Die Ausführungen des Herrn Obermeyer wurden mit größtem Interesse verfolgt und ihnen reicher Bei­fall gezollt. Mögen auch diese Zeilen dazu beitragen, daß sich das eine oder andere mit dieser Sache näher befaßt. Ein Versuch wird sich sicher lohnen.

Verlustliste für den Oberamlsbezirk Calw.

Aus der amtlichen württembergischen Verlustliste 203.

Reserve-Iufanterie-Regimeut Nr. 11V.

Res. Michael Hartmann, Zwerenberg, gef.

Reserve-Fufanterie-Regtment Nr. 246.

Ers.-Res. Philipp Baier, Altburg, l. verw.

Reseroe-Fufanterte-Regtment Nr. 247.

Ldwm. Friedrich Weber, Schmie h, gef. Vzfdw. Georg Bübler. Kentheim, l. verw.

1. Ersatz-Abteilung Feldartillerie-Regiment Nr. 29.

Kan. Ernst Bolz, Ernstmühl, l. verw.

Rechtsansprüche der Kriegsinvaliden.

Nicht selten erscheinen in den Zeitungen An­zeigen, in denen künstliche Gliedmaßen, Stützappa­rate für. gebrauchsunfähige Glieder, Krücken usw. oder Geldsammlungen zur Beschaffung solcher Gegen­stände für unsere Heeresangehörigen erbeten werden. Dies zeigt, daß in weiten Kreisen der Bevölkerung Unkenntnis darüber herrscht, daß den verstümmeb- ten oder sonst beschädigten Heeresangehörigen alle derartigen Apparate von der Heeresverwaltung auf Reichskosten geliefert werden. Jeder Soldat, der im Dienst größere Gliedmaßen verloren hat. kann die Gewährung künstlichen Ersatzes beanspruchen, und zwar ist Vorsorge getroffen, daß nur gute und brauch­bare Apparate geliefert werden, die wirklich geeig­net sind, dem Träger Nutzen zu gewähren. Für Leute, die den Verlust eines oder beider oberen Gliedmaßen zu beklagen haben, können in geeigneten Fällen auch sogen. Arbeitsprothesen beschafft werden, die an Stelle der nachgemachten Hand besondere Vor­richtungen haben, wodurch der Träger befähigt wird, seinen künstlichen Arm auch berufsmäßig zu verwer­ten. Bei Verlust eines Beines ist neben dem künst­lichen Bein eine Aushilfsprothese zu liefern. In der Regel wird als Aushilfe ein Stelzfuß gewählt, doch kann unter Berücksichtigung besonderer Verhältnisse an seiner Stelle auch ein zweites künstliches Bein, wenn auch einfacherer Art, bewilligt werden. Bei Verlust der Augen werden künstliche Augen und bei Zahnverlust künstliche Gebisse auf Reichskosten be­schafft. Wenn Soldaten mit geheilten Amputations­wunden oft längere Zeit ohne künstliche Ersatzstücke gelassen werden, so liegt das sicher daran, daß es für die Verstümmelten umso bester ist, je weiter die Lie­ferung des künstlichen Gliedes hinausgeschoben wer-

rung von Brunnen- und Badekuren herrschen in vie­len Kreisen irrige Anschauungen. Von der Heeres­verwaltung sind in einer großen Anzahl deutscher Kurorte Maßnahmen zur Aufnahme der Kriegsteil nehmer getroffen. Der größte Wert wird darauf gelegt, daß die Heilmittel unserer Bäder und son stiger Kurorte in weitem Umfange zum Wohle un­serer Verwundeten und Kranken ausgenützt werden.

Welche Vorkehrungen in dieser Beziehung getroffen sind, ist im Armee-Verordnungsblatt bekannt ge­geben.

Verbot der Bürgschaftsleistung Geistlicher.

Das kirchliche Amtsblatt enthält folgende Ver­fügung des bischöflichen Ordinariats: Es ist wieder­holt vorgekommen, daß Priester durch Leistung von Bürgschaften sich selbst in große Verlegenheiten und Schwierigkeiten gebracht haben und nicht bloß ge­nötigt waren, das Einkommen ihres geistlichen Am­tes zur Schuldentilgung für andere zu verwenden, sondern längere Zeit hindurch in einer Lage der Ab­hängigkeit sich befanden, die im Interesse der Würde des geistlichen Standes sehr zu beklagen war. Wir sehen uns gezwungen, nach dem Vorgänge anderer Diözesen und auf den Wunsch verschiedener Geist­licher zu folgender Verordnung veranlaßt: Kein Prie­ster der Diözese darf ohne unsere schriftliche Erlaubnis eine Bürgschaft übernehmen, auch nicht für Ver­wandte, andere Priester, kirchliche oder charitative Institute oder Vereine. Es ist ferner jedem Diö- zesanpriester ohne die gleiche Erlaubnis untersagt, auf seinen Namen Geld aufzunehmen, um es als! suche, die Milchpreise zu erhöhen, mit allen zu Gebot Darlehen an andere Personen weiterzugeben. j stehenden Mitteln, nötigenfalls durch Festsetzung von Gegen die Brotvergeudung - Obstoerwertung. ^ Höchstpreisen auf der Grundlage der derzeitigen

Man schreibt uns: Der Aufruf gegen die Brotver­geudung hat vielfache Zustimmung aus allen Kreisen

gründet werden, um Trockenschränke und Süßmostfässer zu beschaffen. Die Genostenschaft wird auch den Einkauf von Tafelobst, den Verkauf der verarbeiteten Erzeug­niste und di« Einrichtung geeigneter Lagerräume in die Hand nehmen. Sie wird teils durch eigenen Berwer- tungsbetrieb teils durch Lehrkurse (mit Hilfe des Na­tionalen Frauendienstes) dafür sorgen, daß die Obft- ernährung in der Familie einen größeren Umfang an­nimmt. Die seither zu Most oder Beerenwein verar­beiteten Mengen müssen Ersatz für die ausfallende be­deutende Obsteinfuhr bieten. Auch Trauben können durch Trockenschränke in großem Maßstab getrocknet und da­mit in ihrem vollen Nährwert erhalten werden.

Der württembergische Städtetag zur Milchpreisfrage.

In einer nach Stuttgart einberufenen Sitzung der im württembergischen Städtetag vereinigten Vor­stände der großen und mittleren württembergischen Städte wurde Festem die Milchpreisfrage beraten. Es kam zum Ausdruck, daß eine Erhöhung der Milch­preise im gegenwärtigen Zeitpunkt und angesichts der hohen Verkaufspreise für die übrigen landwirt­schaftlichen Erzeugnisse gänzlich ungerechtfertigt, bei der allgemeinen Lage der Bevölkerung bedenklich und mit schwerer Verantwortung verbunden sein würde. Nach einem einstimmig gefaßten Beschluß sollen die einzelnen Stadtverwaltungen gegen etwaige Vor­

der Bevölkerung erfahren. In überraschendem Maße ist das Verständnis und die Bereitwilligkeit dafür vor­handen, während des Krieges auf alkoholische Getränke ganz oder weitgehendst zu verzichten. Das dürfte nach dem Eingreifen Italiens noch stärkere Gründe haben. Es besteht nun der Plan, durch ganz Deutschland auf Listen Unterschriften für folgende Forderungen zu sam­meln: 1. Gerste und Weizen der Ernte des Jahres 1918 dürfen nicht vermälzt werden: 2. Getreide, Reis, Zucker oder Obst der Ernte 1915 dürfen nicht zum Brennen von Alkohol verwendet werden; aus Kartoffeln darf bloß vergällter Spiritus erzeugt werden. Körperschaften, Gemeindeverwaltungen, Vereine, Einzelpersonen mögen ihre Zustimmung ungesäumt kundgeben an den Aus­schuß zur Erhaltung wichtiger Nahrungsmittel in Stutt-

Pveise, Stellung nehmen.

Vom Landtag.

SCB. Stuttgart, 15. Juni. Nach einer könig­lichen Entschließung wird die Ständeoersammlung zur Wiederaufnahme ihrer Sitzungen am Freitag deu 28. Juni zusammentreten.

den kann. Der Amputationsstumpf verändert sich, gart, Landhausstraße 223II. Beiträge für die weiteste

auch nach der eigentlichen Heilung der Wunde meist noch erheblich. Ein zu früh beschafftes Erfatzstück pflegt bald nicht mehr zu passen und seinem Besitzer nur Beschwerden, aber keinen Nutzen zu gewähren. Aus Reichsmitteln erfolgt übrigens nicht nur die erste Beschaffung der künstlichen Glieder. Die Kriegs­verstümmelten haben dauernd Anspruch auf spätere Ersatzbeschaffungen, Ergänzungen, Ausbesserungen

Verbreitung dieser Gedanken werden von diesem Aus­schuß dankbar angenommen. Die ernste Zeit drängt, und ohne größere Mittel ist kein durchschlagender Er­folg zu erzielen. Gleichzeitig ist aber auch wichtig, für die alkoholfreie Verwertung des zu erwartenden Obst­segens durch Einmachen, Saftherstellung, Obsttrocknung Sorge zu tragen. Auskunft darüber erteilt die in dem Aufruf im Anzeigenteil genannte Geschäftsstelle. Ileber-

usw. auf Kosten des Reichs. Auch über die Gewäh-' all müssen jetzt Oststverwertungs-Eenossenschaften

ge-

Die 8. Sonderoerlustliste von unermittelten Angehörigen des Heeres und der Marine ist vom Staatsanzeiger" veröffentlicht worden. Sie liegt auf unsckter Expedition zur Einsichtnahme auf.

Simmozheim, 16. Juni. Zum Schultheißen- amtsverweser ist der seitherige stellvertretende Ver­walter der allgemeinen Ortskrankenkaffe Calw, Ludwig Mayer, bestellt worden.

Stuttgart, 18. Juni. Die Abteilung des Stutt­garter Eemeinderats für die Festsetzung von Höchst, preisen hat mit Wirkung vom heutigen Tage an für den Gemeindebezirk Eroß-Stuttgart den Höchst­preis für Milch wie folgt festgesetzt: beim Verkauf an Wiederverkäufer frei Mtlchrampe des Haupt­bahnhofs Stuttgart für das Liter 18 A beim Ver­kauf a» Verbraucher frei ins Haus für das Liter 24 ^ (wie seither).

Für die Schrift!, verantwort!.: Otto Seltmann, Talw. Druck «.Verlag derA.Oelschläger'schen Buchdruckerei, Talw.

Amtliche und Privat-Anzeigen.

Stadtschultheißenamt Lalw.

IW Sammeln van Heidelbeeren

in deu städtischen Waldungen,

ist vor der Beerenreife,

welche bekannt gegeben wird,

streng verboten.

Auswärtigen Personen ist dasselbe Heuer nicht gestattet.

A. D.: Dreiß.

Calw-Tauneneck, 16. Juni 19l5.

LoSes-Nns«ig«.

Freunden und Bekannten geben wir die schmerz­liche Nachricht, daß unser lieber Gatte, Vater, Bruder, Schwager und Onkel

Robert Oesterle,

Fabrikarbeiter tn der vaumwollspiunerei,

nach kurzem schwerem Leiden am Mon­tag abend unerwartet rasch verschieden ist. Um stille Teilnahme bitten

die trauernde Gattin: Pauline Oesterle mit ihren 2 Söhne«.

Die Beerdigung findet Donnerstag nachmittag 4 Uhr vom Krankenhaus aus statt.

K. Forstamt Liebeuzell.

Staigen- n. Vrighch- Verkauf.

Am Dienstag, den 22. Juni, nachmittag 3'/- Uhr in der Linde- in Liebenzell aus Staats- wald Auzendiegel, (Stangen) Die­tersbachhalde, Miitl. Gfäll, Tann- berg, Spannagelsriß, Mühlberg, Frauenwald:

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F. Forstamt Hirsau.

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Am Samstag, den 19. Juni, kommt nicht Los Nr. 22

sondern Los Nr. 21

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Biertrinken und Branntweintrinken §

find Vergeudung von Nahrungsmitteln. ^

Die neue Ernte

in Getreide (besonders Gerste und Wetzen), Kartoffeln und Obst darf nicht zur Herstellung von Bier und Trinkbranniwein verwendet werden.

Obst u. Trauben

oder zu Saft verarbeitet werden. , Zusttmmungserklärungeu zu einer Massenkundgebung an den Bundesrat für die neue Ernte auf Postkarte oder aus Sammellisten, sowie Geldbeiträge zur weitesten Verbreitung dieser Gedanken sende man an den Ausschuß zur Erhaltuug wichtiger Nahrungsmittel, Stuttgart, Laodhausstr. 223 II, der auch Auskunft über Obsttcocknuvg und Saftbereitung durch Gemeinden und Haushaltungen erteilt.

Universitätsprosessor Dr. von Froriep, Tübingen. Unioersitäts- prosessor Dr. von Grützner. Tübingen, Forstmeister Dr. Heck, Möckmühl, Frau Staatsanwalt Henning, Schwäb. Hall, Psr.

Na st, EckenweUer (Wtbg.), Frau General von wald, Exzell. Stuttgart, Unlversttätsprosessor Dr. von Wurster, Tübingen.