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SchwarzwSlder Taßeszeituug

Amtliche Bekanntmachungen

Erfassung der Wehrpflichtigen des Geburisjahrgangs 1921

Alle wehrpflichtigen Deutschen des Eeburtsjahrgangs 1921, die am 1. April 1940 (Stichtag) ihren dauernden Aufenthalt im Kreis Calw haben, haben sich am Ort ihres dauernden Aufenthalts bei der polizeilichen Meldebehörde (Bürgermeister) persönlich zur Anlegung des Wehrstamm­blatts anzumelden und zwar in der Zeit vom 1. 4. bis einschl. 15. 5. 1940. Der genaue Zeitpunkt wird von dem Herrn Bürgermeister der Aufenthaltsgemeinde noch jeweils öffentlich bekanntgegeben. Personen, die aus den Grenz­gebieten zugewandert sind, haben sich an ihrem augenblick­lichen Aufenthaltsort zur Erfassung zu melden.

Dienstpflichtige, die am Stichtag bereits Reichsarbeits­dienst leisten, in der Wehrmacht oder ^-Verfügungstruppe aktiv dienen, oder vom Wehrbezirkskommando den Bescheid haben, daß sie als Freiwillige angenommen sind, sind von der Verpflichtung zur Anmeldung befreit. Wer durch Krankheit an der persönlichen Anmeldung verhindert ist, hat darüber ein amtsärztliches Zeugnis vorzulegen.

Die Versäumung der Anmeldefrist entbindet nicht von der Anmeldepflicht. Wer seiner Pflicht zur persönlichen An­meldung nicht oder nicht pünktlich nachkommt, wird mit Geldstrafe bis zu 150. RM. oder mit Haft bestraft, auch mit der Vorführung durch die Polizei zu gewärtigen.

Der Dienstpflichtige soll zur Anmeldung mitbringen:

a) den Geburtsschein;

d) Nachweise über seine Abstammung, soweit sie in seinem oder seiner Angehörigen Besitz sind (Ahnenpatz);

e) die Schulzeugnisse und Nachweise über seine Berufs­ausbildung (Lehrlings- und Gesellenprüfung), sowie etwaige Lehrverträge;

v) Ausweise Uber Zugehörigkeit

zur HZ (Marine-HI, Fliegereinheiten der HZ);

zur SA (Marine-SA),

zur -1.

zum NSKK,

zum NS-Reiterkorps,

zum Deutschen Seglerverband,

zum NSFK (Nationalsozialistischen Fliegerkorps und über die Ausbildung in diesem), zum RLB (Reichslustschutzbund), zum FWGM (Freiwilliger Wehrfunk Er. Marine), zum DASD (Deutscher Amateursende- und Empfangs­dienst),

zur TN (Technische Nothilfe),

zur Freiwilligen Sanitätskolonne (Rotes Kreuz),

zur Feuerwehr;

k) den Nachweis Uber den Besitz des Reichssportabzeichens oder des SA-Sportabzeichens;

x) Freischwimmerzeugnis, Rettungsschwimmerzeugnis, Erundschein, Leistungsschein, Lehrschein der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRE);

b) den Nachweis über fliegerische Betätigung; für Ange­hörige des fliegerischen Zivilpersonals der Luftwaffe, der Luftverkehrsgesellschaften und der Reichsluftver­waltung, die Bescheinigung des Dienststellenleiters über fliegerisch-sachliche Verwendung und Art der Tätigkeit;

j) den Führerschein (für Kraftfahrzeuge, Motorboote);

L) die Bescheinigung über die Kraftfahrzeugausbildung beim NSKK Amt für Schulen, den Reiterschein des Reichsinspekteurs für Reit- und Fahrausbildung;

l) den Nachweis über die Ausbildung beim Roten Kreuz, den Nachweis über die Ausbildung im Sanitätsdienst bei der SA (Sanitätsschein der SA) oder der HI;

w) den Nachweis über Seesahrtzeiten Seefahrtbuch, über den Besuch von Seefahrtschulen, Schifssingenieur- schulen, der Debegfunkschule Befähigungszeugnisse:

n) das Sportseeschifferzeugnis, das Sporthochseeschiffahrts­zeugnis, den Führerschein des deutschen Segleroerban­des für Seefahrt oder für ortsnahe Küstenfahrt, den Führerschein des HochseesportverbandesHansa" u. das Zeugnis zum6"-Führer für Seesport der Marine-HI;

o) den Nachweis über geleisteten Arbeitsdienst (Wehrpatz, Arbeitspatz öder Arbeitsdienstpatz, Dienstzeitauswerse, Pflichtenheft der Studentenschaft);

p) den Nachweis über geleisteten aktiven Dienst in der Wehrmacht, Landespolizei oder jj-Verfügungstruppe;

q) den Annahmeschein als Freiwilliger der Wehrmacht, des Reichsarbeilsdienstes oder der ^-Verfügungstruppe. Jeder Dienstpflichtige hat 2 Paßbilder in der Größe

37 X 52 mm vorzulegen, auf denen er in bürgerlicher Klei­dung ohne Kopfbedeckung abgebildet ist. Das Lichtbild hat den Dienstpflichtigen im Brustbild von vorne gesehen, dar- zustellen. Die Paßbilder sind auf der Rückseite von der polizeilichen Meldebehörde mit Vor- und Familiennamen und Geburtsdatum zu versehen.

Talw, den 30. März 1940.

Der Landrat.

Gemeinde Deckenpfronn

Am Donnerstag, den 4. April 1940» wird das

Laubstammholz

verkauft, und zwar

Eichen: Kl. I 13 Fm.. Kl. ll 72 Fm., Kl. III 89 Fm.. Kl. IV 36 Fm., Kl. V 8 Fm.. Kl. Vl 3 Fm., Kl. Vll 6,5 Fm. Dachen : Kl. II 2 Fm., Kl. III 7 Fm.. Kl. IV 3 Fm., Kl V 3.5 Fm. Sonstiges Lanbholz: I. bis III. Klaffe 2 Fm.

Ferner: SO Stück eichene Wagnerstangen. Zusammenkunft vormittags V-9 Uhr beim Rathaus; Beginn um 9 Uhr im Rotwald an der Eärtringerstratze.

Auszüge kostenlos beim Waldmeister.

Der Bürgermeister.

Nr. 7L

Bekanntmachung

Verkauf von Pferden und Gangochsen

1. Nach der Anordnung des Beauftragten des, Reichsnähr­standes für den Verkehr mit Pferden vom 20. Februar 1940 (RNVBl. S. 81) dürfen Nutzpferde nur z« einem Preis verkauft werden, der von einem vom Landes­bauernführer ernannten Schätzer innerhalb der letzten drei Monate vor dem Verkauf festgestellt wurde. Dieser vom Schätzer festgestellte Höchstwert wird aus der Pferde­karte vermerkt. Anträge auf Schätzung eines Pferdes und Ausstellung einer Pferdekarte sind an die Kreis­bauernschaft zu richten.

2. Nutzpferde dürfen nur an Inhaber von Dringlichkeits­bescheinigungen oder an Pferdeoerteiler verkauft wer­den. Die Dringlichkeitsbescheinigung ist bei dem für den Wohnsitz des Käufers zuständigen Bürgermeister zu beantragen, der die Weiterleitung an die für die Aus­stellung der Bescheinigung zuständige Stelle veranlaßt.

3. Meine Bekanntmachung vom 27. September 1939 über die Meldepflicht für Verkäufe von Pferden und Gang­ochsen wird hierdurch nicht berührt. Die Verkäufe sind mir wie bisher anzuzeigen.

4. Verstöße gegen diese Anordnung werden mit Ordnungs­strafen für jeden Fall der Zuwiderhandlung bestraft. Calw, den 28. März 1940.

Der Landrat Preisbehörde.

BeMMmc M Meldepflicht M AM- md BeleuchliiW-ViMerien ftillgeWer KrastW- zeuge >>. Motorboote, sowie deMtinetallhandels

1. Auf Grund des 8 25 des Reichsleistungsgefetzes wird durch die Wehrmacht hiermit die Beschlagnahme aller Anlaß- und Beleuchtungs-Batterien angeordnet

s) aus Kraftfahrzeugen, die für den Verkehr auf öffent­lichen Straßen zulassungspflichtig waren und nicht mit einem roten Winkel für die Weiterbenutzung versehen sind,

b) aus stillgelegten Motorbooten, e) die sich bei Altmetallhändlern, Altmetallverbrauchern oder ähnlichen Unternehmen befinden.

2. Nicht beschlagnahmt werden Batterien, die sich nach­weislich in Pflege bei Kraftfahrzeugwerkstätten, Kraft­fahrzeug-Handelsunternehmungen, Garagen und Akku­ladestationen usw. befinden. Als Stichtag gilt der 25. 3. 40. Etwa nach diesem Termin in Pflege gegebene Batterien unterliegen der Beschlagnahme.

3. Nach 8 3 (3) des Reichsleistungsgesetzes haben alle Besitzer der unter s)e) genannten Batterien diese bis zum 2. 4. 40 zahlenmäßig mit genauer Angabe des Lagerortes der Batterien durch Postkarte an die Wehr­ersatzinspektion Stuttgart, Gruppe L, zu melden. So­fern Batterien in Pflege gegeben worden sind, ist hier­bei anzugeben:

In Pflege gegeben bei."

(genaue Anschrift)

4. Beschlagnahmte Batterien dürfen weder verkauft noch erworben werden.

5. Die beschlagnahmten Batterien sind von den Besitzern gemäß 8 15 (1)4. der Wehrmacht zur Verfügung zu überlassen. Die Zeit der Abholung wird durch die zu­ständige Wehrersatzinspektion mitgeteilt. Den Besitzern wird nach Abgabe der verbrauchten Batterien der Be­trag laut nachstehender Liste vergütet.

Type:

Ampere-Stunden

Rückkaufpreis für ver­

Volt

brauchte Batterien

6

50

0.90

62

1.10

75

1.25

87

1.50

100

1.70

150

3.20

12

50

1.80

62

2.20

75

2.60

90

3.90

105

4.55

150

6.40

Calw, den 29. März 1940.

Wehrmeldeamt Calw.

Egenhausen

Zu dem am Dienstag, den 2. April 1940 stattfindenden

Krämer-, Rindvieh- und Schrveine-Markt

ergeht hiemit Einladung.

Der Bürgermeister.

Kraftfahrer

mit Führerschein, Klasse 2 für Holztransport in Dauerstellung sofort gesucht.

G. LE. Zimmermann, Holzwarenfabrik, Dettenhausen

bei Böblingen

Kirchliche Nachrichten

31. März, 10 Uhr Predigt, ll Uhr Kinderkirche.

Meth odistengemeinde

Sonntag '/-IO Uhr Gottes­dienst. Sonntagsschule. 5 Uhr Gottesdienst.

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klls Vsrmüklte grüksn

Kar! Kübler /Vsaria Kübisr

geb. k?entscble>'

kiltsnstsig

Spislbsrg

1940

Spielberg, den 29. März 1930

Todes-Anzeige

Schmerzerfüllt geben wir Verwandten und Bekannten die traurige Nachricht, daß mein lieber Gatte, Vater, Sohn und Bruder

Christian Gall

heute früh im Alter von 28 Jahren uns durch den Tod entrissen wurde.

Die Gattin: Christine Gall, geb. Braun Familie Gottlob Gall Beerdigung Sonntag um 14 Uhr.

4

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Gartensamen

Blumensamen

Steckbohnen

ertragreiche Sorten

Steckzwiebeln

Mohnsamen

Angersensamen

Eckendorfer und Zucker

Grassamenmischung

sowie

Garten- und Feldgeräte

empfiehlt bestens

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Kar! kenssler sen. j

Menflanvluno beim pvzami

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Wir beteili-. gen uns heute I abend an der Filmvorfüh- ! rung:Der Feldzug in Polen"

heute abend Filmvorführung

Ssiüi

heute abend 7.30 Uhr

am Antrittsplatz (Uniform.) Erscheinen ist Pflicht.

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