilweise erhalten; wieviel von der maschinellen Einrichtung vielleicht doch noch verwendbar ist, ist aa'türlich vorerst nicht zu sagen. Es schein aber, dich von den gepreßten Baumwollballen die meisten nur angekohlt sind, so daß ein großer Teil der Baumwolle noch zu gebrauchen sein wird. Immerhin ist der Ge­bäude- und Materialschaden ganz gewaltig, selbst wen» er nicht ganz die Höhe der oben genannten Summe er­reichen sollte.

lieber die Ursache des Feuers konnten wir bis jetzt nichts Bestimmtes in Erfahrung bringen. Aller Wahr­scheinlichkeit nach dürfte Selbstentzündung vorlirgen. Als der Siochtwächter, dem die Bewachung des Fabrik anwesens oblag, den Brand entdeckte, war es schon nicht rnehr möglich, ihn zu ersticken.

Von zuständiger Seite erfahren wir soeben, daß -kixsekev '-mir dem Gebäudeschaden der Materialschaden

Amtliche Vekaantmachuvge«.

Erlaß an die Herren Ortsvorsteher, betr. die Hagelversicherung und die Hagelstatistik.

I. Die Herren Ortsvorsteher werden beauftragt, bei jeder sich bietenden Gelegenheit den Landwirten die

Versicherung ihrer Felderzeugniste gegen Hagelschlag dringend zu empfehlen. Dabei wird darauf hingewiesen, daß die Norddeutsche Hagelvcrsicherungsgesellschast' in Berlin aus Grund der von dem württembcrgischen Staat mit ihr abgeschlossenen Uebcreinkunst verpflichtet ist, auf Antrag der Beteiligten die Feldfrüchte sämtlicher Landwirte in Württemberg gegen Hagelschaden in Ver­sicherung zu nehmen, und daß die württembergischcn Landwirte, welche der Norddeutschen Hagelversicherungs- Gesellschaft beitreten, infolge der Uebcrnahme der Ver­pflichtung zur Nachschußleistung auf die Staatskaste durch Bezahlung eines dem staatlichen Hagelversicherungs­fonds zufließenden Zuschlags von 40 Prozent der Vor­prämie von der Gefahr der Anforderung einer Nach­schußprämie unbedingt befreit, also gegen feste Prämien versichert sein werden. (Vergl. Erlaß des K. Mini­steriums des Innern vom 8. Juni 1915, im Amts­blatt Seite 104).

Die für die einzelnen Martungen geltenden Prä- micn-Tarifsütze der Norddeutschen Hagelversicherungs- gescllschaft können die Versicherungslnstigen bei den für den Bezirk Calw aufgestellten Agenten derselben,

Herrn Karl Eberhard, Kaminfegermeister in Ealw,

Gcm.'indepfleger Dongus in Deckenpfronn,

Oekonom Karl Hansclmann in Liebelsberg, Friedrich Auer, Wagner in Neubulach,

,, Friedrich Schaible, Zimmermann in Neu­weiler und

Ludwig Ganser, Schreiner in Simmozheim erfragen. Im übrigen wird auf den imWochenblatt für Landwirtschaft" Nr. 180. 211 erschienenen Aufsatz und auf den Jahresbericht für 1915 in Nr. 14 S. 240 u. fi. verwiesen.

II. Durch Ministerialerlatz vom 27. Juni 1901, betr. die Hagelstatistik, ist vorgeschrieben, daß die Ortsvor­steher von jedem Hagelfall ohne Verzug an die Kgl. Meteorologische Zentralstation Stuttgart Anzeige (Be­richt nach Formular!, Min.-Amtsblatt 190l S. 179/180) und spätestens nach 4 Wochen einen Bericht nach For­mular II (Seite 181/1882 a. a. O.) an das Kgl. Stati­stische Landesamt in Stuttgart zu erstatten haben. Die genaue Befolgung der Vorschriften dieses Erlastes wird den Herren Ortsvorstehern auch bei dem vorliegenden Anlaß in Erinnerung gebracht.

Calw, den 11. April 1910.

Reg.-Rat Binder.

K. Oberamt Calw.

Aus die im ..Staatsanzeiger" Nr. 80 erschienene Anweisung des Kricgsausschusses für pfanzliche und tierische Oele und Fette vom 5. d. Mts., betreffen Lostrennung. Behandlung, Nervackung, Bezeichnung und Versendung von Rohfetten, werden die beteiligten Kreise hiemit hingewiesen.

DerStaatsanzeiger" kann bei den Herren Orts­vorstehern eingesehen werden.

Den 12. April 1910.

RegierungSrat Binder.

nicht den Umsang angenommen hat, den wir vermuteten. Demnach befand sich die Färberei nicht in dem abge­brannten Gebäude, sondern nur die Trockenmaschinen, der Wollöfsner und die Farbbestäpde, die natürlich stark gelitten haben. Außerdem befanden sich in den unteren Räumen etwa 40 gepreßte Toll n Baumwolle (von denen jeder heute einen Wert von 1000 ,4t darstellt), die nur angekohlt sind, weil sofort für ihre Rettung Sorge getragen worden war. So kennte wenigstens der größte Teil dieser Baumwollbrstände gerettet werden, etwa 7080 A. Dampfmaschine und Dampfkessel sind ebenfalls nicht so beschädigt worden, daß sie nicht mehr gebrauchsfähig wären. Es ist also ein Weiterbetricb der Färberei, die neben dem ausgebrannten Gebäude steht, unter gewissen Beschränkung:,: möglich. Die Auf­stellung eines neuen Fabrikgebäudes an jenem Platz dürfte aber unserer Kenntnis nach nicht mehr in Frage kommen.

Heute morgen war das Feuer vollständig gelöscht; nur die nötigen Abbruch- und Näumungsarbeiten nah­men die Feuerwehr noch in Anspruch, wobei aber das gegenüberliegende Hauserschc H >:s noch etwas be­schädigt wurde. Der letzte Brand -r in Calw bekannt­lich im März 1914 in der Bischojstraßc.

Die Fleischl 'rte.

Bo» der Wiirtt. Fleischversorg, gsstelle erhalten wir zur Aufklärung der Bevölkerung folgende Zuschrift, Zur Mehl-, Brot- und Buttcrkarte trit, vom nächsten Montag ab auch noch die Fleischkarte. Bon ihren Vorgängerinnen un­terscheidet sic sich namentlich auch dadurch, daß bei ihr nicht für dieselbe Gcwichtsmenge sämtlicher Fleischsorten eine gleiche Menge von Marken abgegeben werden kann, sondern daß entsprechend dem Fleischwert der einzelnen Sorten eine

Umrechnung erfolgen muß. Ls wird daher schon einiger Tage bedürfen, bis den Verbrauchern und auch den Verkäufern die verschiedenen Möglichkeiten, nach denen diese Umrechnung stattzufindcn Hut, geläufig geworden fein werden. Zuerst muß man sich darüber klar werden, daß der Nennwert der Fleischmarken auf rohes Fleisch mit eingewachscnen Knochen abgestellt ist. Hievon darf jede über 6 Jahre alte Person 3520 Gramm im Monat Gramm für die Zeit vom 17. bis 30. April 1916) verbrauchen. Da nun der betreffende Käufer selbstverständlich nicht immer nur Fleisch mit Knochen kauft, sondern auch Stücke, die knochenlos sind, so hat er na turgemäß für diese, da sie auch im Handel höher bewertet werden, eine größere Zahl von Flcischneiinwertmarken her zugeben. Auf der anderen Seite gibt es auch wieder Fleisch svrten, die geringeren Wert haben als Fleisch mit eingewach jenen Knochen, zu ihnen gehören besonders die gewöhnlicheren Wurstsorten, wie Blut-, Leber-, rote, schwarze usw. Wurst. Für diese ist dann naturgemäß eine geringere Zahl von Nenn wertmarken beim Einkauf abzugeben. Um diese Umrechnung, die in der verschiedenen Natur der einzelnen Fleischsorten begründet ist, möglichst zu erleichtern, ist aus jeder Fleisch karte für Erwachsene eine Ncnuwertsgleichung angegeben. Nach dieser sind abzugeben: beim Einkauf vou 100 Gramm 1) Fleisch jeder Art ohne Knochen, Schinken und Dauerwurst Marken im Nennwert von 120 Gramm, 2) Herz, Leber, Kut teln (gekocht), gewöhnliche Blut-, Leder-, Salvenat-, Saiten- wuist, rote und schwarze Wurst, Leberkäs Marken im Nenn­wert von 70 Gramm, 3) aller übriger Fleisch- und Wurst waren, sowie Bries, Zunge, Hirn und Nieren Marken im Nennwert von loo Gramm.

Bei Nr. 1 und Nr. 2 sind also Umrechnungen notwendig, bei der dritten Fleischgattung dagegen sind dieje nicht nötig. Nein theoretisch berechnet kann also z. B.' eine Person für ihre 160 Gramm Nennwertfleischmarken (für rohes Fleisch mit eingewachscnen Knochen) sich im Tag nur 133 Gramm Schinken, dagegen aber 228 Gramm Leberkäs und genau für 160 Gramm Nieren kaufen. Oder, wenn eine Hausfrau im Tag für 60 Gramm Schinken und für 80 Gramm Leberkä-; kaust, muß sie ,00 (96) bezw. 60 (50) Gramm Nennwert marken hergcben. Aus diesem Beispiel ersieht man, daß kleine Unterschiede i» der Natur der Cache liege», sie können ja dann bei anderen Einkäufen gelegentlich berücksichtigt werden. Im täglichen Verkehr wird das Fleisch ja aber nicht 160 grammweise eingckauft, sondern auch in Zukunft in den bisher übliche« Mengen. Bei diesen findet dann eine Um rechnung ziemlich einfach statt. Kauft z. B. eine Hausfrau Pfund Fleisch von der ersten Gattung, so muß sie <60 Gramm Nennwertmarken hcrgeben. Kaust sie Pfund Fleisch von der zweiten Gattung, so muß sie 260 Gramm Neilnwertsn-.arken dem Metzger abliefern. Man sieht also hieraus, daß die Hausfrau in Zukunft bei ihren Fleischein­käufen nicht nur, wie beim Brot und Butter Marken her geben darf, sondern daß sie auch umrechnen muß und daß dabei die Schnelligkeit des Multiplizierens der wirklich ein- gckausten Menge mit 12 Zehntel und 7 Zehntel zur Ergrün­dung der jeweils abzugebenden Zahl von Nennwertsmarken eine gewisie Nolle spielt. Wesentliche Unterschiede von den Brot-, Mehl und Buttcrkarten bestehen dann noch darin, daß die Fleischkarte, um jeder unrechtmäßigen llebertragung vorzubeugen, i» einzelnen Abschnitten nicht verwertbar ist. Es muß stets die ganze Karte, die vom Haushaltungsvorftand unterschrieben sein muß. vorgelegt werden, der Verkäufer trennt dann die für seine Flcischlieserung benötigten Ab­schnitte ab. Die Fleischarte muß sehr vorsichtig aufbewahrt werden, ihr Besitzer erhält seine neuen Fleischkarten nur gegen Rückgabe oder Vorzeigung der alten Karte.

(SCB.) Hall, 18. April. Im Alter von nahezu 70 Jahren ist gestern Rechtsanwalt Viktor Nembold, der Abgeordnete für den Landtagswahlkreis Aale», hier gestorben. Nembold gehörte zu den Mitbegründern und Führern des württembergischcn Zentrums. Am 20. Februar 1895 trat er erstmals in die Zweite Kam­mer und war mit Gröber, von Kiene und seinem Bru­der Nembold Gmünd seitdem Führer der Fraktion.

Evangelische Gottesdienste.

Palmsonntag, 16. April. Vom Turm: 178. Predigtlted: 189, Ach sieh ihn dulden rc. Kirchrnchor: Wenn ich ln Todes­nöten bin rc. 9'/« Uhr: Beichte in der Sakristei. 9'/- Uhr: Vorm.-Predigt, Dekan Zeller. Abendmahl. 2 Uhr: Nachm- Predigt, Stadtpfarrer Schmid.

Katholische Gottesdienste.

Samstag um 3 Uhr Osterbeichtgrlegenheit bei zwei Geist lichen. Palmsonntag, 16. April. 9ch, Uhr: Palmenweihe und Prozession, Amt und Verlesung der Leidensgeschichte nach Matlhäus. I'/» Ulr Rosenkranzandacht; in Oberhaugstett Osterbeichte der Flüchtlinge um 2 Uhr. Montag, 17. April um 9 Uhr Flüchtlingsgotlesdienst in Oberhaugstett. Dienstag Pfarrmessc um 7 Uhr, Mittwoch um 8 Uhr. Gründonnerstag 8Uhr Amt mit Kommunionausteilung. Abend 6'/» Uhr: Oelbergandacht. Karfreitag 9'/e Uhr: Predigt und Opferfeier, hernach Betstunden vor dem hl. Grab bis ('«12 Uhr. Bon 25 Uhr sind wieder Betstunden. Um 5 Uhr ist KcnfreitagS- masse. Das Opfer am Karfreitag ist für das HI. Land.

Gottesdienste der Methodistenkapelle.

Sonntag, 16. April. Vormittags '/,I0 Ubr und abends 8 Uhr Predigt, Prediger Firl. Vormitt, jl Uhr Sonntagsschale. Mittwoch abends 8'/« Uhr Bibel- und NeVv(Ainde.

Für die Schrift!, verantwort!. Ott» 8 eltmann, Hal». »-ruck «. Verlag der L. OelschlSgerlchru Buchdruck««!, Tak»