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Nr. 270
Amtliche Bekanntmachungen
Kreis Calw
Musterung des GeLurtsjahrgangs 1922
Die Musterung des Geburtsjahrgangs 1922 findet in der Zeit vom 25. November bis 4. Dezember 1940 statt.
I. Gestellungspflicht
Zur Musterung haben sich zu stellen: alle Dienstpflichtigen des Geburisjahrgangs 1922 ausgenommen die Freiwilligen, die im Besitz eines Annahmescheins sind, z. ZI. bei der Wehrmacht, SS-Berfiigungstruppe aktiv dienen, oder sich im Reichsarbeitsdienst befinden.
II. Ort und Zeit der Musterung
Die Musterung im Kreis Talw findet wie folgt statt: in Wlldbad (Neue Volksschule)
am Mittwoch, den 27. November 1940
um 8 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Wildbad, Calmbach, Schömberg, Höfen, Langenbrand, Aichelberg, Enzklösterle;
in Altensteig (Rathaus)
am Donnerstag, den 28. November 1940
um 8 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Altensteig, Berneck, Beuren, Egenhausen, Ueberberg, Wart, Wenden:
um 14 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Aichhalden, Ettmannsweiler, Sunmerssild, Zwerenberg, Hornberg, Martinsmoos, Walddorf, Gaugenwald, Eb- hausen, Spielberg:
in Nagold (Rotes Schulhaus, Burgstraße).
am Freitag, den 29. November 1940
um 8 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Nagold, Emmingen,
um 14 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Haiterbach, Sulz, Pfrondorf, Ebershardt, Gültlingen, Ober- schwandors;
- am Samstag, den 30. November 1940
um 8 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Wildberg, Mindersbach, Unterschwandors, Rotselden, Effringen, Beihingen, Rohrdorf, Schönbronn;
in Calw (Rathaus)
am Montag, den 2. Dezember 1940
um 14 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Bad Teinach, Zavelstein, Schmieh, Würzbach, Reuweiler, Breitenberg, Oberkollwangen, Oberkollbach, Oberreichenbach, Ostelsheim, Rötenbach, Agenbach, Igelsloch.
Die Dienstpflichtigen sind verpflichtet, sich eine Viertelstunde vor der festgesetzten Musterungszeit zu stellen.
Wer durch Krankheit an der Gestellung verhindert ist, hat darüber ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Völlig Untaugliche (Geisteskranke, Krüppel usw.) können auf Grund eines amtsärztlichen Zeugnisses von der Gestellungspflicht befreit werden. Anträge sind sofort unter Beifügung des ärztlichen Zeugnisses bei mir einzureichen.
Die Dienstpflichtigen haben sauber gewaschen (gebadet), mit geschnittenem Haar und mit sauberer Wäsche zu erscheinen.
Sport- oder Badehose ist milzubringen.
Bor der ärztlichen Untersuchung besteht Rauch- und Wkoholverbot.
Entschädigung für etwaige Fahrtauslagen bei An- und Abfahrt zu dem Musterungslokal oder für Lohnausfall oder dgl. werden nicht gewährt.
III. Mitzubringende Urkunden und Nachweise
g) Geburtsschein
d) Nachweis über Abstammung, soweit sie im Besitz des Dienstpflichtigen oder dessen Angehörigen sind (Ahnenpaß),
c) Schulzeugnisse und Nachweise über die Berufsausbildung, (Lehrlings- undGesellenprüsung), sowieetwaigeLehroerträge, 6) Arbeitsbuch, dieses hat der Unternehmer dem Dienstpflichtigen zu diesem Zweck auszuhändigen,
e) Ausweise über Zugehörigkeit
zur H2., (Marine-HI., Fliegereinheiten der HI.),
zur SA. (Marine-SA.),
zur SS.,
zum NSKK.,
zum NS.-Reiterkorps,
zum Deutschen Seglerverband,
zum NSFK. (Nationalsozialistischen Fliegerkorps und über die Ausbildung in diesem), zum RLB. (Reichsluftschutzbund), zum IWGM. (Freiwilliger Wehrfunk - Gruppe Marine), zumDASD. (DeutscherAmateursende- und Empfangsdienst), zur TN. (Technischen Nothilfe), zur Freiwilligen Sanitätskolonne (Rotes Kreuz), zur Feuerwehr,
k) Nachweis Uber den Besitz des Reichssportabzeichens oder des SA-Sportabzeichens,
8) Freischwimmerzeugnis, Rettuntsschwimmerzeuqnis, Grundschein, Leistungsschein, Lehrschein der Deutschen Lebens- retlunzsgesellschaft (DLRG.),
k) Nachweis über fliegerische B tätigung, für Angehörige des fliegerischen Zioilperjonals der Luftwaffe, der Luftverkehrs lesellschaften und der Reichsluftaerwaltung, die Bescheinigung des Dienststellenleiters über fliegerischfachliche Verwendung und Act der Tätigkeit, i) Führerschein (für Kraftfahrzeuge, Motorboote),
k) Bescheinigung über dieKraftfahrzeugausbildung beim NSKK.
— Amt für Schulen —, den Reiterschein des Reichsinspekteurs für Reit- und Fahrausbildung,
l) Nachweis über die Ausbildung beim Röten Kreuz, den
Nachweis Uber die Ausbildung beim Sanitätsdienst bei der SA. (Saniiätsschein der Soder der HI.,
m) Nachweis über geleisteten Arbeitsdienst (Wehrpaß, Arbeitsplatz oder Arbeitsdienstpaß, Dienstzeitausweis, Pflichtenheft oder Studentenschaft),
n) Nachweise über geleisteten aktiven Dienst in der Wehrmacht, Landespolizei oder SS-Berfügungstruppe. Dienstpflichtige mit Seyfehlern haben das Brillenrezept
mitzubringen und dem Hilfsarzt unaufgefordert oorzulegen.
IV. Strafbestimmungen
Während der Musterung unterliegen die Dienstpflichtigen der Disziplinarstrafgewalt des Wehrbezirkskommandeurs bezw. dessen Stellvertreters.
Dienstpflichtige, die ihrer Gestellungspflicht nicht oder nicht zur festgesetzten Uhrzett Nachkommen oder den sonstigen Vorschriften über die Musterung zuwiderhandeln, werden, soweit nicht nach anderen Gesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150.—RM oder mit Haft bestraft, auch werden sie mit polizeilichen Zwangsmaßnahmen zur sofortigen Gestellung angehalten werden.
Calw» den 11. November 1940.
Der Landrat:
(gez.) Dr. Haeqele
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Altensteig» den 16. November 1940
Todes-Anzeige
Tiefbetrübt geben wir allen Verwandten und Bekannten die schmerzliche Nachricht, daß mein lieber Mann, unser treubesorgter Vater, Schwiegervater und Großvater
Jakob Klaiß
Schreinermeister
nach schwerem Leiden im Alter von 62 Jahren sanft entschlafen ist.
Die trauernden Hinterbliebenen.
Beerdigung Montag nachmittag 2 Uhr auf dem Waldsriedhof.
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Altensteig
Unser Innungsmitglied
Jakob Klattz, Schreinermeister
ist gestorben. Die Beerdigung findet am Montag nachmittag 2 Uhr auf dem Waldfriedhof statt. Sammlung am Trauerhaus. Vollzähliges Erscheinen ist Pflicht.
Wir werden ihm ein dauerndes Andenken bewahren.
Der Obermeister.
Mädchen gesucht
Nach Böblingen in gutes Haus, Bäckerei, wird auf 1. Dezember ehrliches, fleißiges Mädchen gesucht.
Angebote sind zu richten an
FamilieChristophLeibersberger, Böblingen» Brunnenstr.i
Kirchliche Nachrichten
17. Nov. Bußtag, 10 Uhr Predigt. Lied A. 20.
11/t Uhr Kinderktrche. Dienstag 3 Uhr Krtegsbetstde.
Methodistengemeinde
Sonntag, Gottesdienste vorm.
10 Uhr und nachm. */, 5 Uhr;
11 Uhr Sonntagsschule.
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Liederbücher
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