Gelte 4
Schwarzwälder Tageszeitung
Nr. 200
Amtliche Bekanntmachungen
Deutsche Volksgenossen!
Auf Anordnung des Führers und Obersten Befehlshabers der Wehrmacht habe ich die vollziehende Gewalt im Operationsgebiet des Heeres übernommen und mit ihrer Ausübung die Oberbefehlshaber der Armeen beauftragt.
Die Oberbefehlshaber der Armeen sind befugt, für ihr Armeegebiet Rechtsverordnungen und Vorschriften aller Art zu erlassen und Zuwiderhandlungen unter Strafe zu stelle«.
Alle Behörden und sonstigen Dienststellen versehen ihre Ausgaben weiter.
Deutsche Volksgenossen! Deutsche Soldaten stehen bereit zur Sicherung der Reichsgrenzen, und, wenn es nötig sein sollte, zur Abwehr jeden Feindes auf der Erde und in der Luft, komme was da kommen mag.
Ich erwarte, dag Ahr alle gegebenen Anordnungen mit eiserner Disziplin, Ruhe und Kaltblütigkeit befolgt und bereitwillig Mithilfe leistet, wo sie von Euch verlangt wird. Die getroffenen Maßnahmen dienen dem Wohl des Vaterlandes wie jedes Einzelnen von Euch und sind notwendig, »« der Wehrmacht die Erfüllung ihrer Aufgaben zu erleichtern.
Zch bin gewiß, dag Ihr auch jetzt in unverbrüchlicher Treue, Geschlossenheit und Opferbereitschaft dem Führer folgen werdet.
Es lebe der Führer!
Der Oberbefehlshaber des Heeres: von Brauchitsch.
Nach Mitteilung der zuständigen Militärbehörden gehört der Kreis Ca l w zum Operationsgebiet.
Calw, den 27. August 1939.
Der Landrat: vr. Haegele.
Bewirtschaftung von Web-, Wirk- nnd Strickwaren, sowie von Schuhwaren
Wie ans dem mit den Ausweiskarten (Bezugscheinen) ausgegebenen Merkblatt für Verbraucher hervorgeht, sind Spinnstosfwaren (Web-, Wirk- und Strickwaren) sowie Schuhwaren^tnd Leder zur Ausbesserung und Besohlung von Schuhen Mit sofortiger Wirkung ebenfalls der Bewirtschaftung unterworfen und nur noch gegen Bezugscheine erhältlich. Es ist danach den Händlern verboten, diese Waren ohne Bezugscheine auszugeben. Ueber die Ausgabe de, Bezugscheine folgt nähere Weisung.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, für die ortsübliche Bekanntmachung Sorge zu tragen und die Einhaltung durch die in Betracht kommenden Einzelhändler zu überwachen.
Calw, den 27. August 1939.
Der Landrat: vr. Haegel e.
Bewirtschaftung der Derbrauchsgüter
I. Nahrungsmittel (mit Ausnahme von Brot, Roggen- mehl, Weizenmehl, Kartoffeln, Eier, Kakao und Hülsenfrüchten) sowie Seife, Seifenpulver und andere fetthaltige Waschmittel, Hausbrandkohle, Web-, Wirk- und Strickwaren und Schuhwaren sind zum Zwecke .. einer gerechten Verteilung mit Wirkung vom 28. Aug.
1936 der Bewirtschaftung unterworfen worden.
- Die Bewirtschaftung erfolgt in der Weise, dag die genannten Waren dem Käufer nur gegen Abgabe eines Abschnittes oder Teilabschnittes von Ausweiskarten (Bezugsscheinen) abgegeben werden dürfen. Die Verteilung dieser Ausweiskarten an alle Personen, die im Kreis Calw ihren Wohnsitz haben und mit bezugsscheinpflichtigen Verbrauchsgütern versorgt werden, ist erfolgt.
ll. Es entfallen auf die versorgungsberechtigte Zivilbevölkerung auf den Kopf an:
Es entfallen auf die versorgungsberechtigte Zivilbevölkerung auf den Kopf an:
1. Brot.465 g je Tag
oder Mehl. 350 g je Tag
Da 8 Abschnitte im Monat für den Bezug von Brot in der Ausweiskarte vorgesehen sind, fallen auf:
Brot je Abschnitt. 1625 g
Mehl je Abschnitt. 1200 g
2. Milcherzeugnisse, Oele und Fette . . 60 g je Tag
Es entfallen somit bei 8 Abschnitten
auf jeden Abschnitt 175 g an Milcherzeugnissen, Oelen oder Fetten, davon etwa:
Margarine . . 40 g je Abschnitt Butter . . . 50 g je Abschnitt
Speck, Schmalz, 40 g je-Abschnitt Talg . . . . 10 g je Abschnitt
Käse . . . . 35 g je Abschnitt
3. Kartoffeln . . . 450 8 je Tag — 3150 g je Woche
oder auf jeden Wochenabschnitt der Ausweiskarte die gleiche Menge.
4. Hülsenfrüchte (Erbsen, Bühnen oder
Linsen).
oder auf jeden Wochenabschnitt der Ausweiskarte die gleiche Menge.
5. Fleisch oder Fleischwaren (auch in
Konserven) .
über aus jeden der 12 Abschnitte der Ausweiskarte 235 g-
6. Milch.
oder auf jeden Wochenabschnitt der Ausweiskarte 1,4 Liter Vollmilch.
7. Kaffee und Kaffee-Ersatzmittel . . oder auf jeden Wochenabschnitt der Ausweiskarte die gleiche Menge, und zwar 7 8 Kaffee u. 56 8 Kaffee-Ersatz.
8. Graupen, Grütze, Grieß, Sago, Haferflocken oder sonstige Nährmittel oder
Teigwaren insgesamt.
oder auf jeden Wochenabschnitt der Aüsweiskarte die gleiche Menge.
9. Zucker und Marmelade
Zucker .... 40 8 täglich —
Marmelade . . 16 g täglich — od. Zucker anstelle v. Marmelade oder auf jeden Wochenabschnitt der Ausweiskarte die gleiche Menge.
10. Eier.
oder auf jeden Wochenabschnitt der Ausweiskarte die gleiche Menge.
11. Tee bei einmaliger Ausgabe 20 8 Tee im Monat auf den Abschnitt 1".
12. Seife
u) 125 8 Kernseife oder
1 Stück Einheitsseife oder 200 8 Schmierseife oder
125 8 Haushaltsseife in zerkleinerter Form, jedoch
keine Feinseifen bisheriger Herstellung (sogenannte Toilettenseifen) auf den Abschnitt „Seife 1". b) 250 8 Seifenpulver oder 200 g Schmierseife oder
126 g Haushaltsseife in zerkleinerter Form, oder 100 8 Waschmittel, jedoch keine Feinseifen bisheriger Herstellung (sogenannte Toilettenseifen)
auf den Abschnitt „Seife 2".
13. Kohle
Die Mengen werden noch, bekannt gegeben weiden.
III. Am übrigen ist Folgendes zu beachten:
u) Selbstversorger, die , die betr. Lebensmittel erzeugen, sind nicht berechtigt, Brot, Mehl, Milcherzeug- nisse, Oele oder Fette, Kartoffeln, Hülsenfrüchte, Fleisch oder Fleischwaren, Milch und Eier zu beziehen, soweit sie im Rahmen der festgesetzten Höchstmengen über entsprechende Vorräte verfügen. Die Selbstversorger sind verpflichtet, innerhalb 8 Tagen die zum Bezüge der genannten Lebensmittel bestimmten Abschnitte ihrer zuständigen Gemeindebehörde zurückzugeben.
d) Anstalten» Hotels und Pensionen usw. erhalten Bezugsscheine nur für solche Ansaffen und Gäste, die sich in ihnen länger als 3 Tage aufhälten werden. Wegen der Zuteilung der Ausweiskarten Haben sie sich an die amtliche Kartenausgabestelle — Bürgermeister — zu wenden.
e) Empfangsberechtigte Verbraucher, die keine Ausweiskarten erhalten haben, wenden sich ebenfalls an die amtliche Kartenausgabestelle ihres Wohnsitzes.
Calw, den 27. Augüst 1939.
Der Landrat: vr. Haegele.
15 8 j e Woche
700 8 je Woche 0,20 I je Tag 63 8 je Woche
150 8 je Woche
280 8 je Woche 110 g je Woche 55 8 je Woche
1 Stück je Woche
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Rundfunkprogramm des Reichssenders Stuttgart Dieustag, 29. August: 5.45 Morgenlied, Zeit, Wetter, Wiederholung der 2. Abenduachrichten, Landwirtschaft, 6.00 Gymnastik, 6.30 Schallplatten, Nachrichten, 8.00 Wasserstände, Wetter, Markt, 8.10 Gymnastik, 8L0 Mufik am Morgen, 9.20 Für Dich daheim, 11.30 Volksmusik und Bauernkalender, Wetter, 12.00 Konzert, 13.00 Nachrichten, Wetter. 18.15 Konzert, 14.00 Nachrichten, 14.10 Schallplatte«, 16.00 Konzert, 18.00 Ans Zeit und Leben, 18.15 Klingeick« Kurzweil, 19.15 Schallplatte«, 20.00 Nachrichten, anschließend: Hier spricht die Reichsgartenschau, 20.15 „Viel Freude mit sich bringet die schöne Sommerszeit. 21.00 Heiteres Opernkouzert, 22.M Nachrichten, Wetter, Sport, 22L0 Politische Zeitungsschau. 22.35 Mufik znr Nacht, 24.00 Nabtmnfik.
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