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Nr. A
Niesenausgave der Nahrungsmillelverleiluog
j Di« Rahrungsficherung, d. h. eine totale Ver,orgung gehört , Le« wichtigsten Waffen der Kriegswirtschaft. Der geordnete «d reibungslose Ablauf der Warenerfassung und Warenlenkung » für die Stotzkraft der Wehrmacht wie für die Haltung der Zevölkerung von schwerwiegender Bedeutung. Prüfen wir nun e«t« «ach 5 Monaten Kriege -rnährungswirtschast den Verlauf er Nahrungsmittelversorgung und -Verteilung, so müssen wir »erkennen, dah die Rationierung bzw. die gerechte Verteilung »r Lebensmittel funktioniert hat. Die Marktordnung hat die Dwfgabe der totalen Versorgung im wesentlichen gemeistert. sDir geordnete Erfassung und Lenkung. Bearbeitung und Verkeilung der Nahrungsmittel stellt dabei eine große Aufgabe dar, sich nur die wenigsten im eigentlichen Ausmaß denken kon- Den. Es sorgen zum Beispiel rund 55 ÜÜO Nährstandskaufleute »Her Sparten für die erste Stufe einer geordneten Lebensmittel- Erteilung. Etwa 380 000 Lebensmittelgeschäfte verteilen uu- »iltelbar an den Verbraucher. Dazwischen sind aber noch andere Sparten des Nahrungsmittelgewerbes eingeschaltet, insbesondere Verarbeitungsbetriebe, die in vielen Fällen das gewon- lene Erzeugnis erst zu einem schmackhaften Nahrungsmittel «erarbeiten.
Amtliche Bekanntmachung
Abgabe von Kunsthonig
I. Am 12. Dezember 1939 habe ich in der Bezirkspresse bekanntgegeben, daß alle Versorgungsberechtigten auf den Abschnitt Fl 16 der Reichsfleischkarte (Kinder bis zu sechs Jahren auf den Abschnitt Fl 3 ihrer Reichsfleischkarte) 125 Gramm Kunsthonig zugeteilt erhalten. Gleichzeitig habe ich die Einzelhändler angewiesen, die abgetrennten Abschnitte aufzubewahren.
II. Diese Abschnitte legen die Einzelhändler den Herren Bürgermeistern (Kartenausgabestellen) gesammelt vor, die hiefür Kunsthouigbezugscheine ausstellen Diese sind mit dem Zusatz „Fl" zu versehen. Der Umtausch hat möglichst bald zu erfolgen.
Calw, den 24. Januar 1940. Der Landrat.
Verant»ortlich fRr den gesamten Inhalt: Dieter Lanl ln Altensteig. vertr.: Ludwig Lank. Druck und Verlag VniGdruckeret Lank. Altensteig. — Zurzeit Preisliste S gültig
Rundfunk
Programm des Reichssenders Stuttgart
Sonntag, 28. Jan.: 6.00 Frühkonzert; 7.00 Nachrichten' lUA „Bauer hör zu!"; 8.15 Gymnastik (Glucker); 8.30 Musik am «an» tag morgen; 10.00 „Immer schon haben wir eine Liebe zu dir gekannt"; 10.45 Das Kammerkonzert des Reichssenders Stuttgart;
11.15 Musik vor Tisch; 12.30 Nachrichten; 12.40 Mittagskonzert; 13.00 Frontberichte; 14.00 Nachrichten; 14.15 Musikalisches Allerlei; 14.45 „Emma und das Hermelin": 15.30 Musik am Sonntag nachmittag; 16.00 Vom Deutschlandsender: Großes Wunschkonzert für die Wehrmacht: 17.00 Nachrichten; 19.45 Sport am Sonntag, 20.00 Nachrichten; 20.15 Wie es euch gefällt; 22.00 Nachrichten; 24.00 Nachrichten.
Montag, 29. Jan.: 6.00 Morgenlied, Nachrichten; 6.10 Gymnastik l (Glucker); 6.30 Aus Köln: Frühkonzert; 7.00 Nachrichten; 7L0 Für dich daheim; 8.00 Gymnastik II (Glucker); 11.30 Volksmusik und Bauernkalender; 12.00 Mittagskonzert: 12.30 Nachrichten; 14.00 Nachrichten; 14.15 Alte Kammermusik; 15.30 Musikalisches Allerlei; 16.00 Nachmittagskonzert; 17.00 Nachrichten;
17.15 Zur Unterhaltung; 18.00 Aus Leit und Leben; 18Ä Konzert mit deutscher und französischer Musik; 19.15 Zum Feierabend; 20.00 Nachrichten: 20.15 Tausend Takte Fröhlichkeit; 2L«t Nachrichten; 24.00 Nachrichten.
Oeffentliche Aufforderung
r«r Abgabe von Steuererklärungen
Die Erklärungen für die Einkommensteuer, Wehrsteuer, .Gewinnfeststellung, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer 1Ä39, sowie für die Gewerbesteuer und die Vermögensteuer 1840 find in der Zeit
vom 1. bis 29. Februar 1940
unter Benutzung der vorgeschriebenen Vordrucke beim zuständigen Finanzamt abzugeben.
Einkommensteuererklärnngen haben abzugeben:
1. Unbeschränkt Steuerpflichtige,
n) wenn das Einkommen den Betrag von 8000 überstiegen hat, oder
d) wenn das Einkommen weniger als 8000 aber mehr als 1000 betragen hat und darin Einkünfte von mehr als 300 enthalten find, die i weder der Lohnsteuer noch der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, oder
o) wenn in dem Einkommen kapitalertragsteuerpflich-
s tige Einkünfte von mehr als 1000 enthalten
! waren und der Steuerpflichtige für den Ver- , anlagungszeitraum in die Stcuergruppe I oder II
i. fällt, oder
ck) ohne Rückficht auf die Höhe des Einkommens, wenn i es ganz oder teilweise aus Einkünften aus Land- ! und Forstwirtschaft aus Gewerbebetrieb oder aus
selbständiger Arbeit bestanden hat und der Gewinn auf Grund eines Buchabschlusses zu ermitteln ist,
. ' oder ermittelt wird, oder
v) wenn sie vom Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden.
L Beschränkt Steuerpflichtige über die inländischen Einkünfte im abgelaufenen Kalenderjahr, n) wenn die gesamten inländischen Einkünfte nach Abzug der Einkünfte, die der Lohnsteuer oder der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, 1000 überstiegen haben, oder
d) ohne Rücksicht aus die Höhe der inländischen Einkünfte, wenn diese ganz oder teilweise aus Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Eewerbe-
i betrieb oder aus selbständiger Arbeit bestanden haben und der Gewinn auf Grund eines Buchabschlusses ermittelt wird, oder
e) wenn sie vom Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden.
Lermögenserklärungeu haben nach § 12 der Durchführungsverordnung zum Vermögensteuergesetz in der geänderten Fassung vom 22. November 1939 (RGBl. I C. 2271 und REtrVl. S. 1135) einzureichen:
1. Verheiratete oder Verwitwete, wenn ihr Eesamtoer-
mögen. 20 000 .K.6 übersteigt,
(Ausnahmen f. Ziffer 3)
2. Ledige (Ausnahmen s. Ziff. 3),
wenn ihr Eesamtvermögen 10 000 übersteigt,
3. Juden und mit Jüdinnen Ver
heiratete, wenn ihr Eesamtvermögen . 5 000 übersteigt,
4. alle Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kolonialgesellschaften, bergrechtlichen Gewerkschaften,
5. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, die Ver- ficherungsvereine auf Gegenseitigkeit, die sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts, die nicht rechtsfähigen Vereine, Anstalten, Stiftungen und anderen Zweckvermögen, die Kreditanstalten des öffentlichen Rechts, die inländischen offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und die ähnlichen Gesellschaften.
deren Eesamtvermögen 10 000 übersteigt,
K. alle beschränkt Vermögensteuerpflichtigen, die Vermögen im Inland haben,
über ihr Jnlandsvermögen,
7. jeder, der vom Finanzamt dazu besonders aufgefördert wird.
Die nach Ziff. 1 bis 3 und 7 in Betracht kommenden Steuerpflichtigen haben das Vermögen der Personen, die mit ihnen zusammen zu veranlagen sind,
a) der nicht dauernd getrennt lebenden Ehefrau, d) solcher minderjähriger Kinder und anderer minderjähriger Angehöriger (8 10 Ziff. 3 bis 6 des Steuer- anpassungsgesetzes), die zu ihrem Haushalt gehören, mitzuberücksichtigen.
Unrichtige oder unvollständige Erklärungen find unverzüglich nach der Entdeckung zu berichtigen.
Ikre Verlobung geben bekannt
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8>>6> in «km, kiickenelickeen «erdeii Sir wvkelcdckillch l«h»dkskr Stellen ein- veeken, wenn sie ein VergrSSeenngsskw zue ftsnd nekmrn. vssiinv die folge» lnuckil-mcr Nelnignng von Meilern: VIe klinge Kak das vewede verletze! Za-io kann Vir gnie Micke vor-ritis k-puei geken l Über UnvorNchilgkettev lallen KN, vermeiden. Viel lckiimmer dagegen lind Schaden, die dank den kalk «m kam» Maller verarlacke werden!
kln wlrklamer Sckatz dagegen II» Nenko Slelcd-Sod», die l, auek Mm kia- «elcken der Micke verwand« wird! Vcrrllkren Sie ledrvmal z» Minueen vor Sc. relning derMalckIauge einige kandvoli kenko Sleick-Soda im Makekwaller.
Ver Schädling kalk wird dadurch anwirklam gcmache. Io das keine Seile verloren grke, aaSerdem wird die MNcke gelekont und die Malckkeak des Mich» pulse es voll aavgenutze.
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Fr. Landrat Dr. Haegele, Calw, Hengstettersteige 28
Beleidigungszurücknahme
Der Unterzeichnete nimmt die gegen Ortsbaueruführer Bolz, Hüncrberg, und gegen die Ortsbauernsührer im allgemeinen gebrauchten beleidigenden Ausdrücke mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück und leistet öffentlich Abbilte.
Hofstett, den 26. Januar 1940.
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AUensteig, im Januar 1940.
Das Finanzamt.
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