G«tt« 4

Schwarzwälder Tageszeit««-

Obertürkheim die Leiche einer Frau. Die Personalien der Toten konnten noch nicht festgestellr werden. Auch ist noch zu klären, ob ein llnaliicksfall oder Selbstmord vorliegt. Die Frau ist vermutlich kurz nach Mitternacht von einem Zug überfahren worden.

Heilbronn, 13. März. (Z u T o d e g e ft ü r zt.) Bewohne, des Hauses Sülmerstraße 95 fanden am Sontagabend dev in diesem Hau'e wohnenden 69fährigen Sozialrentner Wil­helm Scheu auf der Treppe tot auf. Der alte Mann ist an­scheinend beim Nachhausekommen auf der Treppe ausge­rutscht. Bei dem Sturz hatte er sich, wie ein sofort herbeige­rufener Arzt feststellte, einen Bruch der Schädelbasis zuge- zo-ren, der seinen Tod herbeiführte.

Spaichingen, 13. März. (Sammelschulgebäude.) Die Stadtverwaltung entschloß sich zum Bau eines neuen Sammelschulgebäudes, in dem die Volksschulen von Spai­chingen und Hofen gemeinsam untergebracht werden. Im Echulhaus in Spaichingen werden künftig die Oberschule für Jungen (Realschule), die Gewerbeschule, die Hauswirt­schaftsschule, die Frauenarbeitsschule und die Kinderschule nntergebracht werden.

Am Vorarlberg, 13. Mürz. (Unglück am Bahn­übergang.) Auf dem schienengleichen Bahnübergang der Strecke BregenzInnsbruck überfuhr am Freitag bei Laut­rach (Vorarlberg) ein auf der Heimfahrt befindlicher Omni­bus aus Wangen i. A. in scharfer Fahrt die geschloffene Bahnschranke und blieb mitten auf den Schienen stehen. Zur gleichen Zeit kam der Innsbrucker Schnellzug heran, der den Omnibus in unzählige Stücke zerriß. Glücklicher­weise war der Wagen unbesetzt. Der Fahrer Binder aus Wangen wurde mit den Trümmern etwa 40 Meter weit mitgeschleift und dabei schwer verletzt. Der Schrankenwärter war ebenfalls beiseite geschleudert worden, kam aber ebenso wie der Lokomotivführer mit geringfügigen Verletzungen davon. Stark in Mitleidenschaft gezogen wurde dagegen dasj Bahnwärterhäuschen, und auch die Cchnellzugslokomotive! wurde durch den Zusammenstoß stark beschädigt. An dem Unglücksabend herrschte infolge des Schneetreibens eine sehr! schlechte Sicht. s

Richtlinien für das weibliche Pflichtjahr

Wiederholt ist darauf aufmerksam gemacht worden, daß für die Arbeitsvcrhältnisse der Pflichtjahrmädel, soweit sie bezahlte Ansängerstellen in städtischen Haushalten angetreten haben, ge­nau wie bei den übrigen Hausgehilfinnen die Richtlinien der Reichstreuhänder der Arbeit maßgebend find; für die Mädel, die ihr Pflichtjahr in der Landwirtschaft ableisten, kommen die dort geltenden Tarifbestimmungen in Anwendung.

Die Arbeitszeit ist durchweg mit neun Stunden täglich angesetzt. Sie soll in der Zeit zwischen 6 bis 20 Uhr liegen, da­mit die jugendliche Hausgehilfin eine ununterbrochene Nachtruhe von rund zehn Stunden hat. Außerdem soll die Hausfrau sich der Jugendlichen besonders annehmen, ste in allen Arbeiten «uterweisen, ihr aber keine gesundheitsgefährdenden Arbeiren zumuten.

Die jugendlichen Hausgehilfinnen sind genau wie die Jugend­lichen anderer Berufe zum Besuch der Berufsschule an- zuhalten. Der Besuch der Berufsschule darf durchweg nicht auf die Freizeit angerechnet werden.

Als Freizeit wird den Hausgehilfinnen regelmäßig ein freier Nachmittag in der Woche (ab 15 Uhr) zugestanden zur Be­sorgung ihrer persönlichen Einkäufe usw. Außerdem haben die Hausgehilfinnen durchweg an jedem zweiten Sonntag Anspruch auf einen freien Nachmittag, in einigen Bezirken ist den Jugend­lichen darüber hinaus statt des einen dieser freien Sonntags­nachmittage ein Sonntag im Monat ganz freizugeben.

Die Jugendlichen haben bereits im ersten Beschäftigungsjahr einen Anspruchaufllrlaub. Der Urlaub beträgt durchweg IS Kalendertage im Jahr für Mädel unter 18 Jahren, bei Teil­nahme an einem Freizeit- oder Führerlager des BdM. erhöht er sich auf 18 Tage Für die llrlaubszeit werden Barentgelt und Kostgeld im voraus gezahlt, letzteres in Höhe der vom zuständi­gen Versicherungsamt festgesetzten Beträge.

Soweit in den Aröeitsverträgen, einerlei ob sie nur mündlich oder schriftlich abgeschloffen sind, nicht ausdrücklich andere Ab­machungen enthalten sind, ist der Inhalt der Treuhänder-Richt­linien ortsüblicher Vertragsinhalt und damit für Hausgehilfin und Hausfrau bindend. Bei schriftlichem Abschluß der Arbeits­verträge ist zu empfehlen, die von der Deutschen Arbeitsfront gauweise herausgegebenen Vertragsvordrucke zu benutzen. Sie enthalten auf der Rückseite die Richtlinien des zuständigen Treu­händers im Wortlabt.

Zeebei'

gab. OsII

Vepmsiilte

kllten8teig,12.dl3rr1d39

Gejuchl wird noch für die kommende Saison:

1 perfektes ServierfräuleLn 1 perfektes Büfettfräulein 1 Küchenmädchen

Eintritt: 15. Mai. Küchenmädchen: Eintritt auf Ostern. Offerten mit Lichtbild und Zeugnisabschriften an

Rich. Keppler, Hotel Goldener Ochsen. Wildbad

Herrenschneider tagten

Stuttgart, 13. März. Am Sonntag kamen in Stuttgart rund 1000 Meister und Gesellen des Bezirks Württemberg des Herren­schneiderhandwerks zu einer großen Modetagung zusammen, der viele Gäste aus Baden und Bayern beiwohnten. Mit der Ta­gung war auch eine Wettbewerbs-Ausstellung verbunden, die große Beachtung fand. Bezirksinnungsmeister Vrändle bezeich- nete als den Zweck derartiger Tagungen die Förderung der Ge­samtleistung des Herrenschneiderhandwerks. Die deutsche Hercen- mode von heute, für die sich der Reichsinnungsverband für das Herrenschneiderhandwerk einsetze, sei von berufener Seite als wertvoll anerkannt worden. Deutschland gehöre damit zu den bestangezogenen" Nationen der Welt. Der stellv. Reichsinnungs­meister Schwarz ermahnte die Versammelten, sich nie als aus­gelernt zm betrachten. Der Schneider müsse wieder ein guter Be­rater seiner Kundschaft werden. Bezirksmodewart Steinhäuser teilte u. a. mit, daß im Jahre 1941 in Deutschland eine inter­nationale Modetagung unter deutscher Führung stattsinden werde.

Flück kommt vor das Sondergericht

Stuttgart, 13. März. Die Justizpressestelle Stuttgart teilt mit: Wie bereits berichtet, hat der 21 Jahre alte Marzell Flück von Stuttgart am 8. März 1939 im Untersuchungsgefängnis Schw. Hall, wo er sich wegen schweren Diebstahls in Haft befand, einen raffinierten Ausbruchoersuch unternommen und dabei den Strafanjtaltsoberwachtmeister Christian Strobel durch verschie­dene Schläge mit einem Tischplattenstück sehr schwer verletzt. Bereits am 11. März hat der Oberstaatsanwalt als Leiter der Anklagebehörde beim Sondergericht Stuttgart gegen Flück An­klage wegen eines Verbrechens im Sinne des Paragraph 1 Abs. 1 Ziff. 1 des Gesetzes zur Gewährleistung des Rechtsfriedens in Tateinheit mit einem Verbrechen des versuchten Mordes u. a. erhoben. Schon am kommenden Mittwoch, 15. März, vormittags 9 Uhr, wird das sondergericht Stuttgart unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten Cuhorst die Hauptverhandlung gegen Flück durchführen. Die Anklage vertritt Oberstaatsanwalt Link per­sönlich.

Neuregelung des Dolksfchulbesuches

Der Reichserziehungsminister hat in einer ersten Durchfüh­rungsverordnung zum neuen Reichsschulpflichtgesetz über den Volksfchulbesuch der Neuordnung und Vereinheitlichung für das Reich angepatzt. Von der Vorschrift, dah die Schulpflicht durch Besuch einer reichsdeutschen Schule zu erfüllen ist, bedürfen als Ausnahmen der Genehmigung a) der Besuch einer ausländischen Schule, b) anderweitige Erziehung und Unterweisung. Die Ge­nehmigung erteilt die Schulaufsichtsbehörde der Kreisinstanz. Sie darf zu a) nur bei Vorliegen besonders schwerwiegender Gründe erteilt werden. Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt mit dem Anfang des Schuljahres die Pflicht zum Besuch der Volksschule. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können aber auch solche Kinder zu Anfang des Schuljahres in die Schule ausgenommen werden, die in der Zeit vom 1. Juli bis 30. September das sechste Le­bensjahr vollenden, wenn ste die erforderliche geistige und kör­perliche Reife besitzen. Diese Reife ist nach der neuen Verord­nung gegeben, wenn begründete Aussicht besteht, daß sie in der Lage sein werden, ohne gesundheitliche Schädigung am Unter­richt mit Erfolg teilzunehmen.

Die Volksschulpflicht endet acht Jahre nach ihrem gesetzlichen Beginn, auch wenn der Schulpflichtige zurückgestellt war. Eine Verlängerung ist anzuordnen, wenn begründete Aus­sicht besteht, den Schulpflichtigen noch wesentlich zu fördern. Vor­zeitige Entlastung aus der Schulpflicht ist nicht statthaft, wider­rufliche Beurlaubung nach siebenjährigem regelmäßigem Schul­besuch nur bei ungewöhnlich schwierigen häuslichen, wirtschaft­lichen oder persönlichen Verhältnissen möglich. Während der er­sten vier Jahre darf nur in seltenen, besonders begründeten Ausnahmefällen anstelle des Volksschulbesuches eine anderwei­tige Erziehung und Unterweisung genehmigt werden. Als bil­dungsunfähig und damit von der Schulpflicht befreit sind dieje­nigen anzusehen, die körperlich, geistig oder seelisch so geschahen sind, daß sie auch in Sonderschulen nicht gefördert werden kön­nen. Die Schulpflicht geistig und körperlich behinderter Kinder und die Erfassung der Schulpflichtigen werden durch besondere Verordnungen noch geregelt werden. Wo vom Schuljahr 1939 40 an die Volksschulpflicht von sieben auf acht Jahre verlang rt wird, sind Schulpflichtige des achten Schuljahres, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, zum Schluß eines Schulvierteljah­res für den Rest der Schulzeit zu beurlauben, wenn Nachwuchs­mangel es erfordert.

M »r

Lsüanntmsckungsn

HI. Gef. 27/401 und Sanitiitsknrs. SanitätsGurs und abend fallen diese Woche aus.

SmWgmig erforderlich für de« KravkrvMkgeder«s

nsg. Der Reichsbund der Freie« Schwester« und Pflegerl,- ne« im Eauamt für Volkswohlsahrt Württemberg-Hoheuzoller» der NSDAP, führt alle weiblichen Krankenpflegepersonen. M. che keiner der bei den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrts­pflege bestehenden Schwesternschaften angehören, im Einvernch, men mit den zuständigen Behörden einen praktischen Aufftz^. lungslehrgang mit theoretischem Unterricht an einer sei«. Krankenpflegeschulen durch. Der Lehrgang dauert etwa 46 As­chen und schließt mit der staatlichen Prüfung für Krankenpstqe- personen ab, wonach die Teilnehmer zur beruflichen AusübUg der Krankenpflege berechtigt sind. Die Kosten für llnterbring«,z, Vervflegung und Prüfungsgebühren betragen ungefähr 1A NM.

Zur Teilnahme an diesem Lehrgang werden nur Perso«, zugelaffen, die nach dem Gesetz zur Ordnung der Krankenpfkgr vom 28. September 1938 zwar weniger als acht, aber mindeste», fünf Jahre nachweislich ohne Unterbrechung den Krankenpflege- Leruf erfolgreich ausgeiibt haben. Ausdrücklich wird darauf aus. merksam gemacht, daß ab 1. Oktober 1939 der Beruf nicht mchr ausgeübt werden darf, wenn nicht bis dahin die Erlaubnis er. teilt worden ist. Beschleunigte Antragstellung ist deshalb »ei- wendig. Teilnehmer-Anmeldungen find beim Reichsbund dkr Freien Schwestern und Pflegerinnen eD., Geschäftsstelle Stuit- gart-N, Eartenstr. 27, umgehend einzureichen.

Welche Handwerker werdenausgekSmmt"?

Die Verordnung über die Durchführung des Vierjahresplaner auf dem Gebiete der Handwerkswirtschaft wird von Landgerichts- rat Dr. Goetze vom Reichswirtschastsministerium imDeutsche» ! Handwerk" erläutert. Um unnötigen Besorgnissen in Handwcrls- ! kreisen über die Zukunft der Kleinbetriebs' entgegenzutretrn, be­tont der Referent ausdrücklich, daß an der volkswirtschaftliche» Notwendigkeit und Einsatzfahizkeit des wirtschaftlich gesunde» handwerklichen Kleinbetriebs kein Zweifel bestehen könne und werde. Von der Löschung in der Handwerksrolle erfaßt würde» alle Handwerker, die für die Führung eines selbständigen Be­triebes nicht geeignet find, ferner Handwerker, die als Nichts­könner und Pfuscher in Erscheinung traten, auch die unzuver­lässigen Handwerker seien hier einbegriffen und die sogenannten Rucksack-Handwerker. Paragraph 4 der Durchführungsverord­nung, der die Eenehmigungspflicht bei Neuerrichtung von Hand­werksbetrieben ganz besonders in übersetztenHandwerkszwei­gen" enthält, soll im übrigen, wie der Referent hervorhebt, kei­nesfalls einen Rückfall in die Zwangs- und Bannrechte des Mit- telalters bedeuten. An der gleichen Stelle gibt der Reichsstand noch eine Uebersicht über die b'-herige Verfügung der Hasd- werkswirtschaft. Durch Auflösung leistungsunfähiger Betriebe, wie sie sich aus den Eintragungen und Löschungen in den Hand- werksrollen ergibt, finkt die Zahl der Handwerksbetriebe v« i 1936 bis 1938 um 153 390 zurück. Es ist anzunehmen, dah i» Kalenderjahr 1938 etwa 60 000 bis 70 000 Handwerker andere Betriebsausgaben und eine Beschäftigung als Geselle in an­deren Handwerksbetrieben oder als Fach- oder Hilfsarbeiter in der Industrie übernahmen.

Gestorben

OefcholLionn: Karl Müller, Kaufmann, 72 I. a.

Ebhausen: Ernst Feu-erbacher, Schmiedmeister, 58 I. a. Dornstetten: Johanna Schmidt geb. Braun. Dietersweiler: Friedrich Haas, 41 I. a., Betriebs- fühver der Fa. Johs. Haas L Söhne, Ziegelwerk.

Das schönste Geburtstagsgeschenk für nnsere« Führer ist die restlose Erfassung aller zehnjährige« Zungen «ud Mädel im Jungvolk und bei den Jungmädel».

Druck und Verlag der W. Riekerffchen Buchdruckerei, Altensteig. Verantwortlich für den gesamten Inhalt Ludwig L»»ki» Altensteig. D.-Aufl. II. 1939 : 2245. Zurzeit Preisliste 3 gdltiz,

lieb ?!I« t«I«I mMnImur A! 14, Izchtz A kl.

Bestellungen auf nächster Tage eintreffettde

Speise-, Futter- u. Brenn-Kartoffeln

nimmt entgegen

M. Schmerle Altensteig

Telefon 301

In Katarrh- und Grippezeiten

Für Konfirmation

und kommende Festtage

einen Wen, elennnten SW

für Kinder, Damen und Herrn neue Modelle, gute Auswahl im Schuhgeschäft

A. Mast. Attensteig

Rundfunk-Programm

Ms SIMM

wie vereinbart Ein Paar

Länfer- Schrveiue

hat zu verkaufen

Hartmann, Zwerenberg

haben sich

Papier-

Taschentücher

Tempo"

bestens bewährt. Dieselbe empfiehlt billigst die

Buchhandlung Lauk

Altensteig

Reichsfeuder Stuttgart

A März: 6.00 Morgenlied, Zeitangabe. Wettrche- ^bderholung der 2. Abendnachri^ten, Landwirtschaftliche «6-15 Gymnastik, 6.30 Frühkonzert, Frühnachrichten, m^.^W'L^Eeldungen. Wetterbericht, Marktberichte. 8.10 Gymnastik, 8.30 Morgenmustk. 9.20 Für Dich daheim. 10.00 8«- waltm viel Noten, lieber Mozart. 11.30 Vokksmustk und Bauern- kalender mit Wetterbericht. 12.00 Mittagskonzert, 13.00 Nachrich- Dienstes. Wetterbericht, 13.15 Mittagsksn« 14.00 Berühmte Sänger beliebte Arien. 16.00 Musik am «^"»Etag, 181)0 Aus unserer Wunschmappe, 18.30 Ans Zeit 16.00 Das Orchester Hans Tarste spielt. 19.1S weg! 20.00 Nachrichten des Drahtlosen Dienstes, .-^--Meffter des Instruments. 21.00Worom eifach, wenn's a» omschandllch goht?" 22.00 Nachrichten des Drahtlosen Dienstes, und Sportbericht. 22 L 0 Beliebte Kaveklen spiele« z»- Tanz, 24.00 Nachtkonzert.