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zeiger" Nr. 261)
Zweifeln wird Bekanntmachung K. W.) Armee verbot für Heu 1915 („Staats- Seite 1997) sich vom 2. Schnitt treckt."
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»gebiet übrig ge- mn in den näch- serbische Haupt- >. Vielleicht wird ar sein, umsang- igen zu nehmen, übertreffen alle 9. Division unter te sehr grotz sein, rgenen, eine An- üft werden kann. Deutscher Tages- nd dort aus Pe- )esagen,^datz man ckreisen dje Lage seitdem die.,Zu- iegsmaterial un- te Ruhland seine
geographische Lage, kräftig zugunsten Serbiens mit seiner Militärmacht einzutreten. Aber nicht nur das, man sehe in Ruhland auch ein, datz es für den ganzen Vierverband aussichtslos sei .Serbien noch Hilfe bringen zu können.
Die Alliierten auf dem Balkan.
Kopenhagen. 8. Nov. Auch nach französischen Meldungen scheinen die bisherigen Zusammenstöße zwischen der bulgarischen Südarmee und -dem Landungskorps von Saloniki nicht sehr glücklich für die englisch-sranzö- fischen Truppen verlaufen zu sein. Das Journal berichtet laut „Bcrl. Tageblatt" aus Saloniki, datz die französischen Truppen zur Defensive übergegangen seien. Die Verbindung mit den serbischen Truppen, die um Uesküb in verzweifelter Lage kämpfen, fei noch fnichl hergestellt.
Rotterdam, 8. Nov. Reuter meldet laut „Berliner Tageblatt" aus Saloniki vom 6. November: Aus der Gegend von Valandovo hörte man heute viel Artillerie- und Grwehrfeuer. Einzelheiten fehlen noch, aber bulgarische Soldaten erzählten an der griechischen Grenzwache, datz die dort kämpfenden bulgarischen Divisionen eine Umfassungsbcwegung unternehmen und auf die Franzosen einen starken Druck ausüben. Einige bulgarische Granaten sollen die Bahn nördlich von Eew- gheli getroffen haben. Heute wurde eine größere Abteilung englischer Infanterie gelandet.
4 englische Schiffe im Kanal explodiert.
Christian!«, 8. Nov. Die Besatzung des norwegischen Dampfers „Eid Siva", der am Sonntag, den 31. Oktober bei Dover in die Luft flog, ist nach Bergen heimgekehrt. Die Leute erzählen nach dem „Lok.-Anz.": In der Nacht zum Sonntag lagen wir mit zwei englischen Handelsschiffen zusammen und setzten morgens unsere Reise fort. Um 8 Uhr waren unsere drei Schiffe an der Seite eines englischen Torpedoboots und eines Hilfskreuzers. Plötzlich fand eine Explosion statt, die vermutlich durch eine Mine hervorgerufen wurde. In 10 Minuten sank die „Eid Siva", die beiden englischen Handelsschiffe noch schneller, die beiden Kriegsschiffe abet-waren augenblicklich wie wcggeblasen, wcchrschein- lich weil sie große Munitionsladungen führten. Wir Norweger- waren alle auf Deck und retteten uns in Schiffsboote. Zwei Matrosen wurden verwundet, sie liegen jetzt im Lazarett in Dover. Wir bestätigen, datz von den Engländern 4V Mann ertranken, und über 100 liegen in den Lazaretten». In Dover glaubte man, weil fünf Schiffe auf einmal gesunken waren, datz ein deutsches U-Bvot die Ursache dazu sein mutzte.
Unsere O-Boote.
Crims^by, 9. Nov. (Reuter.) Das britische Kifchrrjahrzeug „King William" ist versenkt worden. 7 Mctnn der Besatzung find gerettet. Der Kapitän und 1 Matrose werden vermißt.
Loudou, 9. Nov. Wie die Admiralität mitteilt, ist am 5 November der bewaffnete Verpflegung-» dawpser „Tara" vou zwei feiudlicheu Unterseeboote« im östliche« Miltelmeer angegriffen und versenkt worden. 34 Mann der Besatzung werden vermißt.
Italienische Rache an den „unerlösten" Städten.
(WTB.) Berlin, 9. Nov. Aus dem Kriegspresse- quartier wird dem „Berliner Tageblatt" berichtet: So lange die Italiener die Hoffnung hatten, in Triest, Görz und Riva als „Befreier" einzuziehen, schonten sie nach Möglichkeit diese Städte. Seither aber sind Triest und Görz zu wiederholtenmalen von Flugzeugen und Luftschiffen bombardiert worden. Nach dem letzten fehlgeschlagenen Generalsturm gesellt sich auch Riva zu den leidenden Schwesterstädten! die feindliche Artillerie eröffnete das Bombardement auf Riva, dessen Stratzen- bild mehrfach schwere Beschädigungen erlitt.
richterstatter der „Times" gehabt, in der er sagte, er beabsichtige gegenüber den Mächten des Vierverbands eine Haltung sehr wohlwollender Neutralität einzunehmen.
Hetzerische Umtriebe in Griechenland
Lyon, 9. Nov. Wie der „Republicain" aus Saloniki meldet, ist durch die letzten Ereignisse in Griechenland eine antidynastische Bewegung wachgerufen worden, welche an die Bewegung vom Jahre 1907 erinnert. Die Agitationsherde befinden sich in Kreta (der Heimat Venizelos), Korfu und Mytilene. In Kandia sage man offen, der König müsse abdanken und in die Verbannung gehen, da er der nationalen Politik Venizelos abhold sei. In Korfu zerstörte die Menge einen Teil des Achilleion. Sie beendete die Zerstörung nicht dank dem Eingreifen einiger Notabeln, denen es gelang. die Gemüter zu beruhigen. In Larissa und Ko- riyth fanden öffentliche Versammlungen statt, in denen Tagesordnung angenommen wurden, worin die Absetzung des Herrscherhauses und die Einführung eines wirklich nationalen Regimes gefordert wurden.
Franctireurkrieg in Serbien.
Berlin, 8. Nov. Aus Rotterdam meldet die „Deutsche aTgeszeitung": Die Daily „Mail" meldet aus Saloniki, daß die Witwe eines serbischen Leutnants ein Weiberkorps gebildet habe, das sie „Bataillon des Todes" nennt und dem schon 389 Weiber beigetreten seien, die mit Mausergewchren, Revolvern und Dolchen bewaffnet würden. — Die englische Zeitung giebt also diese völkerrechtswidrige Bewaffnung der Zivilbevölkerung öffentlich zu. — Auch neutrale Berichterstatter melden die Teilnahme der Zivilbevölkerung an dem ! Krieg und wissen von unzähligen serbischen Grausamkeiten zu berichten.
^ Albanien in Aufruhr.
! Berlin 8. Nov. Die „Nat.-Zsitg." meldet von der russischen Grenze: Verschiedenen russischen Blattern wird übereinstimmend aus Rom und Cettmje gemeldet, datz Albanien in völligem Aufruhr stehe, besonders die muselmanischen Albanesen befinden sich in großer Empörung. Diese Empörung, rächtet sich in erster Linie gegen Montenegro und Serbien, und in zweiter gegen Essad Pascha, der gestürzt werden soll. Die sehr zahlreichen Banden, die sämtlich gut bewaffnet sind, konzentrieren sich in drei Hauptgruppen. Die eine Gruppe soll gegen Präzrend und Monastär, die andere gegen Cettinfe und die dritte gegen Du- >razzo marschieren. Der Zuzug der Freiwilligen, die ! gegen Serbien, Montenegro und Essad Pascha kämpfen wollen, hält dauernd an. 'Die Lage ist überaus ernst.
Die Balkanlage.
Griechenland.
Athen, 8. Nov (Agence Havas) Gut unterrichtete Kreise versichern, daß das Kabinett Skuludis die Politik des vorhergehenden KabinrttS befolgen werde. Es ist noch unbekannt, ob sich das Kabinett der Kammer vorstellen wird, oder ob die Kammer aufgelöst werden wird.
(WTB.) Athen, 8. Nov. (Agence Havas.) Nach Asi-tteilungen aus politischen Kreisen wird die Kammer in zehn Tagen vertagt werden, da dann die verfassungsmäßig vorgesehene Dauer von 3 Monaten für die regelmäßige Session erfüllt ist. Die Benize- listen sollen dieser Lösung zustimmen, die gestatten würde, eine Auflösung und Neuwahlen zu vermeiden, deren Ergebnisse angesichts der Mobilmachung ungewiß sind.
(WTB.) Athen. 8. Nov. Ministerpräsident Sku- ludis hat eine Unterredung mit dem Athener Be-
Die amerikanische Note an Eng and.
(WTB.) London. 8. Nov. Das Reutersche Bureau verbreitet die folgende ausführliche Meldung über die amerikanische Note an England: Die Note erklärt, die Behauptung Englands, es bestehe Gefahr. daß einige für militärische Zwecke brauchbare , Waren aus neutralen Ländern zum Feinde gelangen, »nicht als gerechte, gesetzliche Grundlage für Gegenmahregeln betrachtet werden, da sie zuviel Gelegenheit zu Mißbräuchen der Kriegführung gäbe. Bei der Anlegung eines solchen Maßstabes könnten die Kriegführenden das Recht der Neutralen auf freie See hinfällig machen. Die Vereinigten Staaten könnten sich mit einer solchen Bestimmung nicht zufrieden geben und verlangten das Recht, alle Güter» die neutrale Länder benötigen, zn verkaufen. Wenn Güter, die bedingte Bannware sind, über ein neutrales Land nach einem feindlichen Land bestimmt seien, so sei diese Tgtsache allein nicht ausreichend, um d'e Beschlagnahme zu rechtfertigen. Die Bereinigten Staaten müßten deshalb gegen die Beschlagnahme von Schiffen, auf den bloßen Verdacht hin. Beschwerde erheben. Die Note wirft ferner die Frage auf. ob die Blockade effektiv sei. Es wird auf die bekannte Tatsache hingewiefen, daß die deutschen Häfen für den Verkehr mit Skandinavien offen stehen. Die Note erklärt ferner, daß es keinen genauer umschriebenen Grundsatz des Völkerrechts gebe, als den, der die Blockade neutraler Häfen in Kriegszeiten verbietet. Dann wird in der Note auseinandergefetzt, daß die Prisengerichte für den Schaden, der den amerikanischen Kaufleuten zugefügt wird, keine genügende Vergütung zuerkennen. Die Regierung der Bereinigten Staaten macht die englische Regierung mit größtem NaOrruck darauf aufmerksam, daß sie dabei beharren muß, daß die Beziehungen zwischen den beiden Regierungen nicht durch Zweckmiißigkeitsgründe, sondern durch die bestehenden Regeln des inter nationalen Verkehrs geordnet werden. Die Ver einigten Staaten nähmen ohne Zögern die Aufgabe auf sich, für die Unverletzlichkeit den Rechte der Neu
tvalen geigen Ungesetzlichkeiten der Kriegführenden einzutveten, die durch den großen Kampf, der jetzt die Länder verwüstet, verbittert sind.
Aus Stadt und Land.
Calw, den 9. November 1915.
Kriegsauszeichnung.
Mit der Württ. silbernen Militarverdienstmedaille wurde ausgezeichnet Gesielter d. Res. Eugen Braun, Schutzmann m Calw.
Eine Butteroerteilungsstelle für Süddeutschland.
(WTB.) Wie dem „Berliner Lokalanzeiger" aus Karlsruhe berichtet wird, wurden zwischen den Negierungen Badens, Bayerns und Württembergs Verhandlungen eingeleitet zur Schaffung einer Ber- tcilungsstelle von im Allgäu erzeugter Butter. Kriegsteuerungszulagen an Staatsbeamte.
Die Staatsregierung hat mit Rücksicht auf die durch den Krieg hervorgerufene Teuerung der notwendigsten Bedarfsgegenstände beschlossen, den geringer besoldeten Staatsbeamten vom 1. November d. Is. ab bis auf weiteres Kriegsteuerungszulagen nach folgenden Grundsätzen zu gewähren:
Die Kriegsteuerungszulage erhalten verheiratete, verwitwete oder geschiedene staatliche Beamte einschließlich dev Unterbeamten, die ein oder mehrere Kinder unter 16 Jahren zu unterhalten haben. Die Zulage erhalten auch Frauen, soweit ihnen allein der Unterhalt eines ober mehrerer Kinder unter 16 Jahren obliegt. Sie wird auch den nach Art. 118 des Beamtengesetzes im Staats- oder öffentlichen Schuldienst dauernd gegen Entgelt beschäftigten Personen gewährt.
Die Zulage erhalten nicht: Beamte, deren für das Steuerjahr 1915 zur Einkommensteuer veranlagtes Gesamteinkommen 2400 -K übersteigt, die nur nebenamtlichen Beamten, die Beamten, die bei dem Heere oder der Flotte Dienst tun, die Beamten, die bei der Militär- oder Marineverwaltung oder bei den Verwaltungen in den besetzt gehaltenen feindlichen Gebietsteilen (in Eisenbahnkolonnen usw.) beschäftigt werden, die im Sanitätsdienst tätigen Beamten.
Als Diensteinkommen kommen die gesamten dienstlichen Bezüge. Gehalt, Taggest», Wohnungsgeld, freie Dienstwohnung usw. in Betracht..
Die Kriegsteuerungszulage beträgt monatlich für 1 Kind unter 16 Jahren 4 -4l
für 2 Kinder unter 16 Jahren 6 -4t
für 3 oder 4 Kinder unter 16 Jahren 9 -4l
für 5 oder 6 Kinder unter 16 Jahren 12 -4l
für 7 oder mehr Kinder unter 16 Jahren 15 -4t
Sie wird nachträglich für den Monat, für den sie gewährt wird, bezahlt. Da die Gewährung der Kriegs- teuerungszulcrge eine nur voriibergeheiwe, durch die Wirkungen des Krieges bedingte und nur bis auf weiteres, längstens für die Dauer des Kriegs geltende Maßnahme ist, so ist ausdrücklich darauf hingewiesen, daß ihre Zahlung spätestens nach Beendigung des Kriegs eingestellt wird. Eleic^eitig ist die den Arbeitern der staatlichen Berkehranstalten und der sonstigen staatlichen Verwaltungen mit einem Lohneinkommen bis zu 16 --1t schon bisher gewährte, nach der Zahl der unterhaltungsbedürftigen Kinder abgestufte Kriegsteuerungszulage von monatlich 3 bis 12 -4t dahin erweitert worden, datz sie in demselben Umfang wie den Beamten bis zu einem Jahreseinkommen von 2100 -4t und je nach der Kinderzahl in Höhe von 4 bis 15 ,4t monatlich gewährt wird.
Verordnung über Oele und Fette.
Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung eine Verordnung über Oele und Fette beschlossen. Sie hat den Zweck, die tierischen und pflanzlichen Oele und Fette, die für die menschliche Ernährung verwendbar sind, für diese ficherzustelleu und die Grundlage für eine angemessene Preisgestaltung zu geben. Die Verordnung setzt eine Anzeigepflicht, eine Absatzbeschränkung und die Verpflichtung fest, die Vorräte an Oeleu und Fetten dem Kriegsausschuß für pfanzliche und tierische Oele und Fette G. m. b. H. in Berlin auf Abruf zu bestimmt vorgeschriebenen Preisen zu überlaßen. Dem Kriegsausschutz liegt die Verteilung der Rohstoffe an die Beteiligten Jndustrieen und der von ihnen hergestellten Erzeugnisse ob. Der Reichskanzler erläßt nähere Bestimmungen hierüber. Er bestimmt insbesondere, an welchen Stellen und zu welchen Preisen die Waren abzugeben sind.
Stuttgart, 8. Nov. Bor einiger Zeit erschien im „Filderboten" in Möhringen eine Anzeige, worin „mehrere Möhringen Krautbauern" zur Zurückhaltung der vorhandenen Krautvorräte aufforderten. Das stellv. Generalkommando hat den Aufgeber der Anzeige ermittelt und die Angelegenheit zur weiteren Behandlung der K. Staatsanwaltschaft übergeben.