Wendung von Erdölpech und die Herstellung von Fußbodenöl vom 31. März 1915 (Reichs-Eesetzbl. S. 211). Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.
II. Höhere Verwaltungsbehörde im Sinne des 8 1 Abs. 2 Satz 2 der vorstehenden Verordnung ist die K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel.
III. Durch gegenwärtige Bekanntmachung wird die Bekanntmachung des Minist, des Innern vom 8. April 1915 (Staatsanz. Nr. 82), betr. die Verwendung von Erdölpech und die Herstellung von Fußbodenöl ersetzt.
Stuttgart, den 12. Mai 1915.
Fleischhauer.
Höherer Weisung zufolge wird auf das Verbot der Verwendung von Oelen zum Oelen von Fußboden (8 2 Abs. 2 obiger Verordn.) hiemit besonders hingewiesen. Calw, den 17. Mai 1915.
K. Oberamt: Binder.
Gewinnung von Harz während des Kriegs.
Die Beschaffung von Harz ist aus militärischen und gewerblichen Rücksichten dringend notwendig.. Da es wünschenswert erscheint, daß eine tunlichst große Menge von Harz der Harzabrechnungsstelle in Berlin VV 8, Ka- nonierstrahe 28/29, zur Verfügung gestellt werden kann, werden die Besitzer von Körperschafts- und Privatwal
dungeu zu vorübergehender Gewinnung von Harz hiemit veranlaßt.
Es wäre zweckmäßig, ohne weiteres solche Bestände heranzuziehen, in denen früher die Harznutzung üblich war oder Schälung durch Wild stattgefunden hat, weil in diesen Beständen alsbald verwendbares Harz gesammelt werden kann. Hiebei wird weniger auf eine besondere Eeldeinnahme abzuheben, als vielmehr in Betracht zu ziehen sein, daß es sich um die Erfüllung einer vaterländischen Pflicht handelt.
Die K. Forstämter werden den Waldbesitzern nach Tunlichkeit an die Hand gehen.
C a lw, den 17. Mai 1915.
K. Oberamt: Binder.
Kampf
Die Bereinigten Staaten zum „Lufitania"-Fall.
" Der amerikanische Botschafter in Berlin hat dem Staatssekretär der auswärtigen Angelegenheiten eine Note seiner Regierung zugestellt, die sich mit den in der letzten Zeit von Deutschland getroffenen Maßnahmen zur See beschäftigt, die das Leben und Eigentum amerikanischer Staatsbürger vernichtet haben. Außer der Erwähnung einiger anderer Fälle wird in der Note darauf hingewiesen, daß bei der Torpedierung der „Lusi- tania" über 100 amerikanische Staatsangehörige ihr Leben verloren haben. Die Note ist in durchaus freundschaftlichem Tone gehalten, umgeht aber den Kern der Sache vollständig, da sie darauf hinausläuft, die Tätigkeit der deutschen Unterseeboote als völkerrechtlich nicht zulässig anzusprechen, weil die V-Doote nicht in der Lage seien, die feindlichen und neutralen Schiffe auf Konterbande zu untersuchen, und die Besatzung der Handelsschiffe, falls diese versenkt würden, anfzunehmen. Sie fordert für die neutralen Staatsangehörigen und den neutralen Handel das Recht des freien Verkehrs auf dem Meer, der durch das Vorgehen der deutschen U-Boote gefährdet sei, und macht darauf aufmerksam, daß die amerikanische Regierung in Zukunft solche Verletzungen des Völkerrechts unter Schädigung ihrer Staatsbürger nicht zulasten könne und daß sie für den bisher erwachsenen Schaden Ersatzansprüche stellen werde. Zugleich drückt die Note die Erwartung aus, daß die deutsche Regierung in Zukunft ihre U-Bootführer anweisen werde, sie mögen nichts tun, was das Leben von Nichtkombattanten oder die Sicherheit neutraler Schiffe gefährdet, selbst auf die Gefahr hin, daß die Kaperung oder Zerstörung des in Frage stehenden Schiffes vereitelt wird.
Wie seit Beginn des Krieges nimmt die amerikanische Regierung auch hier eine völlig einseitige Stellung ein. Sie übergeht in ihren Darlegungen völlig, daß nicht Deutschland zuerst die Freiheit der Meere für den neutralen Handel illusorisch gemacht hat, sondern, daß England es war, das diesen Handel willkürlich beschnitten, und durch seine Konterbandeerklärungen die Beschlagnahme neutralen Eigentums erreicht hat, wie es in seinem Ermessen stand. Amerika hat sich dem englischen Despotismus gefügt. Es hat nur papierenen Einspruch erhoben, als bekannt wurde, daß englische Schiffe unter neutraler Flagge fuhren, und damit die weiteren Maßnahmen der deutschen Admiralität notwendig machten. Die amerikanische Regierung ist auch darüber orientiert, daß englische Schiffe armiert werden, und Rammungsversuche gegen deutsche U-Boote unternommen haben, und sie ist im speziellen Fall der , Lusitania" auch darüber aufgeklärt, daß es sich hier um einen englischen Hilfskreuzer gehandelt hat, dem sich die neutralen Pastagiere anvertraut hatten.
Die deutsche Regierung wird wohl also kaum irgendwie von ihren bisherigen Maßnahmen abzubringen sein, die Schritt für Schritt nur Represtivmaßregeln gegen Völkerrechtsverletzungen unserer Feinde waren. Amerika läßt sich von England in seinem legitimen Rechte der Ausübung seines Handels beschränken, es muß sich also auch gefallen lasten, wenn der deutsche Staat bei seinem Existenzkämpfe im Rahmen seiner Kräfte vorgeht; dort handelt es sich um Gefährdung einiger Menschen, die unter eigener Verantwortung handeln, hier aber steht die Existenz eines großen Volkes auf dem Spiel.
Und noch eins. Wenn zwei Staaten miteinander Krieg führen, und der eine wird von einem dritten Staat durch Kriegslieserungen unterstützt, so witd der andere Staat entweder das Verhalten dieses dritten Staates als einen Akt unfreundlicher Haltung ansehen, und mit diplomatischen oder militärischen Machtmitteln einschreiten, — England hätte es im gegebenen Fall sicherlich getan — oder aber er wird die Zuführung dieser Kriegslieferungen zu verhindern suchen. Diesen Weg hat Deutschland eingeschlagen und der unbefangene Beurteiler wird es darum nicht anklagen können, daß es die Gesetze der Menschlichkeit verletzt, wenn es die Munition abfängt, die Tausende seiner Söhne vernichten soll. Es giebt aber anscheinend auch ein englisch-amerikanisches Völkerrecht.
UM die Festung Pr
Die Lage auf den Kriegsschauplätzen.
Die deutsche amtliche Meldung.
(WTB.) Großes Hauptquartier, 17. Mai. (Amtlich.) Westlicher Kriegsschauplatz. Nördlich von Ppern westlich des Kanals, bei Steenstraate und Het Sas gaben wir unsere vorgeschobenen Stellungen auf und zogen die dort stehenden schwachen Kräfte, um Verluste durch starkes feindliches Artilleriefeuer zu verhindern, in unsere Hauptstellung am östlichen Kanalufer zurück. Südlich Neuve Chapelle halten die Engländer noch die Teile unserer vorderen Gräben, die seit den vorgestrigen Kämpfen in ihrer Hand sind. Das Gefecht dauert noch an. Nördlich von Arras bei Ablain und Neuville wiesen wir französische Angriffe sehr verlustreich für den Gegner ab. Bei Ailly und im Priesterwald haben sich geringfügigere Znfanteriekämpfe entwickelt.
Unsere Luftschiffe machten erfolgreiche Angriffe auf die Kriegshäfen Dover und Calais.
Oestlicher Kriegsschauplatz. An der Dubissa in Gegend Esrapola und Czekisziki sowie südlich des Njemen bei Mariampol und Ludwinow wurden feindliche Angriffe abgewiesen. Unter den bei Szawle gemachten russischen Gefangenen wurden Rekruten des Jahrgangs 1910 festgestellt, die eine nur vierwöchentliche Ausbildung hinter sich hatten.
Südöstlicher Kriegsschauplatz. Unser Vormarsch zwischen Pilica und oberer Weichsel ebenso wie auf der Front Sambor—Stryj—Stanislau wird fortgesetzt. Bei Jaroslaw und nördlich ist es an mehreren Stellen gelungen, den San zu überschreiten. Um Przemysl wird gekämpft.
Oberste Heeresleitung.
Der österreichisch-ungarische Tagesbericht.
(WTB.) Wien, 17. Mai. Amtliche Mitteilung vom 17. Mai mittags: Im Verhältnis zu den hartnäckigen Kämpfen der vergangenen zwei Wochen verlief der gestrige Tag an der ganzen Front im allgemeinen ohne wesentliche Ereignisse. Die Armeen haben weiter nach vorwärts Raum gewonnen. Die gegen den oberen Dnjestr vorgerückten Kolonnen haben mit Teilen nun auch Drohobyk genommen, weitere 5100 Gefangene gemacht und 8 Maschinengewehre erbeutet. Der Stellvertreter des Chefs des Eeneralstabs: v. Höfer, Feldmar- schalleutnant.
Die Kämpfe im Südosten.
Bukarest, 17. Mai. „Universul" meldet, laut „Deutscher Tageszeitung" aus Burdujeni: Die Kämpfe im Norden der Bukowina werden mit hartnäckiger Heftigkeit fortgesetzt. Die Russen brachten alle verfügbaren Kräfte ins Feuer, vermochten aber nicht das angestrebte Endziel zu erreichen, da die Ueberlegenheit der österreichischungarischen Artillerie wieder einmal glänzend zutage trat und das russische Feuer gänzlich zum Schweigen brachte. Auch bei Bojan wird schwer gekämpft.
Krakau» 17. Mai. In Neu-Sandek traf, nach der „Deutschen Tageszeitung", ein neuer Gefangenentransport von 6700 Russen ein, die in Iaslo genommenwurden, als sie in Militärzügen aus Rzezow zur Verstärkung der dortigen Truppen herangeführt wurden. Inzwischen waren die Russen aus der dortigen Gegeno vertrieben, und als die Züge mit den Verstärkungen eintrafen» wurden sie von den Oesterreichern abgefangen.
Die Wacht an den Dardanellen.
(WTB.) Konftantinopel, 16. Mai. (8.05 Uhr abds.) Das Große Hauptquartier meldet: An der Dardanellenfront bei Ari Burnu unternahmen drei feindliche Bataillone mit Genietruppen gestern früh gegen die Stellung unseres rechten Flügels wiederholte Angriffe, durch die wir überrascht werden sollten. Die Feinde wurden jedesmal mit Verlusten wieder zuriickgeworfen und durch unsere Gegenangriffe bis in ihre Hauptstellungen getrieben. Wir zählten 300 tote Feinde in der Umgebung dieser Stellungen. Der Eesamtoerlust des Feindes bei diesen Angriffen beläuft sich auf etwa 1500 Mann. Wir erbeuteten 200 Gewehre, sowie auch eine Menge sonstiges Kriegsmaterial. Unsere eigenen Verluste sind verhältnismäßig sehr gering. Feindliche Schiffe beschossen gestern erfolglos unsere Batterien am Eingang der
Meerenge. Diese Batterien feuerten ihrerseits heftig auf die feindlichen Stellungen bei Seddul Bahr. Drei Geschosse trafen das englische Panzerschiff „Vengecmce". Unsere Flieger warfen mit Erfolg Bomben auf den bei Seddul Bahr stehenden Feind. Am 1. Mai ließ das französische Panzerschiff „Victor Hugo", das im Golf von Akaba kreuzte, ein Wasserflugzeug aufsteigen, das, von unserem Feuer beschädigt, ins Meer stürzte. Am 2. Mai wollte dasselbe Panzerschiff in einer Schaluppe eine Abteilung an Land setzen. Die Schaluppe wurde aber mit einem Verlust von 5 Toten und Verwundeten vertrieben. Der „Victor Hugo" zog sich darauf zurück. Von der anderen Front ist nichts von Bedeutung zu melden.
Weitere feindliche Schiffsverluste vor den Dardanellen.
Athen, 17. Mai. Aus Mytilene wird laut „Lokal-Anz." berichtet: Britische Kriegsschiffe find in den Dardanellen auf Minen gestoßen und gesunken. Ihre Zahl wird nicht angegeben. In den Dockanlagen von Sewastopol find nach einer Meldung der „National-Zeitung" am 27. April russischen Stils zwei russische Kreuzer, ein leichter und ein Panzerkreuzer, in schmer havariertem Zustand eingelaufen. Der Panzerkreuzer weist drei schwere Treffer auf. Auch das kleinere Kriegsschiff ist schwer beschädigt und auf längere Zeit gefechtsun- fähtg geworden. Wie in Sewastopol verlautet, find die beiden im Dock befindlichen Kriegsschiffe vor dem Bosporus durch das Feuer der türkischen Flotte «efechtsunfähig geschossen worden. Nach dem Eintreffen der havarierten Kriegsschiffe wurden zahlreiche Leicht- und Schwerverwundete in Sewastopol gelandet.
Eine Heldentat der französischen Flotte.
(WTB.) Berlin, 17. Mai. Amtlich wird mitgeteilt: Am 13. Mai erschien der französische Kreuzer „D'Est- räes" vor Alexandrette und stellte den dortigen deutschen Konsul in einem Ultimatum vor die Wahl, die zur Feier des Himmelfahrtstages auf dem Konsulatsgebiiude wehende deutsche Flagge niederzuholen, oder die Beschießung des Konsulats zu gewärtigen. Der Konsul entließ den Parlamentär ohne Antwort. Auf die bestimmte Weigerung der Behörden feuerte er 15 Granaten ab, deren letzte das deutsche Konsulat traf und den Flaggenmast zerschlug. Die Bevölkerung eilte herbei, nahm die Flagge auf und zeigte sie auf einem anderen Mast. Darauf errichteten die Ctadtbehörden vor der Kaserne 2 große Flaggenmasten und zeigten daran die deutsche und die türkische Flagge, die fröhlich flatternd diese Heldentat der Franzosen verspotteten, die für ihre Niederlage jetzt eine so niedrige und alberne Rache zu nehmen versuchten. Der Kreuzer unternahm, nichts mehr auf diese die deutsch-türkische Waffenbrüderschaft symbolisierende Antwort.
Italien.
Tisza über Oesterreichs Angebot.
(WTB.) Budapest, 17. Mai. Im Abgeordnetenhaus richtete heute der Oppositionelle Graf Andrassy an den Ministerpräsidenten die Anfrage: Entspricht die Nachricht der Berliner Blätter den Tatsachen, daß der gemeinsame Minister des Aeußern dem Königreich Italien ein territoriales Anerbieten gemacht hat zur Sicherung seiner endgültigen Neutralität? Ministerpräsident Graf Tisza führte in seiner Erwiderung aus :Diese Mitteilungen entsprechen der Wirklichkeit in dem Sinne, daß die Monarchie in der Tat territoriale Anerbietungen an Italien gemacht hat zu dem Zwecke der Sicherung der dauernden Neutralität Italiens. (Zustimmung.) Zu diesem Schritte sind wir, die wir für die auswärtige Politik der Monarchie verantwortlich find, durch die Ueber- zeugung bewogen worden, daß die ständige Freundschaft zwischen unserer Monarchie und Italien sowohl den dauernden großen Lebensinteressen der Monarchie wie denjenigen Italiens entspricht. (So ist es!) Die dauernde» großen Lebensinteressen erfordern es, daß wir, selbst um den Preis schwerer Opfer, die durch die Erschütterung des Krieges emporgeworfeneu Reibungspunkte aus dem Wege des gemeinsamen guten freundschaftlichen Verhältnisses zu räumen trachte« müssen. (Allgemeine Zustimmung.) Da wir uns überzeugt haben, daß durch die Beseitigung der Reibungspunkte das Hervortreten eines solchen Seelenzustandes, der die Voraussetzung einer