6. Jahrgang

MONTAG, 9. OKTOBER 1950

Nummer 157

Die Kirche lebt von Staat und Steuer

Was gibt die Landeskirche aus? / Im Haushalt 1950 ein Abmangel von 3 /< Millionen DM

E. M. Die Kirche in der Welt wird immer umstritten sein, da sie etwas anderes ist als jede irgendwie geartete bürgerlich-staatliche Einrichtung. Ihre beamteten Diener sind im­mer mehr als bloße Beamte, sie leben kraft ihres Eides und ihrer Verkündigung gleichsam zwischen zwei Welten, einer bürgerlichen und einer kirchlichen, die sich niemals decken kön­nen, die in stete lebendige Spannung zuein­ander treten. Das ist das Große und Einzige an der iKrche. Gleichgültig, ob sie evange­lisch oder katholisch ist. Als der evangelische Oberkirchenrat und an seiner Spitze der Lan­desbischof Haug die Presse von Nord- und Südwürttemberg (die evangelische Landes­kirche kennt bekanntlich in ihrer Verwaltung die staatliche Trennung der beiden Württem­berg Gott sei Dank nicht) vor kurzem nach Stuttgart rief zur Entgegennahme von Erläu­terungen ihres Haushaltplanes, da empfanden wir Laien dies als ein offenes Bekenntnis der Kirche zur Welt, in der wir leben müssen und von der auch diese größte und volksmäßig be­deutendsteKörperschaft des öffentlichen Rechtes leben muß in ihrer Eigenschaft als Erheberin von Geldbeiträgen in der Form amt­licher Steuern, die jeder Kirchengenosse zu zahlen verpflichtet ist.

Von der Staatskirche zur Selbst­verwaltung

Die evangelische Landeskirche in Württem­berg war etwa 400 Jahre lang (von 1534 bis zum Sturz der Monarchie) eine Staatskirche. Das aber bedeutete, ihr höchster Herr war der christl. Landesfürst, der seiner Kirche nicht nur die Gotteshäuser, sondern auch ein weitläufi­ges aus den katholisch-mittelalterlichen Stif­tungen und Gründungen herstammendes Kir­chengut zur eigenen Verwaltung mit Regie­rungsbefugnissen übergeben hatte. Im Jahre 1806 dist dieses Kirchengut, das in der Haupt­sache aus den Pfarrhäusern, Kirchen, Klöstern und dem alten Widumsgut bestand, säkulari­siert worden, d. h. der Staat Württemberg löste die alte Verwaltungsform der Kirche auf ifie Weise ab, daß er alle Ausgaben und Auf­gaben der Kirche übernahm, für die Besoldung a'er Pfarrer, die Instandsetzung der Kirchen und Wohngebäude sorgte und im Bedarfsfälle neue Kirchen und Häuser baute. Als der letzte König von Württemberg abdankte, mußte die verwaiste Landeskirche in neue Verhandlun­gen mit dem Freistaat Württemberg eintreten. Sie wurde aus einer Staatskirche eine Körper­schaft des öffentlichen Rechts, sie bekam wie­der ihre alte selbständige Verwaltung aber jetzt so, daß sie vom Staate nur noch eine festgesetzte Rente erhielt und ihre übrigen Ausgaben mit einer Kirchensteuer decken mußte.

Staats 1 eistung und Steuer Die zwei größten Einnahmeposten der evan­gelischen Landeskirche sind demnach heute die Staatsrente und die Kirchensteuer. Im Vor­anschlag für den Haushaltplan des laufenden Jahres sind als Staatsleistung 7,8 Millionen ausgesetzt. Notabene bringen diese Summe so­wohl die Stuttgarter als auch die Tübinger Re­gierung auf. Die rechtliche Grundlage dieser Staatsleistung ist, wie schon erwähnt, das einst 1806 eingezogene Kirchengut, das in den ein­zelnen Posten noch genau festliegt. Zur Fest­setzung der Höhe dieser Summe, glauben wir, bildet die Gesinnung der Regierung ein star­kes Gewicht. Die kirchenfeindliche SED-Re- gierung in der Ostzone anerkennt z. B. keine Staatsleistung im Bereiche ihrer Landeskir­chen. Der zweite Einnahmeposten: die Steuer wurde 1950 auf 6,3 Millionen errechnet. Dieser Steuerbetrag ist variabel, er hängt von der Höhe der Steuergelder ab, die auf Grund des Steuereinkommens der Kirchengenossen in ab­gestufter Ordnung parallel den weltlichen Steuersätzen ausgerechnet werden. In groß­zügiger und die Unabhängigkeit der Kirche vom weltlichen Finanzamt betonender Weise hat die evangelische Landeskirche darauf ver­zichtet, die Kirchensteuer zugleich mit den Steuerabzügen des Lohneinkommens zu erhe­ben, wie dies z. B. in norddeutschen Landes­kirchen der Fall ist. Wie der Landesbischof sagte, soll der Kirchengenosse in vollem Be­wußtsein, was er tut, der Kirche die Steuer ge­sondert bezahlen und sich des Opfers inne werden, das er für die Kirche in Form der amtlichen Steuer bringt. Die Kirche nimmt da­für sehr große finanzielle Nachteile auf sich. Es ist selbstverständlich, daß die Steuer nur sehr langsam eingeht und oft gestundet wer­den muß.

Herr Oberkirchenrat S e i t z teilte beispiels­weise mit, daß von den theoretischen 6,3 Mil­lionen für das laufende Jahr bis heute und wir sind schon am Ende des Jahres die win­zigen Beträge eingegangen sind, die dem Steuerumsatz von zwei Wochen entsprechen Die Finanzverwaltung der Kirche sieht sich deshalb gezwungen, teure und zudem noch schwer zu erhaltende Kredite aufzunehmen. Rund 1,7 Millionen Einnahmen kommen noch zu den oben erwähnten Großposten durch frei­willige Pfarrstellenbeiträge der Kirchenge- meinden (1,4 Millionen) und durch Stolgebüh- renleistungen der Gemeinden etwa für Tau­fen, Trauungen usw.

Im Haushaltplan von 1950 steht ein Abman­gel von etwa 3 /i Millionen. Dadurch daß die Stuttgarter Regierung ihren Kostenanteil am Religionsunterricht, der der Kirche erwuchs, bereits übernommen hat und die Tübinger Re­gierung sich bereit erklärt hat, sich an den­

selben Kosten zu beteiligen, glaubt die Finanz­verwaltung der Etat ausbalancieren zu kön­nen.

Wie setzen sich die Ausgaben zusammen?

Den weitaus größten Teil machen die Be­soldungen der Pfarr- und Dekanatstellen mit rund 9,3 Millionen aus. Zur Entschlüsse­lung dieser Zahlen nur soviel: der akademisch gebildete Pfarrer bezieht in 4 Besoldungs­gruppen durchschnittlich 10 Prozent weni­ger Gehalt als die entsprechenden weltlichen Akademiker wie Studienräte, Regierungsräte usw. Darüber hinaus gibt der Pfarrer noch freiwillig 7 Prozent seines Gehalts in die Kasse des Pfarrvereins für Osthilfe. Wieviel der Pfarrherr in Dorf und Stadtan der Glas­türe wie der Herr Landesbischof sagte, Not­leidenden mit der linken Hand gibt, ist nicht erfaßbar, das wissen auch die Kirchengenos­sen nicht. Daß in einem evangelischen Pfarr­amt neben dem Herr des Hauses auch die Frau und die Kinder an der Arbeit des Pfarrers beteiligt sein müssen, ergibt sich aus der lu­therischen Auffassung des Pfarramtes und kann finanziell überhaupt nicht ausgedrückt werden. Der Oberkirchenrat sieht darum in der steigenden Verschuldung der Pfarrhäuser und in der auffallenden gesundheitlichen Ver­schlechterung der Pfarrer selbst, eine um so größere Gefahr, als mit laufenden Mitteln die­ser Verschuldung und den Forderungen der Krankenkassen nicht gesteuert werden kann.

Wenn dagegen die Pensionen und Un­terstützungen fast 50 Prozent (4,2 Millionen) der aktiven Besoldung betragen, so erhebt sich eine zweite Gefahr: die derUeberalterung des Pfarrerstandes in Württemberg. Freilich steckt in dieser sehr hohen Summe auch die Ausgabe für die vielen Witwen und Waisen

bekanntlich steht der evangelische Pfarr- stand weitaus an der Spitze der Kinderreichen

die zwei Weltkriege bedingt haben und die nicht kleine Ausgabe für die Ruhestandsemp­fänger aus der Ostzone. Die württembergische Kirche hat heute annähernd 300 aktive Pfar­rer aus der Ostzone in ihren Verband aufge­nommen. Die Altersgrenze ist bei 70 Jahren.

Die Kirchendiener aus der Ostzone werden ge­haltlich genau so eingestuft wie ihre einhei­mischen Brüder, während die Ruhegehälter der Ostzonenpfarrer oder ihrer Witwen nur die Hälfte der Pensionssumme der Einheimi­schen betragen und mit Beiträgen aus der So­forthilfe im allgemeinen die Höhe von 200 bis 300 DM erreichen.

Diesen Posten gegenüber sind die Ausgaben für die Ausbildung der Pfarrer in den Seminaren und im Stift (220 000 DM), für Kir­chenmusik und kirchliche Lehreroberschulen in Michelbach und Lichtenstern (100 000) verhält­nismäßig gering. Da der Oberkirchenrat die Meinung vertritt, daß die Kirche unseres Jahr­hunderts sich auch der außerpfarrerlichen In­stitutionen mehr denn je annehmen muß, wurde auch ein Posten von zirka einer hal­ben Million für Landpfarrerstellen in der Lan­deswohlfahrt, im Evangelischen Hilfswerk, im Evangelischen Töchterinstitut und der Evange­lischen Akademie in Bad Boll eingesetzt.

Angegliederte Institutionen

Im übrigen aber haben etwa das Ev. Hilfs­werk und die Mission ihre Einnahmen selbst zu bestreiten, wobei diese Einrichtungen fast ausschließlich auf Spenden und Opfer ange­wiesen sind. In den Versorgungsheimen in Oberstenfeld, Ludwigsburg, Honau übernahm der Staat nur die Ausbildung der Lehrlinge, die drei Flüchtlingsheime und 6 Kinderheime im Allgäu und die fünf kirchlichen Beratungs­stellen mit vielen Fürsorgehelferinnen zeugen von der Erweiterung des Arbeitsgebietes unter kirchlicher Aufsicht, 800 Kindergärten sind im Lande zerstreut, 17 000 Betten hat die innere Mission aufgestellt zur Erfüllung ihrer schwe­ren Aufgaben an den Verwaisten, Familien­losen und Flüchtlingen. Diakonie und Caritas haben einen Umfang angenommen, den die Staatskirche noch nicht kannte und die eine Folge ist von der fortschreitenden Vermas­sung, Entchristlichung der Menschen und so­zialen Chaotik der modernen Gesellschaft. Die Kirche will da helfend und rettend eingrei- fen, wo ihrer Stiftung als Kirche Christi ge­mäß sich Schäden zeigen und die Pfarrerkirche selbst nicht mehr ausreicht.

Aufbau eines deutschen Luftverkehrs

Privatwirtschaftliche Einheitsgesellschaft erstrebenswert .

drtt. Der Chef der allgemeinen Zivilluft­fahrt-Abteilung in der Hohen Kommission, Mr. Thomas D. Johnson, hatte im Juli dieses Jahres erklärt, daß eine Wiederzulassung der deutschen Luftfahrt erst nach Aenderung des Besatzungsstatuts erfolgen könne. Nachdem in der vergangenen Woche auf der Außen­ministerkonferenz in Washington die Revision des Besatzungsstatuts vereinbart worden ist, erscheint es zweckmäßig, von deutscher Seite auch in der Frage der Wiederzulassung des deutschen Luftverkehrs die Ansprüche anzu­melden.

Wie soll nun der deutsche Luftverkehr auf­gebaut sein? Die Form der deutschen Luft­verkehrsgesellschaft oder, wie von anderen Seiten angeregt, der verschiedenen deut­schen Luftverkehrsgesellschaften ist umstrit­ten. U. E. kommt für den westdeutschen Raum nur eine Einheits gesellschaft in Frage. Die Art des Luftverkehrs bestimmt durch die raumüberbrückende Aufgabe von sich aus eine großzügige Organisation. Eine Zerstückelung in einzelne, durch Länder oder sonstige Inter­essen bedingte kleine Luftverkehrsgesellschaf­ten erscheint für die deutschen Verhältnisse widersinnig. Die Erfahrungen nach dem ersten Weltkrieg haben das eindeutig bewiesen.

Die kommende deutsche Luftverkehrsgesell­schaft sollte in ihrer Form privatwirt­schaftlichen Charakter haben, also z. B. eine AG. sein. Der Luftverkehr ist eine be­triebswirtschaftliche Aufgabe zur Unterstützung der deutschen Wirtschaft. Ein staatlicher Luft­verkehr würde sehr leicht zu einem großen Beamten-Apparat und zu einer Bürokrati­sierung führen. Die noch immer im Fluß be­findliche Entwicklung dieses Verkehrsmittels verlangt jedoch schnelle Entschlußkraft und

rungen, Kredite und erhöht ihre Wettbewerbs­fähigkeit gegenüber ausländischen Konkur­renten.

Ein Teil der Gewinne der Luftverkehrs­gesellschaft verteilt sich also auf einen großen Kreis von Benutzern. Dieser Anteil ist ver­ständlicherweise nicht in Zahlen festzustellen. Im übrigen muß die Bundesregierung auf Grund einer Auflage der Hohen Kommission den überwiegenden Teil der in Deutschland von den ausländischen Luftverkehrsgesell­schaften eingenommenen Passage-, Fracht- und Postgelder in Devisen konvertieren. Nach Angaben des Luftfahrt-Referenten des Bun­desverkehrsministeriums, Herrn ORR Dr. Hübener, beträgt diese Summe für das ver­gangene Jahr 60 Mill. DM. Da außerdem die ausländischen Luftverkehrsgesellschaften aus ihren innerdeutschen Einnahmen die Gehälter, Tagegelder, Mietskosten sowie alle Aufwen­dungen für Repräsentation und Propaganda zahlen, kann angenommen werden, daß die Gesamteinnahmen aller ausländischen Gesell­schaften aus dem innerdeutschen Verkehr ca. 100 Mill. DM. jährlich erreichen. Aus diesen Zahlen ist zu ersehen, daß die Frage, die verschiedentlich in der Oeffentlichkeit gestellt worden ist, ob Deutschland in der Lage sei, überhaupt Gelder für eine eigene Luftver­kehrsgesellschaft aufzubringen, durchaus be­jaht werden kann. Es erscheint uns zweck­mäßiger, einen Teil der für den Luftverkehr jetzt zur Verfügung zu stellenden Gelder für eine deutsche Luftverkehrsgesellschaft bereit­zustellen.

Für den deutschen Luftverkehr ist die Frage, ob er sich lediglich mit innerdeutschen Strek- ken oder auch mit Strecken, die ins .Ausland führen,, beschäftigen soll, von großer Bedeu-

Wagemut. Eine staatliche Verwaltung ist für tung. Für die wirtschaftliche Beständigkeit im diese Aufgaben meist nicht beweglich genug.- Tjn - T "

Das Kapital für diese Gesellschaft sollte zum überwiegenden Teil aus öffentlicher Hand kommen, also vom Bund zur Verfügung ge­stellt werden. Die deutsche Wirtschaft, d. h. in diesem Fall die Industrie und Großbanken sind bei der Kapitalarmut zurzeit nicht in der Lage, größere Geldmittel für den Luftverkehr bereitzustellen, zumal von vornherein klar ist, daß in absehbarer Zeit eine Verzinsung des Kapitals nicht möglich sein wird.

In diesem Zusammenhang muß die Frage der Wirtschaftlichkeit des Luftverkehrs kurz angeschnitten werden. Ueber diesen Begriff sind in letzter Zeit verschiedene Veröffent­lichungen gemacht worden, die nicht den Kern der Angelegenheit treffen. Der Luftverkehr ist wie jedes andere Verkehrsmittel, z. B. die Seeschiffahrt oder auch die Eisenbahn, Mitt­ler zwischen Herstellern untereinander und Herstellern und Verbrauchern. Die Wirt­schaftlichkeit des Luftverkehrs kann daher nicht nur aus einer Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben der Gesellschaft erfolgen. Die Wirtschaft hat durch die Be­nutzung des Luftverkehrs laufend eine Ver­ringerung ihrer Ausgaben, z. B. für Versiche-

Luftverkehr erscheint eine Koppelung von In­lands- und Auslandsstrecken zwangsläufig zu sein. Jeder Fluggast vermeidet es bei einer Reise Flugzeug oder sogar die Luftverkehrs­gesellschaft wechseln zu müssen. Die zurzeit noch übliche Abfertigungsform hemmt den freien Uebergang des Fluggastes von einer Gesellschaft zur anderen. Durch den Ausgleich der Ergebnisse von Kurzstrecken und Aus­landsstrecken und dem Ineinandergreifen der Streckenpläne kann die Ausnutzung und die Wirtschaftlichkeit der Luftverkehrsgesellschaft gehoben werden. Das Ziel einer deutschen Luftverkehrsgesellschaft wird also die ge­meinsame Befliegung von innerdeutschen und einigen ins Ausland führenden Strecken sein. Naturgemäß wird sich der Aufbau eines deutschen Luftverkehrs nur langsam und or­ganisch durchführen lassen.

Die Sorge, daß die ausländischen Luftver­kehrsgesellschaften aus Konkurrenzgründen der Bildung einer deutschen Luftverkehrs­gesellschaft widerstrebend gegenüberstehen, kann durch einige Zahlen entkräftet werden. Die Ergebnisse der europäischen großen Luft­verkehrsgesellschaften, z. B. der KLM, der Sabena, der Air France und der Swissair in

Zeuc en Jehovas

E. M. Daß die Vereinigung, die sichZeu­gen Jehovahs heißt, von katholischer und evangelischer Sicht aus eine Sekte ist, die sich mit dem Lehrgehalt der Kirchen in Wider­spruch befindet, ist eine Tatsache. 'Gleichwohl kann man derem Fanatismus einen christli­chen Impuls nicht absprechen. Ihre Mitglie­der gehören zu den vielen, die Worte der Bi­bel nur prophetisch, nur endgeschichtlich lesen und verstehen.

Ihr Dilettantismus in der Auslegung ge­wisser biblischer Vorgänge, ihr vermeintli­ches Wissen um den scheinbar nahen Un­tergang der Welt und ihr eifernder Hinweis auf die absolute Gültigkeit der Gebote Got­tes hat sie seinerzeit dem Hitlerstaat und nun auch dem Ostzonenstaat verdächtig ge­macht. Sie sind infolge ihre missionarischen Tätigkeit vorherbestimmt jedem autoritären Staat als unversöhnlicher Feind zu erschei­nen. In Hitlers Konzentrationslagern bildeten sie mit den ihnen eng verwandten Leuten der Christian Science die Gemeinschaft der Stil­len und der von den Lagerkommandanten be­vorzugten Diener und Schuhputzer, weil sie durch keine Aufklärung und durch kein Ver­hör von ihrer Gesinnung abzubringen waren. Sie nahmen keine Waffe in die Hand. Sie ver­achteten den Krieg. Sie waren aber im Ertra­gen der ihnen zugedachten Uebel ebenso wil­lig wie sie die von ihnen verlangte Aktion ab- iehnten.

.Der Kampf der Völker war ihnen die Wi­derspiegelung des endzeitlichen Kampfes zwi­schen Gott und Satan, an dem die sich auser­wählt Wissenden, die Schar der im weißen Glanz des Siegerjubels Erstrahlenden nicht teilzunehmen brauchten.

Hier liegt der Auslegungs- und Glaubens­fehler. Niemand außer Gott und seinem Chri­stus weiß um die Endzeit, um Auserwähltheit oder Verdammung. Vor der Realität des Kreu­zes flüchteten sie sich in den Wahn der Aus­sonderung. Doch sei dem wie ihm wolle, jeden­falls bedeutet es keinen Zufall, wenn der athe­istisch-antichristliche Sowjetstaat die fanati­schen Zeugen Jehovahs vor das Sondergericht zog und sie wegen Hochverrats ins Gefängnis abführen ließ.

Wir Westdeutschen mißbilligen eine solche schreiende Mißachtung der persönlichen Frei­heit auch in Glaubensdingen durch die Ost­zonenjustiz. Als die Amerikaner 1945 unser Land besetzten, waren es die Sekten, die zu­erst wieder missionieren durften neben den Kirchen. Die Demokratie hat auch eine Ge­sinnung zu achten, die der Kirchenchrist als falsch und irrig erkannt hat. Dessen wollen wir eingedenk sein.

den Jahren 1939 und 1949 beweisen, daß die Luftverkehrsfreudigkeit in diesen Ländern um das fünf- bis achtfache gestiegen ist. In Deutschland dagegen konnten die ausländi­schen Gesellschaften (inzwischen sind es 10 geworden) 1949 ein Ergebnis aufweisen, das etwa den Leistungen der deutschen Lufthansa für das gleiche Gebiet im Jahre 1939 ent­sprach. Es ist zu erwarten, daß bei der Ge­nehmigung einer eigenen Luftverkehrsgesell­schaft und der Durchführung eines den Inter­essen der deutschen Wirtschaft entsprechenden Flugplanes auch in Deutschland Luftverkehrs­leistungen erreicht werden können, die dem allgemeinen Zuwachs in den anderen euro­päischen Ländern entsprechen. Die ausländi­schen Gesellschaften und eine deutsche Luft­verkehrsgesellschaft können dann durchaus nebeneinander bestehen.

Zusammenfassend kann also gesagt werden, daß der deutsche Luftverkehr am zweck­mäßigsten durch eine Einheitsgesellschaft pri­vatwirtschaftlicher Form bürgerlichen Rechts mit überwiegender Kapitalbereitstellung durch den Bund und einem innerdeutschen Flugnetz mit Anschlußstrecken ins Ausland vertreten werden sollte.

Kritik an Sowjets

Westalliierte Antwortnote auf österreichischen Protest

WIEN. In der Antwortnote der britischen Regierung auf den österreichischen Protest gegen die Unterstützung der kommunistischen Demonstranten bei Streiks in Oesterreich durch die sowjetische Besatzungsmacht, die am Samstag überreicht wurde, bezeichnete die britische Regierung das sowjetische Verhalten alsunvereinbar mit den Verpflichtungen und dem Status der Besatzungsmächte. Die USA sagten der österreichischen Regierung ihre volle Unterstützung bei der Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung gegen kommunistische Störungsversuche zu. In ihrer Antwortnote auf die österreichische Beschwerde bezichtig­ten auch die USA die Sowjetunion, die Un­ruhen gefördert zu haben.

Der österreichische Justizminister Dr. Tschadek gab am Samstag bekannt, daß er die gerichtliche Verfolgung von 32 Perso­nen angeordnet habe, die an den Unruhen maßgeblich beteiligt waren. Vizekanzler Schärf kündigte in einer sozialistischen Kundgebung vor dem Wiener Rathaus an, die österreichische Beamtenschaft werde in einem Großreinemachen von kommunistischen Ele­menten gesäubert.

BERLIN. Die Zahl der Arbeitslosen in West­berlin ist in der Zeit vom 15. bis 30. September um 2918 auf 294 741 zurückgegangen.

Ptrs Mfat&i tutih vtifcer aJh früher!