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Schwarzwälder Tageszeit»»-

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Bekanntmachung

Musterung der Geburtsjahrgange 1S06 und 1SV7

Nach dem Wehrgezetz vom 21. Mai 1935 ist jeder deutsche Mann wehrpflichtig. Für die Musterung der Geburtsjahr­gänge 1906 und 1907 wird Nachstehendes bekanntgegeben:

I. Gestellungspflicht:

Der Gestellungspflicht unterliegen alle männlichen Per­sonen deutscher Staatsangehörigkeit 'der Geburtsjahrgänge 1906 und 1907, die im Kreis Calw wohnhaft sind oder ihren dauernden Aufenthalt haben.

Es haben sich demnach alle Angehörigen der Geburts­jahrgänge 1906 und 1907 zur Musterung zu stellen.

II. Ort und Zeit der Musterung:

Die Musterung im Kreis Calw findet wie folgt statt: ia Calw (Rathaus) am Dienstag, den 28. März 1939 «m 7.09 Uhr für die Dienstpflichtigen des ganzen Ge­burtsjahrgangs 1906 und diejenigen Dienstpflichtigen vom Jahrgang 1907 mit den Anfangsbuchstaben ^U der Stadt Calw;

«m 13.00 Uhr für die Dienstpflichtigen des Geburtsjahr­ganges 1907 mit den Anfangsbuchstaben I.2 der Stadt Calw und die Dienstpflichtigen der Geburtsjahrgänge 1906 und 1907 der Gemeinden Agenbach und Würzbach;

am Mittwoch, den 29. März 1939 «m 7.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Geburtsfahr­gänge 1906 und 1907 der Gemeinden Hirsau, Altburg und Ottenbronn;

um 9.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Sommenhardt, Oberreichenbach, Jgelsloch, Oberkollbach und Rötenbach;

um 13.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Oberkollwangen, Neuweiler, Breitenberg, Schmieh, Em- berg und Zavekstein;

am Donnerstag, den 30. März 1939 um 7.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Althengftett, Neuhengstett und Stammheim;

«m 13.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Ostelsheim, Gechingen, Dachtel, Deckenpfronn und Holzbronn;

am Freitag, den 31. März 1939 um 7.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinde Liebenzell;

»m 9.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Oberhaugstett, Neubulach, Altbu'lach und Liebelsberg; um 13.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Bad Teinach, Beinberg, Maisenbach, Unterlengenhardt, Bieselsberg, Möttlingen und Oberlengenhardt;

am Samstag, den 1. April 1939 um 7.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden llnterreichenbach, Erunbach und Salmbach; um 13.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Kapfenhardt, Schwarzenberg, Monakam, Simmozheim und Unterhaugstett;

in Nagold (Rathaus) am Montag, den 3. April 1939 «m 7.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Stadt Nagold; um 13.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden ELltlingen, Sulz und Emmingen;

am Dienstag, den 4. April 1939 um 7.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinde Wildberg;

um 9.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Mindersbach, Ebhausen und Pfrondorf; um 13.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Rotselden, Effringen und Schönbronn;

am Mittwoch, den 5. April 1939 um 7.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Rohrdorf, Jselshaufen, Unterschwandorf, Beihingen und Oberschwandorf;

um 13.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinde Haiterbach;

i« Altensteig (Rathaus)

am Donnerstag, den 8. April 1939 um 7.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Altensteig-Stadt und Altensteig-Dorf; um 13.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Beuren, Ettmannsweiler, Simmersfeld, Aichhalden, Ueberberg, Zwerenberg und Hornberg;

am Dienstag, den 11. April 1939 um 7.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Berneck, Cbershardt, Walddorf, Egenhausen und Spielberg;

um 9.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Martinsmoos, Gaugenwald, Wenden und Wart; t« Wildbad (Neues Schulhaus)

am Mittwoch den 12. April 1939 um 7.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinde Wildbad;

um 13.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Engklöfterle, Schömberg und Aichelberg;

am Donnerstag, den 13. April 1939 um 7.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinde Calmbach;

um 13.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Höfen und Langenbrand; i« Neuenbürg (Rathaus)

am Freitag, den 14. April 1939 am 7.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Neuenbürg, Waldrennach und Engelsbrand; um 13.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Niebelsbach und Eräfenhaufen;

am Samstag, den 15. April 1939 um 7.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinde Birkenfeld, und zwar, der ganze Jahrgang 1906 und vom Jahrgang 1907 diejenigen mit den Anfangsbuch­staben -H.8;

um 13.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinde Birkenfeld, und zwar diejenigen des Geburtsjahrgangs

1907 mit den Anfangsbuchstaben I>2 und für di« ! Dienstpflichtigen der Gemeinde Schwann; !

am Montag, den 17. April 1939 >

um 7.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Arnbach, Dennach, Conweiler, Feldrennach und Otten­hausen;

in Herrenalb (Rathaus)

am Dienstag, den 18. April 1939 um 7.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Herrenalb, Dobel, Neusatz und Rotensol; um 13.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Bernbach und Loffenau.

Die Dienstpflichtigen sind verpflichtet, sich pünktlich zu den festgesetzten Musterungszeiten zu stellen.

Die Dienstpflichtigen haben sauber gewaschen (gebadet), mit geschnittenem Haar und mit sauberer Wäsche zu er­scheinen. Sport- oder Badehose ist mitzubringen. Vor der ärztlichen Untersuchung besteht Rauch- und Alloholverbot.

Ein Dienstpflichtiger, der am Musterungstag aus zwin­genden Gründen vom Ort seines dauernden Aufenthalts abwesend ist, mutz dis Dauer und den Grund der Abwesen­heit und seine Anschrift während dieser möglichst zwei Wochen vor Beginn der Musterung der polizeilichen Melde- behörde mündlich oder schriftlich Mitteilen.

Wer durch Krankheit an der Gestellung verhindert ist, hat darüber ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. - Völlig Untaugliche (Geisteskranke, Krüppel usw.) können auf Grund eines amtsärztlichen Zeugnisses von der Gestellungs­pflicht befreit werden. Anträge sind spätestens 1 Woche vor der Musterung unter Beifügung des ärztlichen Zeugnisses bei mir einzureichen.

Entschädigung für etwaig« Fahrtauslagen bei An- und Abfahrt zu dem Musterungslokal oder für Lohnausfall oder dgl. werden nicht gewährt.

III. Mitzubringende Urkunde« und Nachweis«: ,

1. Zur Musterung haben die Dienstpflichtigen mitzu­bringen:

a) den Geburtsschein;

b) Nachweise über Abstammung, soweit sie in ihrem oder ihrer Angehörigen Besitz sind (Ahnenpatz);

e) die Schulzeugnisse und Nachweise über Berufsausbildung (Lehrlings- und Gesellenprüfung); ci) das Arbeitsbuch; s) Ausweise über Zugehörigkeit

zur HI (Marine-HI, Fliegereinheiten der HI); zur SA (Marine-SA), zur A zum NSKK, zum NS-Reiterkorps, zum Deutschen Segleroerband, zum NSFK (NS-Fliegerkorps), zum RLB (Reichsluftschutzbund), zum FWEM (Freiwilliger Wehrfunk Er. Marine), zum DASD (Deutscher Amateursende- und Empfangs­dienst),

zur TN (Technische Nothilfe),

zu den Bereitschaften (m.) des Deutschen Roten Kreuzes,

zur Feuerwehr;

k) Nachweis üb« den Besitz 'des Reichssportabzeichens oder des SA-Sportabzeichens;

8) Freischwimmerzeugnis, Rettungsschwimmzeugnis, Grundschein, Leistungsschein, Lehrschoin der Deutschen Lebeusrettungsgesellschaft (DLRE); d) den Nachweis über fliegerische Betätigung; für Ange­hörige des fliegerischen Zioilpersonals der Luftwaffe, der Lustverkehrsgesellschaften und der Reichsluftfahrtver­waltung, die Bescheinigung des Dienststellenleiters, über fliegerisch-fachliche Verwendung und Art der Tätigkeit; i) den Führerschein (für Kraftfahrzeuge, Motorboote);

k) die Bescheinigung über die Kraftfahrzeugausbrldung beim NSKK Amt für Schulen, den Reilerschein des Reichsinspekteurs für Reit- und Fahrausbildung;

l) den Nachweis über die Ausbildung beim Deutschen Roten Kreuz;

m) den Nachweis über Seefahrtzeiten Seefahrtbuch, über Len Besuch von Seefahrtschulen, Schiffsingenieur­schulen, der Debegfunkschule Befähigungszeugnisse:

n) das Sportseelschifferzeugnis, den Führerschein des Deut­schen Seglerverbandes, den Schein C einer Seesportschule, das Seesportfunkzeugnis;

o) den Nachweis über geleisteten Arbeitsdienst (Arbeits­patz, od. Arbsitsdienstpatz, Dienftzeitausweise, Pflichten­heft der Studentenschaft);

p) den Nachweis über geleisteten aktiven Dienst in der Wehrmacht, Landespolizei oder jsf-Verfügungstruppe;

<l) den Annahmeschein als Freiwilliger der Wehrmacht, des Reichsarbeitsdienstes oder der U-Derfügurrgstruppe. autzerdem: etwa im Besitz der Dienstpflichtigen befindliche Wehrpässe.

Dienstpflichtige mit Sehfehlern haben das Vrillen-rezept mitzubringen und dem Hilfsarzt unaufgefordert vorzulegen. IV. Strafbestimmungen:

Während der Musterung unterliegen die Dienstpflich­tigen der Disziplinarstrafgewalt des Wehrbezirkskomman­deurs bezw. dessen Stellvertreter.

Dienstpflichtige, die ihrer Gestellungspflicht nicht oder nicht zur festgesetzten Uhrzeit Nachkommen oder den sonstigen Vorschriften über die Musterung zuwiderhandeln, werden, soweit nicht nach anderen Gesetzen eine höhere Strafe ver­wirkt ist, mit Geldstrafe bis zu RM. 150 oder mit Haft bestraft. Auch werden sie mit polizeilichen Zwangsmaß­nahmen zur sofortigen Gestellung angehalten werden.

Calw, den 14. März 1939.

Der Landrat:

I. V. Hagenmeyer, Regierungsassessor.

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Montag abend 19 Uhr am Geräte­raum

Auf der Freibank ist mor­gen Samstag vorm, ab 9 Uhr junges, fettes

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Fang den Hut Halma

Mensch, ärgere Dich nicht Kreuzwort-Pulok Sag nix über Pulok Elfer raus!

Schnipp schnapp Luftiges Fragen- und

Antwortspiel

Schach

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wie: Gaigel-Karten Tapp-Karten Patience Romme

und andere Quartette sind stets vorrätig in der

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Egenhausen

Danksagung

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme, die wir beim Heimgang unserer lieben Mutter und Schwester

Katharine Hammer

ged. Brenner, Wagnerswitwe

erfahren dursten, sagen wir herzlichen Dank. Besonders danken wir Herrn Pfarrer Brezger für die trostreichen Worte, der Schwester Anna für die liebevolle Pflege und für den Gesang des Liederkranzes.

Die trauernden Hinterbliebenen.

Rundfunkprogramm des Reichsfenders Stuttgart

März: 6.00 Morgenlied. Zeitangabe, Wetterbe» Achst Wiederholung der 2. Abendnachrichten, Landwirtschaftlich« Gymnastik, 6.80 Frühtonzert, Frühnachrichten, 8d0 Waherstandsmeldungen. Wetterbericht. Marktberichte. «.10 Gymnastik, 8. Morgenmustk. g.20 Für Dich daheim..M Ge­richt über King Stephan, 11.30 Volksmusik und Bauernkalen« der mit Wetterbericht. 12.00 Mittagskonzert, 13.00 Nachrichten ^Drahtlose» Dienstes. Wetterbericht. 13.1S Mittagskonzert, .OV Bunte Volksmusik, 15.00 Arbeit Kameradschaft - Treue. 16.00W,e einst im Mai«, 18.00Tonbericht der Woche". 18.« Tanzmusik, 20.00 Nachrichten des Drahtlosen Dienstes, 2V.1t Wer bretet mehr?", dazwischen um 22.00 Ahr Nachrichten des Drahtlosen Dienstes. Wetter- und Sportbericht, 24.00 Nacht»»«-