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Schwarzwälder Tageszeit»»-
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Bekanntmachung
Musterung der Geburtsjahrgange 1S06 und 1SV7
Nach dem Wehrgezetz vom 21. Mai 1935 ist jeder deutsche Mann wehrpflichtig. Für die Musterung der Geburtsjahrgänge 1906 und 1907 wird Nachstehendes bekanntgegeben:
I. Gestellungspflicht:
Der Gestellungspflicht unterliegen alle männlichen Personen deutscher Staatsangehörigkeit 'der Geburtsjahrgänge 1906 und 1907, die im Kreis Calw wohnhaft sind oder ihren dauernden Aufenthalt haben.
Es haben sich demnach alle Angehörigen der Geburtsjahrgänge 1906 und 1907 zur Musterung zu stellen.
II. Ort und Zeit der Musterung:
Die Musterung im Kreis Calw findet wie folgt statt: ia Calw (Rathaus) am Dienstag, den 28. März 1939 «m 7.09 Uhr für die Dienstpflichtigen des ganzen Geburtsjahrgangs 1906 und diejenigen Dienstpflichtigen vom Jahrgang 1907 mit den Anfangsbuchstaben ^—U der Stadt Calw;
«m 13.00 Uhr für die Dienstpflichtigen des Geburtsjahrganges 1907 mit den Anfangsbuchstaben I.—2 der Stadt Calw und die Dienstpflichtigen der Geburtsjahrgänge 1906 und 1907 der Gemeinden Agenbach und Würzbach;
am Mittwoch, den 29. März 1939 «m 7.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Geburtsfahrgänge 1906 und 1907 der Gemeinden Hirsau, Altburg und Ottenbronn;
um 9.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Sommenhardt, Oberreichenbach, Jgelsloch, Oberkollbach und Rötenbach;
um 13.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Oberkollwangen, Neuweiler, Breitenberg, Schmieh, Em- berg und Zavekstein;
am Donnerstag, den 30. März 1939 um 7.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Althengftett, Neuhengstett und Stammheim;
«m 13.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Ostelsheim, Gechingen, Dachtel, Deckenpfronn und Holzbronn;
am Freitag, den 31. März 1939 um 7.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinde Liebenzell;
»m 9.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Oberhaugstett, Neubulach, Altbu'lach und Liebelsberg; um 13.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Bad Teinach, Beinberg, Maisenbach, Unterlengenhardt, Bieselsberg, Möttlingen und Oberlengenhardt;
am Samstag, den 1. April 1939 um 7.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden llnterreichenbach, Erunbach und Salmbach; um 13.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Kapfenhardt, Schwarzenberg, Monakam, Simmozheim und Unterhaugstett;
in Nagold (Rathaus) am Montag, den 3. April 1939 «m 7.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Stadt Nagold; um 13.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden ELltlingen, Sulz und Emmingen;
am Dienstag, den 4. April 1939 um 7.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinde Wildberg;
um 9.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Mindersbach, Ebhausen und Pfrondorf; um 13.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Rotselden, Effringen und Schönbronn;
am Mittwoch, den 5. April 1939 um 7.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Rohrdorf, Jselshaufen, Unterschwandorf, Beihingen und Oberschwandorf;
um 13.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinde Haiterbach;
i« Altensteig (Rathaus)
am Donnerstag, den 8. April 1939 um 7.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Altensteig-Stadt und Altensteig-Dorf; um 13.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Beuren, Ettmannsweiler, Simmersfeld, Aichhalden, Ueberberg, Zwerenberg und Hornberg;
am Dienstag, den 11. April 1939 um 7.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Berneck, Cbershardt, Walddorf, Egenhausen und Spielberg;
um 9.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Martinsmoos, Gaugenwald, Wenden und Wart; t« Wildbad (Neues Schulhaus)
am Mittwoch den 12. April 1939 um 7.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinde Wildbad;
um 13.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Engklöfterle, Schömberg und Aichelberg;
am Donnerstag, den 13. April 1939 um 7.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinde Calmbach;
um 13.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Höfen und Langenbrand; i« Neuenbürg (Rathaus)
am Freitag, den 14. April 1939 am 7.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Neuenbürg, Waldrennach und Engelsbrand; um 13.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Niebelsbach und Eräfenhaufen;
am Samstag, den 15. April 1939 um 7.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinde Birkenfeld, und zwar, der ganze Jahrgang 1906 und vom Jahrgang 1907 diejenigen mit den Anfangsbuchstaben -H.—8;
um 13.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinde Birkenfeld, und zwar diejenigen des Geburtsjahrgangs
1907 mit den Anfangsbuchstaben I>—2 und für di« ! Dienstpflichtigen der Gemeinde Schwann; !
am Montag, den 17. April 1939 >
um 7.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Arnbach, Dennach, Conweiler, Feldrennach und Ottenhausen;
in Herrenalb (Rathaus)
am Dienstag, den 18. April 1939 um 7.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Herrenalb, Dobel, Neusatz und Rotensol; um 13.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Bernbach und Loffenau.
Die Dienstpflichtigen sind verpflichtet, sich pünktlich zu den festgesetzten Musterungszeiten zu stellen.
Die Dienstpflichtigen haben sauber gewaschen (gebadet), mit geschnittenem Haar und mit sauberer Wäsche zu erscheinen. Sport- oder Badehose ist mitzubringen. Vor der ärztlichen Untersuchung besteht Rauch- und Alloholverbot.
Ein Dienstpflichtiger, der am Musterungstag aus zwingenden Gründen vom Ort seines dauernden Aufenthalts abwesend ist, mutz dis Dauer und den Grund der Abwesenheit und seine Anschrift während dieser möglichst zwei Wochen vor Beginn der Musterung der polizeilichen Melde- behörde mündlich oder schriftlich Mitteilen.
Wer durch Krankheit an der Gestellung verhindert ist, hat darüber ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. - Völlig Untaugliche (Geisteskranke, Krüppel usw.) können auf Grund eines amtsärztlichen Zeugnisses von der Gestellungspflicht befreit werden. Anträge sind spätestens 1 Woche vor der Musterung unter Beifügung des ärztlichen Zeugnisses bei mir einzureichen.
Entschädigung für etwaig« Fahrtauslagen bei An- und Abfahrt zu dem Musterungslokal oder für Lohnausfall oder dgl. werden nicht gewährt.
III. Mitzubringende Urkunde« und Nachweis«: ,
1. Zur Musterung haben die Dienstpflichtigen mitzubringen:
a) den Geburtsschein;
b) Nachweise über Abstammung, soweit sie in ihrem oder ihrer Angehörigen Besitz sind (Ahnenpatz);
e) die Schulzeugnisse und Nachweise über Berufsausbildung (Lehrlings- und Gesellenprüfung); ci) das Arbeitsbuch; s) Ausweise über Zugehörigkeit
zur HI (Marine-HI, Fliegereinheiten der HI); zur SA (Marine-SA), zur A zum NSKK, zum NS-Reiterkorps, zum Deutschen Segleroerband, zum NSFK (NS-Fliegerkorps), zum RLB (Reichsluftschutzbund), zum FWEM (Freiwilliger Wehrfunk — Er. Marine), zum DASD (Deutscher Amateursende- und Empfangsdienst),
zur TN (Technische Nothilfe),
zu den Bereitschaften (m.) des Deutschen Roten Kreuzes,
zur Feuerwehr;
k) Nachweis üb« den Besitz 'des Reichssportabzeichens oder des SA-Sportabzeichens;
8) Freischwimmerzeugnis, Rettungsschwimmzeugnis, Grundschein, Leistungsschein, Lehrschoin der Deutschen Lebeusrettungsgesellschaft (DLRE); d) den Nachweis über fliegerische Betätigung; für Angehörige des fliegerischen Zioilpersonals der Luftwaffe, der Lustverkehrsgesellschaften und der Reichsluftfahrtverwaltung, die Bescheinigung des Dienststellenleiters, über fliegerisch-fachliche Verwendung und Art der Tätigkeit; i) den Führerschein (für Kraftfahrzeuge, Motorboote);
k) die Bescheinigung über die Kraftfahrzeugausbrldung beim NSKK — Amt für Schulen —, den Reilerschein des Reichsinspekteurs für Reit- und Fahrausbildung;
l) den Nachweis über die Ausbildung beim Deutschen Roten Kreuz;
m) den Nachweis über Seefahrtzeiten — Seefahrtbuch —, über Len Besuch von Seefahrtschulen, Schiffsingenieurschulen, der Debegfunkschule — Befähigungszeugnisse:
n) das Sportseelschifferzeugnis, den Führerschein des Deutschen Seglerverbandes, den Schein C einer Seesportschule, das Seesportfunkzeugnis;
o) den Nachweis über geleisteten Arbeitsdienst (Arbeitspatz, od. Arbsitsdienstpatz, Dienftzeitausweise, Pflichtenheft der Studentenschaft);
p) den Nachweis über geleisteten aktiven Dienst in der Wehrmacht, Landespolizei oder jsf-Verfügungstruppe;
<l) den Annahmeschein als Freiwilliger der Wehrmacht, des Reichsarbeitsdienstes oder der U-Derfügurrgstruppe. autzerdem: etwa im Besitz der Dienstpflichtigen befindliche Wehrpässe.
Dienstpflichtige mit Sehfehlern haben das Vrillen-rezept mitzubringen und dem Hilfsarzt unaufgefordert vorzulegen. IV. Strafbestimmungen:
Während der Musterung unterliegen die Dienstpflichtigen der Disziplinarstrafgewalt des Wehrbezirkskommandeurs bezw. dessen Stellvertreter.
Dienstpflichtige, die ihrer Gestellungspflicht nicht oder nicht zur festgesetzten Uhrzeit Nachkommen oder den sonstigen Vorschriften über die Musterung zuwiderhandeln, werden, soweit nicht nach anderen Gesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu RM. 150— oder mit Haft bestraft. Auch werden sie mit polizeilichen Zwangsmaßnahmen zur sofortigen Gestellung angehalten werden.
Calw, den 14. März 1939.
Der Landrat:
I. V. Hagenmeyer, Regierungsassessor.
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Montag abend 19 Uhr am Geräteraum
Auf der Freibank ist morgen Samstag vorm, ab 9 Uhr junges, fettes
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sowie
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zur Saat, verkauft
Peter Seeger, Monhardt
Spiele
wie:
Fang den Hut Halma
Mensch, ärgere Dich nicht Kreuzwort-Pulok Sag nix über Pulok Elfer raus!
Schnipp — schnapp Luftiges Fragen- und
Antwortspiel
Schach
Schwarzwald-Quartett
Sviriklntra
wie: Gaigel-Karten Tapp-Karten Patience Romme
und andere Quartette sind stets vorrätig in der
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Samstag Sonntag/Montag
je 8.30 Uhr
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Jugendliche haben keinen Zutritt!
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Egenhausen
Danksagung
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme, die wir beim Heimgang unserer lieben Mutter und Schwester
Katharine Hammer
ged. Brenner, Wagnerswitwe
erfahren dursten, sagen wir herzlichen Dank. Besonders danken wir Herrn Pfarrer Brezger für die trostreichen Worte, der Schwester Anna für die liebevolle Pflege und für den Gesang des Liederkranzes.
Die trauernden Hinterbliebenen.
Rundfunkprogramm des Reichsfenders Stuttgart
März: 6.00 Morgenlied. Zeitangabe, Wetterbe» Achst Wiederholung der 2. Abendnachrichten, Landwirtschaftlich« Gymnastik, 6.80 Frühtonzert, Frühnachrichten, 8d0 Waherstandsmeldungen. Wetterbericht. Marktberichte. «.10 Gymnastik, 8.3Ü Morgenmustk. g.20 Für Dich daheim. 1Ü.M Gericht über King Stephan, 11.30 Volksmusik und Bauernkalen« der mit Wetterbericht. 12.00 Mittagskonzert, 13.00 Nachrichten ^Drahtlose» Dienstes. Wetterbericht. 13.1S Mittagskonzert, Iß.OV Bunte Volksmusik, 15.00 Arbeit — Kameradschaft - Treue. 16.00 „W,e einst im Mai«, 18.00 „Tonbericht der Woche". 18.« Tanzmusik, 20.00 Nachrichten des Drahtlosen Dienstes, 2V.1t „Wer bretet mehr?", dazwischen um 22.00 Ahr Nachrichten des Drahtlosen Dienstes. Wetter- und Sportbericht, 24.00 Nacht»»«-