Amtliche Bekanntmachungen.

BrotabgabeanDienstboten,Taglöhner u.dergl.

Vielfach wird darüber geklagt, daß den Selbstver­sorgern das Ausreichen mit der ihnen zugeteilten Mehl­menge dadurch sehr erschwert werde, daß die Dienst­boten die Gewährung von mehr Brot, als ihnen zusteht, verlangen und daß Taglöhner und andere bei Unter­nehmern beschäftigte Personen, die entweder selbst auch Selbstversorger sind oder die Brotkarten erhalten, trotz­dem Anspruch auf Gewährung von Brot durch den Ar­beitgeber erheben. Den Unternehmern landwirtschaft­licher Betriebe, die Selbstversorger sind, steht aber für jeden Angehörigen ihres Betriebs, den sie zu verkösti­gen haben, nur die gleiche Mehlmenge von 240 g täg­lich und gegebenenfalls die besondere Zulage von 50 8 täglich zur Verfügung. Sie können daher weder den Dienstboten mehr als diese Menge geben, noch können sie Personen, die selbst Mehl oder Anspruch auf Brot­karten besitzen, Brot abgeben. Sie müssen vielmehr von diesen verlangen, selbst ihr Brot mitzubringen oder ihnen entsprechende Brotmarken abzugeben, auch wenn sie diesen Leuten im übrigen die Verköstigung reichen. Das Gleiche gilt entsprechend für das Verhältnis von Brotkartenempfängern zu ihren Dienstboten, Taglöh­nern, Waschfrauen, Näherinnen und dergl.

Die Herren

Ortsvorsteher, Geistliche und Lehrer, insbesondere auch diejenigen der Fortbildungsschulen, werden, um die Schwierigkeiten, die sich aus den, nach Lage der Dinge unberechtigten Ansprüchen der Arbeit­nehmer für die Arbeitgeber ergeben, zu verringern, dringend ersucht, auf die Beteiligten durch Aufklärung möglichst einzuwirken.

In der demnächst erscheinenden Nummer des Ee- werbeblattes wird eine kurze aufklärende Mitteilung über den Gegenstand erscheinen.

Das Eewerbeblatt kann auf den Rathäusern ein­gesehen werden.

Calw, den 19. Juli 1916.

K. Oberamt: Binder.

Herstellung von Kuchen.

In Abänderung der Anordnungen des Kommunal­oerbands vom 3. März und 14. April ds. Js. (Calwer Tagblatt Nr. 51 und 87) betreffend Regelung des Ver­brauchs von Mehl und Brot, werden hiemit auf Grund besonderer Ermächtigung der K. Zentralstelle für Ge­werbe und Handel gemäß § 61 der Verfügung der gew. Zentralstelle vom 3. IV. 1915 folgende Anordnungen mit sofortigem Inkrafttreten erlassen:

Die Herstellung von Obst-, außerdem aber auch von sogenannten Kartoffel-, Zwiebel- und ähnlichen Kuchen wird abweichend von den Vorschriften der bisherigen Anordnungen für den Bezirk Calw zugelassen.

Kuchen jedoch, die zum Verkauf bestimmt sind, dürfen nur in runden Stricken von etwa 30 bis 35 cm Durchmesser hergestellt werden. Ihre Abgabe ist nur gegen Brotmarken zulässig, und zwar sind für einen ganzen Kuchen der genannten Größe vier Weizenbrot­marken zu fordern und vom Käufer abzugeben. Dem Verkäufer ist es überlassen, gegen eine Roggenbrot­marke drei derartige Kuchen abzugeben.

Calw, den 19. Juli 1915.

Namens der Amtskörperschaft:

Reg.-Rat Binder.

K. Oberamt Tal«.

Auf die imStaatsanzeiger" Nr. 160 und imW. Wochenbl. f. Landw." Nr. 29 erschienene Bekanntmach­ung des K. Ministeriums des Innern vom 11. ds. Mts., betreffend das Verbot des Vorverkaufs der Ernte des Jahres 1915, werden die beteiligten Kreise hiemit hin­gewiesen.

DerStaatsanzeiger" kann bei den Herren Orts­vorstehern eingesehen werden.

Den 19. Juli 1915.

Regierungsrat Binder.

K. Oberamt Tal».

Auf die imStaatsanzeiger" Nr. 164 erschienene Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom 15. ds. Mts., betreffend die Regelung des Verkehrs mit Zucker, werden die beteiligten Kreise hiemit hinge­wiesen.

DerStaatsanzeiger" kann bei den Herren Orts­vorstehern eingesehen werden.

Den 20. Juli 1915.

Regierungsrat Binder.

Handel mit Frühkartoffeln.

Nachrichten in öffentlichen Blättern zufolge sind Händler bemüht, Frühkartoffeln zu unverhältnismäßig hohen Preisen aufzukaufen. Demgegenüber wird darauf hingewiesen, daß für den Ankauf von Frühkartoffeln durch Händler in der Bundesratsverordnung vom 15. Februar 1915/31. März 1915, betreffend Höchstpreise für Speisekartosfeln, ein Höchstpreis von 1v Mark für den Zentner festgesetzt ist. Ferner bestimmt 8 1 der Verfügung des K. Stellv. Generalkommandos des XIII. (K.W.) Armeekorps v. 14. Juli d. I. (Staatsanz. Nr. 162), daß mit Gefängnis bis zu 1 Jahr bestraft wird, wer beim gewerbsmäßigen Einkauf von Gegenständen des täglichen Bedarfs unverhältnismäßig hohe Preise bietet, wenn nach den Umständen des Falles die Absicht anzunehmen ist. eine Preissteigerung oder eine Hin­aufsetzung bestehender Höchstpreise herbeizuführen, fer­ner wer beim gewerbsmäßigen Verkauf für Gegen­stände des täglichen Bedarfs unverhältnismäßig hohe Preise fordert oder annimmt.

Die Ortspolizeibehörden werden beauftragt, Preis­treiberei!!.: im Handel mit Frühkartoffeln mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verhindern und Zu­widerhandlungen gegen die Höchstpreisvorschriften oder gegen die Bestimmungen des K. Stellv. Generalkom­mandos unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen.

Die Festsetzung von Höchstpreisen für den Verkauf von Frühkartoffeln an den Verbraucher ist eingeleitet.

(Zu vergl. Erlaß des K. Minist, des Innern vom 15. ds. Mts. im Staatsanzeiger Nr. 164.)

Calw, den 19. Juli 1915.

K. Oberamt: Binder.

Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft (Staatsanzeiger Nr. 164). Stuttgart, den 13. Juli 1915.

Der stellv. kommandierende General: von Marchtaler.

Beschlagnahme der Häute von Großvieh.

Höherem Auftrag zufolge wird bekannt gegeben, datz die Firmen Sally Vlumenfeld in Berlin L 25 und Abr. Heymann in Dortmund auf ihren Antrag aus der Liste der als Großhändler i. S. der Beschlagnahmever­fügung v. 22. Nov. 1914 zugelassenen Firmen (s. Calw. Tagbl. Nr. 112 von 1915) gestrichen worden sind.

Calw, den 20. Juli 1915.

K. Oberamt: Binder.

Neuregelung der 12ftündigen Arbeitszeit in den Bäckereien.

Auf Grund von Z 9 Abs. 2 der bundesrötlchen Ver­ordnung vom 5. Januar/31. März ds. Js., betreffend die Bereitung von Backwaren, will das Oberamt unter Aufhebung seiner letzten Festsetzung vom 28. April 1915 Calwer Tagblatt Nr. 98 bestimmt haben, daß mit sofortiger Wirkung die Arbeitszeiten in den Bäcke­reien wie folgt festgesetzt werden und zwar:

Die Väckerarbeit darf morgens um 3Uhr be­ginnen und dauert bis nachmittags 3 Uhr und außer­dem dürfen die Vorbereitungsarbeiten (Bereitung des Vorteigs) in der Zeit von abends X-99 Uhr gemacht werden.

In diesen Zeiten sind alle Arbeiten, welche zur Bereitung von Backwaren erforderlich sind, vorzu­nehmen.

An Sonn- und Festtagen ist die Beschäftigung von Arbeitern in Bäckereien nur bis mittags 12 Uhr ge­stattet. Jedem Arbeiter ist jedoch mindestens an jedem dritten Sonntag die zum Besuch des Gottesdienstes erforderliche freie Zeit zu gewähren.

Calw, den 19. Juli 1915.

K. Oberamt: Binder.

Abgabe von Kleie.

Veranlaßt durch die rege Nachfrage, welche zur Zeit nach Kleie besteht und um einer unangemessenen Verteilung dieser vom Kommunalverband durch seine Selbstwirtschaft gewonnenen Kleie vorzubeugen, habe ich bis auf weiteres folgendes bestimmt:

Kleie wird künftig nur noch gegen eine fchultheißen- amtliche Anweisung vom Kommunalverband abgegeben.

Diese Anweisung, welche der Ortsvorsteher auf Grund seiner persönlichen Kenntnis von der wirklichen Bedürftigkeit an Kleie und bei Anwendung eines mög­lichsten Sparsamkeitssystems ausstellt, ist dem Oberamt vorzulegen, von welchem dieselbe soweit möglich ge­prüft und alsdann der Besteller zur Zahlung veranlaßt wird. Der Preis für 1 Zentner Kleie beträgt 7 Mk., für einen halben Zentner 3 Mk. 75 Pf., wobei für je­den vollen Sack ein leerer Sack an die Mühle einzu­senden ist, von welcher die Kleie bezogen wird bezw. wurde.

Als Anweisungen können die üblichen Mehlanwei­sungsformulare benützt werden.

Calw, den 19. Juli 1915.

Namens der Amtskörperschaft:

Reg.-Rat Binder.

Bekanntmachung des stellv. General­kommandos XHI. (K. W.) Armeekorps.

Auf Grund der 88 4 und 9 des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 bestimme ich: es ist verboten, russisch-polnische Saisonarbeiter, die in landwirtschaftlichen Betrieben beschäftigt sind, für andere Betriebe anzuwerben.

K. Eoang. Bezirksschulämter Nagold und Neuenbürg.

Den Schulvorständen, ersten und einzigen Lehrern geht je 1 Ex.Erundzüge für die Sicherung der heran­reifenden Ernte" nebst einem dazu gehörigen Fragebogen mit dem Auftrag zu, denselben schleunigst auszufüllen und dem Bezirksschulamt (nicht, wie es auf dem Frage­bogen heißt: dem Oberamt) vorzulegen. Wir ersuchen die Herrn, auf zahlreiche Meldungen geeigneter Schüler (unter Voraussetzung der Zustimmung ihrer Eltern oder sonstiger Erziehungsberechtigter) hinzuwirken und in ihrem Teile für eine derartige Ansetzung der Ferien zu sorgen, daß jene Schüler mit Beginn der Feldbewach­ung zur Verfügung stehen.

Besonders erwünscht ist, daß sich möglichst viele Lehrer als Aufsichtspersonen beteiligen, um eine zu­verlässige und ausgedehnte Aufsicht zu ermöglichen und Unvorsichtigkeiten der Jungmannen und Unfälle tun­lichst zu verhüten. §

Nagold/Neuenbürg, 20. Juli 1915. j Schott. Baumann.

! Fürsorge sür Kriegerwitwen.

> Unter Hinweisung auf unser Ausschreiben vom 1. :Juni ds. Js. im Calwer Tagblatt Nr. 125 geben wir ; bekannt, daß, nachdem nun auch eine Beratungsstelle !für Kriegerwitwen des Bezirks Calw gegründet wol­len, die Sprechstunden dieser im Oberamtsgebäude be­findlichen Beratungsstelle, bei welcher Frauen der Stadt Calw Mitwirken, am Montag und Donnerstag je von vormittags 10 bis 12 Uhr abgehalten werden, i Calw, den 19. Juli 1915.

! Für den Bezirkswohltätigkeitsverein:

Reg.-Rat Binder. Stadtpfarrer Schmid.

Unter dem Zwang unserer sich von allen Seiten ver­stärkenden Truppen beginnen die Russen westlich von Grojec ihre Befestigungen aufzugeben und in östlicher Richtung zurückzugehen. Unsere Truppen folgen dicht auf.

Südöstlicher Kriegsschauplatz. In der Verfolgung erreichten die deutschen Truppen des Generalobersten v. Woqrsch gestern die vorge­schobene Brückenkopfstellung südlich von Jwangorod. Ein sofortiger Angriff brachte uns in den Besitz der feindlichen Linie bei Wladislawow. Um die an­schließenden Stellungen wird noch gekämpft. Zwi­schen oberer Weichsel und Bug hat sich >er Gegner erneut den Armeen des Generalfeldmarschalls v. Mackensen gestellt. Trotz hartnäckigem Widerstand drangen österreich-ungarische Truppen bei Skrzyniec BiedrzwicaMala (südöstlich von Lublin), deut­sche Abteilungen südöstlich von Piaski und nordöst­lich von Krasnoskaw in die feindlichen Stellungen ein. Der Angriff ist im Fortschreiten.

Oberste Heeresleitung.

Der österreichisch-ungarische Tagesbericht.

(WTB.) Wien, 21. Juli. Amtliche Mittei­lung vom 21. Juli mitags: Russischer Kriegs- schan platz. Der Feind hat sich südlich der von

Cholm über Lublin nach Jwangorod führenden Bahn neuerlich gestellt. Trotz seines hartnäckigen Widerstandes gelang es den verbündeten Streit­kräften. ihn an mehreren Stellen zu durchbrechen. Bei Rozana bahnte sich das Korps im Verein mit deutschen Bataillonen einen Weg in die feindlichen Linien. Südwestlich Viskupice wurden die Russen in der Nacht durch die Deutschen zum Rückzug ge­zwungen. Zwischen Bistritza und der Weichsel stieß die Armee des Erzherzogs Joseph Ferdinand auf starken Widerstand. Beiderseits von Vorzechow ent­rissen unsere Truppen in erbittertem Handgemenge sibirischen Regimentern ihre zäh verteidigten Stel­lungen. Bei dieser Armee wurden gestern 30 Offi­ziere und 6000 Mann als Gefangene eingebracht und 9 Maschinengewehre erbeutet. Zwischen der Weich­sel und der Pilica wurde die Verfolgung fortgesetzt. Deutsche Landwehr durchbrach nordöstlich Zwolen die Vorstellung des Brückenkopfes von Jwangorod. Um die anschließenden Stellungen wird noch ge- ! kämpft. In Ostgalizien entwickelten sich bei Sokal s neuerdings heftige Kämpfe. An der Zlota-Lipa und am Dnjestr ist die Lage unverändert.

Italienischer Kriegsschauplatz. Im Görzischen setzten die Italiener auch gestern ihren allgemeinen Angriff fort. Am Rande des Plateaus

von Doberdo und am Görzer Brückenkopf tobte die Schlacht den ganzen Tag. Abends gelang es dem Feind, den Monte San Michele (östlich Sdraussina) zu nehmen. Heute früh eroberte Generalmajor Boog mit bisher zurückgehaltenen Kräften diese Höhe zurück. Südöstlich Sdraussina behaupten sich unsere Truppen mit größter Zähigkeit. Ein Flan­kenangriff von der Nuinenhöhe östlich Sagrado her warf schließlich die Italiener auch hier zurück. Sie flüchteten unter großen Verlusten in die Deckungs­räume. Da unsere Truppen auch den ganzen Süd­westrand des Plateaus fest in Händen behielten und am Görzer Brückenkopf alle feindlichen Angriffe blutig zurückgeschlagen hatten, hatte die mit unge­heuren Opfern bezahlte Anstrengung der Italiener wieder kein Ergebnis. An der übrigen küstenländi­schen Front herrscht verhältnismäßig Ruhe. An der Kärntner Grenze hat sich nichts Wesentliches er­eignet. Oestlich Schluderbach griffen drei feindliche Bataillone den Monte Piano an. Sie wurden ab- qewiesen, fluteten zurück und verloren etwa zwei Drittel ihres Standes.

Der Entscheidungskampf im Osten.

Köln, 21. Juli. Ueber den Rückzug der Russen meldet disKöln. Zeitung" aus dem Kriegspresse-