6. Jahrgang
MONTAG, 9. OKTOBER 1950
Nummer 157
Die Kirche lebt von Staat und Steuer
Was gibt die Landeskirche aus? / Im Haushalt 1950 ein Abmangel von 3 /< Millionen DM
E. M. Die Kirche in der Welt wird immer umstritten sein, da sie etwas anderes ist als jede irgendwie geartete bürgerlich-staatliche Einrichtung. Ihre beamteten Diener sind immer mehr als bloße Beamte, sie leben kraft ihres Eides und ihrer Verkündigung gleichsam zwischen zwei Welten, einer bürgerlichen und einer kirchlichen, die sich niemals decken können, die in stete lebendige Spannung zueinander treten. Das ist das Große und Einzige an der iKrche. Gleichgültig, ob sie evangelisch oder katholisch ist. Als der evangelische Oberkirchenrat und an seiner Spitze der Landesbischof Haug die Presse von Nord- und Südwürttemberg (die evangelische Landeskirche kennt bekanntlich in ihrer Verwaltung die staatliche Trennung der beiden Württemberg Gott sei Dank nicht) vor kurzem nach Stuttgart rief zur Entgegennahme von Erläuterungen ihres Haushaltplanes, da empfanden wir Laien dies als ein offenes Bekenntnis der Kirche zur Welt, in der wir leben müssen und von der auch diese größte und volksmäßig bedeutendste „Körperschaft des öffentlichen Rechtes“ leben muß in ihrer Eigenschaft als Erheberin von Geldbeiträgen in der Form amtlicher Steuern, die jeder Kirchengenosse zu zahlen verpflichtet ist.
Von der Staatskirche zur Selbstverwaltung
Die evangelische Landeskirche in Württemberg war etwa 400 Jahre lang (von 1534 bis zum Sturz der Monarchie) eine Staatskirche. Das aber bedeutete, ihr höchster Herr war der christl. Landesfürst, der seiner Kirche nicht nur die Gotteshäuser, sondern auch ein weitläufiges aus den katholisch-mittelalterlichen Stiftungen und Gründungen herstammendes Kirchengut zur eigenen Verwaltung mit Regierungsbefugnissen übergeben hatte. Im Jahre 1806 dist dieses Kirchengut, das in der Hauptsache aus den Pfarrhäusern, Kirchen, Klöstern und dem alten Widumsgut bestand, säkularisiert worden, d. h. der Staat Württemberg löste die alte Verwaltungsform der Kirche auf ifie Weise ab, daß er alle Ausgaben und Aufgaben der Kirche übernahm, für die Besoldung a'er Pfarrer, die Instandsetzung der Kirchen und Wohngebäude sorgte und im Bedarfsfälle neue Kirchen und Häuser baute. Als der letzte König von Württemberg abdankte, mußte die verwaiste Landeskirche in neue Verhandlungen mit dem Freistaat Württemberg eintreten. Sie wurde aus einer Staatskirche eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sie bekam wieder ihre alte selbständige Verwaltung aber jetzt so, daß sie vom Staate nur noch eine festgesetzte Rente erhielt und ihre übrigen Ausgaben mit einer Kirchensteuer decken mußte.
Staats 1 eistung und Steuer Die zwei größten Einnahmeposten der evangelischen Landeskirche sind demnach heute die Staatsrente und die Kirchensteuer. Im Voranschlag für den Haushaltplan des laufenden Jahres sind als Staatsleistung 7,8 Millionen ausgesetzt. Notabene bringen diese Summe sowohl die Stuttgarter als auch die Tübinger Regierung auf. Die rechtliche Grundlage dieser Staatsleistung ist, wie schon erwähnt, das einst 1806 eingezogene Kirchengut, das in den einzelnen Posten noch genau festliegt. Zur Festsetzung der Höhe dieser Summe, glauben wir, bildet die Gesinnung der Regierung ein starkes Gewicht. Die kirchenfeindliche SED-Re- gierung in der Ostzone anerkennt z. B. keine Staatsleistung im Bereiche ihrer Landeskirchen. Der zweite Einnahmeposten: die Steuer wurde 1950 auf 6,3 Millionen errechnet. Dieser Steuerbetrag ist variabel, er hängt von der Höhe der Steuergelder ab, die auf Grund des Steuereinkommens der Kirchengenossen in abgestufter Ordnung parallel den weltlichen Steuersätzen ausgerechnet werden. In großzügiger und die Unabhängigkeit der Kirche vom weltlichen Finanzamt betonender Weise hat die evangelische Landeskirche darauf verzichtet, die Kirchensteuer zugleich mit den Steuerabzügen des Lohneinkommens zu erheben, wie dies z. B. in norddeutschen Landeskirchen der Fall ist. Wie der Landesbischof sagte, soll der Kirchengenosse in vollem Bewußtsein, was er tut, der Kirche die Steuer gesondert bezahlen und sich des Opfers inne werden, das er für die Kirche in Form der amtlichen Steuer bringt. Die Kirche nimmt dafür sehr große finanzielle Nachteile auf sich. Es ist selbstverständlich, daß die Steuer nur sehr langsam eingeht und oft gestundet werden muß.
Herr Oberkirchenrat S e i t z teilte beispielsweise mit, daß von den theoretischen 6,3 Millionen für das laufende Jahr bis heute — und wir sind schon am Ende des Jahres — die winzigen Beträge eingegangen sind, die dem Steuerumsatz von zwei Wochen entsprechen Die Finanzverwaltung der Kirche sieht sich deshalb gezwungen, teure und zudem noch schwer zu erhaltende Kredite aufzunehmen. Rund 1,7 Millionen Einnahmen kommen noch zu den oben erwähnten Großposten durch freiwillige Pfarrstellenbeiträge der Kirchenge- meinden (1,4 Millionen) und durch Stolgebüh- renleistungen der Gemeinden etwa für Taufen, Trauungen usw.
Im Haushaltplan von 1950 steht ein Abmangel von etwa 3 /i Millionen. Dadurch daß die Stuttgarter Regierung ihren Kostenanteil am Religionsunterricht, der der Kirche erwuchs, bereits übernommen hat und die Tübinger Regierung sich bereit erklärt hat, sich an den
selben Kosten zu beteiligen, glaubt die Finanzverwaltung der Etat ausbalancieren zu können.
Wie setzen sich die Ausgaben zusammen?
Den weitaus größten Teil machen die Besoldungen der Pfarr- und Dekanatstellen mit rund 9,3 Millionen aus. Zur Entschlüsselung dieser Zahlen nur soviel: der akademisch gebildete Pfarrer bezieht — in 4 Besoldungsgruppen — durchschnittlich 10 Prozent weniger Gehalt als die entsprechenden weltlichen Akademiker wie Studienräte, Regierungsräte usw. Darüber hinaus gibt der Pfarrer noch freiwillig 7 Prozent seines Gehalts in die Kasse des Pfarrvereins für Osthilfe. Wieviel der Pfarrherr in Dorf und Stadt „an der Glastüre“ wie der Herr Landesbischof sagte, Notleidenden mit der linken Hand gibt, ist nicht erfaßbar, das wissen auch die Kirchengenossen nicht. Daß in einem evangelischen Pfarramt neben dem Herr des Hauses auch die Frau und die Kinder an der Arbeit des Pfarrers beteiligt sein müssen, ergibt sich aus der lutherischen Auffassung des Pfarramtes und kann finanziell überhaupt nicht ausgedrückt werden. Der Oberkirchenrat sieht darum in der steigenden Verschuldung der Pfarrhäuser und in der auffallenden gesundheitlichen Verschlechterung der Pfarrer selbst, eine um so größere Gefahr, als mit laufenden Mitteln dieser Verschuldung und den Forderungen der Krankenkassen nicht gesteuert werden kann.
Wenn dagegen die Pensionen und Unterstützungen fast 50 Prozent (4,2 Millionen) der aktiven Besoldung betragen, so erhebt sich eine zweite Gefahr: die derUeberalterung des Pfarrerstandes in Württemberg. Freilich steckt in dieser sehr hohen Summe auch die Ausgabe für die vielen Witwen und Waisen
— bekanntlich steht der evangelische Pfarr- stand weitaus an der Spitze der Kinderreichen
— die zwei Weltkriege bedingt haben und die nicht kleine Ausgabe für die Ruhestandsempfänger aus der Ostzone. Die württembergische Kirche hat heute annähernd 300 aktive Pfarrer aus der Ostzone in ihren Verband aufgenommen. Die Altersgrenze ist bei 70 Jahren.
Die Kirchendiener aus der Ostzone werden gehaltlich genau so eingestuft wie ihre einheimischen Brüder, während die Ruhegehälter der Ostzonenpfarrer oder ihrer Witwen nur die Hälfte der Pensionssumme der Einheimischen betragen und mit Beiträgen aus der Soforthilfe im allgemeinen die Höhe von 200 bis 300 DM erreichen.
Diesen Posten gegenüber sind die Ausgaben für die Ausbildung der Pfarrer in den Seminaren und im Stift (220 000 DM), für Kirchenmusik und kirchliche Lehreroberschulen in Michelbach und Lichtenstern (100 000) verhältnismäßig gering. Da der Oberkirchenrat die Meinung vertritt, daß die Kirche unseres Jahrhunderts sich auch der außerpfarrerlichen Institutionen mehr denn je annehmen muß, wurde auch ein Posten von zirka einer halben Million für Landpfarrerstellen in der Landeswohlfahrt, im Evangelischen Hilfswerk, im Evangelischen Töchterinstitut und der Evangelischen Akademie in Bad Boll eingesetzt.
Angegliederte Institutionen
Im übrigen aber haben etwa das Ev. Hilfswerk und die Mission ihre Einnahmen selbst zu bestreiten, wobei diese Einrichtungen fast ausschließlich auf Spenden und Opfer angewiesen sind. In den Versorgungsheimen in Oberstenfeld, Ludwigsburg, Honau übernahm der Staat nur die Ausbildung der Lehrlinge, die drei Flüchtlingsheime und 6 Kinderheime im Allgäu und die fünf kirchlichen Beratungsstellen mit vielen Fürsorgehelferinnen zeugen von der Erweiterung des Arbeitsgebietes unter kirchlicher Aufsicht, 800 Kindergärten sind im Lande zerstreut, 17 000 Betten hat die innere Mission aufgestellt zur Erfüllung ihrer schweren Aufgaben an den Verwaisten, Familienlosen und Flüchtlingen. Diakonie und Caritas haben einen Umfang angenommen, den die Staatskirche noch nicht kannte und die eine Folge ist von der fortschreitenden Vermassung, Entchristlichung der Menschen und sozialen Chaotik der modernen Gesellschaft. Die Kirche will da helfend und rettend eingrei- fen, wo ihrer Stiftung als Kirche Christi gemäß sich Schäden zeigen und die Pfarrerkirche selbst nicht mehr ausreicht.
Aufbau eines deutschen Luftverkehrs
Privatwirtschaftliche Einheitsgesellschaft erstrebenswert .
drtt. Der Chef der allgemeinen Zivilluftfahrt-Abteilung in der Hohen Kommission, Mr. Thomas D. Johnson, hatte im Juli dieses Jahres erklärt, daß eine Wiederzulassung der deutschen Luftfahrt erst nach Aenderung des Besatzungsstatuts erfolgen könne. Nachdem in der vergangenen Woche auf der Außenministerkonferenz in Washington die Revision des Besatzungsstatuts vereinbart worden ist, erscheint es zweckmäßig, von deutscher Seite auch in der Frage der Wiederzulassung des deutschen Luftverkehrs die Ansprüche anzumelden.
Wie soll nun der deutsche Luftverkehr aufgebaut sein? Die Form der deutschen Luftverkehrsgesellschaft oder, wie von anderen Seiten angeregt, der verschiedenen deutschen Luftverkehrsgesellschaften ist umstritten. U. E. kommt für den westdeutschen Raum nur eine Einheits gesellschaft in Frage. Die Art des Luftverkehrs bestimmt durch die raumüberbrückende Aufgabe von sich aus eine großzügige Organisation. Eine Zerstückelung in einzelne, durch Länder oder sonstige Interessen bedingte kleine Luftverkehrsgesellschaften erscheint für die deutschen Verhältnisse widersinnig. Die Erfahrungen nach dem ersten Weltkrieg haben das eindeutig bewiesen.
Die kommende deutsche Luftverkehrsgesellschaft sollte in ihrer Form privatwirtschaftlichen Charakter haben, also z. B. eine AG. sein. Der Luftverkehr ist eine betriebswirtschaftliche Aufgabe zur Unterstützung der deutschen Wirtschaft. Ein staatlicher Luftverkehr würde sehr leicht zu einem großen Beamten-Apparat und zu einer Bürokratisierung führen. Die noch immer im Fluß befindliche Entwicklung dieses Verkehrsmittels verlangt jedoch schnelle Entschlußkraft und
rungen, Kredite und erhöht ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber ausländischen Konkurrenten.
Ein Teil der Gewinne der Luftverkehrsgesellschaft verteilt sich also auf einen großen Kreis von Benutzern. Dieser Anteil ist verständlicherweise nicht in Zahlen festzustellen. Im übrigen muß die Bundesregierung auf Grund einer Auflage der Hohen Kommission den überwiegenden Teil der in Deutschland von den ausländischen Luftverkehrsgesellschaften eingenommenen Passage-, Fracht- und Postgelder in Devisen konvertieren. Nach Angaben des Luftfahrt-Referenten des Bundesverkehrsministeriums, Herrn ORR Dr. Hübener, beträgt diese Summe für das vergangene Jahr 60 Mill. DM. Da außerdem die ausländischen Luftverkehrsgesellschaften aus ihren innerdeutschen Einnahmen die Gehälter, Tagegelder, Mietskosten sowie alle Aufwendungen für Repräsentation und Propaganda zahlen, kann angenommen werden, daß die Gesamteinnahmen aller ausländischen Gesellschaften aus dem innerdeutschen Verkehr ca. 100 Mill. DM. jährlich erreichen. Aus diesen Zahlen ist zu ersehen, daß die Frage, die verschiedentlich in der Oeffentlichkeit gestellt worden ist, ob Deutschland in der Lage sei, überhaupt Gelder für eine eigene Luftverkehrsgesellschaft aufzubringen, durchaus bejaht werden kann. Es erscheint uns zweckmäßiger, einen Teil der für den Luftverkehr jetzt zur Verfügung zu stellenden Gelder für eine deutsche Luftverkehrsgesellschaft bereitzustellen.
Für den deutschen Luftverkehr ist die Frage, ob er sich lediglich mit innerdeutschen Strek- ken oder auch mit Strecken, die ins .Ausland führen,, beschäftigen soll, von großer Bedeu-
Wagemut. Eine staatliche Verwaltung ist für tung. Für die wirtschaftliche Beständigkeit im diese Aufgaben meist nicht beweglich genug. ’- Tjn -’ ” T "
Das Kapital für diese Gesellschaft sollte zum überwiegenden Teil aus öffentlicher Hand kommen, also vom Bund zur Verfügung gestellt werden. Die deutsche Wirtschaft, d. h. in diesem Fall die Industrie und Großbanken sind bei der Kapitalarmut zurzeit nicht in der Lage, größere Geldmittel für den Luftverkehr bereitzustellen, zumal von vornherein klar ist, daß in absehbarer Zeit eine Verzinsung des Kapitals nicht möglich sein wird.
In diesem Zusammenhang muß die Frage der Wirtschaftlichkeit des Luftverkehrs kurz angeschnitten werden. Ueber diesen Begriff sind in letzter Zeit verschiedene Veröffentlichungen gemacht worden, die nicht den Kern der Angelegenheit treffen. Der Luftverkehr ist wie jedes andere Verkehrsmittel, z. B. die Seeschiffahrt oder auch die Eisenbahn, Mittler zwischen Herstellern untereinander und Herstellern und Verbrauchern. Die Wirtschaftlichkeit des Luftverkehrs kann daher nicht nur aus einer Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben der Gesellschaft erfolgen. Die Wirtschaft hat durch die Benutzung des Luftverkehrs laufend eine Verringerung ihrer Ausgaben, z. B. für Versiche-
Luftverkehr erscheint eine Koppelung von Inlands- und Auslandsstrecken zwangsläufig zu sein. Jeder Fluggast vermeidet es bei einer Reise Flugzeug oder sogar die Luftverkehrsgesellschaft wechseln zu müssen. Die zurzeit noch übliche Abfertigungsform hemmt den freien Uebergang des Fluggastes von einer Gesellschaft zur anderen. Durch den Ausgleich der Ergebnisse von Kurzstrecken und Auslandsstrecken und dem Ineinandergreifen der Streckenpläne kann die Ausnutzung und die Wirtschaftlichkeit der Luftverkehrsgesellschaft gehoben werden. Das Ziel einer deutschen Luftverkehrsgesellschaft wird also die gemeinsame Befliegung von innerdeutschen und einigen ins Ausland führenden Strecken sein. Naturgemäß wird sich der Aufbau eines deutschen Luftverkehrs nur langsam und organisch durchführen lassen.
Die Sorge, daß die ausländischen Luftverkehrsgesellschaften aus Konkurrenzgründen der Bildung einer deutschen Luftverkehrsgesellschaft widerstrebend gegenüberstehen, kann durch einige Zahlen entkräftet werden. Die Ergebnisse der europäischen großen Luftverkehrsgesellschaften, z. B. der KLM, der Sabena, der Air France und der Swissair in
Zeuc en Jehovas
E. M. Daß die Vereinigung, die sich „Zeugen Jehovahs“ heißt, von katholischer und evangelischer Sicht aus eine Sekte ist, die sich mit dem Lehrgehalt der Kirchen in Widerspruch befindet, ist eine Tatsache. 'Gleichwohl kann man derem Fanatismus einen christlichen Impuls nicht absprechen. Ihre Mitglieder gehören zu den vielen, die Worte der Bibel nur prophetisch, nur endgeschichtlich lesen und verstehen.
Ihr Dilettantismus in der Auslegung gewisser biblischer Vorgänge, ihr vermeintliches Wissen um den scheinbar nahen Untergang der Welt und ihr eifernder Hinweis auf die absolute Gültigkeit der Gebote Gottes hat sie seinerzeit dem Hitlerstaat und nun auch dem Ostzonenstaat verdächtig gemacht. Sie sind infolge ihre missionarischen Tätigkeit vorherbestimmt jedem autoritären Staat als unversöhnlicher Feind zu erscheinen. In Hitlers Konzentrationslagern bildeten sie mit den ihnen eng verwandten Leuten der Christian Science die Gemeinschaft der Stillen und der von den Lagerkommandanten bevorzugten Diener und Schuhputzer, weil sie durch keine Aufklärung und durch kein Verhör von ihrer Gesinnung abzubringen waren. Sie nahmen keine Waffe in die Hand. Sie verachteten den Krieg. Sie waren aber im Ertragen der ihnen zugedachten Uebel ebenso willig wie sie die von ihnen verlangte Aktion ab- iehnten.
.Der Kampf der Völker war ihnen die Widerspiegelung des endzeitlichen Kampfes zwischen Gott und Satan, an dem die sich auserwählt Wissenden, die Schar der im weißen Glanz des Siegerjubels Erstrahlenden nicht teilzunehmen brauchten.
Hier liegt der Auslegungs- und Glaubensfehler. Niemand außer Gott und seinem Christus weiß um die Endzeit, um Auserwähltheit oder Verdammung. Vor der Realität des Kreuzes flüchteten sie sich in den Wahn der Aussonderung. Doch sei dem wie ihm wolle, jedenfalls bedeutet es keinen Zufall, wenn der atheistisch-antichristliche Sowjetstaat die fanatischen Zeugen Jehovahs vor das Sondergericht zog und sie wegen Hochverrats ins Gefängnis abführen ließ.
Wir Westdeutschen mißbilligen eine solche schreiende Mißachtung der persönlichen Freiheit auch in Glaubensdingen durch die Ostzonenjustiz. Als die Amerikaner 1945 unser Land besetzten, waren es die Sekten, die zuerst wieder missionieren durften neben den Kirchen. Die Demokratie hat auch eine Gesinnung zu achten, die der Kirchenchrist als falsch und irrig erkannt hat. Dessen wollen wir eingedenk sein.
den Jahren 1939 und 1949 beweisen, daß die Luftverkehrsfreudigkeit in diesen Ländern um das fünf- bis achtfache gestiegen ist. In Deutschland dagegen konnten die ausländischen Gesellschaften (inzwischen sind es 10 geworden) 1949 ein Ergebnis aufweisen, das etwa den Leistungen der deutschen Lufthansa für das gleiche Gebiet im Jahre 1939 entsprach. Es ist zu erwarten, daß bei der Genehmigung einer eigenen Luftverkehrsgesellschaft und der Durchführung eines den Interessen der deutschen Wirtschaft entsprechenden Flugplanes auch in Deutschland Luftverkehrsleistungen erreicht werden können, die dem allgemeinen Zuwachs in den anderen europäischen Ländern entsprechen. Die ausländischen Gesellschaften und eine deutsche Luftverkehrsgesellschaft können dann durchaus nebeneinander bestehen.
Zusammenfassend kann also gesagt werden, daß der deutsche Luftverkehr am zweckmäßigsten durch eine Einheitsgesellschaft privatwirtschaftlicher Form bürgerlichen Rechts mit überwiegender Kapitalbereitstellung durch den Bund und einem innerdeutschen Flugnetz mit Anschlußstrecken ins Ausland vertreten werden sollte.
Kritik an Sowjets
Westalliierte Antwortnote auf österreichischen Protest
WIEN. In der Antwortnote der britischen Regierung auf den österreichischen Protest gegen die Unterstützung der kommunistischen Demonstranten bei Streiks in Oesterreich durch die sowjetische Besatzungsmacht, die am Samstag überreicht wurde, bezeichnete die britische Regierung das sowjetische Verhalten als „unvereinbar mit den Verpflichtungen und dem Status der Besatzungsmächte.“ Die USA sagten der österreichischen Regierung ihre volle Unterstützung bei der Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung gegen kommunistische Störungsversuche zu. In ihrer Antwortnote auf die österreichische Beschwerde bezichtigten auch die USA die Sowjetunion, die Unruhen gefördert zu haben.
Der österreichische Justizminister Dr. Tschadek gab am Samstag bekannt, daß er die gerichtliche Verfolgung von 32 Personen angeordnet habe, die an den Unruhen maßgeblich beteiligt waren. Vizekanzler Schärf kündigte in einer sozialistischen Kundgebung vor dem Wiener Rathaus an, die österreichische Beamtenschaft werde in einem „Großreinemachen“ von kommunistischen Elementen gesäubert.
BERLIN. Die Zahl der Arbeitslosen in Westberlin ist in der Zeit vom 15. bis 30. September um 2918 auf 294 741 zurückgegangen.
Ptrs Mfat&i tutih vtifcer aJh früher!