Amtliche Bekanntmachungen.
BrotabgabeanDienstboten,Taglöhner u.dergl.
Vielfach wird darüber geklagt, daß den Selbstversorgern das Ausreichen mit der ihnen zugeteilten Mehlmenge dadurch sehr erschwert werde, daß die Dienstboten die Gewährung von mehr Brot, als ihnen zusteht, verlangen und daß Taglöhner und andere bei Unternehmern beschäftigte Personen, die entweder selbst auch Selbstversorger sind oder die Brotkarten erhalten, trotzdem Anspruch auf Gewährung von Brot durch den Arbeitgeber erheben. Den Unternehmern landwirtschaftlicher Betriebe, die Selbstversorger sind, steht aber für jeden Angehörigen ihres Betriebs, den sie zu verköstigen haben, nur die gleiche Mehlmenge von 240 g täglich und gegebenenfalls die besondere Zulage von 50 8 täglich zur Verfügung. Sie können daher weder den Dienstboten mehr als diese Menge geben, noch können sie Personen, die selbst Mehl oder Anspruch auf Brotkarten besitzen, Brot abgeben. Sie müssen vielmehr von diesen verlangen, selbst ihr Brot mitzubringen oder ihnen entsprechende Brotmarken abzugeben, auch wenn sie diesen Leuten im übrigen die Verköstigung reichen. Das Gleiche gilt entsprechend für das Verhältnis von Brotkartenempfängern zu ihren Dienstboten, Taglöhnern, Waschfrauen, Näherinnen und dergl.
Die Herren
Ortsvorsteher, Geistliche und Lehrer, insbesondere auch diejenigen der Fortbildungsschulen, werden, um die Schwierigkeiten, die sich aus den, nach Lage der Dinge unberechtigten Ansprüchen der Arbeitnehmer für die Arbeitgeber ergeben, zu verringern, dringend ersucht, auf die Beteiligten durch Aufklärung möglichst einzuwirken.
In der demnächst erscheinenden Nummer des Ee- werbeblattes wird eine kurze aufklärende Mitteilung über den Gegenstand erscheinen.
Das Eewerbeblatt kann auf den Rathäusern eingesehen werden.
Calw, den 19. Juli 1916.
K. Oberamt: Binder.
Herstellung von Kuchen.
In Abänderung der Anordnungen des Kommunaloerbands vom 3. März und 14. April ds. Js. (Calwer Tagblatt Nr. 51 und 87) betreffend Regelung des Verbrauchs von Mehl und Brot, werden hiemit auf Grund besonderer Ermächtigung der K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel gemäß § 61 der Verfügung der gew. Zentralstelle vom 3. IV. 1915 folgende Anordnungen mit sofortigem Inkrafttreten erlassen:
Die Herstellung von Obst-, außerdem aber auch von sogenannten Kartoffel-, Zwiebel- und ähnlichen Kuchen wird abweichend von den Vorschriften der bisherigen Anordnungen für den Bezirk Calw zugelassen.
Kuchen jedoch, die zum Verkauf bestimmt sind, dürfen nur in runden Stricken von etwa 30 bis 35 cm Durchmesser hergestellt werden. Ihre Abgabe ist nur gegen Brotmarken zulässig, und zwar sind für einen ganzen Kuchen der genannten Größe vier Weizenbrotmarken zu fordern und vom Käufer abzugeben. Dem Verkäufer ist es überlassen, gegen eine Roggenbrotmarke drei derartige Kuchen abzugeben.
Calw, den 19. Juli 1915.
Namens der Amtskörperschaft:
Reg.-Rat Binder.
K. Oberamt Tal«.
Auf die im „Staatsanzeiger" Nr. 160 und im „W. Wochenbl. f. Landw." Nr. 29 erschienene Bekanntmachung des K. Ministeriums des Innern vom 11. ds. Mts., betreffend das Verbot des Vorverkaufs der Ernte des Jahres 1915, werden die beteiligten Kreise hiemit hingewiesen.
Der „Staatsanzeiger" kann bei den Herren Ortsvorstehern eingesehen werden.
Den 19. Juli 1915.
Regierungsrat Binder.
K. Oberamt Tal».
Auf die im „Staatsanzeiger" Nr. 164 erschienene Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom 15. ds. Mts., betreffend die Regelung des Verkehrs mit Zucker, werden die beteiligten Kreise hiemit hingewiesen.
Der „Staatsanzeiger" kann bei den Herren Ortsvorstehern eingesehen werden.
Den 20. Juli 1915.
Regierungsrat Binder.
Handel mit Frühkartoffeln.
Nachrichten in öffentlichen Blättern zufolge sind Händler bemüht, Frühkartoffeln zu unverhältnismäßig hohen Preisen aufzukaufen. Demgegenüber wird darauf hingewiesen, daß für den Ankauf von Frühkartoffeln durch Händler in der Bundesratsverordnung vom 15. Februar 1915/31. März 1915, betreffend Höchstpreise für Speisekartosfeln, ein Höchstpreis von 1v Mark für den Zentner festgesetzt ist. Ferner bestimmt 8 1 der Verfügung des K. Stellv. Generalkommandos des XIII. (K.W.) Armeekorps v. 14. Juli d. I. (Staatsanz. Nr. 162), daß mit Gefängnis bis zu 1 Jahr bestraft wird, wer beim gewerbsmäßigen Einkauf von Gegenständen des täglichen Bedarfs unverhältnismäßig hohe Preise bietet, wenn nach den Umständen des Falles die Absicht anzunehmen ist. eine Preissteigerung oder eine Hinaufsetzung bestehender Höchstpreise herbeizuführen, ferner wer beim gewerbsmäßigen Verkauf für Gegenstände des täglichen Bedarfs unverhältnismäßig hohe Preise fordert oder annimmt.
Die Ortspolizeibehörden werden beauftragt, Preistreiberei!!.: im Handel mit Frühkartoffeln mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verhindern und Zuwiderhandlungen gegen die Höchstpreisvorschriften oder gegen die Bestimmungen des K. Stellv. Generalkommandos unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen.
Die Festsetzung von Höchstpreisen für den Verkauf von Frühkartoffeln an den Verbraucher ist eingeleitet.
(Zu vergl. Erlaß des K. Minist, des Innern vom 15. ds. Mts. im Staatsanzeiger Nr. 164.)
Calw, den 19. Juli 1915.
K. Oberamt: Binder.
Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft (Staatsanzeiger Nr. 164). Stuttgart, den 13. Juli 1915.
Der stellv. kommandierende General: von Marchtaler.
Beschlagnahme der Häute von Großvieh.
Höherem Auftrag zufolge wird bekannt gegeben, datz die Firmen Sally Vlumenfeld in Berlin L 25 und Abr. Heymann in Dortmund auf ihren Antrag aus der Liste der als Großhändler i. S. der Beschlagnahmeverfügung v. 22. Nov. 1914 zugelassenen Firmen (s. Calw. Tagbl. Nr. 112 von 1915) gestrichen worden sind.
Calw, den 20. Juli 1915.
K. Oberamt: Binder.
Neuregelung der 12ftündigen Arbeitszeit in den Bäckereien.
Auf Grund von Z 9 Abs. 2 der bundesrötlchen Verordnung vom 5. Januar/31. März ds. Js., betreffend die Bereitung von Backwaren, will das Oberamt unter Aufhebung seiner letzten Festsetzung vom 28. April 1915 — Calwer Tagblatt Nr. 98 — bestimmt haben, daß mit sofortiger Wirkung die Arbeitszeiten in den Bäckereien wie folgt festgesetzt werden und zwar:
Die Väckerarbeit darf morgens um 3Uhr beginnen und dauert bis nachmittags 3 Uhr und außerdem dürfen die Vorbereitungsarbeiten (Bereitung des Vorteigs) in der Zeit von abends X-9—9 Uhr gemacht werden.
In diesen Zeiten sind alle Arbeiten, welche zur Bereitung von Backwaren erforderlich sind, vorzunehmen.
An Sonn- und Festtagen ist die Beschäftigung von Arbeitern in Bäckereien nur bis mittags 12 Uhr gestattet. Jedem Arbeiter ist jedoch mindestens an jedem dritten Sonntag die zum Besuch des Gottesdienstes erforderliche freie Zeit zu gewähren.
Calw, den 19. Juli 1915.
K. Oberamt: Binder.
Abgabe von Kleie.
Veranlaßt durch die rege Nachfrage, welche zur Zeit nach Kleie besteht und um einer unangemessenen Verteilung dieser vom Kommunalverband durch seine Selbstwirtschaft gewonnenen Kleie vorzubeugen, habe ich bis auf weiteres folgendes bestimmt:
Kleie wird künftig nur noch gegen eine fchultheißen- amtliche Anweisung vom Kommunalverband abgegeben.
Diese Anweisung, welche der Ortsvorsteher auf Grund seiner persönlichen Kenntnis von der wirklichen Bedürftigkeit an Kleie und bei Anwendung eines möglichsten Sparsamkeitssystems ausstellt, ist dem Oberamt vorzulegen, von welchem dieselbe soweit möglich geprüft und alsdann der Besteller zur Zahlung veranlaßt wird. Der Preis für 1 Zentner Kleie beträgt 7 Mk., für einen halben Zentner 3 Mk. 75 Pf., wobei für jeden vollen Sack ein leerer Sack an die Mühle einzusenden ist, von welcher die Kleie bezogen wird bezw. wurde.
Als Anweisungen können die üblichen Mehlanweisungsformulare benützt werden.
Calw, den 19. Juli 1915.
Namens der Amtskörperschaft:
Reg.-Rat Binder.
Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XHI. (K. W.) Armeekorps.
Auf Grund der 88 4 und 9 des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 bestimme ich: es ist verboten, russisch-polnische Saisonarbeiter, die in landwirtschaftlichen Betrieben beschäftigt sind, für andere Betriebe anzuwerben.
K. Eoang. Bezirksschulämter Nagold und Neuenbürg.
Den Schulvorständen, ersten und einzigen Lehrern geht je 1 Ex. „Erundzüge für die Sicherung der heranreifenden Ernte" nebst einem dazu gehörigen Fragebogen mit dem Auftrag zu, denselben schleunigst auszufüllen und dem Bezirksschulamt (nicht, wie es auf dem Fragebogen heißt: dem Oberamt) vorzulegen. Wir ersuchen die Herrn, auf zahlreiche Meldungen geeigneter Schüler (unter Voraussetzung der Zustimmung ihrer Eltern oder sonstiger Erziehungsberechtigter) hinzuwirken und in ihrem Teile für eine derartige Ansetzung der Ferien zu sorgen, daß jene Schüler mit Beginn der Feldbewachung zur Verfügung stehen.
Besonders erwünscht ist, daß sich möglichst viele Lehrer als Aufsichtspersonen beteiligen, um eine zuverlässige und ausgedehnte Aufsicht zu ermöglichen und Unvorsichtigkeiten der Jungmannen und Unfälle tunlichst zu verhüten. §
Nagold/Neuenbürg, 20. Juli 1915. j Schott. Baumann.
! Fürsorge sür Kriegerwitwen.
> Unter Hinweisung auf unser Ausschreiben vom 1. :Juni ds. Js. im Calwer Tagblatt Nr. 125 geben wir ; bekannt, daß, nachdem nun auch eine Beratungsstelle !für Kriegerwitwen des Bezirks Calw gegründet wollen, die Sprechstunden dieser im Oberamtsgebäude befindlichen Beratungsstelle, bei welcher Frauen der Stadt Calw Mitwirken, am Montag und Donnerstag je von vormittags 10 bis 12 Uhr abgehalten werden, i Calw, den 19. Juli 1915.
! Für den Bezirkswohltätigkeitsverein:
Reg.-Rat Binder. Stadtpfarrer Schmid.
Unter dem Zwang unserer sich von allen Seiten verstärkenden Truppen beginnen die Russen westlich von Grojec ihre Befestigungen aufzugeben und in östlicher Richtung zurückzugehen. Unsere Truppen folgen dicht auf.
Südöstlicher Kriegsschauplatz. In der Verfolgung erreichten die deutschen Truppen des Generalobersten v. Woqrsch gestern die vorgeschobene Brückenkopfstellung südlich von Jwangorod. Ein sofortiger Angriff brachte uns in den Besitz der feindlichen Linie bei Wladislawow. Um die anschließenden Stellungen wird noch gekämpft. Zwischen oberer Weichsel und Bug hat sich >er Gegner erneut den Armeen des Generalfeldmarschalls v. Mackensen gestellt. Trotz hartnäckigem Widerstand drangen österreich-ungarische Truppen bei Skrzyniec —Biedrzwica—Mala (südöstlich von Lublin), deutsche Abteilungen südöstlich von Piaski und nordöstlich von Krasnoskaw in die feindlichen Stellungen ein. Der Angriff ist im Fortschreiten.
Oberste Heeresleitung.
Der österreichisch-ungarische Tagesbericht.
(WTB.) Wien, 21. Juli. Amtliche Mitteilung vom 21. Juli mitags: Russischer Kriegs- schan platz. Der Feind hat sich südlich der von
Cholm über Lublin nach Jwangorod führenden Bahn neuerlich gestellt. Trotz seines hartnäckigen Widerstandes gelang es den verbündeten Streitkräften. ihn an mehreren Stellen zu durchbrechen. Bei Rozana bahnte sich das Korps im Verein mit deutschen Bataillonen einen Weg in die feindlichen Linien. Südwestlich Viskupice wurden die Russen in der Nacht durch die Deutschen zum Rückzug gezwungen. Zwischen Bistritza und der Weichsel stieß die Armee des Erzherzogs Joseph Ferdinand auf starken Widerstand. Beiderseits von Vorzechow entrissen unsere Truppen in erbittertem Handgemenge sibirischen Regimentern ihre zäh verteidigten Stellungen. Bei dieser Armee wurden gestern 30 Offiziere und 6000 Mann als Gefangene eingebracht und 9 Maschinengewehre erbeutet. Zwischen der Weichsel und der Pilica wurde die Verfolgung fortgesetzt. Deutsche Landwehr durchbrach nordöstlich Zwolen die Vorstellung des Brückenkopfes von Jwangorod. Um die anschließenden Stellungen wird noch ge- ! kämpft. In Ostgalizien entwickelten sich bei Sokal s neuerdings heftige Kämpfe. An der Zlota-Lipa und am Dnjestr ist die Lage unverändert.
Italienischer Kriegsschauplatz. Im Görzischen setzten die Italiener auch gestern ihren allgemeinen Angriff fort. Am Rande des Plateaus
von Doberdo und am Görzer Brückenkopf tobte die Schlacht den ganzen Tag. Abends gelang es dem Feind, den Monte San Michele (östlich Sdraussina) zu nehmen. Heute früh eroberte Generalmajor Boog mit bisher zurückgehaltenen Kräften diese Höhe zurück. Südöstlich Sdraussina behaupten sich unsere Truppen mit größter Zähigkeit. Ein Flankenangriff von der Nuinenhöhe östlich Sagrado her warf schließlich die Italiener auch hier zurück. Sie flüchteten unter großen Verlusten in die Deckungsräume. Da unsere Truppen auch den ganzen Südwestrand des Plateaus fest in Händen behielten und am Görzer Brückenkopf alle feindlichen Angriffe blutig zurückgeschlagen hatten, hatte die mit ungeheuren Opfern bezahlte Anstrengung der Italiener wieder kein Ergebnis. An der übrigen küstenländischen Front herrscht verhältnismäßig Ruhe. An der Kärntner Grenze hat sich nichts Wesentliches ereignet. Oestlich Schluderbach griffen drei feindliche Bataillone den Monte Piano an. Sie wurden ab- qewiesen, fluteten zurück und verloren etwa zwei Drittel ihres Standes.
Der Entscheidungskampf im Osten.
Köln, 21. Juli. Ueber den Rückzug der Russen meldet dis „Köln. Zeitung" aus dem Kriegspresse-