6. Jahrgang

Samstag, 18. März

Nummer 48

Brief aus Wiidberg

Im Kreisdurchgangslager für Flüchtlinge herrscht zur Zeit frohes Treiben. Auf Ein­ladung des Christlichen Studentenbundes und Vermittlung des Landratsamts Calw verbrin­gen eine Anzahl Studenten im Haus Saron eine achttägige frohe Freizeit. Über 50 Stu­dentinnen und Studenten aus vielen Univer­sitäten der Westzonen und sogar 2 Studenten aus der Ostzone, die schwarz über die Grenze kamen, trafen sich in unserer schönen Schwarzwaldheimat zum gegenseitigen Ge­dankenaustausch als gleichgesinnte christliche Menschen. Mit ihnen freuen sich viele Wild­berger, erinnert, doch das ganze an die früheren frohen Zeiten, die auch mancher Einheimische im idyllisch gelegenen Haus Saron verbrachte.

In den früheren Jahren vor dem Kriege diente es als Erholungsheim und wechselte während des Krieges des öfteren seinen Zweck. Als der Zustrom der Flüchtlinge nach Süddeutschland erfolgte, wurde das Heim zum Kreisdurchgangslager bestimmt. Viele Flüchtlinge sind in der Zwischenzeit hier durchgeschleust worden, und haben bei uns eine neue Heimat gefunden. Auch im kom­menden Frühjahr werden ihnen weitere folgen. Ein Teil des Gebäudes ist als Alters­heim eingerichtet und hat bereits eine Anzahl älterer bedürftiger Flüchtlinge aufgenommen.

Am Mittwoch abend folgten daher viele Wildberger der Einladung der Studenten ins Haus Saron, und es darf gesagt werden, daß alle gern und freudig kamen. Der Wildberger Posaunenchor und der Studentenchor halfen mit bei zu einem guten Gelingen. Der Sinn und das eigene Erleben des Wortes Gottes waren der Inhalt der einzelnen Vorträge. Frei und voll Zuversicht sprachen hier junge Menschen vom Glauben an Gott und dem eigenen Erleben der Macht Gottes. Es war ein Thema, das die Zuhörer tief beeindruckte.

Nach einer längeren Pause versammelte sich der Gemeinderat zu der 2. Sitzung im neuen Jahr. Die Stelle des Farrenwärters und Totengräbers ist durch Krankheit des seit­herigen Stelleninhabers frei geworden. Die Stelle soll durch Bewerberaufruf neu besetzt werden. Die seitherige Pflanzschule am Schwarzenbach soll auf Vorschlag des Forst­amts wegen Unrentabilität an eine andere Stelle in der Nähe des Ortsbereichs angelegt werden. Der Gemeinderat erwog die Ab­schaffung des gemeindlichen Pflanzschulbe­triebs und den Bezug der jeweils benötigten Pflanzen von privater Seite. Den privaten Baulustigen wurde die Sandentnahme aus der Sandgrube in der Lindhalde genehmigt. Die Rattenplage nimmt auch in unserer Ge­meinde stark überhand. Der Gemeinderat hatte sich deshalb mit geeigneten Be­kämpfungsmaßnahmen zu befassen. In An­lehnung' an das Ausschreiben im Kreisamts­blatt wird versucht, dieser Seuche mit ent­sprechenden Mitteln entgegenzutreten. Die Rattenbekämpfung wird einheitlich in der Zeit vom 25. März bis 1. April durchgeführt. In der anschließenden nicht öffentlichen Sitzung, die den größten Teil beanspruchte, kamen Wohnungsangelegenheiten u. a. zur Aussprache.

Am kommenden Sonntag abend wird die Gemeindeverwaltung im Schwarzwaldsaal in einer Bürgerversammlung einen Rechen­schaftsbericht über die seitherige Arbeit ab- legen. Eine Aussprache über brennende Ge­meindefragen wird sich anschließen.

Der Gesangverein brachte seinem allen aktiven Sänger, Simon Braitmaier, zu seinem 65. Geburtstag ein wohl gelungenes Ständchen. Wir wünschen Sangesfreund Braitmaier. der auch alter bewährter Kassier des Sportver­eins ist, einen weiteren frohen Lebensweg.

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Einbruch im Pfarrhaus Ebhausen

Ebhausen. In der Nacht zum Donnerstag wurde wieder ein Einbruchsdiebstahl verübt. Diesmal wurde das Pfarrhaus als Ziel ausge­steckt. Mit einer aus einer nachbarlichen Scheuer entwendeten Leiter wurde das Fen­ster erklommen und damit der Zutritt zur Wohnung und Studierzimmer erlangt. Dort wurden Lebensmittel, ein größerer Geldbe­trag und Wertgegenstände mitgenommen. Der Täter konnte entkommen und bisher noch nicht dingfest gemacht werden.

Generalversammlung des Wohlfahrtbundes

Der Wohlfahrtsbund Südwürttember-Ho- henzollern Ortsausschuß Ebhausen hat nach vorausgegangener Ausschußsitzung beschlos­sen. seine diesjährige Generalversammlung am Montag, den 20. März 1950, im Schulhaus abzuhalten, wozu an Freunde und Gönner des Wohlfahrtsbundes herzlichste Einladung ergeht.

Versammlung der Viehbesitzer

Walddorf. Am Mittwoch abend fand im Gasthaus, zur ..Krone eine Versammlung der Viehbesitzer statt. Der Vorstand, Johs. Beut­ler, durfte eine ansehnliche Zahl der hiesigen Viehbesitzer begrüßen und insbesondere auch Hern Regierungsveterinärrat Dr. Mäder. Nagold. Nach Bekanntgabe der Tagesordnung erstattete Rechner Gottlieb Kirn den Ge­schäfts- und Kassenbericht. Einwendungen wurden nicht erhoben. Durch das Ausschei­den von 2 Mitgliedern war eine Neuwahl er­forderlich. Auf Wunsch wurde geheim abge- stimml. Gewählt wurden mit großer Mehr­heit Eugen Walz, Landwirt und Johannes Gotthilf Walz. Landwirt und Ortsobmann. Anschließend sprach Reg.Vet.Rat Dr. Mäder über dieUnfruchtbarkeit bei den Rindern. Die Zuhörer folgten gespannt diesen inter­essanten Ausführungen, die auch für sie bei Beachtung und Verwertung des Gehörten bei der Rinderzucht von Nutzen sein dürften. Den Viehbesitzem war am Schluß der Rede Gelegenheit gegeben, spezielle Fragen der Viehhaltung von Dr. Mäder beantwortet zu bekommen.

Die vor 14 Tagen von der Spiel- und Sport­vereinigung abgehaltene Frühjahrsfeier, die allerorts Begeisterung hervorgerufen hat, wird auf vielseitigen Wunsch am Sontag, den 19. März im Gasthaus zumAdler hier wiederholt.

Stumm schläft der Sänger

Egenhausen. Unter starker Anteilnahme weitester Kreise der Bevölkerung wurde am Dienstag Zimmermeister Georg Bohnet zu Grabe getragen. Ein arbeitsreiches Leben hat damit seinen Abschluß gefunden. Weit über die Grenzen unserer Gemeinde hinaus war der Verstorbene als tüchtiger Handwerker geschätzt. Als eifriger Sänger zählte er im Jahre 1919 zu den Mitbegründern desLie­derkranz Egenhausen, dessen Ehrenvorstand er bis zu seinem Tode war. DerLiederkranz ließ es sich nicht nehmen, am Grabe die letz­ten Grüße an den treuen Sängerkameraden und Mitbürger zu übermitteln.

Im Ruhestand

Beuren. Mit Wirkung vom 1. Februar 1950 wurde ein Mann in den Ruhestand versetzt, der aus dem Leben unseres Dorfes nicht mehr wegzudenken ist: Seit nahezu 36 Jahren gab Lehrer Hermann Luz. nachdem er zuvor eine Reihe unständiger Stellen bekleidet hatte, unseren Kindern das geistige Rüstzeug für ihren Lebensweg mit und es dürften nur we­nige Einwohner sein, die nicht durch seine Hand gegangen sind. Mit großer Treue, mit feiner Einfühlung in das kindliche Gemüt und mit einem hohen Idealismus- der alle Schwierigkeiten mannigfaltigster Art immer wieder überwand, versah er sein verantwor­tungsvolles Amt. Die ganze Gemeinde wünscht ihm von Herzen einen frohen und gesegneten Lebensabend.

Zum Weggang von Pfarrer Tag

Zwerenberg. Ende dieses Monats verläßt Herr Pfarrer Tag. Zwerenberg, um die ihm übertragene Stadtpfarrerstelle in Murrhardt anzutreten. Aus diesem Grund wird für das gesamte Kirchspiel , Zwerenberg die Konfir­mation auf Sonntag. 19. März, vorverlegt. Auswärtige, die an der Konfirmation in den Kirchspielorten teilnehmen wollen, werden darauf besonders aufmerksam gemacht.

Eine Kuh mit drei Kälbern

Gündringen. Frau Johanna Geißler hatte das seltene Glück, daß ihre Kuh sie mit drei lebenden Kälbern beglückte. Leider ging das dritte Kalb nach kurzer Zeit ein. während die anderen beiden wohlauf sind. Es war seinen beiden Geschwistern erst nach zwei

Stunden gefolgt, was wohl der Grund war, daß es nicht lebensfähig blieb. Innerhalb der hiesigen Gemeinde ist es nicht bekannt, daß jemals ein hiesiger Kuhhalter von seiner Kuh durch Drillinge beschenkt wurde.

Versorgungsgericht tagt in Freudenstadt

Freudenstadt. Nachdem der Kreis Freuden­stadt ursprünglich versorgungsgerichtlich der Spruchkammer B mit dem Tagungsort Calw zugeteilt wurde, hat nun das Innenministe­rium dem Antrag des Verbandes der Körper­beschädigten, Arbeitsinvaliden und Hinter­bliebenen entsprochen und entschieden- daß alle Fälle aus dem Kreis Freudenstadt in Freudenstadt verhandelt werden. Die ersten Versorgungsgerichtsverhandlungen finden am Donnerstag, den 16. März 1950, im Sitzungs­saal des Amtsgerichts Freudenstadt unter dem Vorsitz von Reg.-Rat Hagemaier statt. Die Sprechstunden bei der Geschäftsstelle des Kreisverbandes der KAH fallen an diesem Tag deshalb aus.

Vom Gemeinderat

Pfalzgrafenweiler. Die Durchführung der Entwässerungsanlage in der Kirchstraße wird nach dem vorgelegten Plan, dem der Gemein­derat seine Zustimmung erteilt hat, erfolgen. Jedoch überschreitet der Kostenvoranschlag mit 17 682 DM für Material und Arbeitslöhne alle bisherigen Vorberechnungen. Infolgedes­sen bereitet das Projekt einige Schwierigkei­ten, denen man dadurch zu begegnen hofft, daß die Arbeit mit staatlicher Förderung als Notstandsarbeit durchgeführt wird. Die Erd- und Kanalisationsarbeiten auf einer Länge von ca. 265 Meter werden im Akkord ver­geben. Angebote sind in geschlossenem Um­schlag bis 21. März auf dem Rathaus atjzu- geben. Die Beratungen über die Erweite­rung des Ortsbauplans im Gewand Alten­steiger Weg nach dem Plan des Katasteramts Freudenstadt wurden vorläufig zurückgestellt, weil geplante Bauabsichten nicht mehr be­stehen. Der Gemednderat behandelte auch diesmal eine Reihe von Wohnungs- und Zu­zugsanträgen.

Bausparausstellung findet Interesse

Pfalzgrafen weder. Daß Bausparen ein siche­rer Weg ist, zu einem eigenen Haus zu kom­men, bewies die imSchwanen gezeigte Mo­dellausstellung der Sparkasse der Deutschen Volksbanken AG. in Schwäbisch-Hall. Da die Wohnungsnot auf absehbare Zeit nicht besei­tigt werden kann, wird man jede Initiative begrüßen, die die Voraussetzungen für ein besseres Wohnen schafft. Der gute Besuch der Ausstellung und zahlreiche Anfragen bewei­sen das große Interesse, das der Bausparge­danke in der breiten Öffentlichkeit findet.

Die Sauna wird am Samstag eröffnet

Baiersbronn. Am kommenden Samstag fin­det die Einweihung der Sauna der Baiers- bronner Badeanstalt statt. Einer kurzen An­sprache wird eine Besichtigung der Räumlich­keiten folgen.

Lalff den Bienen ihre Nahrung!

I

Alle unsere Blütenpflanzen, namentlich die Obstbäume. Beerensträucher, Raps, Mohn. Senf, alle Kohl- und Kleearten brauchen zu ihrer Befruchtung die Bienen. Sind zur Blüte­zeit nicht genügend Bienen vorhanden, so wird nur ein kleiner Teil der Blüten befruch­tet und der Ertrag bleibt gering oder fällt fast ganz aus. Es ist nachgewiesen, daß die Obst- bäume zu 95auf Befruchtung durch die Bienen angewiesen sind, weil in der Blüte­zeit andere Insekten noch nicht oder nur in verschwindend kleiner Zahl vorhanden sind. Eine einzige Trachtbiene fliegt- wenn sie die Blüten in der Nähe ihrer Wohnung findet, täglich höchsten 40mal aus. (schönes Wetter vorausgesetzt) und besucht jedesmal etwa 40 Blüten. Das gibt bei einer Blütezeit von durch­schnittlich drei Wochen etwa 33 600 Blüten, die durch das Nektarschlürfen einer einzigen Biene befruchtet werden. Wieviele Bienen müssen aber fliegen, bis die unzählbaren Blütenmengen befruchtet sind?

Zur Zeit der Stachelbeer-, Johannisbeer- und Obstblüte, also, je nach Witterung, von Anfang April bis Ende Mai, sind nur unter bestimmten Voraussetzungen genügend aus­fliegende Bienen vorhanden. Im Winter zählt ein einzelnes Bienenvolk nur eine Königin und einige tausend Arbeiterinnen. Die Ar­beiterinnen haben nur für genügend Wärme im Stock zu sorgen und die Königin zu füt­tern. damit sie munter und leistungsfähig bleibt. Sobald aber die Temperatur über 10 Grad steigt- drängt ein Teil der Arbeiterin­nen hinaus in die Gärten und Wälder und sucht an den jetzt schon blühenden Pflanzen (Haselnuß und Weide) Blütenstaub. Die zu Hause gebliebenen bereiten aus diesem Ho­nig und Wasser für die Königin ein eiweiß­haltigeres Futter als im Winter. Die Königin beginnt jetzt mit der Eilage. Im Mai und Juni bringt sie es auf 2000 bis 3000 Eier pro Tag, jedoch nur dann, wenn bis dahin ihr Volk so stark ist. daß es die ausschlüpfende Brut genügend wärmen, füttern und pflegen kann.

Ende Februar sind nur einige 1000 Arbeits­bienen im Stock, und bis zur Obstblüte soll­ten es 40 000 bis 70 000 sein; je mehr desto besser. Es fliegt aber immer nur ein Teil der Arbeitsbienen aus; fast die Hälfte hat Haus­arbeit zu verrichten. Von dem Augenblick an. zu welchem die Königin das Ei gelegt hat, bis zum ersten Ausflug der Arbeiterin vergehen 40 Tage. Die Biene lebt nach abgeschlossener Entwicklung nur noch zwei bis vier Wochen.

Wenn man das alles bedenkt, wird klar, warum die Königin möglichst früh mit dem Eierlegen beginnen muß. Diese Leistung be­deutet für--sie fortlaufend einen riesigen Kräfteverbrauch* der mit bestem Eiweiß-

den Maden und Jungbienen bestes Futter nötig, das, wie bereits erwähnt, aus Blüten­staub, Honig und Wasser bereitet wird. Honig kann der Imker, wenn er fehlt, durch Zucker ersetzen. Aber für Blütenstaub gibt es noch kein genügend erprobtes Ersatzmittel. Im Februar und März ist solcher aber nur in den Würstchen der Haselnußsträucher und an den Kätzchen der Salweiden und ihrer Verwand­ten zu finden. Aber gerade Haselnußsträu­cher findet man heute in manchen Gegenden leider in viel zu geringer Zahl. Darum ist im Interesse der gesamten Volkswirtschaft die Mahnung nur zu berechtigt., den Blütenstaub der wenigen Haselnußsträucher und Weiden den Bienen zu lassen.

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Post stellt Anwärter für den gehobenen Dienst ein

Die Oberpostdirektion Tübingen stellt auf

I. April 1950 eine kleine Zahl von Anwärtern für den gehobenen Fernmeldedienst ein. Es werden nur Bewerber berücksichtigt, die das Studium an einer anerkannten Ingenieur­schule (Fachrichtung Elektrotechnik) erfolg­reich abgeschlossen haben, den Nachweis der mittleren Reife führen können und das 30. Lebensjahr nicht überschritten haben.

Spätheimkehrer, die das 30. Lebensjahr um 1 bis höchstens 2 Jahre überschritten haben, können ausnahmsweise, angenommen werden, wenn sie den übrigen Einstellungsbedingun­gen voll entsprechen.

Gesuche um Einstellung sind bis spätestens

II. März 1950 durch Vermittlung der Post­ämter, die über die erforderlichen Unterlagen Auskunft geben können, an die Oberpost­direktion Tübingen zu richten.

Lohnsteuerfreibeträge 1950

In der Annahme, daß das Gesetz zur Än­derung des Einkommensteuergesetzes in den ersten Wochen des Kalenderjahres 1950 ver­öffentlicht werden würde, haben die Finanz­ämter die auf der Lohnsteuerkarte 1950 ein­getragenen Freibeträge in den Fällen bis 31. März 1950 befristet, in denen wegen beab­sichtigter Aufwendungen für die Wiederbe­schaffung von Hausrat und Kleidung die nach den derzeitigen Bestimmungen vorge­sehenen Pauschbeträge gewährt wurden. Da mit der Veröffentlichung des Änderungsge­setzes in allernächster Zeit noch nicht gerech­net werden kann, hat sich das Finanzmini­sterium Württemberg-Hohenzollern damit ein­verstanden erklärt, daß der Arbeitgeber die bis 31. März 1950 befristeten Freibeträge noch bei den Lohnsteuerberechnungen für den Monat April 1950 und. wenn der Arbeitneh­mer den Arbeitslohn im voraus erhält, auch für den Monat Mai 1950 berücksichtigen kann. Einen etwa erforderlichen Ausgleich der Lohnsteuer für April bezw. Mai 1950 muß der Arbeitgeber nach Vorlage der ergänzten Lohnsteuerkarte 1950 oder im Zusammen­hang mit einem etwaigen allgemeinen Lohn­steuerausgleich auf Grund des Änderungsge­setzes vornehmen.

Reifeprüfung 1950

Das Kultministerium von Württemberg- Hohenzollern hat den Schulen die Bestim­mungen für die ordentliche Reifeprüfung 1950 bekanntgegeben. Die schriftliche Prüfung findet in der Zeit vom 25.29. April statt, die mündliche im Juni.

Auch in diesem Jahr wird die zentrale Prüfungsform beibehalten. Das Kultmini­sterium stellt für alle Schulen die Aufgaben für die schriftliche Prüfung einheitlich und veranlaßt die einheitliche anonyme Korrek­tur der Arbeiten. Die schriftliche Prüfung findet an der eigenen Schule statt, ebenso die mündliche; diese wird vor einer fremden, Prüfungskommission abgelegt. Die Fach­lehrer der Klasse 9 werden zur mündlichen Prüfung beigezogen

Bei der Bewertung werden die Jahres­leistungen der Schüler in der Weise anerkannt, daß die Anmeldezeugnisse mitbewertet wer­den, und zwar über den Kreis der Prüfungs­fächer hinaus. Das Verhältnis der Bewertung von schriftlicher Prüfung, mündlicher Prü­fung und Anmeldezeugnis ist 2:1:1.

Die Prüfungsform verbürgt in ihrer An­passung an die gegenwärtige Lage eine ge­rechte Beurteilung des einzelnen Schülers und einen landeseinheitlichen Maßstab. Gleich­zeitig wurden in der neuen Ordnung die An­träge erfahrener Fachkreise sowie Wünsche der Beteiligten mitberücksichtigt.

mfliches

Neuregelung der Rohholzpreise

Nutzholz

In dem Erlaß des Bundesministerium« für Ernährung. Landwirtschaft und Forsten vom 22. Februar 1950 V A 3 7245 306/50 betr. Rohholzpreise werden mit Wirkung vom 1. März 1950 für das ganze Bundesgebiet Richt­preise festgelegt. Diese Richtpreise betragen im Lande Württemberg-Hohenzollern

1. für Kiefern-, Fichten- und Tannenstamm­holz der Güteklasse B

120 Prozent der Meßzahlen

2. für Rottouchenstammholz der Güteklasse B

110 Prozent der Meßzahlen

3. für Faserholz und Schichtnutzderbholz

115 Prozent der Meßzahlen

4. für Grubenholz

115 Prozent der Meßzahlen.

Diese Richtpreise stellen eine Preisober­grenze dar. Ausgehend von dieser Obergrenze Sand <fce tatsächlichen Verkaufspreise nach

Scheitholz

Igespalt. Rundstücke v. üb. 14 cm Durchm. am schwächer. Ende) DM/rm

Buche . i

17.

15.

Laubholz

hart . .

15.

13.

Laubholz

weich .

12.

11.

Nadelholz

. . . .

13.

11.

Die tatsächlichen Verkaufpreise sollen sich je nach Güte und Abfuhrlage des Holzes zwischen 80 und 120 Prozent dieser Preise be­wegen.

Die Preise für Flächenlose (Reisig) sind in Anlehnung an die bisherigen Preise zu ver­anschlagen. Im Sinne des Wirtschaftsstrafge­setzes ist nicht zu beanstanden, wenn die

Absatzlage (Entfernung der Erzeuger- von den Verbrauchsgebieten) Holzqualität und Abfuhrlage abzustufen. Für Württember- Hohenzollern gilt unter Berücksichtigung der Absatzlage als Obergrenze für Nadelstamm­holz ein Preis von llS Prozent der Meßzahlen. Diese Obergren-ze versteht sich für Holz guter Qualität und guter Abfuhrlage, d. h. für nach Qualität und Abfuhrlage bestes Holz. Für übliche Durchschnittsqualität in durch­schnittlicher Abfuhrlage oder für Holz ge­ringerer Qualität und schlechter Abfuhrlag« ist diese Obergrenze im angemessenen Um­fang zu unterschreiten. Die Feststellung der im Einzelfall angemessenen Abstufung ist der freien Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer überlassen; die Abstufung ist aber preisrechtlich zwingend. die Preisüber­wachungsorgane sind befugt, dafür zu sorgen, daß die Abstufung auch tatsächlich durchge­führt wird.

Brennholz

Als angemessen können die in den Ver- kaufsricbtlinien der Forstdirektion an di« Forstämter genannten, nachfolgend aufge­führten Richtpreise gelten:

Knorrholz Knüppelholz

am schwächer. Ende) (Rundstücke von

über 14 cm Durchm. 714 cm Durchm.

(Rundstücke von am schwächer. Ende) r "" DM/rm .

13.

IL­IO.

10 .

Anschläge (Stoppreise) de« Wirtschaftsjahres 1939 bis zu höchstens 50 Prozent überschrit­ten werden.

Versteigerungen von Brennholz jeder Art Sind nach wie vor verboten.

Freudenstadt, den 8. März 1950.

Landratsamt Preisbehördte.