aufgeatmet haben, denn die Trockenheit hatte den Boden schon gehörig brüchig gemacht und die Pflan­zen begannen schon eine gelbe Farbe anzunehmen. Nun ist doch noch zu hoffen, daß die Oehmdernte sich besser gestaltet, als man befürchtete, daß die Kartof­feln besser wachsen und daß auch die sonstige Ernte weiter gedeiht. Für morgen sagen zwar die Meteo­rologen schon wieder trockenes und wärmeres Wetter voraus. Nun, wir hoffen, daß die Regenquantität auf einige Zeit ausreicht.

Postlagernde Sendungen.

Postlagernde Sendungen, sowohl solche mit Na­mens- als solche mit Chiffre-Adresse, werden bis auf weiteres nur gegen Vorzeigung eines besonderen, mit der Photographie des Inhabers versehenen Aus­weises ausgehändigt. Die Ausweise für den Em­pfang postlagernder Sendungen müssen von einer Polizeibehörde ausgestellt sein; bei Sendungen mit Chiffre-Adresse hat sich der Empfänger außerdem durch eine von der nächsten Militärbehörde (Garni­son- oder Bezirkskommando) ausgestellte Empfangs- erlaubnis auszuweisen. Die gewöhnlichen, von den Postanstalten ausgestellten Postausweiskarten, die Postlagerkarten sowie Ausweise aller übrigen Be­hörden berechtigen nicht zum Empfang von post- lagernden Sendungen. Die Ausweise gelten nicht nur für den Bereich des Armeekorps, in dem die aus­stellende Polizeibehörde ihren Sitz hat, sondern im Bereich aller Armeekorps des Deutschen Reiches und nicht nur für den einzelnen Fall, sondern allgemein. Die Ausweiskarten haben in Württemberg höchstens 4 Wochen Gültigkeit; dagegen steht es den Polizei­behörden frei, die Gültigkeitsdauer auf eine kürzere Zeit zu beschränken. Die Aushändigung postlagern­der Sendungen an Militärpersonen, die sich als solche durch ihren Militärpaß oder ihr Soldbuch aus- weisen können, erfolgt nach Vorlage eines Scheines, der mit Siegel und Unterschrift des betreffenden Truppenteils versehen, aussprechen muß, daß Vor­zeiger dieses Scheines berechtigt ist, die an ihn ge­richteten postlagernden Sendungen in Empfang zu nehmen. Dieser Berechtigungsschein ist nur für den Tag seiner Ausstellung gültig und nicht übertragbar.

Ein Mietzmacher öffentlich zurechtgewiesen.

(SCB.) Freudenstadt, 12. Juli. In der letzten Gemeinderatssitzung kam ein an das hiesige Ober­amt gerichteter Erlaß des K. Generalkommandos des XIII. (K. W.) Armeekorps in Stuttgart v. 1. Juli betreffend den Eemeinderat Adolf Nestle» zur Ver­lesung. Der Erlaß trägt lautGrenzer" folgenden

Wortlaut:Die zahlreichen, im Laufe der letzten Tage von dem dortigen Amtsblatt veröffentlichten Zuschriften, sowie unmittelbar an das Stellv. Ge­neralkommando gerichtete Beschwerden gegen die von dem Gemeinderat Nestlen in der letzten Sitzung der bürgerlichen Kollegien Freudenstadts getane Aeußerung:Zuerst müssen wir wissen, ob wir über­haupt deutsch bleiben, dann erst könne man wieder an Musik und Theater denken", beweisen, daß sich weiterer Kreise der dortigen Bevölkerung eine leb­hafte Entrüstung über den dadurch tatsächlich bekun­deten Mangel an Vertrauen zu den Leistungen un­serer Truppen bemächtigt hat. Selbst wenn die Aeußerung nur eine rednerische Entgleisung wäre, so müßte sie doch als der Ausdruck einer Gesinnung gewertet werden, die sich mit den vaterländischen Pflichten nicht vereinbaren läßt. Die Auslegung, die Nestlen seinen Worten in einer vomGrenzer" veröffentlichten Erklärung gegeben hat, ist nicht ge­eignet, den ungünstigen Eindruck abzuschwächen, den sie hervorgerufen haben. Dazu kommt, daß sich Nest­len in der Sitzung der bürgerlichen Kollegien am 15. April schon einmal in solcher Weise, nämlich dahin ausgesprochen hat:Zu was Kurmusik, wir wissen nicht, ob wir nicht Heuer russische oder französische Musik haben". Diese, von dem dortigen Ratsschrei­ber auf Grund seiner, wenn auch nicht stenographi­schen Aufzeichnung gemachten Feststellung erscheint umso glaubwürdiger, als ihr in keiner Weise wider­sprochen worden ist. Sie bildet aber auch einen wei­teren Grund zu der Auffassung, daß sich die Ange­legenheit durch die Ausrede, es handle sich um eine Entgleisung, nicht abtun läßt. Das ftellv. General- komando hält es deshalb für angezeigt, den von dem K. Oberamt angedeuteten Weg für die Erledigung des Falles einzüschlagen und ersucht ergebenst, den Vorsitzenden der bürgerlichen Kollegien, Stadtschult- heiß Hartranft, im Aufträge des Generalkomman­dos aufzufordern, in der nächsten öfentlichen Sitzung der Gemeindekollegien die tiefbedauerliche, den mili­tärischen Interessen schädliche Aeußerung in aller Form als ungehörig und unvereinbar mit der Würde des öffentlichen Ehrenamts, das Nestlen be­kleidet, zurückzuweisen. V. s. d. st. E. K. Der Chef des Stabes: (gez) v. Stroebel, Generalmajor."

Kriegsgemäße Rezepte.

Iohaunisbeeren-Gelee. (Ungekocht.)

Die Beeren werden gewaschen und unabgezupft in einem Topf aufs Feuer gesetzt. Die Beeren werden im Topf etwas zerdrückt. Unter stetem Umrühren recht heiß werden lassen kochen darf es nicht. Sodann auf ein Tuch zum Abtropfen schütten und ein wenig ausdrücken. Auf 1 Schp. Saft kommt

Pfd. Zucker, langsam den Zucker vergehen lassen, dann den Topf aufs Feuer setzen und unter stetem Rühren einmal, aber nur einmal aufkochen lassen, d. h. sobald die Sache steigt, vom Feuer nehmen. Man läßt den Topf noch eine Weile neben auf dem Herd stehen, bis sich eine Haut bildet, die man entfernt. Alsbald das Gelee in Gläser füllen.

STB. Stuttgart, 13. Juli. Für den Abend des 31. Juli ist von der Stadtverwaltung eine Gedächtnisfeier zu Ehren der seit dem Ausbruch des Krieges Gefallene» geplant.' An der Feier, die auf dem Marktplatz stattfindet, werden die Gesangvereine von Groß-Stuttgart Mitwirken.

SCB. Stuttgart, 13. Juli. Aus dem heutigen Groß- markt kosteten Kirschen 2035 Psg., Heidelbeeren 2632 Pfg., Himbeeren 4548 Psg., Johannisbeeren 2025 Pfg., Stachelbeeren 1822 Pfg., Birnen 3035 Pfg., hiesige Aprikosen 70 Pfg. per Pfund. Auf dem Gemüsegrotz- markt kosteten Bohnen 1620 Pfg. per Pfund.

SCB. W-ldsee, 13. Juli. Von hartem Schick­sal betroffen ist die Familie Allgäuer in Kümeraz- hofen. Von den 11 Vollwaisen mußten alle 6 Brü­der dem Rufe des Vaterlandes folgend ins Feld rücken. Bier davon find den Heldentod gestorben, der fünfte wird seit Anfang September v. I. ver­mißt und dem sechsten der tapferen Brüder wurde infolge schwerer Verwundung ein Fuß abgenomme».

(SCB.) Geislingen, 12. Juli. Am Samstag nachmittag etwa um (43 Uhr ereignete sich beim schienengleichen Straßenübergang über dieTäles- bahn" zum Bahnhof gegenüber der Wirtschaft Nille, also mitten in der Stadt, ein gräßliches Unglück. Von der Maschine des bereits stehenden Täleszuges sollte ein Anhängowagen auf die Drehscheibe herein­geschoben werden. Auf bis jetzt nicht ganz aufge­klärte Weise wurde dabei der 5V Jahre alte in Al­tenstadt wohnhafte Metallschleifer Karl Hamann mit seinem 6jährigen Töchterlein von dem Wagen erfaßt und zusammengefahren. Dem Manne wurde der Schädel zertrümemrt, dem Kinde gingen die Räder über den Leib. Der Tod trat bei beiden ohne Zweifel sofort ein. Das Maschinen- und sonstige Personal soll keine Verantwortung treffen.

Nachtrag zum katholischen Gottesdienst.

Donnerstag, 18. Juli 7'/- Uhr: Feierlicher Gottesdienst für die Ausmarschierten. 3 hl Messen mit Ansprache des hochwürd. Herrn Kapuzinerfeldpaters Pfeiffer von der Hi ri­tzend urg'sch en Armee. Von früh 6'/, Uhr an Beichtgelegen­heit.

Für die Schriftl. verantwort!.: Otto Seltmann, Talw. Druck u. Verlag der A. Oelschläger'schen Buchdruckerei, Talw.

Lerneck-Neubnlach» 14. Juli 1915.

Lrauer-Knseigc.

Verwandten, Freunden und Bekannten die schmerzliche Nachricht, datz unser innigstgeliebter Bruder, Schwager, Bräutigam u. Onkel

Johannes Klumpp,

WlllW Wirt zurTalmShle",

E»s.-Res., Ldw.-Znf.-Rgt. 120,4. Komp., ani 7. Juli bei einem Sturmangriff den Heldentod fürs Vaterland gestorben ist.

Im Namen der trauernden Hinterblienen:

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