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Schwarzwiil-er Tageszeitung

Nr. 228

St::" ""t. '?8. 6'pt. (Abgestiirz t.) Nachmittags stürzte in der Pro.gftraße in Bad Cannstatt ein 33 Jahre alter Mann bei Ausbesserungsarbeiten infolge Unvorsichtigkeit von einem Dach 6 Meter tief ab. Er erlitt einen Bruch des Kreuzbeines sowie Prellungen der Wirbelsäule.

Balingen, 28. Sept. (H erzschla g.) In der Tübinger- ftraße wurde ein junger Mann aus Laufen, als er sich mit seinem Fahrrad auf dem Heimweg befand, vom Herzschlag ereilt und stürzte tot zu Boden.

Tettnang, 28. Sept. (Siebzigjährrge ertrun­ken.) In dem neben dem Weg HöllKaltenberg befind­lichen Straßengraben fanden Hopfenpflückertnnen am Mitt­woch früh die Leiche einer Frau. Die Ermittlungen er­gaben, daß es sich um eine 70 Jahre alte Frau aus Nagold handelt, die in Kaltenberg als Hopfenpflückerin tätig war und die seit Montag vermißt wurde. Vermutlich ist die Greisin infolge eines Unwohlseins vom Wege abgekommen, in den mit Wasser gefüllten Straßengraben geraten und dabei ertrunken.

Ravensburg, 28. Sept. (In Futzgängergruppe gefahren.) Am Mittwoch abend fuhr in der oberen Wolfeggerstraße ein aus der Stadt kommender Motorrad­ifahrer in eine Futzgängergruppe, wobei es einen Schwer- »nd einen Leichtverletzten gab.

Höchstiidt (Schwaben), 28. Sept. (In der Trans­mission.) Als die Landwirtsehefrau Babette Graf in sHöchstädt in Abwesenheit ihres Mannes in der Scheune i Futter schnitt, geriet sie unglücklicherweise mit einem der slose herabhängenden Zöpfe in die Trinsmission, wodurch ihr die obere Kopfhaut abgerissen wurde.

Buchloe (Schwaben), 28. Sept. (26 Schafe vom Zug zermalmt.) Von einer 300 Köpfe starken Schafherde, die ^zwischen Mittelstetten und Eroßsaitingen in der Nähe des IVahndammes weidete, liefen einige Tiere zwischen die Gleise. Als der junge Hirte durch den Hund die Tiere aus den Gleisen treiben wollte, kam Verwirrung in die Herde, szumal auch ein Zug heranbrauste. 26 Schafe wurden von den Rädern zermalmt.

Kempten, 28. Sept. (An einenBaum gerast.) Ein schweres Verkehrsunglück ereignete sich am Dienstag zwi­schen Ober- und llntergermaringen. Der 52jährige Bruno sPuschmann, Inhaber einer Mechanikerwerkstätte, und der Uneben ihm am Steuer sitzende Anton Thanner aus Jmmen- sstadt fuhren in hoher Geschwindigkeit mit ihrem schweren «Kraftwagen an einen Baum. Die beiden Insassen wurden aus dem Wagen geschleudert und waren sofort Lot.

Der Rundfunk am Erntedanklag

Berlin, 28. Sept. Da am kommenden Sonntag, dem Ernte- danttag, keine besonderen Feiern stattfinden werden, wird der deutsche Rundfunk sein Programm unter den Gedanken dieses Tages stellen. Der Sendeplan für den 1. Oktober sieht u. a. »ach einem Hafenkonzert aus Hamburg um 8 Uhr aus Frankfurt «ine Veranstaltung vor:Wir singen den Sonntag ein!"

Um 9 Uhr bringen Solisten, das Große Orchester und der Thor des Reichssenders Stuttgart unter Leitung von Professor Karl LeonhardtDie Jahreszeiten" von Joseph Haydn. Nach einer Stunde Volksmusik von 1011 Uhr hören wir aus Köln ^)ie Kelter", ein Chorwerk von Schäfer.

Um 12 Uhr sendet Hamburg dieStunde der deutschen M » tter". in der um 12.15 Uhr Reichsminister Rudolf Hetz «ine AnspracheandiedeutschenMütter richten wird.

Um 16 Uhr findet nach verschiedenen anderen Sendungen das bereits angekündigte Große Wunschkonzert für die deutsche Wehr­macht statt, bei dem das Große Orchester des Reichssender Ber­lin unter Heinzkarl Weigel, das Kleine Orchester des Reichs­senders Berlin (Leitung Willy Steiner), Barnabas von Geczy und sein Orchester, der Reichsmusikzug unter Obermusikzugführer Herms-Niel sowie das Zitherquartett Georg Freundorffer und zahlreiche Solisten Mitwirken werden.

Den Nachrichten um 20 Uhr und den anschließenden Erläute­rungen zum Heeresbericht sowie Frontberichten folgt um 20.50 Uhr dasZehnte Meisterkonzert" für den großdeutschen Rund­funk.

Nachrichten, Musik der Kapelle Otto Dobrindt, Frontberichte, die politische Zeitungsschau und die Nachtmusik beschließen den Tag.

Frauen in der Heimatfront

, Die RS.-Fra«enschaft-Deutsches Frauenwerk ruft die - deutsche Frau zur Mitarbeit auf

nsg. Die Heimatfront der deutschen Frau braucht den Einsatz aller freien Kräfte. Deshalb ergeht an alle Frauen und Mäd­chen, die durch Beruf oder Haushalt nicht voll in Anspruch genommen sind, die Aufforderung, sich zur Verfügung zu stellen. Frauliche Hilfe wird gebraucht zum Einsatz in kinderreiche Fami­lien, in Heimen, in der NSV., Eemeindearbeit und in größeren Küchen. Sehr viel Arbeit wartet in den Nähstuben auf die Frauen und Mädchen. Die Entlastung der kinderreichen und berufstätigen Mutter und die unermüdliche Arbeit der Nach­barschaftshilfe macht den Einsatz vieler Helferinnen notwendig. Für Kranke und Wöchnerinnen muß gesorgt werden. Kinder müssen betreut sein, überlastete Landfrauen brauchen Hilfe zum Wäscheflicken und Strümpfstopfen. Wer zu solcher Mitarbeit bereit ist, melde sich zu ganztägigem oder halbtägigem Einsatz bei der NS.-Frauenschaft.

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Umschulung auf die Kriegswirtschaft

Schnellunterweisungen" in durchschnittlich vier Wochen

Im Rahmen der Maßnahme zur notwendigen Umstellung unseres Wirtschaftslebens auf den Vorraum des Krieges ist es von besonderer Wichtigkeit, Arbeitskräfte in beträchtlichem Aus­maß aus Wirtschaftszweigen, die vorübergehend zurllcktreten müssen, für den Einsatz an Arbeitsplätzen zu befähigen, an denen sie jetzt um so dringender gebraucht werden. Die maß­gebenden Staats- und Parteistellen haben auch hier alsbald die erforderlichen Voraussetzungen geschaffen.

Die Einführung von Berufsfremden in für sie neue, bestimmte Teilarbeiten muß kurzfristig gelöst werden. In der DAF. wer­den, wie das Fachamt Erziehung mitteilt, die Verufserziehungs- werke der DAF., die im einzelnen 50 000 Schulungskurse in allen Teilen des Reiches umfassen, unverkürzt auch im kommen­den Winter fortgesetzt. 16 000 praktische Uebungsleiter stehen gegenwärtig für diesen Einsatz an der inneren Front bereit.

Die Umschulung auf diekriegswichtigen" Arbeitsplätze und zum Ersatz von Einberufenen wird bei den DAF.-Maßnahmcn durch sogenannteSchnellunterweisungen" betrieben, und zwar in ständiger Zusammenarbeit mit den Arbeitsämtern.

Die Schnellunterweisungen, erstrecken sich durchschnittlich auf vier Wochen, und zwar in der Form, daß an jeweils zwei oder drei Tagen der Woche zwei- bis dreistündiger Arbeitsunterricht erfolgt.

Jetzt Speisekarloffelbedarf bestellen!

nsg. Es ist jetzt Zeit, den Speisekartofelbedarf für die Win­termonate zu bestellen. Der Bedarf soll bei dem zuständigen Einzelhändler nach MögliLkeit in der Nachbarschaft aufgegeben werden.

Der Preis ab Lager des Einzelhändlers beträgt je Zentner:

In der Preisklasse K für Groß-Stuttgart 3.40 NM.

In der Preisklasse 8 (für größere württ. Städte) 3.35 RM.

In der Preisklasse C (übrige Städte Wlirtlemb.) 3.50 RM.

Eine Lieferung frei Keller ist nicht möglich. Die Kartoffeln

müssen beim Einzelhändler abgeholt werden.

Letzter Be stelltag ist Dienstag, 3. Oktober 1939. die württembergischen Hausfrauen sollen sich unbedingt an die­sen Termin halten, damit der einzelne Händler und damit wie­derum die Familien selbst rechtzeitig beliefert werden können. Die Besteller werden durch den Einzelhändler über den Zeitpunkt der Abholung verständigt. Wer seine Kartoffeln bisher direkt vom Erzeuger bezogen hat, tut gut daran, sich wegen der Mög­lichkeit der Belieferung mit dem Erzeuger in Verbindung zu setzen und zwar ebenfalls vor dem oben angegebenen Termin.

! Wegen Brandstiftung Zum Lode verurteilt

Güstrow, 28. Sept. Das Sondergericht Schwerin verurteilte im Schnellverfahren am Mittwoch abend nach Vernehmung von 20 Zeugen und zwei medizinischen Sachverständigen in einer Sitzung in Güstrow den ledigen, auf einem mecklenburgischen Gut beschäftigt gewesenen Karl Schröder aus Clausdorf (Kr. Malchin) wegen Schädigung der Widerstandskraft des deutschen Volkes durch Brandstiftung (Verbrechen nach Paragraph 3 der Verordnung gegen Volksschädlinge vom 5. September 1939) zum Tode und wegen einer weiteren Brandstiftung nach Paragraph 308 StEV. zu einer Zuchthausstrafe von acht Jahren.

Schröder, ein asozialer und reuloser Mensch, hatte die ruch­losen Brandstistungen aus unbegründetem Aerger über seinen Arbeitgeber, einen mecklenburgischen Gutsbesitzer, am 7. Februar und am 12. September begangen. Bei der Februar-Brandstif­tung entstand ein landwirtschaftlicher Sach- und Viehschaden von 8400 RM., im September ein Schaden von 41000 RM. Er hatte die Taten kaltblütig und auch raffiniert begangen, um möglichst alle Spuren zu verwischen. Es ist nach dem Fall von Weimar der zweite Fall, daß einen Brandstifter, der in ruch­loser Weise die deutsche Volkswirtschaft schädigte, der Tod tref­fen wird.

Aus dem Gerich4ss»«ai

Sühne für Ludwigsburger Bluttat Stuttgart, 28. Sept. An Stelle des Schwurgerichts verurteilte die Dritte Strafkammer des Landgerichts Stuttgart den 59 Jahre alten geschiedenen Friedrich Wolf aus Möhrig (Kreis Oehrin- gen) wegen seines Verbrechens des Totschlags zu 15 Jahren Zuchthaus und zehn Jahren Ehrverlust. Der Angeklagte hatte am 5. Februar dieses Jahres in der Küche seiner Wohnung in Ludwigsburg seiner unehelichen Tochter, der 25jährigen Helene Hof aus Verden im Rheinland, die erst seit wenigen Tagen bei ihm wohnte und ihm den Haushalt führte, im Zorn darüber, daß das Mädchen ausziehen wollte, um sich seinen unsittlichen Nachstellungen zu entziehen, mit einem Beil zehn j wuchtige Schläge auf den Kopf versetzt, was eine schwere Zer­

trümmerung des Schädeldachs zur Folge hllLte, so daß die Ver­letzte nach ganz kurzer Zeit starb. Der Angeklagte, der schon eine dreijährige Zuchthausstrafe wecp'n Blutschande mit seiner noch nicht vierzehnjährigen Tochter zweiter Ehe hinter sich hat, ist ein durch und durch unwahrhaftiger und heuchlerischer Mensch. Wie er seinerzeit die Blutschande beharrlich abstritt, stellte cr auch diesmal jede unzüchtige Annäherung an die Hof hartnäckig in Abrede. Diese hatte erst in letzter Zeit in Erfahrung gebracht, wer ihr richtiger Vater war, worauf sie zu ihm nach Ludwigs­burg zog und in Stuttgart-Feuerbach eine Arbeitsstelle annahm. Schon wenige Tage des Zusammenlebens belehrten sie darüber, was für ein Charakter ihr Vater war, so daß sie sich so schnell wie möglich wieder von ibm zu trennen wünschte. Aus Zorn und Enttäuschung über ihr Widerstreben beging Wolf dann die schwere Bluttat. Staatsanwalt und Gericht hielten es für nicht widerlegbar, daß der Angeklagte die Tat in einer die lleber- legung ausschließenden Erregung begangen hatte.

Schwestermörder zum Tode verurteilt Tübingen, 28. Sept. Am Mittwoch begann vor dem Schwur­gericht in Tübingen die Verhandlung gegen den 37 Jahre alten Friedrich Pfersching aus Urach, der am 21. August seine Schwe­ster Frida niedergeschlagen und dann ausgehängl hatte. Pfer- sching huldigte dem Trunk, und er wurde schon im Jahre IW wegen eines Brandes, den er im Rausch gelegt hatte, zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Wegen dieses Lasters machte ihm seine Schwester öfter Vorhaltungen, und auch an dem Tage der Tat, an dem der Angeklagte einenblauen Montag" ge­macht hatte, hielt ihm seine Schwester seinen liederlichen Lebens­wandel vor. Dadurch will Pfersching so in Wut geraten sein, daß er mit einem Tischbein auf die Schwester einschlug. Die Bewußt­lose hängte er dann an einer Türklinke auf. Der Tod war, wie die Leichenöffnung ergab, auf Erhängen zurückzuführen. In der Hauptverhandlung widerrief nun der Angeklagte das in der Vor­untersuchung abgelegte Geständnis. Er behauptete jetzt, er habe seiner Schwester die Schlinge um den Hals gelegt, damit sie sich selbst, wenn sie wieder zum Bewußtsein komme, das Leben neh­men könne. Diesen plumpen Entlastungsversuch wies der Vor­sitzende entschieden zurück. Der medizinische Sachverständig? ver­neinte das Vorliegen einer Affekthandlung. Das Schwurgericht verurteilte am Donnerstag den 37jährigen Friedrich Pfersching »us Urach wegen Mordes an seiner Schwester gemäß dem An­trag des Staatsanwaltes zum Tode und dauernden Ehrenrechte vertust.

Sport und Spiel

Feder Deutsche kann am Sport teilnehme«

^ Nachdem die Aufrechterhaltung des sportlichen Betriebs grund­sätzlich angeordnet worden ist, hat der R e i ch s s p o r tf llh rer Maßnahmen zur Erleichterung des sportlichen Verkehrs getrof­fen. Darnach finden M e i st e r s ch a f t e n und Pflichtspiele vorerst nicht statt. Mannschaften von Vereinen oder örtlichen Arbeitsgemeinschaften, die sich zur Teilnahme am Sportverkehr melden, werden nach örtlichen Gesichtspunkten in Staffeln ein- gcteilt. An den Veranstaltungen des NS.-Reichsbundes für Lei­besübungen ist künftig grundsätzlich jeder Deutsche teilnahme­berechtigt. Ein Nachweis der Zugehörigkeit zum Reichsbund oder der Start- und Spielberesttigung ist nicht mehr erforderlich. Vereinsmitglieder, die zu militärischer oder anderer Dienst­leistung einberufen sind, haben das Recht, als Gastmitglieder der Gemeinschaften am Ort ihrer Einberufung sofort am Sprel- und Sportverkehr teilzunehmen. Ein Vereinswechsel ist also nicht erforderlich, er wird -bis auf weiteres untersagt. Der Reichssportführcr hat gleichzeitig angeordnet, daß der Beitrag an den Reichsbund um die Hälfte gesenkt wird. Gemeinschaften, von denen besonders viele Mitglieder eingezogen sind, können eine weitere Veitragsermäßigung beantragen. Geldstrafen dür­fen nicht mehr verhängt werden.

Handel und Verkehr

Börsen

Berliner Börse vom 28, Sept. Die freundliche Tendenz der Börse setzte sich weiter fort. Es kam zu neuen Kursbesserungen von 1 bis 2.

Stuttgarter Börse vom 28, Sept. Die freundliche Stimmung halt weiter an. Es sind vereinzelte Kursbesserungen festzustellen und nur einzelne Werte haben noch Kursrückgänge zu verzeichnen

Märkte

EM g-rrer SchlachtLiehmaM vom 28. September

Auftrieb: 5 Ochsen, 92 Bullen, 95 Kühe, 45 Färsen, 607 Kälber, >86 Schweine. 244 Schafe. Preise für )4 Kilogramm Lebead- >ewicht in Pfg,:

Ochsen: a) 44,545,5, b) 41,5;

Bullen: a) 41-^3,5. b) 39,5;

Kühe: a) 42,5-43,5, b) 3739,5, c) 2633,5, d) 21-24; Färsen: a) 41,544,5, b) 40,5;

Kälber: a) 63-65, b) 5759, c) 50;

Lämmer und Hammel: a), b 1.1 4648, b 2.)> ) -. d) 23;

Schafe: a) 40;

Schweine: a) 60,5, b 1.) 59,5, b S.)58,5. ch 54.5. d) 51H f) g 1) 89.5, h) - i) 58F.

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