Aus Stadt und Land

Attrnptig, dt« 8. November 1841

^ Varitunkslungsus»: 8. November von 17.52 bis 8.24 ^

Gedanken zum OpfersonnSag

Tin Sonntag in jedem Winiermonat schließ: uns besonders mg zusammen: der Opfersonntag, An den Opfersonntagen, die schon lange zum Symbol der kameradschaftlichen Verbundenheit snd Schicksalsgemeinschaft des ganzen deutschen Volkes geworden sind, verleihen wir dieser Bereitschaft zum Opfer sichtbaren Aus­druck. Wir wollen uns da nicht fragen, ob dieser oder jener Be­nag nicht zu viel für unsere Verhältnisse ist. Wir wollen an die­sem Tage stille Einkehr halten, wollen uns fragen, ob wir mit nnserem Opfer vor dem Frontsoldaten in Ehren bestechen können «nd ob dieser Betrag uns zu einem Verzicht auf andere Dinge veranlagt. Das allein soll unser Matzstab am Opfersonntag sein.

Alle Opfer, die wir so bringen, strömen wieder zum Volk zu­rück. vor allem zu den Müttern und Kindern, deren Gesundheit im Kriege vor allem andern erhalten bleiben mutz. Alle Ein­richtungen der NSV. sind in erster Linie auf dieses Ziel aus­gerichtet: Die Mutter-und-Kind-Heime, die Müttererholungs­heime, die Jugenderholungsheime, die Kindertagesstätten, die Kindergärten, die Kindergrippen, die Hilfsstellen Mutter und Kind, die Schwesternstationen, die Jugendheimstätten. die Säug­lingsheime. die Entbindungsheime, die Haushaltshilfen und der N5V.-Bahnhofsdienst... Damit sind aber diese der Wohlfahrt der Mütter und Kinder dienenden Einrichtungen der NSV. noch keineswegs erschöpft. Daß in diesem Rahmen die Frauen und Kinder von Frontsoldaten bevorzugt betreut werden, verlangt wohl keine weitere Begründung. Das ist eine Ehrenpflicht gegen­über unseren Kämpfern, denen wir, soweit dies irgend möglich ist. alle Sorgen, die sie um ihre Lieben in der Heimat haben, abnehmen wollen.

Die Unterhaltung aller dieser Einrichtungen und die Erfüllung aller übrigen Aufgaben der NSV. im Kriege erfordern unge­heure Mittel, die nur aus den freiwilligen Opfern des Volkes bestritten werden können. Wir dürfen stolz darauf sein, daß wir diese Selbsthilfe in so imponierender Weise durchführen kön­nen. Das deutsche Volk wird seine NSV. auch in der Zukunft stark und kraftvoll erhalten und wird ihr die Mittel, die sie für ihre Arbeit braucht, in ausreichendem Matze zur Verfügung stellen, Opfer sichern unseren Sieg. an der Front und in der Heimat. Wenn der Krieg eines Tages zu Ende sein wird, dann wird unser Sieg auch ein Sieg derjenigen sein, die innerhalb der Grenzen des Reiches das Volk stark und gesund erhalten haben. So wird uns auch der kommende Opfersonntag bereit finden, die Herzen aufgeschlossen und opferbereit, damit die Hei­mat stark und gesund bleibe. H. E.

EonderzuleiluMn: Kunsthonig und Hülsenfrüchte

Für die 30. Zuteilungsperiode vom 17. November bis 14. De­zember des Kartensystems für Lebensmittel ist folgende Rege­lung ergangen:

Die Rationen an Brot, Mehl, Fleisch, Butter, Margarine, Schweineschlachtfetten, Käse, Quarg, Teigwaren, Kaffee-Ersatz- Md -Zusatzmittel, Vollmilch, Zucker, Marmelade, Kunsthonig md Kakaopulver, die laufend gewährt werden, bleiben unver­ändert, Von der 30. Zuteilungsperiode ab werden wieder 100 Eramm Nährmittel auf Kartoffelstärkebasis (Sago, Kartoffel­stärkemehl, Puddingpulver, Reisflocken und ähnliches) abgege­ben Die Ration an Nährmitteln auf Eetreidegrundlage wird dementsprechend wieder auf 500 Eramm festgesetzt. Alle Verbrau­cher, die im Besitz der rosa Nährmittelkarten sind, erhalten in der 30. Zuteilungsperiode eine Sonderzuteilung von 125 Er. Kunsthonig je Person. Die Abgabe erfolgt auf die Ab­schnitte N 26 der rosa Nährmittelkarten für Normalverbraucher sowie für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Durch diese Sonderzuteilung wird die über die Reichsfettkarten für Kinder vorzunehmende lausende Verteilung von 125 Eramm Kunsthonig je Kind nicht berührt. Jedes Kind bis zu 14 Jahren erhält mithin, soweit es im Besitz der entsprechenden Karten tft, in der 30. Zuteilungsperiode 250 Eramm Kunsthonig, und Zwar je zur Hälfte auf seine Fett- und Nährmiltelkarte.

In der 31 Zuteilungsperiode werden alle Verbraucher, die nicht Selbstversorger sind, eine Sonderzuteilung von 250 Gramm Hülsenfrüchten erhalten. Die Versorgungs­berechtigten lassen bei den von ihnen gewählten Verteilern in der Zeit vom 10. bis 15. November 1941 den Doppelabschnitt N28 N29 der rosa Nährmittelkarten der 30. Periode abtren- »m, der durch entsprechenden Aufdruck gekennzeichnet ist. Juden -erhalten die Sonderzuteilung von Hülsenfrüchten nicht.

Wichtig zur Kartoffel-Einlagerung

nsg Nur ein dunkler, trockener und kühler Kellerraum ist für Einlagerung von Kartoffeln geeignet!

Bei Einlagerung von Kartoffeln eine luftdurchlässige Kiste verwenden! Die Kiste ist an den Ecken auf Backsteine oder eine andere Unterlage zu stellen!

Die Kartoffeln vor Frost schützen!

Möglichst nur trockene Kartoffeln einlagern!

Bei Einlagerung die Erde an den Kartoffeln entfernen!

Bei Einlagerung von Kartoffeln ist dauerndes Aussortieren unerläßlich!

* Spanferkel find auch bewirtschaftet. In letzter Zeit wurde wiederholt sestgestellt, datz teilweise die Ansicht verbreitet ist, Ferkel seien nicht bewirtschaftet und es könnten ohne weiteres Ferkel zur Zubereitung als Spanferkel geschlachtet werden. Diese Ansicht ist jedoch nicht zutreffend. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, datz auch das Fleisch der Spanferkel als Schweine­fleisch der Bewirtschaftung unterliegt. Wie jede andere Haus­schlachtung, ist auch die Schlachtung von Ferkeln und Läufer­schweinen genehmigungspflichtig. Die Abgabe von Spanferkel­fleisch in Gaststätten darf nur gegen Marken erfolgen.

Die Maul- und K auenseuche ist erloschen in der Gemeinde Flcknheusin Kreis Rottweil. Das Land Württem­berg ist frei von Maul- und Klauenseuche.

KdF.-Besucher. Seit Wochen sind einige Serien KDF-B sucher je 14iäg?g zu eirikM E-bolungs« uf> ult alt in Alte, st, lg gewesen, die in verschiedenen Gaststätten verteilt waren. Es sind hauptsächlich Märner und Frauen aus wehrwtrlfchoftOchen und äh, lechen Be- t.i b n, denen >s -echt zu ginnen ist, daß sie b.i ihrer anstreng­enden Arbeit eine Pause wachen und sich erholen dürfen. G-stern abend fand ein Abschied der letzten Serie imGrünen Baum" statt, wo der alle Fremdenführer Wieland die Gäste um sich ver­sammelt hatte. Er verabschiedete st« in herzlich en Worten und diese selbst gaben ihrer Freude und ihrem Tank für den hiesigen Aufent­halt und für die ihnen »rrmes-ne Aufmerklamk tt beredten Aus­druck. Sie versichrrten, daß sie recht zufrieden aus Altensteig scheiden und gerne enrnal wieder Gelegenheit nehmen werden, nach Alti nstrig zu kommen.

Walddorf, 8. Nov Seinen 75. Geburtstag vollend t morgen unser Allwaidschütz Ehr. Heizmann. Wir gratulieren!

Nagold, 7. Nov (Gefallen.) B,i dem Vorstoß zum Asowschen Meer fitt am 7. 10. in soldatischer Pfl cht rfüllang der Soldat Fritz Springmann aus Friudenstadt. Sp kgma-n gehö te als NSAK.-Obeistmmwann dem hi, si^en NSKK- Trupp III22/54 55 an und »ar lärgere Zell als Mechaniker hier beschäst gt.

Haiterdach, 7. Nov. (Heimkehr der Rheinländer.) Anfangs der Woche verit ßen ms die sert einem halben Jahr hier weilenden Rhewlcndkinder, die, ncchdem sie des Heimweh zu Anfang überwunden, sich sehr gut cingelebt hatten.

Stuttgart. (Zur letzten Ruhe.) Auf dem Waldfriedhof wurde ein verdienter Sanitätsoffizier der alten württembergi- schen Armee, Generaloberarzt a. D. Dr. Emil Neidert, zu Grabe gebracht. Der Verstorbene hat ein Alter von 79 Jahren erreicht und war während seiner langen Dienstzeit in den Garnisonen Gmünd, Mm und Stuttgart tätig, zuletzt als Divisionsarzt.

Ueb erlMillionBesucher. Der Höhenpark Killesberg, der seine Pforten schloß, hatte weit über 1 Million Besucher in diesem Jahr. Allein das Höhenfreibad zählte über 90 000 Gäste.

Ernannt. Dr. med. Hans Klinkenberg, Oberarzt an der Württ. Landeshebammenschule Stuttgart, wurde zum Direktor der Hebammenlehranstalt in Metz ernannt.

Heilbron» a. N. (Tödlicher Sturz.) Am Donnerstag stürzte in einem Hause der Adolf-Hitler-Allee eine ältere Frau so unglücklich eine Treppe hinunter, datz sie einen Schädelbruch erlitt, dem sie eine Stunde später im Krankenhaus erlag.

Rottweil. (Versetzt.) Der Reichsminister der Justiz hat den Ersten Staatsanwalt Dr. Schwarz in Rottweil auf seinen An­trag an die Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Stutt­gart versetzt.

Ulm. (Fahrlässige Tötung.) Am 30. September abends ereignete sich in der Neutorstratze in Ulm ein schwerer Verkehrs­unfall, dem die Frau des Juweliers Steinhäutzer zum Opfer ! fiel und bei dem weitere zwei Personen leicht verletzt wurden. ! Vor der Strafkammer Ulm hatte sich wegen dieses Falles ein ! 16 Jahre alter Angeklagter zu verantworten. Er war mit einem , Elektrokarren, ohne zu bremsen, die steile Neutorbrücke herunter­gefahren, unnötigerweise nach links, wobei Frau Steinhäutzer, die am Rande des Gehwegs ein Fahrrad- mit einem daraufsitzen­den Kind vor sich herschob, erfaßt wurd-e. Die Verletzungen führ­ten den sofortigen Tod herber. Das Gericht verurteilte den An­geklagten wegen fahrlässiger Tötung zu der Höchststrafe, die für nicht kriminelle Jugendliche vorgesehen ist.

Gib Deine Flaschen unserer Wehrmacht!

Reichssammeltag heute Samstag

Aus dem Gerichtssaal

Schwarzfchlachtungen brachten Gefängnis ein Stuttgart. Der 27jährige verheiratete Willi B. aus Prevorft, ! Kreis Heilbronn, wurde vom Sondergericht Stuttgart wegen ! fortgesetzter Verstöße gegen die Kriegswirtschaftsverordnung und die Verbrauchsregelungsstrafverordnung sowie wegen Schlacht­steuerhinterziehung zu acht Monaten Gefängnis, 166 RM. Geld­strafe und über 106 RM. Wertersatz verurteilt. Der Angeklagte hatte vor dem Kriege sechs und nach Kriegsausbruch weitere fünf Schweine schwarzgeschlachtet und das Fleisch der letzteren sowie aus Notschlachtungen stammendes Fleisch ohne Marken an seine Ladenkunden und Wirtschaftsgäste abgegeben.

Handel und Verkehr

Preissenkung für Einheits-Luftschutzhandspritzen. Der Reichs-

lommissar für die Preisbildung hat angeordnet. datz beim Ver­kauf der von der Reichsanstalt der Luftwaffe für Luftschutz zum Vertrieb genehmigtenEinheits-Luftschutzhandspritzen" an Ver­braucher mit Wirkung vom 15. November 1941 höchstens folgende Preise berechnet werden dürfen: Bei Abnahme von 1 bis 19 Einheits-Luftichutzhandspritzen einschließlich 2 50 Meter Schlauch 14 RM., einschließlich 5 Meter Schlauch 15.50 RM. Bei Abnahme von mindestens 11 Einheits-Luftschutzhandspritzen einschließlich 2.50 Nieter Schlauch 13.50 RM., einschließlich 5 Meter Schlauch

Buntes Allerlei

Noch ein Post-Jubiläum

Unbemerkt hat der stille Mittler zwischen Post und Vriefschrei» ber sein 175jähriges Jubiäum gefeiert. Der Stammvater der vielen Tausende von schmucken roten Reichsbriefkästen stand vor eindreiviertel Jahrhunderten unter der Regierung Friedrichs de» Großen im Flur des Berliner Hofpostamtes Er wurde dort auf­gestelltzur Gemächlichkeit des Korrespondenten, zur Facilitie» rung der Correspondence" Auf Berlin folgte 1772 Wien, wo di« Kaiserin Maria Theresia bunt gekleidete Boten mit einer Klap­per durch die Straßen schickte, um oen Bürgern der Hauptstadt das Aufgeben von Briefen zu erleichtern. Ein halbes Jahrhundert später bekamen Dresden und Leipzig die erstenPostkastel" oder Briefladen". Die Verzögerung in der Ausbreitung lag daran, datz vor Einführung der Briefmarke das Porto bei der Brief­ausgabe in bar zu bezahlen war, wenn nicht der Empfänger damit belastet werden sollte. Dadurch konnte nur eine gering« Anzahl von Briefen in den Kasten geworfen werden. Mit der Verwendung der Postwertzeichen wuchs die Zahl der Briefkästen rasch. Die ersten Briefkästen waren aus Hotz, heute sind sie aa» einem besonderen Stahlblech, das überall in deutschen Landen ein rotes Farbkleid trügt, nur die Kästen der Luftpost erfreuen sich eines gelben und die seltenen Postscheckbriefkästen eines grü­nen Gewandes. Die praktische Leerung durch Einschieben einer Leerungstasche ist eine Erfindung des schwedischen Ingenieurs Wiberg, die von der preußischen Postverwaltung 1871 gegen ein« Abfindungssumme von 3000 Talern übernommen m-"^e.

Vohnerwachsherstellung gefährlich!

Wieder einmal hat sich ein schreckliches Unglück bei der Eigen­herstellung von Bohnerwachs ereignet. In Bürstadt (Hessen) war die Einwohnerin Ruh mit der Herstellung von Bohnerwachs be­schäftigt, als plötzlich die Masse in Brand geriet und explodierte. Die Kleider der Frau und ihres in der Küche befindlichen Ljäh- rigen Jungen singen Feuer, Während Frau Ruh nun schreiet auf die Straße lief und Passanten ihr die brennenden Klei­dungsstücke abrissen, verbrannte der Junge in der Küche. Al» die Feuerwehr ins Haus kam, fand sie den Neunjährigen «nr noch als verkohlte Leiche vor. Auch die Frau hat schwere Ver­brennungen erlitten.

Gestorben

Do rnstetten: Christian Cch'tierikulm, Mb Restaurateur, 75 I. Hallwangrn: Ernst Kaiser, 30 I., grf. im Osten O der tat: Paul Fii kbnner, Sohn d»s Frstdr. Finkbeiner, gef. im Osten

Breitevberg: Ehr stian Gell, 20 I., gefalle» im Osten. Bad Lieben-ell: Emilie Lörcber, 49 I.

Settz> ntal: Christian Haus.r, 60 I.

Wil tbad: Wi h:lm R exirger, 21 I.. Sohn des Wilhelm Rt-x> ge-, pef llen im Ost-n.

Verleger und Schriftleiter Di t r Lauk z Zt. bet der Wehrmacht B r twortbch für dev gisamtrv Inhalt Ludwig Lauk in Altensteig T: uck -Buchdruck»rri Dieter Lauk,Alt- nsteig Z. Zt. Preisliste 3 gültig

Amtliche Bekanntmachungen

Krei» kal»

Zuteilung von Hülsenfrüchten^

Inder 3l. Zuteilungsperiode vom 15. Dezember 1941 bis li. Januar 1942 erhalten olle Verbraucher, die nicht Selbstversorger sind, eine Sonderzuteilung von 250 ge Hülsenfrüchten. Die Abgabe erfolgt auf einen besonderen, entsprechend gekennzeichneten Abschnitt der Nährmittelkarten dieser Verbrauchergruppen. Dabei ist solgendes zu beachten:

Die Versorgungsberechtigten lasten bei den von ihnen ge­wählten Verteilern in der Zeit vom 10. bis 15. November 1941 den Doppelabschnitt 28 / 29 der rosa Nährmitt» lkarte 30 abtrennen, der durch den AufdruckBestellung von Hülsen- stüchten für die 31. Zuteilungsperiode" gekennzeichnet ist. Die Verteiler haben diese Abschnitte sofort bet der für ihren Wohnort zuständigen Karlenausgabestelle einzureichen, die bis Mm 22. November 1941 Bezugscheine über HUlsensrüchte wit der BezeichnungSonderzuteilung Hülsenfrüchte" aus- Wellen haben. Um sicherzustellen, daß die Ware im 31. Dersorgungszeitraum nur bei den Verteilern bezogen wird, bei denen sie bestellt ist, haben diese den Etammabschnitt der !"!« Nährmittelkarlen 30 mit ihrem Firmenstempel zu ver­sitzen. Die Abgabe der HUlsensrüchte darf zu gegebener nur auf den hierfür bestimmten Einzelabschnitt der rosa 'mhrmitlelKarle 31 bei gleichzeitiger Vorlage des vom Ber­niter abgestempeltm Stammabschnitts der rosa Nährmittel- ^Nta 30 erfolgen.

Für anstaltmäßig untergebrachte oder sonstwie in Gemein­schaftsverpflegung befindliche Versorgungsberk chtigte, die keine Nährmittelkarte haben (R-ichsarbeitsdienst, außerhalb der Wehrmacht bestehende Schutzgliederungen, Krank n-, Heil- und Pflegeanstalten usw.) erhalten die Anstalten, Lagerleitungen usw. Bezugscheine über HUlsensrüchte enispicchend der Zahl der Bersorgungsberechtigten von der Stelle, die die Bezug­scheine für die übrigen Lebensmittel erteilt.

Calw» den 6. November 1941

Der Landrat Ernährungsamt Abt. 8.

Stadt Calw

Zu dem am nächsten Mittwoch, den 12. Nov. 1941 staltfindenden

Vieh- und Schweinemarkt

ergeht Einladung.

Tie üblich- n gesundheitspollzcilichen Bedingungen sind einzuhalten. Personen und Vieh aus verleuckten Kreisen, aus Beobachtungsgebieten, sowie aus dem 15 Klm. Umkreis dieser Gebiete sind vom Mark ausgeschlossen.

Zufuhrzeit zum Schweinemarkt: 8'/zlO Uhr. Auftriebszett für den Viehmarkt: 9-H-11 Uhr.

Ealw, den 8. N-v. 1941. Der Bürgermeister: Göhner.

WWWöl

sowie

Ksixel lapp Patience 8ckvaeree Peter

empkieklt ttie

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Die auf Samstag, den 15. November vorgesehene

Zuchtvieh-Versteigerung

findet am Freitag, 14. November 1941 in der Tierzuchthalle in Herreuberg statt.

Anmeldung 140 Farren sowie eine Anzahl Kühe und Kalbinnen. Sonderkörung der Farren: Freitag, den 14. November i»4l 8.30 Uhr.

Versteigerung: Freitag, den 14. November >941 ll.00 Uhr.

Mit Transportmögl chkeiten nach d»n Kreisen Böblingen. Colw, Eßimgen, Freudenstadt. Leonberg, Ludwigsburg, Münsingen, Nürtingen, Reuttmgen, Tübingen, Vaihingen, Waiblingen kann gerechmt werden.

Personen aus Sperr- und Beobachtungsgebieten ist der Besuch der Veranstaltung verboten. Sämtliche Besucher haben Personalausweis mitzusühren.

Württ. Fleckviehzuchtverbarid Fleckvieh zuchtverband des württ.

für den Sülchgau Herrenberg Unter! andes Ludwigsburg

Dem Reichsnährstand angegliedert