Spanien und Portugal.
Zürich, 16. März. Der „Tagesanzeiger" meldet aus Mailand! Hiesige Blätter lassen sich telegraphieren,. daß die Abreise der Spanier aus Portugal allgemein sei. Die spanischen Banken hätten vergangene Woche mehrere Mil- iionen portugiesisches Geld in spanisches umgeivechselt
Die Verfolgung Billas.
tWTB.) Newyork, l6. März. (Vom Vertreter des WTB.) Wir amtlich ans St. Antonio (Texas) gemeldet wird, haben sich die Truppen Curranzas mit den in Mexiko eindringenden amerikanischen Truppen vereinigt und begleiten sie bei der Verfolgung Billas.
Aufkauf der französischen Ernte.
Paris, 17. März. Das Amtsblatt veröffenltthl einen Erlaß, wonach die gesamte französische Getreideernte ans der Sommersaat, ausgenommen Saatkorn, den Produzenten von den Militärbehörden zum Höchstpreis von 3!) Francs pro Doppelzentner vor dem 31. Dezember lOIO direkt abgekauft wird.
Es ist etwas Kleines ....
Athen, Iti. März. Das Blatt „Kaeri" schreibt: Aach sicheren Meldungen aus Korfu hat die französische Streitmacht die nach dein Achilleion geschickt wurde, beide Paläste, den kleinen und den großen, besetzt. Der kleine ist zu einem Lazarett hergerichtet worden. Die Besatzung des Achilleion ist verhältnismäßig klein, letzthin öffneten die Franzosen einige Depots des Achiileic», in denen sich die Antomobilc des Kaisers besiudcn. Sie photographierten sic sowie andere Gegenstände, die in den Depots verwahr! sind. Es ist, nach der „Bojsisch. Zig ", nicht bekannt, ob die kaiserlichen Auto mobile benutzt werden, oder ob man sie wieder an ihren Pi > gebracht hat.
Arbeitermangel in England.
Berlin, 15. März. Die „Vossische Zeitung" meldet ans Kopenhagen: „Berlinske Tidcnde" meldet ans London: Die Rekrutierung rief in England einen fühlbaren Mangel an knndwirtschnftlichcn Arbeitskräften hervor. Nach Mitteilung des Landiviitschaftsininistciitinis soll vermehr werden. funge dänische Landleute in Gruppen von 200 Mann nach England zu bringe», uni sic ans den Gütern zu verteilen.
Aus Stadt und Land.
Calw, den 17. März 1916.
Zur 4. Kriegsanleihe.
Auf Einladung des Regicriiiigs-Rats Binder hatten fick vorigen Dienstag im hiesige» Rathaussaal viele Staats-, Körperschaft« »nd Gcmcindcbeantlc aus den Orten des AagoldtaleS, die Vorstände der hiesigen höheren Schulen, Geistliche, Ortsvorsteher und Lehrer, Verirrter der Industrie und des Handwerks, soioic Vertreter der hiesige» Banken, »er wärt!. Landessparkasse, der Obcramtssparkassc und der Dorlehnskassen zusainntciigeftiildcn, m» die Werbetätigkeit für die 4. Kriegsanleihe z» erörtern. Bei der anregenden Aussprache wurde allseits bestätigt, daß z. Z. ziemlich viel flüssiges Geld ini Bezirk vorhanden sei, und daß die Bedingungen für die Zeichnung ans die 5 G jgcii Neichsschuld- Verschreibungen und die 4'- G igen Schatzaiiweiningeii recht günstige seien. Tie erschienenen Herren, welche sich ausnahmslos bereit erklärten, als Vertrauensleute im vaterländischen Interesse zu wirken, stellten fest, daß in ihren Kreisen eine Zuversicht icke Stininnnig herrsche und das Er gebnis der bisherigen Zeichnungen ein ganz befriedigendes sei, was zu der Hoffnung berechtige, daß gegenüber- der 3. Kriegsanleihe eine erhebliche Mehrzeichnung erfolgen werde. Eine ähnliche Vertranetisiiiännerversammlung hat für die Günortc gestern in Althcngstctt stattgefunden; für die Wald- gineinden wird nächsten Samstag in Rcuweilcr eine Versammlung abgehalten.
Zur Regelung des Fleischverbrauchs.
Zn den Meldungen über eine Regelung des Fleischverbrauchs erfahren wir von zuständiger Seite, daß eine solche >voh» bevorstehe, daß aber bisher noch keine Entscheidung da
für getroffen ist, ob diese Regelung durch die Einführung von Fleischkarten oder in anderer Weise erfolgen soll.
Verordnung über Rohfette.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vorn 15. März eine Verordnung über Rohfette erlassen. Die Verordnung bestimmt, daß die bei gewerblichen Schlachtungen von Rindvieh und Schafen ansallendcn Innenseite und Abfallsette aus Verlangen des Kriegsausschusses für pflanzliche und tierische Oclc und Fette an die von diesem bestimmten Schmelzen oder Sammelstellen abzu- liescrn find. Der Kriegsausschuß wird Anweisung erhalten. zunächst in den Gebieten, in denen schon in Frie- dcnszeiten von den Feintalgschmclzcn ein weitverzweigtes Somnielnetz ausgebaut war. von seinem Rechte Gebrauch zu machcii und dann vorsichtig und je nach dem weiteren Ausbau seiner Znbringercinrichtungcn und der Errichtung neuer Feintalgschmelzen die Beschaffung der Rohfette auch aus solche Gebiete auszudehnen, aus denen bisher den Feintalgschmelzeii Rohfelle noch nicht zuge- s!offen sind. (Amtlich.)
Wohltätgkeitskonzert in Nagold.
Am Sonntag nachmittag 5>.> Uhr findet in der Siadt- kirche in Nagold ein Wohltätigkeitskonzcrt statt, bei dem der l. und 2. Akt aus Handels Oratinm „Samson" unter Mitwirkung von Stuttgarter Solisten, des Seminarchors und des Semiiiarorchesters zur Ausführung kommen. Händel ist Musiker von deutscher Art; deutsche Gedankentiefe, knorrige deutsche Eigenart finden sich auch in seinem „Samson," den deutscher Heldcnsinn durchweht. Für eine ninstergültigc Aufführung des prächtigen Werks bürgen ebenso die mit- wirkenden Kräfte wie auch der Leiter der Veranstaltung; den Freunden der Ornliennnisik steht also ein hoher Kinist- geiinß bevor.
Eine Stimme aus dem Schützengraben.
Butler. Bulker wollt Ihr haben.
Und Ihr lärmt und Ihr Krakeelt,
Denkt an uns im Schützengraben,
Wo's doch au so vielem fehlt.
Ueberlegt Euch, liebe Leute,
Mal des Baterunsers Sinn!
„Brot", so lautet's, „gib uns heute",
Doch von Butter steht nichts drin!
Denkt an die, die mutig streiten Für das teure Vaterhaus;
Schaltet In den großen Zetten Kleine Alltagssorgen aus!
Hebt den Blick zu allen denen,
Deren Liebstes nahm der Tod.
Die nur mit dem Salz der Tränen Rüssen heut ihr täglich Brot!
Wißt Ihr nicht, daß lautes Klagen Noch den Mut des Feindes mehrt?
Schweres habt Ihr nicht zu tragen An der Heimat stchrrm Herd.
Statt zu schimpfen und zu fluchen,
Sage sich der Patriot:
Dem Besiegten schmeckt kein Kuchen,
Doch dem Sieger — trocken Brot.
„Kolberger Ztg." Ein Feldgrauer im Osten.
Zur vierten Kriegsanleihe.
Es kann nicht dankbar genug anerkannt werden, daß eine große Anzahl vaterländisch gesinnter Männer und Frauen bemüht ist, für die vierte Kriegsanleihe werdetätig zu sein und Aufklärung und Belehrung über sie in die weitesten Be- rölkerungsschichten zu nagen. Trotzdem sind noch immer halt lose und unrichtige (sieiüchte iui llinlaui, die stets wieder austreten und sich so Iiartuälklg erhalte», daß man auf den Verdacht kommen könnte, sie würden von einer unserer nationalen Sache feindlichen Seite in die Welt gesetzt und genährt. Vor allem ist es die Steucrsrage, die fortdauernd Anlaß zu grundlosem Gerede gibt. Es kann demgegenüber nur immer wieder betont werden, daß die Steuerbehörden von de» Vermittlungsstellen keine Austinift über die Kriegsanleihczeich nunge» erhalten, und daß niemand im Reiche daran denkt, die Besitzer der Kriegsanleihen in irgend welcher Hinsicht schlechter zu behandeln, als andere Steuerpflichtige. So ist es ganz ausgeschlossen, daß irgend eine Sondcrsteuer, z. B. in
form einer Kuponsteuer aus bie Kriegsanleihen gelegt wer den könnte. Insbesondere haben auch Kriegsanleihe und Kriegsgewinnsteuer ganz und gar nichts miteinander zu tun. Kriegsgewinnsteucr muß jeder bezahlen, der während der Kriegszcit sein Vermögen vermehren konnte, mag er die Der- mögensvermehrung angelegt haben in Kriegsanleihe oder in andere» Wertpapieren oder in Grundstücken oder in Teppichen oder sonstigen Lurusgegenständcn, oder er mag sie noch unangelegt besitzen. Wer sein Vermögen nicht vermehrt hat, bezahlt keine Kriegsgewinnsteuer, auch wenn er noch so viel Kriegsanleihe besitzt, die er ja z. B. aus rückgezahlten Kapi talien, aus dem Erlös verkaufter Grundstücke oder Wertpapiere erworben haben kann. Ist aber der Besitzer Sprozen- tiger Kriegsanleihe einschließlich der Schuldsordcrungen oder öprozentiger Schatzanweisungcn zur Kriegsgewinnsteuer veranlagt, so genießt er den Vorteil, daß er diese bei der Entrichtung der Steuer in Zahlung geben kann, und zwar zum Nennwert, so daß er den Unterschied zwischen dem Nennwert und dem Ausgabekurs, bei der vierten Kriegsanleihe 1 Z4 von je 100 .1l, gewinnt.
Ebenso grundlos sind die Besorgnisse, die sich an die „Untündbarkeit bis 1924 " knüpfen. Diese Klausel hat nur die Bedeutung, daß das Reich vor dem t. Oktober 1924 die Anleihe nicht kündigen und also auch den Zinsfuß nicht herabsetzen kann, auch wenn es — beispielsweise durch eine erhebliche Kriegsentschädigung — dazu instand gesetzt werden tollte. Sie dient demnach nur dem Vorteil des Zeichners, dem sie den Genuß des ungewöhnlich hohen Zinses von bis 1024 sichert, während der Zeichner seinerseits nicht etwa für diese Zeit auf die Verfügung über sein Kapital verzichtet, sondern seine Anleihe verkaufen oder verpfänden oder überhaupt darüber wie über jedes andere Wertpapier jederzeit verfügen tnnn. Nur der Schuldbuchzeichncr, der dafür aber auch die Anleihe um 20 Pf. billiger erhält, unterwirft sich einer Sperre bis zum 1. Oktober 1917, das heißt, er verpflichtet sich, bis dahin die Forderung im Schuldbuch bestehen zu lasten. Von dieser Sperre kann aber durch das Reichs- jchatzamt Dispens erteilt werden, und dies geschieht in allen Fällen, wo triftige Gründe vorlicgen, in entgegenkommend ster Weise.
Wer künftige Ersparnisse oder künftig fällig werdende Kapitalien in Kriegsaileihe anlegen will, kann sich bekanntlich einstweilen die Mittel durch Verpfändung von Wertpapieren bei den Darlehenskasten beschaffen. Ganz unbegründet sind die zur Sprache gekommenen Besorgnisse, daß diese Darlehen etwa zur Unzeit gekündigt werden könnten. Die Darlehenskassen werden nicht nur für die Dauer des Krieges, sondern jedenfalls auch noch einige Zeit nachher offengehalten werden, und jeder Kriegsanleihe,zeichner kann von ihnen die weitgehendste Rücksichtnahme erwarten.
Mehr der Sonderbarkeit wegen sei noch erwähnt, daß immer wieder die Frage auftaucht, ob die Kriegsanleihe mündelsicher sei. Selbstverständlich ist dies der Fall, ja man kann sogar sagen, daß die Kriegsanleihe unter den mündelsicheren Werten Deutschlands den ersten und vornehmsten Rang einnimmt. Dies gilt gleichmäßig von sämtlichen vier Kriegsanleihen, die sich überhaupt hinsichtlich der Sichcrheir und des inneren Wertes in jeder Beziehung glcichstehen.
^SCB.) Hcilbronn, 15. März. Von der Firma C. H. Knorr A.-G. Nahrungsmittelfabriken in Heilbronn, sind zu Gunsten der Naticnalstiftung für die Hinterbliebenen der im Kriege Gefallenen der Zentralleitiing für Wohltätigkeit in Württemberg zum zweitenmal 100 000 .7t. überwiesen worden
Evangelische Gottesdienste.
Sonntag Reminiscere, 19. März. Vom Turm: 178° Predigtlied: 387. 9'/- Uhr: Borm.-Predigt, Stadtpfarrer
Schmid. 1 Uhr: Christenlehre mit den Töchtern. 8 Uhr: Abendgotterdienst, Dekan Zeller. Donnerstag, 23 März 8 Uhr abends: Kriegsbetstunde, Stadtpfarrer Schmid
Katholische Gottesdienste.
Sonntag, 19. März. 2. Fastensonntag. 8 Uhr: Frühmesse. 9'/- Uhr: Predigt und Ann. 1'/- Uhr: Kriegsandacht Montag Josephtag. 7'/, Uhr Amt. Freitag 7>/, Uhr Lazarettgottesdienst, Samstag Mariä Verkündigung, 7'/, Uhr hl. Messe, Freitag abends 6'/» Uhr Kriegsbetstundc.
Gottesdienste -er Methodistev-emeiade.
Sonntag, 19. März. 9'/, Uhr Vormittags: Predigt, Prediger Abends 8 Uhr: Predigt, Prediger Rücker. Mittwoch, abends 8'/« Uhr: Gebetstunde._ _
Für die Schrift!, verantwort!. Otto Seltmann, Talw. ^,ruck u. Verlag der A. Oelschlüger'schen Buchdruckerei, Tal»
Amtliche und Privat-Arrzeigen.
Aufforderung
zur Anmeldung der Schuldzinse, Renten und Lasten.
Rach Art. 9.1 Zisf. 4 des Einkommensteuergesetzes vom 8. Aug. 1963 sind bei Ermittlung des steuerbaren Einkommens von den Einnahmen in Abzug zu bringen die von dem Steuerpflichtigen nach dem Stand vom 1. April d. I. nachgewiesenermaßen zu entrichtenden Schuldziuse und Renten, sowie die auf besonderem prioatrechtlichen oder ösfentllchrechttlchem Berpflichtungsgrunde beruhenden dauernden Laste«, soweit die Schuldzinse usw. nicht außerhalb Württemberg» de- kindlichen Einnahmequellen hasten (Art. 8 Ziff. 1 und 2 des Gesetzes).
Bei Steuerpflichtigen, die nur der beschränkten Steuerpflicht in Art. 3 des Gesetzes unterliegen, find nur die Zinse solcher Schulden oder solche Renten oder Lasten abzugsfähig, welche auf den inländischen Ein- Kommens quellen haften.
Auf Grund der Bestimmung in Art. 42 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes werden nun di« Einkommensteuerpslichtigen, welche keine Stenererklärung abgebeu, ausgeforderl, in der Zeit
vom 1. bis spätestens 8. April d. 3s.
die abzugsfähigen Schuldzinse, Renten und Laste», deren Abzug sie beanspruchen, anzumeldeu. Hiezu wird ausdrücklich bemerkt, daß die Anmeldung auch dann zu erfolgen hat, wenn die betr. Schuldzinse usw. bereits im vorigen Jahr angemeldet worden sind.
Die Anmeldung hat auf einem Formular zu erfolgen, das den Steuerpflichtigen aus Verlangen von der Unterzeichneten Gemeindrbe- Hörde lRathaus Zimmer Nr. 6) unentgeltlich abgegeben wird.
Talw, den 17. März 1916.
Gemeindebehörde für die Einkommensteuer.
A. B. Buck.
Am Neubau der MMärLuranstatt in Wildbad
finden Manm, Taglöhner
und noch einige
Frauen
sofort lohnende Beschäftig«»-.
Albert Hangleiter. Baugeschüft.