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SchWarzwLkder Tageszeitung"

Nr. L7r

gewejen und haben eine Gesamtübernachtung non 2,7 Millionen erreicht. Etwa 21t 000 Kinder find auf diese Weise im Klassen­verband aufs Land gebracht worden. Der NS.-Lehrerbund be treut zur Zeit 310 Schullandheime, die teils den Schulgemein­den, teils dem Staat und den Städten, teils Verbänden gehören. Seit 1933 wurden 89 Schullandheime neu gegründet. Im Gau Württemüerg-Hohenzollern bestehen 10 Schullandheime. Diese haben zusammen mit anderen geeigneten Heimen im vergangenen Jahre insgesamt 87 Schulen mit 167 Schulklassen und ca. 65 600 Schülern zum Landheimaufenthalt ausgenommen und haben eine Gesamtübernachtung von 73 605 gezählt.

Einheitliche Benennungen im Fachschulwesen

Die Vielgestaltigkeit der Benennung im deutschen Berufs- und Fachschulwesen hat eine Vereinheitlichung der Bezeichnungen im gesamten Reichsgebiet notwendig gemacht. Es war noch bis in »nsere Tage so, daß wenn Angehörige verschiedener Gaue über Berufs- und Fachschulwesen sprachen, sie zunächst aneinander vor­beiredeten. Co nennt z. B. Baden seine Berufsschulen Fach­schulen, die preußische kaufmännische Berufsschule heißt dort Han­delsschule, in Preußen ist die Handelsschule das, was in Baden Höhere Handelsschule genannt wird, und die badische Oberhan­delsschule heißt in Sachsen Wirtschaftsoberschule. Der Neichs- erziehungsminister hat jetzt einheitliche Begriffs­bestimmungen festgelegt. Danach wird zwischen Berufs­schulen, Berufsfachschulen und Fachschulen unter­schieden. Berufsschulen find sämtliche Schulen, die pflicht- mäßig von gleichzeitig in der praktischen Ausbildung oder in Arbeit befindlichen jungen Menschen sowie von erwerbslosen Jugendlichen besucht werden. Dazu find auch sämtliche als Er- satzberufsschulen anerkannten Werkschulen, Jnnungsfachschulen ^ »sw. zu rechnen. Berufsfachschulen sind alle Schulen, die. ohne eine praktische Berufsvorbildung vorauszusetzen, freiwillig in ganztägigem Unterricht, der mindestens ein Jahr umfaßt, zur Vorbereitung auf einen handwerklichen, kaufmännischen oder hauswirtschastlichen Beruf besucht werden. Fachschulen find die der landwirtschaftlichen, gartenbaulichen, technischen, berg­männischen, gewerblichen, handwerklichen, kunsthandwerklichen, "kaufmännischen, verkehrswirtschaftlichen, frauenberuslichen, sport­lichen oder einer verwandten Ausbildung dienenden Schulen, die freiwillig, und zwar nur mit ausreichender praktischer Verufs- vorbildung, besucht werden können.

Beueuullng der Studenienkameradschasien

Der Reichsstudentenführer hat in einem Erlaß die Namens­gebung für die Kameradschaften erstmalig für den 26. Januar 1938 angeordnet. Er weist darauf hin, daß die Namen bedeuten­der deutscher Männer grundsätzlich nur einmal im Reich ver- j liehen werden. Dabei sei diejenige Kameradschaft besonders zur f Führung eines Namens berufen, die mit dem Träger durch be- f sondere Umstände verbunden sei, wie Lützow mit Breslau. Reu- > 1er mit Rostock, Porck mit Ostpreußen usw. Der Name sei keine l Modesache. Die Frage laute nicht, ob die Namen der Einsatz- gebiete und Einsatzdörfer oder die der großen deutschen Männer s zu wählen seien. Die Namen der Kameradschaften sollen viel- ! mehr der lebendige Ausdruck des Wissens um die Größe der , Vergangenheit und um die Aufgaben der Zukunft sein. Maß- , gebend für die Verleihung seien allein Eignung des Namens und ! Würdiakeit der Kameradschaften.

Amtliche Bekanntmachung

Entwässerung aus Markung Uberberg

Der Bürgermeister der Gemeinde Uederberg hat mit Zustim­mung der Eemeinderäte die Errichtung einer Wassergenossen- ichast zu einer Entwässerung in den GewändenEck, Banholz, Falchen, Eänsstall, Hauswiesen, Zokenäcker, Länder, Lerchen­äcker, Mädleswiesen, Unterer Weiler und Wiesle" der Markung Ueberberg beantragt. Der vom Kulturbauamt Reutlingen ent­worfene Plan ist vom Technischen Landesamt in Ludwigsburg zur Abstimmung zugelassen worden, nachdem das Unternehmen auf Grund einer vorläufigen Prüfung als für die Bodenkultur nützlich und der Plan im ganzen als zweckmäßig und ausführbar erkannt worden ist.

Nach Art. 88 des Wassergesetzes wird

Tagsahrt zur Abstimmung über den Antrag, zur Beratung der Satzung und Wahl des Genossenschaftsvorstands auf Donnerstag, den 23. Dezember 1937, vormittags 10 Uhr auf das Rathaus in Ueberberg

anberaumt.

Zur Vereinfachung und Verbilligung des Verfahrens wer­den die Beratung der Satzung und die Wahl des Genossen­schaftsvorstandes mit der Abstimmungsverhandlung verbunden.

Zu dieser Tagfahrt werden die beteiligten Grundeigentümer oder ihre Vertreter eingeladen. Wer bei der Tagfahrt weder selbst erscheint noch sich durch einen Bevollmächtigten vertreten läßt, gilt als zustimmend zu dem Unternehmen und ist von der Teilnahme an der Wahl des Vorstandes ausgeschlossen. Ein Einspruch oder eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen diese gesetzliche Folge des Ausbleibens findet nicht statt.

Etwaige Ansprüche aus Freilassung von der Teilnahme an dem Unternehmen oder auf Teilnahme daran, die aus Art. 84 oder 85 Abs. 1 des Wassergesetzes abgeleitet werden, sind inner­halb der Ausschlußfrist von 2 Wochen vom Erscheinen dieses Blattes an gerechnet beim Bürgermeister oder bei mir anzu­bringen.

Der Plan des Unternehmens samt den dazu gehörenden Unterlagen ist von heute an bis zur Tagfahrt zu jedermanns Einsicht auf dem Rathaus in Ueberberg aufgelegt.

Nagold, den 22. November 1937.

Der Landrat: (gez.) 0r. Lauffer.

Kreis Freudenftadt

Maul- und Klauenseuche

Das Oderamt Freudenstadt macht bekannt:

Der Herr Innenminister in Stuttgart hat seine Verordnung vom 3. November 1937, wonach im ganzen Landesgebiet be­stimmten Personen das Betreten landwirtschaftlicher Gehöfte, in denen Klauenvieh gehalten wird, verboten war, nunmehr auf die folgenden Kreise beschränkt:

Backnang, Böblingen, Calw, Crailsheim, Eßlingen, Freu­denstadt, Hall, Heilbronn, Leonberg, Ludwigsburg, Mergent­heim, Oehringen, Vaihingen/Enz und Waiblingen.

Zm übrigen Landesgebiet ist den in der Verordnung genann­ten Personen das Betreten der Wohnräume in solchen Gehöften gestattet, nicht aber das Betreten der Stallungen und sonstiger Teile der Gehöste. Soweit diese Personen ihren Wohnsitz in Sperrbezirken haben, gilt für sie die Beschränkung im ganzen Landesgebiet.

Nu» gM's HaunnelflelfH

z Die Ladenverkaufspreise wurden stark herabgesetzt

i nsg. Um die deutsche Wollversorgung aus heimischer Erzeugung - immer mehr zu verbessern, wird im Rahmen der Erzeugungs- : Macht die deutsche Schafhaltung besonders gefördert. Diese ! volkswirtschaftlich notwendige Entwicklungslinie kann jedoch nur » eingehalten werden, wenn der Verbraucher dazu bereit ist, auch ! den Verbrauch an Hammel- und Schafsleisch entsprechend zu I steigern.

? Infolge der Maul- und Klauenseuche können in diesem Winter j unsere Schafherden ihre Winterweiden in Baden und der Pfalz nicht beziehen. 70 000 Schafe müssen in diesem Winter in Würt­temberg durchgefüttert werden. Zweckmäßigerweise werden jedoch in den kommenden Wochen etwa 5000 schlachtreife, erstklassige Masthümmel auf die Schlachtmärkte gebracht und dem Verbrauch zugeführt.

Um alle Voraussetzungen für eine wesentliche Verbrauchs­steigerung an Hammelfleisch zu schaffen, sind die Ladenverkaufs­preise stark herabgesetzt worden. In den Metzgerläden erhält außerdem der Käufer von Hammelfleisch entsprechende Koch­rezepte, die ihm über die vielfältige Verwendung des wohl­schmeckenden, bekömmlichen und gesunden Hammelfleisches Auf­schluß geben. Jeder Volksgenosse sollte aber diese günstige Ge­legenheit wahrnehmen und seinen Speisezettel mit Hammelfleisch bereichern.

Sonnlagsrückfahrkarlen »ach WinlersporlpIStze»

Mit sofortiger Wirkung werden in der Zeit bis zum 9. April 1938 sowohl über Sonntage, als auch über Mittwoche Sonntags­rückfahrkarten mit erweiterter Geltungsdauer zur Reise nach fol­genden Zielen ausgegeben, soweit die einzelne Fahrkartenaus­gabe fertig gedruckte Fahrkarten dahin vorrätig hat:

1. in Württemberg und Hohenzollern: nach Baiersbronn, Ba­lingen, Bisingen, Voll, Ebingen, Fornsbach, Freudenstadt Hbf. und Stadtbhf., Eroßholzleute, Hechingen, Herrenalb, Heubach. Jsny, Klemeagstingen, Klosterreichenbach, Königsbronn, Laut- lnigen, Leutkirch, Lichtenstein, Münsingen, Neuffen, Oberkochen, Oberlenningen, Schönmünzach, Schramberg, Spaichingen, Tutt­lingen, Unterkochen. Urach, Waldenburg, Wangen (Allgäu), Weil- heim (Teck), Weißenstein. Welzheim, Wiesensteig und Wildbad:

2. in Bayern: nach Heimenkirch, Jmmenstadt, Kempten Hbf., Lindau Hbf., Lindenberg. Oberstaufen, Oberstdorf, Pfronten- Steinach, Sonthofen und nach Weiler (Allgäu):

3. in Baden: nach Baden-Baden, Bärental, Eberbach, Forbach- Eausbach, Freiburg (Vreisgau) Hbf., Heidelberg Hbf., Hinter­zarten, Höllsteig. Hornberg, Neustadt (Schwarzwald), Peterzell- Königsseld, Raumiinzach, St. Georgen, Titisee, Triberg und nach V'llingen.

Ueber die Geltungsdauer der Fahrkarten ist folgendes bestimmt: Die auf Sonntage ausgegebenen Fahrkarten gelten zur Hinfahrt schon am Samstag von 0 Uhr an; die Rückfahrt muß spätestens am Montag um 24 Uhr beendet sein. Die auf Mitt­woche ausgegeoenen Fahrkarten gelten zur Hinfahrt schon am Mittwoch von 0 Uhr an; die Rückfahrt muß spätestens am Don­nerstag um 3 Uhr beendet sein.

Altensteig

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Ortsgruppe Altensteig

Heute abend 20 Uhr kommen die Block- und Zellenleiter i« Parteiheim zusammen. Ortsgruppeuleiter.

NSDAP. Kreisleitung Calw Amt für Bolkswohlfahrt

Die zur Zeit im Kreisgebiet weilenden Ferienkinder (fünfte Bclegungszeit) aus dem Gau Thüringen fahren am Freitan den 28. November 1937 mit folgendem Zug in ihre Heimat zu­rück: Altensteig ab 5.05 llhr, Nagold an 5.50 Uhr. Nagold ab 5.58 llhr. Die Kinder wollen rechtzeitig an die betr. Bahn­höfe gebracht werden.

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Samariterinnengruppe Altensteig ausfall^ Abend mutz wegen der Versammlung^pern

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BdM., Standort Altensteig

Heute Heimabend im Parteiheim. Bringt das Angefangem mit und Papier und Bleistift. Unentschuldigt fehlt niemand.

Die Gruppenführerin.

Ein MM, -er niemals Zeitung las!

Ein Mensch, der niemals Zeitung las, darob die Welt total vergaß.

Die Folge war, daß auch die Welt ihn mit der Zeit beiseite stellt.

Und als er starb, war er indessen von seiner Mitwelt längst vergessen.

Da ihn am Grabe keiner kannte, man einfach ihn Herrn Hase nannte! Sein Abgang stand in keinem Blatte, weil keiner mit ihm Mitleid hatte.

So einsam biß der Mann ins Gras, und nur . . . weil er nie Zeitung las.

Erstorben

Wildbad: Karoline Keßler geb. Kuch, 74 I. a. Gechingen: Rosine Ladner geb. Kühnle.

Das Wetter

Meist stark bewölkt und besonders anfangs noch leichtere Regenfälle, später auch leicht föhnige Auflockerung der Wol­kendecke möglich. Bei schwachen Winden um Süd bis Süd- u-est mild.

Drnck »nd Verlag: W. Nieker sche Buchdrnckerei in Altensteig. Hauptschriftltg.: Ludwig Lank. Anzeigenltg.: Gerhard LaA, alle in Altensteig. D.-A.: X. »7: 2186. Zzt. Preis!. S gülti»

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