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Der Bürgerausschuß gibt zu verschiedenen Be­schlüssen des Gemeinderats seine Zustimmung. Die städtischen Angestellten sollen ihre Gehälter in seitheriger Höhe vom 1. April an auch für das nächste Vierteljahr beziehen. Die Abgabe von lästiger Bodenstreu soll nach Mitteilung des Forstamts keinem Anstand unterliegen: auch ein etwaiger weiterer Be­darf wird nicht abgeschlagen werden. Der Abtei­lungsunterricht an der evangelischen und katholischen Volksschule wird nach den Anträgen des Ortsschul­rats in seitherigem Umfange genehmigt. Die Be­ratung der kleinen Etats gibt zu keiner Erörterung Anlatz. Genehmigt werden die Voranschläge der städt­ischen Leihkasse, der Stiftungspflege und der Kaplan Braunschen Stiftung. Bei der Stiftungspflege ver­bleiben 7776 4l als verfügbare Restmittel, welche in Anbetracht von etwaigen Ansprüchen Unterstützungs­bedürftiger aus dem Kriege späterer Verwendung Vorbehalten bleiben.

Die Rechnungsabhör der verschiedenen städtischen Kossen für 1912/13 ist vom Oberamt geprüft worden. Die Rechnungen werden endgültig anerkannt und dem Rechner Entlastung erteilt. Die Friedhoford­nung hat die Kollegien wiederholt und besonders im Jahr 1903 beschäftigt. Ein in letzter Zeit eingetre­tener Fall gibt Anlaß, daß eine nochmalige Behand­lung einer wichtigen Bestimmung stattfindet. Vor dem Jahr 1902 herrschte Mangel an Familien­gräbern. Diesem Uebelstand wurde dadurch abge­holfen, daß fremde Nebengräber gegen eine Gebühr von 15 -tt übergangen wurden. Es handelte sich mei­stens um solche Fälle, wo der überlebende Ehegatte sich das Grab neben dem verstorbenen Ehegatten sichern wollte. Durch die häufige Uebergehung der­artiger Fremdgräber kam aber eine gewisse Unord­nung und ein Wirrwarr in die zu belegenden Gräber und so wurde diese Vergünstigung im Jahr 1903 wie­der aufgehoben. Gegenwärtig bestehen noch 15 sol­cher Fremdqräber. Da es aber wünschenswert wäre, daß auch diese Gräber in die regelmäßige Vestattungs- reihe eingewiesen werden könnten, soll auf die Auf­gabe dieser Nebengräber durch die Beteiligten hin­gewirkt werden. Die Kollegien beschließen deshalb, in dieser Hinsicht mit den Beteiligten zu unterhan­deln und im Falle einer Einigung die früher entrich­tete Gebühr von 15 4k zurückzüerstatten. In den meisten Fällen darf auf Erzielung eines Verzichts gehofft werden, da gegenwärtig eine Anzahl von Familiengräbern zur Verfügung stehen.

Einen breiten Raum der Verhandlungen nahm die Frage der Erweiterung des Wasserwerks durch die beabsichtigte Hauwasserleitung ein. Der Vorsitzende gibt nähere Mitteilungen über die Verhandlungen der Stadt mit der Eisenbahnverwaltung. An der Einsichtnahme der Quellen und an den Verhand­lungen haben sich beteiligt von der Stadt der Vor­sitzende, Stadtpfleqer Dreher und G.R. Stauden­meyer, sowie der Sachverständige der Stadt, Baurat Groß in Stuttgart, von der Eisenbahnverwaltung Oberfinanzrat Müller und Bauinspektor Ammon. Zur Orientierung der Mitglieder des Kollegiums hat Stadtpfleger Dreher eine sehr interessante Vor­geschichte des städtischen Wasserwerkes bearbeitet und die Leistungen der einzelnen Quellen genau aufge­stellt. Es war daraus zu entnehmen, daß die Walk­mühlequelle im Mittel 4 Sekundenliter, der Hafner­brunnen 14/22,85 Sekundenliter und die Bischoff-

quelle 10 Sekundenliter liefert. Der Hafnerbrunnen ist von untergeordneter Bedeutung, hat aber ein­wandfreies Wasser. Der Wurstbrunnen ist den Wit­terungsverhältnissen sehr ausgesetzt und liefert des­halb kein gutes Wasser. Die Stadt besitzt 2 Pump­werke : die Kosten des Pumpens betragen in den letz­ten 4 Jahren kkirchfchnittlich 4237 4k, in 1 Tag 11 4k. Das Pumpwerk liefert täglich etwa 82 cbm Wasser! Das städtische Wasserwerk ist sehr kompli­ziert und hat folgende Mängel: Unübersichtlichkeit des Wassernetzes und der Wasserschieber, hohe Kosten des Pumpens, nicht ausreichende Versorgung der Höhenlagen und Nichtausnützung nieder gelegener Quellen. Die Abstellung dieser Mängel hat schon wiederholt zur Beratung über eine Erweiterung des Wasserwerks geführt. Ein Anschluß an die- Schwarzwaldwassergruppe wurde versucht, kam aber nicht zustande, da die Gruppe kein Wasser mehr ab-, geben kann. Die Eisenbahnverwaltung läßt nun ge­genwärtig den Hau entwässern und die Quellen tie­fer fassen. Am 25. März d. I. hat eine Besichtigung der Baustelle stattgefunden. Baurat Groß empfiehlt das Vorhaben und hält das Wasser für gut. Die Eisenbahnverwaltung wäre bereit, täglich etwa 200 cbm Wasser abzugeben. Die Quellen werden geschätzt zu einer Wassermenge von 5 Sekundenliter und es wird angenommen, daß die Menge nicht unter 2,5 Sekundenliter zurückgehen werde. Nach längeren Ver­handlungen legt nun die Eisenbahnverwaltung den Entwurf eines Vertrags für den Bezug von Wasser aus der Hauquelle vor. Der Hauptinhalt des Ver­trags ist folgender: Die Stadt bezahlt eine jährliche Entschädigungssumme von 300 -4t und beteiligt sich an den Kosten für Wasserfassung und Kläranlagen mit einem Viertel des Betrags. Außerdem will die Generaldirektion das von der Stadt festgesetzte Wart­geld für Lieferung von Wasser an den Bahnhof mit 200 4t abgesetzt und den Wasserzins von 15 Z auf 8 Z pro cbm festgestellt haben. Der Vertrag soll auf die Dauer von 30 Jahren abgeschlossen werden. In der 'Debatte über die geplante Hauwasserleitung em­pfiehlt G.R. St au den meyer bei freundlicher Stellungnahme Vorsicht in der ganzen Frage, glaubt aber, daß eine Grundlage über weitere Beratungen geschaffen sei, zumal Baurat Groß das Projekt für zweckmäßig halte. Er befürwortet eingehende Be­gutachtung durch den Sachverständigen und Ein­setzung einer gemeinsamen Kommission aus beiden ! Kollegien. G.R. Wagner ist der Ansicht, daß das ! Pumpen nicht zu teuer komme, da die Kosten dem l Elektrizitätswerk zugut kämen und außerdem bei ^ Nacht gepumpt werden könne. Ein hoch gelegenes ^ Reservoir helfe allen Mängeln ab. G.R. Schönlen ! unterstützt diese Ansicht und meint auch, daß die Aus­gabe für das Pumpen nicht zu hoch sei, außerdem sei die neue Leitung auf 60 000 4t zu schätzen. G.R: Dr. A u t e n r i e t h hat den Eindruck, daß das Waft ser im Hau nicht einer Quelle entspringe, sondern aus verschiedenen Adern zusammenlaufe, es sei zu ^befürchten, daß die Wassermenge ungenügend sei: auf reines, einwandfreies Wasser müsse gesehen und daher eine genaue Untersuchung stattfinden: es sei eingehend zu prüfen, ob das Projekt rentabel sei. G.R. Bäuchle bezweifelt, ob durch die beabsichtigte Leitung das städtische Wasserwerk auf Jahre hinaus Men Anforderungen entspreche, er befürchtet in trok- kenen Sommern ein starkes Nachlassen der Quellen

und empfiehlt eingehende Erwägungen vor Ein­gehen des Vertrags auch im Vergleich mit andern Projekten. B.A.M. Heller hat die Erfahrung ge­macht, daß das Wasser schon oft sehr stark zurückge­gangen und also Borsicht geboten sei. Stadtpfleger Dreher ist der Ansicht, daß es notwendig sei, der neuen Sache näher zu treten, in dem heißen Sommer des Jahres 1911 seien die Quellen nicht ausgeblie­ben, eine durchgreifende Aenderung in unserem Was­serwerk sei notwendig. B.A.M. Zügel glaubt an die angegebene Wassermenge nicht und empfiehlt ein Abwarten wenigstens den Sommer über. G.R. Staudenmeyer gibt nochmals Aufschlüsse über die gemachten Unterhandlungen und will ebenfalls durch die neue Leitung für lange Zeit für die Stadt gesorgt wissen, man solle deshalb an die Ausführung nicht herantreten, bis man wisse, wie sich das Wasser in einigen Sommern halte, er empfiehlt einen pro­visorischen Vertrag durch eine Kommission auszu­arbeiten, sich aber die Ausführung vorzubehalten; auf Grund des Ergebnisses der Wassermessungen könne man dann zur Ausführung schreiten oder nicht. Der Vorsitzende und die Kollegien sind mit diesem Vorschläge einverstanden und es werden auf Vor­schlag des Vorsitzenden in die Kommission berufen die G.R. Staudenmeyer und Wagner, sowie B.A.Ob- mann Wagner und B.A.M. Zügel. Stadtpfleger Dreher gibt die Erklärung ab. daß die Sache nicht hinausgeschoben werden dürfe, denn die Wasserver­sorgung der höher gelegenen Stadtteile hänge von dem Pumpwerk ab; ein Versagen der Pumpe würde große Mißstände mit sich bringen.

Der Vors, teilt noch mit, daß von der Künst­lergesellschaft Steg einen Beitrag von 43 4k für das Rote Kreuz erhalten habe. Die Kollegien nehmen dankend davon Kenntnis. Einige kleinere Angele­genheiten bildeten den Schluß der Sitzung. Ende der Sitzung um 8 Uhr.

Der Bericht über die Amtsversammlung» die

gestern vormittag auf dem hiesigen Rathaus statt­fand. wird morgen erscheinen.

Evangelische Gottesdienste.

Sonntag Rogat«, 9. Mai. Vom Turm Nr. 8. Predigt­lied Nr. 34, Ach bleib mit deiner Gnade. 9'/, Uhr: Vorm.- Predigi, Stadtpfarrverweser Planck. 1 Uhr: Christenlehre mit den Töchtern. 8 Uhr: Kriegsbetstunde, Stadtpfarrer Schmid. Hinnnelfahrtsfest, 13. Mai. Vom Turm Nr. 223. Kirchenchor: In großer Kraft, Herr Jesu Christ. Predigtlied Nr. 224, Sieges­fürst u. Ehrenkönig. 9'/, Uhr: Vorm.-Predigt, Stadtpfarrverweser Planck. 2 Uhr: Bezirksmifsionsfest. Redner: Stadtpfarrer Schmid, Pfarrer Kübler von Basel, Missionar Lutz von Kamerun, Pfarrer Hornberger von Zwerenberg. Das Opfer ist für die Basler Mission bestimmt.

Katholische Gottesdienste.

Sonntag, 9. Mai Bittsonntag. 7'/« Uhr Frühmesse. 9'/, Uhr Predigt und Amt. 1 Uhr Christenlehre. 1'/- Uhr Kriegsbittan­dacht. Montag, Dienstag und Mittwoch um 7 Uhr Bitt­gottesdienst hl. Messe (vor ausgesetztem Allerheiligsten) und Rosenkranz. Donnerstag, 13. Mai. Fest Christi Himmelfahrt. 72/4 Uhr Frühmesse. 9 Uhr Amt mit Oeschprocession. Freitag 7'/- Uhr Lazarettgottesdienst. Mittwoch uud Freitag Abend 7/r Uhr Mai- und Kriegsandacht.

Gottesdienste der Methodistengemeinde.

Sonntag, 9. Mai. Vormittags 9'/, Uhr: Predigt, Prediger Rücker. Abends 8 Uhr: Predigt, Prediger Rücker. Mittwoch ! abend 8/4 Uhr: Gebetstunde.

Für die Schrift!, verantwort!.: Otto Seltmann, Calw. Druck u. Verlag der A. Oelschläger'schen Vuchdruckerei, Calw.

Amtliche und Privat-Anzeigen.

Stadtschultheißenamt Calw.

AM 8. M 1815

findet eine Ausnahme der Arriite m Getreide nvd Mehl statt.

Die Ausnahme eistreckt sich auf: s) sämtliche landwirtschaftlichen Betriebe,

b) diejenigen Unternehmen, welche solche Vorräte aus Anlaß ihres Handels- oder Gewerbebetriebs in Gewahrsam haben, wie Bäckereien, Konditoreien, Nudelnfabriken, Brauereien, Brannt­weinbrennereien, Kolonialwarengeschäfte, Konsumvereine etc.

Zur Aufnahme der Vorräte und wahrheitsgemäßen Anzeige der vorhandenen Vorräte sind die Betriebsinhader oder deren Vertreter ver­pflichtet. Die Angaben über die Vorräte find auf Grund genauen Wägens zu machen. Alle nnzuzeigenden Vorräte müssen in Zentnern und Pfunden angegeben werden.

Die Aufnahme soll die Vorräte der nachstehend aufgesührten Ge- beide- und Mehlarten erfassen, die sich in der Nacht vom 8. zum 9. Mai 1915 im Gewahrsam der zur Angabe Verpflichteten befunden haben: s) Weizen und Kernen (Spelz, Dinkel)) allein oder mit anderer Frucht

., / gemischt, auch ungedroschen.

d) Gerste. (Brau- und Futtergerst« ausschließlich Malz),

Hafer

Mengkorn aus Gerste und Hafer

Mischfrucht, d. h. Gerste und Hafer mit Hülsenfrüchten ungedroschen gemischt

oder Gemische, in denen diese Mehle enthalten sind, einschließlich des zur menschlichen Ernährung dienen­den Schrotes und Schrotmehls.

c) Weizenmehl

Roqgenmehl

Hafermehl

Gerstenmehl

Nngedroschenes Getreide ist nach dem Körnerertrag gewissenhaft zu schätzen und mit gedroschenem Getreide zusammenzufajsen. Dinkel (Spelz) ist nach seinem Ertrag in Kernen anzugeben. Hiebet sind für je 100 Pfund Dinkel (Spelz) 70 Pfund Kernen zu rechnen.

Bei Unternehmern landwirtschaftlicher Betriebe, deren Vorräte ledig, lich aus Mehl in einer Menge von weniger als 25 Kg im ganzen bestehen, beschränkt sich die Anzeigepflicht auf die Versicherung, daß die Vorräte nicht größer sind.

Die Schutzmannschaft ist befugt, zur Ermittlung richtiger Angaben Vorrats- und Betriebsräume oder sonstige Aufbewahrungsorte, wo Vor­räte von Getreide oder Mehl zu vermuten sind, zu untersuchen und die Bücher des zur Anzeige Verpflichteten zu prüfen.

Wer vorsätzlich die Anzeige, zu der er auf Grund dieser Verord- nung verpflichtet ist. nicht in der gesetzten Frist erstattet oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark be­straft: auch können Vorräte, die verschwiegen sind, im Urteil für dem Staate verfallen erklärt werden.

Wer fahrlässig die Anzeige, zu der er auf Grund dieser Verord- nung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erstattet oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu drei­tausend Mark oder im Unvermögenssalle mit Gefängnis bi« zu sechs Monaten bestraft.

8 13. Gibt ei« Anzeigepflichtiger bei Erstattung der An­zeige Vorräte an, die er bei frühere« BorratSaufnahmen ver­schwiegen hat» so bleibt er von den durch das Verschweigen ver­wirkten Strafen oder Nachteile« frei.

Calw, den 7. Mai 1915.

Stadtschultheißenamt.

A. B. Dreiß.

Habe noch im Auftrag zu ver­kaufen :

l MMdiges Bell. Bett- slSche,2McheWes,ioval s.ir»»i>. eich. Tisch Sereiir se«, eisige Wie Sessel, Waschtisch mit Vorhang.

Liebhaber sind eingeladen.

Etadtinoentier Kolb.

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empfiehlt

K. Otto Din^on.

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hat zu verkanfe«

F. Schab, Küfermeister.