Schroarzwälder Tages-eitung
Aus Slsdt und Laud
Altensteig, den 20. Mai 1942
KiuderheimverfchiSrrng der RSV.
nsg. Die NS-Volkswohlfahrt hat wieder aus verschiedene« Kreisen unseres Gaues 231 Kinder und 24 Jugendliche ausgesucht, die sie im Rahmen ihrer Kinderheimverschickung währen!- des Monats Mai und Juni in jeweils 4—6 Wochen dauernd« Erholung entsendet. In unserem Gau werden die NSV-eigene« Heime „Haus der Jugend" Aalen, „Stausenhaus" Tübingen unl ^Rotenacker Wald" Markgröningen mit 166 Kindern belegt Das Kinderheim „Werth" Ahlbeck Ostsee nimmt 20 Kinder au; dem Kreis Reutlingen, das NSV-Jugenderholungsheim „Wiener Neustadt" 15 Kinder aus Friedrichshafen, das Kinderkurheim „Bad Frankenhausen" in Thüringen 15 Kinder aus Stuttgart und das NSV-Jugenderholungsheim „Mittenwald Karn- ten" 20 Kinder aus den Kreisen Ludwigsburg, Göppingen unl Crailsheim auf. 20 Kinder aus verschiedenen Kreisen komm»: in das Jugenderholungsheim Locarno-Vrisfago.
Nagold, 19. Mai. (Lazarettbesuch.) Die NSKOB. und die Kriegerkameradschaft Gündringen unter Führung von Vorstand Bürkle haben am Sonntag den Verwundeten im Reserve-Lazarett Aufbauschule einen Besuch abgestattet. Mit überaus reichen Spenden haven die zahlreichen Männer und Frauen des Ortes den Soldaten frohe Stunden und viel Freude bereitet. Besonders bedacht wurden einige Soldaten, die ohne nähere Anverwandte sind.
Böblingen. (Schwerer Unfall.) In Ehningen kam dm einzige, noch nicht ganz drei Jahre alte Söhnchen der Famili- Eottlob Bengel einer unweit der elterlichen Wohnung befind lichen Drahtseilbahn einer Baufirma zu nahe. Das Kind, dessen Vater bei der Wehrmacht ist, wurde von einem Rad erfaßt, wobei ihm die rechte Kopfseite abgerissen worden ist, was den sofortigen Tod des Kindes zur Folge hatte.
Faurndau, Kr. Göppingen. (Vom Spiel in den Tod.) Am Montagnachmittag lief ein sechsjähriges Mädchen, als es an der Ueberführung mit anderen Kindern spielte, plötzlich in einen daherfahrenden Lieferwagen. Das Kind geriet unter das Hinterrad und wurde tödlich überfahren.
Oehringen. (Tödlich verunglückt.) Auf der Straße von Bretzfeld nach Adolzsurt ereignete sich ein tödlicher Verkehrsunfall. Ein mit Schotter beladener Lastkraftwagen einer Hallei Baufirma streifte beim Ueberholen eines Pferdefuhrwerks eines ver Pferde. Durch einen bis jetzt noch ungeklärten Umstand kam der Lenker des Fuhrwerks, der 64 Jahre alte Bauer Johann Höpfer aus Scheppach, zu Fall und so unglücklich unter die Räder seines Fuhrwerks zu liegen, daß er schwere innere Verletzungen erlitt, denen er kurz darauf erlag.
Münsingen. (W e i d e a u f t r i e b.) Infolge des langen Winters fand der Auftrieb zur Münsinger Jungvieh- und Fohlenweide etwas später als sonst statt. Am Samstag wurden 68 Rinder und 25 Fohlen auf die ideal gelegene Weide aufgetricben. Die Zahl der angemeldeten Rinder war aber weit höher.
Oberholzheim, Kr. Biberach. (V om B a u m g e st ü rz t.) Ei« 17iähriger Bursche mußte ein leichtsinniges Wagestückchen schwel büßen. Er erstieg einen Kastanienbaum und schwang sich von einem Baum zum andern. Als er sein Kunststück mehrmals wiederholte und einem anderen Burschen zeigen wollte, brach ein Ast und der Junge stürzte aus einer Höhe von etwa 8 Metern ab. Mit einem schweren Beckenbruch muhte er ins Krankenhaus verbracht werden.
Bensheim a. d. Bergstraße. (In heißes Wasser gefallen.) Das Jüngste von fünf Kindern einer Familie in Lautern i. O., ein 16 Monate alter Junge, fiel in einem auf den- Zimmerboden stehenden Kübel kochenden Wassers. Das Kind erlitt so schwere Verbrühungen am Körper, daß es am nächste« Tag im Krankenhaus unter qualvollen Schmerzen starb. Ani gleichen Tag traf der im Felde stehende Vater des verunglückten Kindes auf Heimaurlaub ein. konnte sein Kind jedoch nichi mehr lebend antreffen.
Deidesheim a. d. W. (Zum 530. Male Eeißbockver- Peigerung.) Die traditionelle Deidesheimer Ecißbockverstei gerung findet auch im dritten Kriegsjahr, und zwar am Pfingst- dienstag, statt. Bekanntlich müssen die Lambrechter den zur Versteigerung kommenden Eeißbock als Entschädigung für alt« Weiderechte im Deidesheimer Wald an Deidesheim liefern. Di« Versteigerung findet nachmittags 17.45 Uhr vor dem althistori, scheu Rathaus in Deidesheim statt.
Vom srrrieemfatz unserer Kinder
V.A. Auf de« Erfahrungen des Vorjahres aufbauend, sind di« diesjährigen Durchführungsbestimmungen des Jugendführers des Deutschen Reiches, die im wesentlichen im neuesten Reichs- »rbcitsblatt Nr. 13 bekanntgegeben werden, bis ins letzte durch- gescilt worden, so daß die Gewähr gegeben ist, daß der Ernteeinsatz volkswirtschaftlich den erhofften Nutzen bringt, und andererseits die Jugendlichen geistig und körperlich auch in dieser Zeit die Förderung erfahren, die unter den gebotenen Um
stünden möglich ist. Es kommt kein Jugendlicher zum Einsatz, der nicht vom Arztfür tauglich befunden wurde. Kranke Kinder werden während des Ernteeinsatzes der übrigen möglichst zur Erholung verschickt werden, jedenfalls werden die Zurückbleibenden während des auswärtigen Einsatzes ihrer Schulklasse nicht am Unterricht in andere« Klassen teilnehmen. Sofern die Jugendlichen zum langfristigen Einsatz kommen, der bis zum 15. November freigegcbcn istz gehen die Lehrer mit in den Ernteeinsatz, so daß die schulisch« und erzieherische Betreuung am Einsatzort.fortgeführt wird. Erfolgt der Einsatz kurzfristig, so erfolgt er grundsätzlich am Wohnort der Kinder oder in benachbarten Orten, die täglich vom Elternhaus erreicht werden können.
Beim langfristigen Einsatz werden keine Sommerferien eingelegt. Die Kinder werden vielmehr in den Einsatzpausen am Schulort auch während der Ferienzeit — bis auf eine Erholungszeit von insgesamt drei Wochen — unterrichtet. Da der Einsatz nur nach Bedarf erfolgt, ist es möglich, daß eine Schulklaffe mehrmals zum auswärtigen Einsatz abrückt und nach Erledigung der Ernte wieder zum Schulort zurückkehrt, wo dann der volle Schulbetrieb wieder ausgenommen wird.
Die Jungen werden am Einsatzort entweder geschloffen in einem Lager untergebracht oder einzeln oder zu mehreren beim Bauer oder den landwirtschaftlichen Betrieben. Bei der Einzelunterbringung wird der Jugendliche grundsätzlich in die Fami- liengemeinschaft ausgenommen. Der Bauer und die Väueri« werden bemüht sein, den Jugendlichen das Elternhaus weitgehend zu ersetzen. Entsprechend wird auch die Verpflegung am Familientisch des Bauern sein. Die Jugendlichen dürfen auch nur entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit eingesetzt werden. Der Lagerleiter, also der Lehrer, und die zu seiner Hilfe beigegebene« HJ.-Führer haben darüber zu wachen.
Der auswärtige Einsatz der Mädel erfolgt nach etwas anderen Grundsätzen. Für ihn stehen nur die Schülerinnen der Klasse 7 der Höheren Mädchenschule zur Verfügung. Er hat di« Form des ununterbrochenen Einsatzes und erfolgt nach Bedarf bis 15. November 1042. Eine schulische Betreuung während der Einsatzes findet nicht statt. Aeber eine den Mädeln zu gewährende Erholungszeit ergeht noch eine besondere Verfügung. Der Einsatz erfolgt vorwiegend: erstens als Helferin in bäuerliche« Haushalten, hauptsächlich in kinderreichen Familien, um di« Bäuerin für die bäuerliche Arbeit freizumachen; zweitens i« Erntekindergärten; drittens in Einsatzlagern im Osten; viertens als Helferin in Kindertagesstätten; fünftens als Helferin r« Mutter-, Kinder- und Säuglingsheimen. Verantwortlich für de« Einsatz ist die Mädelführerin des Gebietes. Für eine ordentliche Unterkunft, gesunden Arbeitseinsatz und für die Lebenshaltung der Mädel sind die Bäuerinnen bzw. die Leiterinnen der Heime verantwortlich. Die Mädel sind in einer Gruppe vo« mindestens fünf Mädchen je Dorf einzusetzen.
Die Jugendlichen (Jungen und Mädchen), sofern sie über 14 Jahrs alt sind, erhalten ein Taschengeld von 10 RM im Monat, sofern sie unter 14 Jahre alt sind, ein Taschengeld von 30 Rpf. werktäglich. Außerdem können Lebensmittel (Obsi usw.) als Zulagen neben dem Bargeld gewährt werden. Sofern Mädchen der 7. Klasse zusammen mit der NSV. eingesetzi werden, erhalten sie monatlich 15 RM. Taschengeld. Die Jugendlichen werden zur Krankenversicherung angemeldet und sind gegen Unfall versichert. Die Kosten trägt der Betriebsführer. Die Bereitstellung von Bekleidung und Schuhen ist im Hinblick auf die Versorgungslage nicht möglich. Die Jugendlichen müsse« daher geeignete Arbeitskleidung selbst mitbringen. Die bäuerlichen Betriebe werden jedoch, soweit sie dazu in der Lage find, mit ihren eigenen Beständen an Arbeitskleidung nach Möglichkeit aushelfen. Sofern ein Jugendlicher Skistiefel oder anderes geeignetes Sportschuhzeug besitzt, soll er sie mitbringen. Zui Entschädigung des durch den Ernteeinsatz verursachten besonderen Verschlusses der mitgebrachten Kleidung und Schuhe wird jedem Jugendlichen ein angemessenes Kleidergeld bezahlt werden
Handel und Verkehr
Bankfilialen schließen
Die Anspannung aller Kräfte, zu der die deutsche Wirtschaft jetzt ernem aufgerufen wird, zwingt auch die Banken zu neuen Anpassungsmaßnahmen.. Dafür kommt zunächst eine Vereinfachung im Niederlaffungsnetz in Frage. Bisher sind nur ganz vereinzelt Vankstellen im Kriege geschloffen worden. Der Weg einer umfassenden Schließung von Vankstellen im Interesse der Personalersparnis ließ sich daher nur in der Form einer planmäßigen Gemeinschaftsattion beschreiten. Dazu sind zetzt, wie das „Bank-Archiv" miiteilt, im privaten Bankgewerbe die nötigen Schnite eingeleitet worden: alle Betriebe, die über ein nennenswertes Niederlaffungsnetz verfügen, werden im Rahmen dieser ti:meinschaftsaktion 10 v. H. ihrer Niederlassungen im wesentliche nn noch in diesem Monat aufgeben. Im ganzen werden auf diese Weis« etwa 220 Zweigstellen des privaten Bankgewerbes für die Dauer der Kriegszeit geschlossen werden; außerdem verzichten die Banken für die Kriegszeit aurf die Eröffnung ^vsn einem guten Dutzend bereits vom Reichsaufsichts
rmr geneymt'gler neuer RiederNrffungen. An dieser Eesamtsiffe- sind die Berliner Filialgroßbanken mit etwa 125 Stellen, die
Regionalbanken (vor allem in Bayern, Sachsen. Schleswig-Hgx. stein und Mecklenburg) mir 95 Stellen beteiligt. Di? Schließunqs- Maßnahmen erstrecken sich über das ganze Reich, konzentriere« sich aber weitgehend auf die größeren Städte. So gelangen ins, gesamt etwa 100 Depositenkaffen zur Schließung.
Mit dieser freiwilligen und gemeinschaftlichen Schließung?, aktion haben die privaten Banken einen beachtenswerten Bei. trag zur kriegswirtschaftlichen Kräftekonzentration geleistet. I« welchem Umfang sich auch die anderen Gruppen der Kreditwirt- ! jchaft im gleichen Sinne betätigen werden, steht zurzeit noch nicht > fest. Die Sparkassen dürften ebenfalls ihr Zahlstcllennetz j« eiin, gen größeren Städten etwas vereinfachen. Bei den Kreditgenossenschaften, die ja nur in geringem Umfang Filialen aufweisen i spielt das Problem nicht eine so große Rolle. Dagegen wird hier ! die Vereinigung von an einem Ort nebeneinander arbeitenden Kreditgenossenschaften angestrebt. >
Nach der Durchführung der Stillegungsaktion wird das Haupt, gewicht der weiteren Rationalisierungsarbcit der Banke« nun- > mehr auf dieVereinfachung in der technischen Arbeitsabwicklung zu legen sein.
Der verbotene N^te
Eine Erinnerung zum 18Ü. Geburtstag des große« ^ deutschen Denkers
Nach dem Zusammenbruch Preußens bei Jena und Auerstädt > im Winter 1807 und 1808 hielt der Philosophieprofessor Johann - Kottlieb Fichte im Akademicgebäude zu Berlin unerschrocken »nter den Augen der französischen Besatzung seine berühmten ! Meden an die deutsche Nation". Auch in den Jahren j danach hat kein anderer leidenschaftlicher für die nationale Wie- i lergeburt und Größe des deutschen Volkes gewirkt als er. Er war einer der unsichtbaren Mitstreiter bei den Siegen von 1813 ^
und 1815
Schon zehn Jahre nach der Befreiung^ waren diese Fichte- schen Reden bereits „unzeitgemäß"- Die traurigste Reaktion herrschte. Eine fllrstendienerische Zensur unterdrückte nicht nur alle Pressefreiheit, sondern alles und jedes, was an die einst hochgemute deutsche Einheitszeit und Freiheitsbestrebung er» innerte. Auch Fichtes Lebenswerk wurde dadurch -betroffen. Fichtes Verleger Georg Reimer in Berlin beabsichtigte im Jahre 1824 einen Neudruck der „Reden an die Deutsche Nation", ver damalige Zensor, Geheimrat Erano, der allmächtige Handhaber der staatlichen Zensur über alle wissenschaftlichen und literarischen Veröffentlichungen, verweigerte die Druckerlaubnis zu diesem deutschen Ehrenbuche. Seine Begründung lautete so:
„Nach meinem Dafürhalten sind die Reden an die Deutschs Nation, so gehaltvoll ihr Inhalt ist, und so zweckmäßig sie für die Zeit waren, in welcher sie gesprochen wurden und im Druck erschienen, doch für die heutige Zeit nicht paffend, vielmehr nach Erledigung der Verhältnisse, derentwegen sie ans Licht traten, ! zwar als gelehrtes Werk sehr schätzbar, zugleich aber wegen der aus der Verschrobenheit und Erhitztheit der alten und junge« Jugend mit Grunde zu besorgen, daß solche mittels derselbe« vergessend, wofür sie geschrieben wurden, ihre Philisophsme unterstützt und auf diese Fichtesche Autorität gestützt, sich noch dringlicher berufen fühlen möchten, in ihren unheilstiftenden, sie selbst als Märtyrer aufopfernden, also in jeder Hinsicht verderblichen Treiben beharrlich fortzufahren."
Der Verleger legte Beschwerde ein. Aber er erreichte nichts.
Die Verweigerung der Druckerlaubnis wurde sowohl vom Kgl. Oberzensurkollegium als auch vom Kgl. Oberpräsidium ausdrücklich bestätigt. Die Geschichte ist längst über diesen Biedermeierzensor und Don Quixote der Kritik hinweggegangen. Wir freuen uns des Fichteschen Merkes und lesen es immer noch mit Stolz und Bewunderung. Fichtes „Reden" — schon Eoeth« hat sie gerühmt — bleiben dem deutschen Volke für immer ei« heiliges Vermächtnis. F. A. Zimmer.
An jeden Deutschen
Von Johann Eottlieb Fichte (1762—1814)
Du sollst an Deutschlands Zukunft glauben, a« deines Volkes Aufersteh».
Laß diesen Glauben dir nicht rauben» trotz allem, allem, was geschehn.
Und handeln sollst du so, als hinge von dir und deinem Tu» allein das Schicksal ab der deutschen Dinge und die Verautwortung war dein.
Gestorben
Loßburg: Luise Keck, 56 I./Breitenberg: KathrineBäz- ner / Bad Liebenzell: Robert Schäle, 16 I.
Seeantwortltch für den gesamten Inhalt Dieter Lauk in Altenstetg > vrnck! Buchdruckerei vieler Lauk, Altensteig 3.3t. Preisliste 3 gültig
Amtliche Bekanntmachungen
Kreis Calw
Musterung des Geduttrjuhrgiugs im der meidlicheu Zugeud sur dm Relchsurbeitrdieust
Auf Grund des Reichsarbeitsdienstgesetzes in d r Fassung vom 9. S Pt. 1939 und der hierzu ergangenen Durchführungsund Ergänzungsanordnungen ist die Musterung des Geburts- jahrganges 1924 der weiblichen Zugend angeordnet worden.
Zar Musterung, die für den Kreis Calw in der Zeit vom 27. Mai bis 5. Juni 1942 stattfiidet» habe« sämtliche Angehörige des Jahrgangs 1924 zu erscheinen, soweit ihnen nicht ein „Zurück- stellunus-", „Freistellaugs-" oder „Nichtheranziehungs- schein" übersandt wurde.
Die Musterung findet wie folgt statt: in Nagold (Gewerbeschule I. Stock)
am Montag, den 1. Juni 1942 um 7.45 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Nazold, Aliensteig und Mldberq;
um I4.l5 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Emmingen, M ndersbach, Eff ringen, Gültlingen, H literdach, Rot- selden, Schönbronn, Ebershardt, Sulz und Wart;
am Dienstag, den 2. Juni 1942 um 7.45 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Berneck, Ebhausen, Egenhausen, Rohrdors, Walvdors, Beihin
gen, U >1«r-chwandoif, Pfroiiorf, Ooerschwundorf, Speelberg, Stmmersfeid, Ueberberg, Hornberg, Gaugenwald, Wenden, Aichhalden, Zwerenberg.
Wegen der mitzubringenden Urkunden und Nochweise verweise ich auf meine Bekanntmachung in den Kreisamtsblättern vom 9. März 1942 über die Erfassung des Geburls- jahrgangs 1924 der weiblichen Zugend für den RAD. Außei dem hat jede Dienstpflichtige die ihr be der Erfassung ausg-händigte Erfassungsbescheinigung zur Musterung mttzubringen. Verheiratete Dienstpflichtige haben außer der Ersassungsbeicheinig- ung, des Geburtsscheines, der Auswelspopiere, (Staatsangehörigkeitsausweis, Kennkarte vsw.) ihre Heiratsurkunde vor- zuiegen. Dienstpflichtige mit Sehfehlern Huben das Drillenrezept (oder die Brille selbst) miizubtingen.
Dienstpflichtige, die aus zwingenden Gründen am Erscheinen zur Musterung verhindert sind, haben dem Re chsarbeilsd enst- meldeamt (V) 272 in Calw unter Angabe der Gründe und Dauer ihrer Abwesenheit sofort Mitteilung zu machen und nach Wegfall des Hinderungsgrundes unverzüglich persönlich dort zu erscheinen.
Bei Verhinderung durch Krankheit ist ein vom Amtsarzt beglaubigtes ärztliches Zeugnis einzureichen. Bei dauernder Erkrankung kann eine Dienstpflichtige vom Leiter des Reichs- arbeitsdienstm ldeamts (Musterungsstabs) von der Pflicht zum Erscheinen befreit werden.
Unentschuldigtes F.-rnbleiben von der Musterung wird bestraft. Fahrt- und Reisekosten zum Musterungsort und zurück werden nicht erstattet.
Calw, den 1 5. Mai 1942. Der Landrat.
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