6- Jahrgang

WIRTSCHAFT

Nummer 135

Umstrittene Erhöhung der Kfz-Versicherungsprämien

Revision kaum noch denkbar / Allein Verkehrsüberwachung mit außerordentli chen Mitteln kann helfen

JK. Nun hat sich also doch die Bundesregie­rung zu der angesichts der vielen Einsprüche und Proteste recht unpopulären Maßnahme entschlos­sen, die Prämien für die Kfz-Haftpflichtversiche­rung und die Kasko-Versicherung außerordent­lich fühlbar zu erhöhen. Wir haben an dieser Stelle bereits vor einiger Zeit die Erhöhungssätze veröffentlicht und in diesem Zusammenhang so­wie auch vorher schon auf das Problematische dieser Maßnahme hingewiesen. Mit der Ableh­nung dieser rigorosen Prämienerhöhung und mit unserer Mahnung zu einer vernünftigen Kom­promißregelung befanden und befinden wir uns nicht allein. Soeben hat auch wieder die Zen­tralarbeitsgemeinschaft des Verkehrsgewerbes in einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsmini­ster Professor Erhard Einspruch erhoben und die Tariferhöhungen für die Kraftfahrversiche­rungein Preisdiktat genannt, durch das das Vertrauen des Verkehrsgewerbes in das Bun­deswirtschaftsministerium erschüttert worden sei. Das Verkehrsgewerbe hofft, wie aus diesem Brief heryorgeht, immer noch darauf, daß das Ministerium seine Anordnung überprüfen werde, weil sonst für tausende fleißiger kleiner Exi­stenzen Gefahr drohe.

Wirklich 50 Mill. Defizit im ersten Halbjahr?

Der Präsident der Zentralarbeitsgemeinschaft, Georg Geiger, bedauert vor allem, daß den Versicherten vor Erlaß der Anordnung nicht der erbetene Einblick in die Unterlagen über die Entwicklung der Kfz-Versicherung gegeben wor­den sei. Obwohl nur das Jahr 1949 geprüft wor­den sei, habe man die neuen Prämien auf den Angaben der Versicherungsträger für die erste Hälfte dieses Jahres aufgebaut. Durch die Prä­mienerhöhung erwarte man 100 Mill. DM Mehr­einnahmen im Jahr, und es sei nicht bewiesen, daß das Defizit der Versicherungsgesellschaften im ersten Halbjahr 1950 wirklich 50 Mill. DM be­trage. Diealles aridere als bescheiden anmu­tende Geschäftsführung dieser Gesellschaften und der Neubau von repräsentativen Versiche­rungspalästen sprächen dagegen. Schließlich aber stellt Geiger die (sehr berechtigte) Frage, wie sich die Festsetzung der neuen Prämien als Festpreise mit den Grundsätzen der freien Wett­bewerbswirtschaft vertrage; wie man einen Ein­griff in laufende Versicherungsverträge recht- fertigen wolle, ohne bei dieser Verschlechterung der Vertragsbedingungen ein außerordentliches Kündigungsrecht einzuräumen. Die Arbeitsge­meinschaft vermute, daß ein solches außerordent­liches Kündigungsrecht deshalb nicht genehmigt wurde, um im Interesse der Versicherungsgesell­schaften dem Kraftfahrgewerbe den Weg zur

Selbsthilfe durch eine Versicherung auf Gegen­seitigkeit zu verbauen.

Fliegende Gerichte für Verkehrssünder?

Wie bekannt, sieht die Verordnung zur Er­höhung der Prämien für die Kfz-Versicherung eine Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer dann vor, wenn die Versicherung schadenfrei verläuft. Man darf gespannt sein, welchen Um­fang diese Rückvergütung haben wird, und ob sie tatsächlich für den vorsichtigen Kraftfahrer jene Erleichterung von der drückenden Prämien­last bedeutet, wie sie aus vielen Gründen nicht zuletzt aus denen der Verkehrssicherheit und der Erziehung zum sorgfältigen Fahren wünschenswert wäre. Kein Zweifel, die Ver- kehrsunfälle haben bedrückende Ziffern erreicht. Dabei hat sich, das muß bei aller Anerkennung des berechtigten Einspruches seitens des Ver­kehrsgewerbes festgeflellt werden, bei schweren Lastwagen die Schadensquote am stärksten er­höht. Die Verkehrssituation ist in Tatsache höchst problematisch; die Lage wird als so un­haltbar empfunden, daß man aus Kreisen des ADAC sogar eine ArtStraßengerichtsbarkeit vorgeschlagen hat. Man hat dabei die schon sehr originelle Idee propagiert, ein Richter und evtl, auch ein Staatsanwalt sollten in regelmäßigen Abständen laufend die Straßen ihres Bezirks be­

fahren und Verkehrssünder sozusagenstand­rechtlich verurteilen. Die Frage, woher der be­troffene Verkehrssünder im gegebenen Fall sei­nen Anwalt herbekommen solle, hat man dabei allerdings nicht beantwortet.

Aber Kontrollen und Verkehrskammern

So dürfte es demnach nicht gehen. Dagegen kann man sich vorstellen, daß durch fliegende Kontrollen vieles erreicht werden könnte. Für schwere Verkehrsdelikte könnten dann noch Ver­kehrskammern eingerichtet werden, die nur von über genügende Praxis verfügenden Richtern, Protokollführern und Anwälten besetzt sein dürf­ten. Man stellt sich das so vor, daß solche Ver­kehrskammern an bestimmten Stellen stationiert und durch Funk von den fliegenden Kontrollen leicht erreichbar und bei einem Unfall oder schwereren Vergehen sofort per Auto an den Un- fallort gebracht werden könnten. Wobei man sehr überzeugend argumentiert, daß in solchen Fällen der Tat nicht nur die Sühne, sondern notfalls auch die Entlastung auf dem Fuße fol­gen könnte. Dieser Vorschlag erscheint uns im­merhin Konstruktives zu enthalten; man sollte ihn sowie ähnliche Vorschläge aufmerksam prü­fen und mit aller Kraft versuchen, den wirklich unerträglich hohen Versicherungsprämien auf diesem Wege beizukommen.

Wichtines in Kürze

Schweiz will Härtefälle vermeiden

BERN. Die Anwendung des Washingtoner Ab­kommens über die Liquidation deutscher Vermö­genswerte nach seinem jetzigen Wortlaut führe zu Härtefällen, die, vermieden werden sollten, er­klärte die schweizerische Bundesregierung auf zwei Interpellationen im Bundesrat.

Eine Lösung könne allerdings nicht in dem Sinne gefunden werden, daß die politische Tä­tigkeit der betroffenen Deutschen nachgeprüft werde; der Schweiz fehle jede Möglichkeit, die zahllosen in dieser Hinsicht umstrittenen Fälle zuverlässig zu klären. Ein solches Vorgehen sei auch nicht unbedingt erforderlich, weil die Schweiz die Absicht habe, den betroffenen Deut­schen im Wege eines Kapitalclearings den Ge­genwert ihrer in der Schweiz liegenden Vermö­genswerte in ihrer Landeswährung zur Verfü­gung zu stellen.Die Situation, heißt es in der amtlichen Stellungnahme abschließend,ist also wesentlich anders als für deutsche Vermögens­werte in den Ländern, die gegen Deutschland Krieg geführt haben und in denen solche Ver-

Landwirtschaft

Importstop für italienische Aepfel

BONN. Für den Import von Aepfeln aus Ita­lien ist ein sofortiger Stop bis zum 12. September verfügt worden, um die Absatzstockungen auf dem innerdeutschen Obstmarkt zu beseitigen.

Das Bundesernährungsministerium kündigte gleichzeitig an, daß ähnliche Vereinbarungen auch mit anderen Ländern getroffen werden sollen. Holland werde als nächstes Land mit dem Bun­desernährungsministerium verhandeln. Sobald mit den übrigen Ländern Vereinbarungen erzielt worden seien, solle der Einfuhrstop füritalieni­sche Aepfel bis zum 31. Oktober verlängert wer­den.

Gesetzentwiirf für das Pachtwesen

BONN. Der Bundesernährungsminister hat dem Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes über

das landwirtschaftliche Pachtwesen zugeleitet. Der Entwurf will das bisherige Genehmigungs­und Pachtschutzverfahren den veränderten wirt­schaftlichen und politischen Verhältnissen anpas­sen. Der aus agrar- und sozialpolitischen Grün­den notwendige Pachtschutz soll mit dem Grund­satz der Vertragstreue und der Notwendigkeit der Belebung des Pachtmarktes nicht zuletzt im Interesse der heimatvertriebenen Landwirte in Einklang gebracht werden. Nach dem Ent­wurf bedürfen Pachtverträge in Zukunft keiner Genehmigung mehr; sie sind lediglich bei der zu­ständigen Behörde anzuzeigen, doch kann diese den Vertrag beanstanden und gegebenenfalls zur Auflösung bringen. Eine Beanstandung ist insbe­sondere dann vorgesehen, wenn der vereinbarte Pachtzins in keinem angemessenen Verhältnis zum Ertrag des Grundstückes steht.

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mögenswerte in der Regel als Feindgut ohne Ent­schädigung beschlagnahmt werden. Die Schweiz will demnächst auf dem Verhandlungs­wege die noch mit den Alliierten in der Liquida­tionsfrage bestehenden Meinungsverschiedenhei­ten aus dem Wege räumen.

Höchstpreise für Blei und Zink aufgehoben

FRANKFURT. Die Höchstpreise für Blei und Zink wurden mit Wirkung vom 30. August auf­gehoben. Es werden, ähnlich wie bei Kupfer und Zinn täglich von Dienstag bis Samstag deutsche Notizen imBundesanzeiger bekanntgegeben.

Juli-Steueraufkommen in Württemberg- Hohenzollern

TÜBINGEN. Nach Mitteilung des Finanzmini­steriums von Württemberg-Hohenz. betrugen im Juli 1950 die Landeseinnahmen (Lohnsteuer, Ein­kommensteuer, Körperschaftssteuer, Grunder­werbssteuer usw.) 6 408 153 DM (seit Beginn des Rechnungsjahres 44 498 857 DM). An Gewerbe­steuer, Biersteuer, Landwirtschaftsabgabe und Wohnungsbauabgabe gingen 1 164 485 DM (seit Beginn des Rechnungsjahres 4 102 283 DM) ein. Als Bundeseinnahme (Tabaksteuer, Um­satzsteuer, Zölle, Kaffeesteuer, Notopfer Berlin usw.) gingen im Juli 11 957 786 DM ein (seit Be­ginn des Rechnungsjahres 42 477 222 DM). Sofort­hilf eabgabe, Soforthilfesonderabgabe und Lan­desrentenbank - Grundschuldzinsen erbrachten 3193 183 DM (seit Beginn des Rechnungsjahres 15 722220 DM). Das Gesamtaufkommen an Steuern und Abgaben betrug in Württemberg-Hohenzol- lem demnach im Juli 22 723 607 DM (seit Beginn des Rechnungsjahres 106 800 582 DM).

Bautätigkeit nahm weiter zu

TÜBINGEN. Wie das Statistische Landesamt feststellte, hat die Bautätigkeit weiter zugenom­men. Die Zahl der in der Bauwirtschaft Beschäf­tigten stieg durch Neueinstellung von 839 Kräf­ten im Laufe des Monats um 9 '/ auf fast 10 000 Personen an. Der Umsatz erhöhte sich um 15 V«, die geleisteten Arbeitsstunden um 8 Prozent

Stark übei höhte Wollpreise

SYDNEY. Die erste australische Wollversteige- rung der neuen Saison, die zum Wochenbeginn in Sydney stattfand, hat wie uns berichtet wird nicht nur die Prognosen über ein beträcht­liches Anziehen der Preise bei Wiederaufnahme der Auktionen bestätigt, sondernselbst die kühnsten Hoffnungen des Wollhandels übertrof­fen. So stiegen die Preise fürMerinovliese um bis zu 50 Prozent, die Vliese mittlerer Qualität und leicht fehlerhafte Ware erfuhren Preiserhö­hungen von 40 Prozent gegenüber dem Stand vom Juni dieses Jahres. Auch sogenannte Kreuz­zuchten und andere Sorten nahmen an dieser Entwicklung teil.

Derartige Preisgewinne waren selbst von Opti­misten im Wollhandel nicht erwartet worden. Der Umsatz von etwa 12 000 Ballen erreichte den bis­her in der Geschichte des australischen Wollhan­dels noch nicht erlebten Wert von 1,4 Mill. au­stralischen Pfund (ein australisches Pfund = DM 9,41). Die Käufer aus den wollhungrigen europäischen Ländern legten sich in ihren Gebo­ten von Beginn der Auktion an kaum irgendeine Beschränkung auf. Ein Agent behauptete auf der Sydneyer Versteigerung, daß auch die sowjetische Nachfrage zu den Preiserhöhungen beigetragen habe. Dabei sind auf dieser ersten Versteigerung die USA nicht einmal in Erscheinung getreten.

Bei dieser Entwicklung muß berücksichtigt wer­den, daß die schönsten Wollen aus den Schaf­zuchtgebieten von Neu-Südwales erst im Novem­ber und Dezember am Markt zu erscheinen pfle­gen. Haben schon die besseren Qualitäten dieser ersten Auktion Preise von bis zu 183/* Pence (rund DM 9,18 für das Pfund) erbracht, wogegen der Vorjahresrekord nur 178 Pence ergeben hatte, und gehen sonst in der Sommersaison die Preise zurück, dann kann man sich ungefähr vorstellen, wie sich in der Folge die Wollpreise weiter ent­wickeln werden. Auf längere Sicht gesehen be­deutet das für die gerade in Wolle stark import­abhängige deutsche Bundesrepublik steigende Preise für Wollstoffe und Wollbekleidung. Ein geschlossenes Bild wird sich erst ergeben, nach­dem auch die USA ihren Bedarf gedeckt haben. Wird auch hier die Politik der starken Bevor­ratung geübt, dann dürften nicht nur weitere Preiserhöhungen unvermeidlich, sondern außer­dem empfindliche Verknappungen die Folge sein.

Landesproduktenbörse Stuttgart

vom 29. August 1950

Marktlage: Wedzen wird laufend umgesetzt. Das geringe Angebot in Roggen ist auffallend.

Die Umsätze in Braugerste haben etwas zuge­nommen. Der Erzeugerpreis liegt bei DM 32.- je 100 kg ab Verladestation für gute, einwandfreie Ware. Ausstichipartien aus den Spezialanbauge­bieten finden zu besseren Preisen Unterkunft.

Inländisches Futtergetreide fehlt am Markt. Weizen- und Roggenmehl haben kleines, laufen­des Bedarfsgeschäft. Die Preise sind unverändert. Mühlennachprodukte werden zu den seitherigen Preisen laufend abgenommen.

In Frühkartoffeln ist das Geschäft noch nicht lebhafter geworden. Die Preise waren weiter rückläufig und bewegen sich je nach Herkunft und Qualität zwischen DM 7.60 bis DM 8.- je 100 kg waggonfrei Empfangsstation ohne Sack.

Die Nachfrage nach Wiesen- und Kleeheu hat nachgelassen, auch Stroh ist weiterhin vernach­lässigt.

Es werden notiert (die Preise sind Großhandelspreise je 100 kg und verstehen sich waggonfrei württembergischer Verladestation): Roggen- und Weizenstroh, bindfadengepreßt 1.75 bis 2.-; Gerstenstroh 1.70 bis 1.80; Haferstroh 1.80 bis 2.-; drahtgepreßte Ware entsprechend höher. Wiesenheu, gut, gesund, trocken, lose, neue Ernte 7.20 bis 7.70; Rotkleeheu, gut, gesund, trocken, lose, neue Ernte 7.- bis 7.50; Luzerneheu, gut, gesund, trocken, lose, neue Ernte 7.60 bis 8.-.

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BEGRÜNDETES VERTRAUEN

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