6. Jahrgang

FREITAG, 13. OKTOBER 1950

Nummer 159

Aufwendungen für Geschäftsreisen

Was erkennt das Finanzamt an?

Wl. Immer wieder bestehen Zweifel, in welcher Höhe Aufwendungen für Geschäfts­reisen von den Finanzämtern anerkannt werden. Manche Steuerpflichtige schöpfen die gegebenen Möglichkeiten nicht aus. An­dere wieder erleben unliebsame nachträg­liche Ueberraschungen, um so mehr als sich in verschiedenen Punkten die Bestimmun­gen über die Nachweispflicht zuungunsten der Steuerpflichtigen verändert haben.

Pauschbeträge

Ohne Nachweis und Belegzwang für die Auf­wendungen im einzelnen läßt das Finanzamt fol­gende Pauschbeträge für Unterkunft und Ver­pflegung zu:

a) bei einem vollen Reisetag (Abwesenheit vom Sitz des Betriebs oder der Betriebsstätte, die un­unterbrochen mehr als 12 Stunden gedauert hat)

bei Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit im Kalenderjahr von nicht mehr als 3000 DM oder bei einem Verlust daraus 10 DM

von mehr als 3000 DM, aber nicht mehr als 4000 DM 12 DM

von mehr als 4000 DM bis 5500 DM 15 DM

von mehr als 5500 DM bis 10 000 DM 18 DM

von mehr als 10 000 DM bis 20 000 DM 22 DM

von mehr als 20 000 DM 25 DM

b) bei einer Reisedauer von mehr als sechs Stunden, aber nicht mehr als acht Stunden 3 /io

von mehr als acht Stunden, aber nicht mehr als zwölf Stunden . 8 /io

der unter Buchstabe a) bezeichneten Beträge. Voraussetzung für die Gewährung dieser Pauschbeträge ist der Nachweis:

1. der einzelnen Reisetage nebst was bisher nicht gefordert wurde der Reisedauer;

2. die ausschließlich betriebliche Veranlassung der Reise;

3. daß der Steuerpflichtige die Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung tatsächlich selbst getragen hat, was bisher auch nicht gefordert wurde.

Bei der Einstufung in die Pauschbeträge darf der Steuerpflichtige dem Gewerbegewinn auch die Beträge hinzurechnen, für die die Sonder­vergünstigungen der §§ 7a bis 7e des Einkom­mensteuergesetzes in Anspruch genommen wor­den sind. In welcher Form und Strenge die Nach­weisanforderungen gestellt werden, hängt im wesentlichen vom Einzelfall ab. Der Nachweis der Unterkunft (Uebernachtung) wird regelmäßig

durch Hotelbeleg erbracht werden müssen. Dies bedeutet bereits eine erhebliche Einengung der Pauschalierung.

Einzelnachweis

Will ein Steuerpflichtiger höhere Beträge als die vorstehend genannten Pauschbeträge als Betriebsausgaben ansetzen, so können die tat­sächlichen Aufwendungen für die Ge­schäftsreisen (Kosten der Fahrt, Verpflegung, Unterbringung usw.), wenn sie im einzelnen nachgewiesen werden, als abzugsfähig anerkannt werden. Einzelnachweis ist auch stets für Aus­landreisen erforderlich und was bisher nicht der Fall war dann, wenn die Reisetätigkeit üblicherweise so ausgeübt wird, daß der Steuer­pflichtige täglich an seinen Wohnort oder Be­triebssitz zurückkehrt. Im letzteren Fall kann vom Einzelnachweis der Aufwendungen abge­sehen werden, wenn der Steuerpflichtige für seine Reisetage nur zwei Drittel der Pauschbeträge geltend macht.

Das Finanzamt kann auch dort Nachweis der Aufwendungen im einzelnen verlangen, wo eine Anwendung der Pauschbeträge offensichtlich zu einer unzutreffenden Besteuerung führen würde, z. B. wenn bei umfangreicher Reisetätig­keit oder bei überwiegender Ausübung des Ge­werbebetriebes im Umherziehen oder außerhalb des Betriebssitzes infolge der Anwendung der Pauschbeträge kein angemessener Gewinn ver­bleiben würde. Auch dies bedeutet gegenüber bisher eine Veränderung zuungunsten des Steuer­pflichtigen.

Eine Trennung der Aufwendungen mit Rück­sicht darauf, daß auch Beträge für die persön­liche Verpflegung in den Aufwendungen enthal­ten sind, ist nicht vorzunehmen; es sind jedoch von den im einzelnen nachgewiesenen Aufwen­dungen für eine Geschäftsreise die Haushalts­ersparnisse abzusetzen. Dies hat nach den einschlägigen Vorschriften der Lohnsteuer zu ge­schehen (20 v. H. des Tagegelds des vergleich­baren Beamten), es kommt dies aber nur dann in Betracht, wenn der Steuerpflichtige im Jahr insgesamt mehr als 50 Reisetage aufzuweisen hat.

Geschäftsreisen im eigenen Kraftwagen

Bemerkenswert, weil ebenfalls abweichend ge­genüber der bisherigen Handhabung, ist die Gel­tendmachung der Aufwendungen für die Benut­zung eines eigenen Kraftwagens. Die Aufwen­dungen für das Kraftfahrzeug könnenn nicht in Form von Pauschsätzen (Kilometer­geldern) geltend gemacht werden, weil sämtliche Ausgaben für das betrieblichen oder freiberuf­lichen Zwecken dienende Kraftfahrzeug im ein­zelnen nachzuweisen und in der nachgewiesenen Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.

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Brennstoffversorgung bestimmt Stahlproduktion

Für 3,2 Millionen t Rohstahl sind 4,2 Millionen t feste Brennstoffe notwendig

DÜSSELDORF. Die für das vierte Quartal dieses Jahres geplante Stahlproduktion im Bun­desgebiet. von 3,2 Millionen t hängt im wesent­lichen von der ausreichenden Brennstoffversor­gung der Hütten- und Stahlwerke ab. Für die Produktion der veranschlagten Menge Rohstahl sind 4,2 Millionen t feste Brennstoffe erforder­lich. Sie werden nach Ansicht unterrichteter Kreise zur Verfügung gestellt werden können, wenn die Steinkohlenförderung zunimmt und die hohen Exportanforderungen herabgesetzt werden.

Die Hüttenwerke in der Bundesrepublik ver­fügen zurzeit über Koksvorräte für durchschnitt­lich neun Tage. Dagegen reichen die Erzbestände der Werke für 2*/s bis 3 Monate und die Schrott­vorräte für rund 8 Wochen aus. Der Bedarf an Zukaufschrott für das vierte Quartal 1950 wird

auf rund 600 000 t geschätzt. Erwartet werden Engpässe in der Gasversorgung, da infolge der starken Auslandsnachfrage nach Koks die Gas­gewinnung zurückgehen wird.

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MANNHEIM. Die schwierige Versorgung der Industrie mit Kohle läßt in maßgeblichen Krei­sen der süddeutschen Kohlewirtschaft die Wie­dereinführung von Dringlichkeitsstufen für die Belieferung der Industrie in den Mittelpunkt der Erörterungen treten.

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BONN. Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine 20prozentige Erhöhung der Kontingente für Dieselkraftstoffe im vierten Quartal des laufen­den Jahres angeordnet. Es wird jedoch nicht daran gedacht, die Kontingente für Vergaser­kraftstoff ebenfalls zu erhöhen.

Entspannung auf den Rohstoffmärkten

Aussichten auf verbilligte Einfuhren

FRANKFURT. Die durch den Umschwung in Korea ausgelöste Entspannung auf den inter­nationalen Rohstoff märkten macht nach neuesten Berichten aus Zürich weitere Fortschritte. Die übersteigerte Kauftätigkeit hörte auf; Handel und Spekulationen nahmen auf verschiedenen Marktgebieten Glattstellungen vor, durch welche die im September erzielten Preissteigerungen wieder abgebaut wurden. An den Terminmärk­ten für Rohwolle, Zucker, Kakao, Kaffee, Schmalz, Weizen und Fleisch sanken die Notie­rungen sogar unter den Stand von Anfang Sep­tember.

Nach Schweizer Auffassungen bieten sich damit neue verbilligte Einfuhrmöglichkeiten, da das an den Weltmärkten vorhandene Angebot an Ge­treide, Zucker, Fetten und Oelen sowie anderen Produkten groß genug ist, um auch eine zeit-

Weinernte am Bodensee unbefriedigend

FREIBURG. Die diesjährige Weinernte in Süd­baden ist, wie der badische Weinbauverband er­klärte, im allgemeinen befriedigend ausgefallen. Die Mostgewichte bewegen sich durchschnittlich zwischen 85 und 100 Grad Oechsle. Das Men­genergebnis kommt etwa dem des Jahres 1948 gleich, liegt also höher wie im vergangenen Jahr. Im Bodenseegebiet ist die Weinernte bereits beendet! Hier liegt das Mengenergebnis hinter den anderen Gebieten zurück; auch die Qualität scheint nicht zu befriedigen.

Landesproduktenbörse Stuttgart

10. Oktober 1950

In Brotgetreide Anden nur geringe Umsätze statt zu den in der Anordnung Pr. 59/50 festgesetzten Er­zeugerfestpreisen für Weizen 32.15 DM, für Roggen 28.15 DM, je 100 kg ab Erzeugerstation'bei Oktober- beferung.

Bas Braugerstengeschäft bewegt sich in engsten Grenzen bei unveränderten Preisen. Die Anfuhren haben stark nachgelassen. Erst nach der Einbrin­gung der Hackfruchternte wird der Drusch wieder verstärkt elnsetzen.

Inländische Futtergerste fehlt am Markt, während ausländische Ware keine Rechnung läßt.

In unserem Gebiet ist der Anfall von Futterhafer gering. Der erforderliche Bedarf kann aus den Nach­barländern, sowie aus Importen gedeckt werden. Die Erzeugerfestpreise liegen zwischen 24 und 25 DM je 100 kg je nach Beschaffenheit ab Verladestation.

Für Weizen- und Roggenmehl besteht bet reich­lichem Angebot wenig Nachfrage. Es werden notiert für Type 550 51.5051.75 DM; Type 812 48.3348.60 DM: Type 1050 46.6046.85 DM; Type 1600 42.8042.85 DM: Type 1150 4040.25 DM je 100 kg brutto für netto cinschl. Sack frei Empfangsstation.

Bei Mühlennachprodukten überwiegt das Angebot.

Den Tierhaltern steht genügend wirtschaftseige­nes Futter zur Verfügung.

In Speisekartoffeln ist das Einkellerungsgeschäft nach wie vor schleppend. Das starke Angebot hält immer noch an. An den Großhandelspreisen von 7.80 ms 8 DM je 100 kg lose, waggonfrei Empfangsstation hat sich nichts geändert.

Das Rauhfuttergeschäft ist unbedeutend. Die Preise leiben unverändert.

weise größere Nachfrage zu vorteilhaften Prei­sen zu befriedigen. Eine Sonderstellung nehmen alle kriegswichtigen Materialien, in erster Linie Metalle, ein. Von diesen wurden auf Grund anhaltender Vorratskäufe einige neuerdings her­aufgesetzt.

2 Millionen t Eier

BONN. Nach vorläufigen Berechnungen wird die Eiererzeugung der 17 Marshallplanländer im Jahr 1950 rund 2 Millionen t betragen. Der Vor­kriegsdurchschnitt lag bei rund 1,84 Millionen t.

Nach Angaben des Bundesernährungsministe­riums ist das Eierangebot in den westeuropäi­schen Marshallplanländern noch nicht befriedi­gend. Die durchschnittlichen Eiergroßhandels­preise betrugen im September im Bundesgebiet 0,21 DM je Stück gegenüber 0,10 RM im Jahre 1938.

Beratung in Preis- und Lohnfragen

KÖLN. Der Präsident der Hauptgemeinschaft des deutschen Einzelhandels, Schmitz, schlug Mitte der Woche auf der dritten ordentlichen De­legiertenversammlung die Bildung eines Aus­schusses vor, der die Bundesregierung in Preis- und Lohnfragen beraten soll. Aufgabe dieses Ausschusses wäre es, die Weltmarktlage einge­hend zu analysieren und sorgfältig zu prüfen, wie sich die Erhöhungen der Rohstoffpreise auf die Kosten und die Kalkulation von Industrie und Handel auswirken würden. Außerdem solle der Ausschuß darüber beraten, was zu geschehet! habe, um bestimmte unvermeidbare Preissteige­rungen in erträglichen Grenzen zu halten.

Deutscher Krankenkassentag

MÜNCHEN. Anfang der Woche trafen sich in München über 900 Delegierte von 396 Ortskran­kenkassen im Bundesgebiet zum deutschen Kran­kenkassentag, der zum erstenmal nach 25 Jahren wieder stattfand. Auf der Tagung wurde fest­gestellt, daß von den 20 Millionen Sozialversi­cherten im Bundesgebiet 14 Millionen von den Ortskrankenkassen betreut werden. Davon sind 3,9 Millionen Rentner. 80 Prozent der Bevölke­rung des Bundesgebiets genießt Sozialversiche­rungsschutz.

Die Ortskrankenkassen hatten 1949 pro Mit­glied 116,14 DM Reineinnahmen und 105,22 DM Reinausgaben.

WASHINGTON Um die amerikanische In­landsversorgung mit Rohbaumwolle zu sichern, hat die amerikanische Regierung die Baumwoll- ausfuhr nach allen Ländern, mit Ausnahme von Kanada gekürzt.

NEW YORK. Die Weltrohölproduktion hat mit einer täglichen Erzeugung von 10 574 000 Fässern einen neuen Höchststand erreicht. Allein die USA benötigen rund 5.5 Millionen t. Die Produktion der UdSSR, und Osteuropas wird auf rund 860 000 Fässer täglich geschätzt

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