Amtliche Bekannt«ach«»ge».

Den Schultheißenämlern

gehen mit der heutigen Post die Vordrucke zur Be­richterstattung gemäß Ziffer 4 der Bekanntmachung der K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel vom IS. III. 15, betreffend die Regelung des Verbrauchs von Mehl und Brot Staatsanzeiger Nr. 70 mit dem Aufträge zu, bei der Ausfüllung äußerste Sorgfalt obwalten zu lassen.

Den Herren Ortsvorstehern wird bei der Schwie­rigkeit der Ergänzung der Vordrucke dringend em­pfohlen. die einschlägigen Bestimmungen, insbeson­dere Ziffer 4 der genannten Bekanntmachung und die Vorbemerkungen auf dem Titelbogen des Ver­zeichnisses eingehend zu studieren.

Zn fast allen Gemeinden dürfte zur Berichter­stattung der Titelbogen ausreichen, da die Vorräte bis zu 5V Doppelzentner nicht einzeln, sondern zu­sammengezählt, jedoch getrennt nach Vorräten, deren § Eigentümer nistst zu dem Kreise der landw. Unter­nehmer und nach Vorräten, deren Eigentümer zn diesem Personenkreise gehören, aufzuführen sind.

Die ausgefüllten Verzeichnisse sind möglichst um­gehend. jedoch spätestens bis 6. April 1915 dem Ober­amt zur Prüfung vorzulegen.

In Anstandsfällen kann das Oberamt telepho nisch um Auskunft ersucht werden.

Calw, den 81. März 1915.

K. Oberamt: Bind e r.

Erlaß des Ministeriums des Innern an die Zivilvorsitzenden der Ersatzkommissionen und die Ortsbehörden, betreffend die Kontrolle der noch nicht ausgehobenen, unausgebildeten Landsturmpflichtigen.

Die unausgebildeten Laudsturmpflichtigen der vom Aufruf betroffenen Jahresklassen haben sich nach 8 102, 1 der Wehrorduung (WO.) bei der Ortsbehördc ihres Aufent­haltsortes zur Landsturmrolle anzumelden. Da diese Land- sturmrollen I von den Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission gemäß 8 102, t und 5 am angeführten Ort weitergeführt werden, haben diese auch die Kontrolle über die betreffenden Landsturmpflichtigen, soweit sie nicht ausgehoben sind, aus­zuüben.

Diese Landsturmpflichtigen sind beim Verziehen in einen anderen Bezirk ebenso zur An- und Abmeldung bei den Orts­behörden verpflichtet, wie die Militärpflichtigen nach 8 25 W.O. Die Ortsbehörden haben den Zivilvorsitzenden der Er­satzkommissionen von jeder gegen die aufgestellten Landsturm­rollen eingctretenen Veränderung in entsprechender Anwen­dung des 8 46, 13 W.O. sofort Mitteilung zu machen. Die Weitergabe dieser Mitteilung an de» Zivilvorsitzcnden des " neuen Aushebungsbezirkts richtet sich nach den Bestimmungen des 8 47. 6 W.O.

Es wird noch besonders bemerkt, dag die noch nicht im militärpflichtigen Alter stehenden Landsturmpflichtigen nur in den in der Kaiserlichen Verordnung »om 1. August 1914 Reichs-Gesetzblatt S. 273 bezeichneten Korpsbe­zirken aufgerusen sind. Die Kontrolle erstreckt sich daher nicht auf die in anderen Korpsbezirken wohnhaften, noch nicht im militärpflichtigen Alter befindlichen Landsturmpflich- tigeu.

Die ausgehobrnen unausgebildeten Landsturmpflich­tigen unterliegen gemäß 8 104, 1 der W.O. der Kontrolle durch die Bezirkskommandos.

Die Schultheißenämter

werden beauftragt, die in Betracht kommenden Landsturm­pflichtigen durch ortsübliche Bekanntmachung vorstehenden Erlasses auf ihre Pflichten hinzuweisen.

Talw, den 30. März 1915.

Der Zivilvorsitzende des Aushebungsbezirks Calw: _Rrgierungsrat Binder.

Kommunaloerband Calw.

§ Bekanntmachung, betreffend den Verkehr mit Brotgetreide, Mehl und Kleien.

Gemäß der Bundesratsverordnung vom 25. Ja­nuar 1915 und der Verfügung der K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel vom 26. Februar 1915, be­treffend Regelung des Verkehrs mit Mehl und Brot, werden mit Zustimmung des Bezirksrats und des besonderen Ausschusses für Getreide- und Mehlange­legenheiten folgende Bestimmungen getroffen:

1. Die Versorgung der Bäcker und Kleinver- käuser mit Mehl erfolgt bis auf Weiteres durch den Komm.: rlverband; zu diesem Zweck kauft derselbe in den Gemeinden des Bezirks die nötigen Mengen Getreide zu den jeweils gültigen Höchstpreisen auf. Zur Zeit werden bezahlt:

für 1 Zentner Weizen 14-<l 30 Z,

für 1 Zentner Roggen 12 ./l 30 Z,

für 1 Zentner Dinkel lO cll ,.z.

2. Das aufgekaufte Getreide wild einer Mühle des Bezirks zum Mahlen auf Rechnung des Kommu­nalverbands übertragen, wobei von der gewonnenen Kleie der Gemeinde, aus welcher das Getreide stammt, zu dem jeweils gültigen Höchstpreis über­lassen wird, vorausgesetzt, daß sie Anspruch hierauf erhebt.

Als Mahllohn ist 1 .!( 20 pro Zentner Ge­treide festgesetzt.

3. Sämtliche von den Anweisungsstellen (Schult- heißenümter) gemäß tz 31 der Verfügung der gew. Zentralstelle ausgestellten Anweisungen auf Mehl! sind dem Oberami zur Prüfung vorzulegen. Da Mehl künftig nur gegen vorherige Barzahlung abgegeben werden darf, wird der betr. Bäcker oder Händler vom Oberamt veranlaßt, den Betrag hierfür an die Credit- bank für Landwirtschaft und Gewerbe in Calw ein­

zubezahlen, worauf voni Oüeramt die Weitergabe der Anweisung an die Mehl-Abgabestelle (Mühle) erfolgt.

4. Außer den als Mehlabgabestellen in Betracht kommenden Mühlen des Bezirks ist als Kommunal­lagerhalter für die Abgabe einzelner ganzer Säcke

Herr Mehlhändler F. Nonnemnacher in Calw zugelassen worden.

5. Der Mehlpreis ist bis auf Weiteres wie folgt festgesetzt:

für 1 Ztr. Weizenauszugsmehl 24 »ü, für 1 Ztr. Weizenbrotmehl (Kriegsmehlj 21,5 ^t, für Kleie der jeweilige Höchstpreis, z. Z. 6Z ^ pr. Ztr., wozu in Ergänzung der oberamt­lichen Bekanntmachung vom 22. März 1916 in demselben Betreff Calwer Tagbl. N. 68 noch ein Aufschlag von 1 .ü für Fuhr- lohn und Zugabe des Sacks für einen Zent­ner tritt.

Die Preise gelten für vors Haus gelieferte Ware einschließlich der Säcke, wobei vorausgesetzt wird, daß die von der Mühle in die betr. Gemeinde abzu- fiihrende Mehlmenge im angemessenen Verhältnis zum Fnhrkosten- und Zeitaufwand steht.

Andere Mehlsorten sind zur Zeit nicht vorrätig. Im Kleinverkauf betragen die Mehlpreife: für 1 Pfund Weizenauszugsmehl 30 ^, für 1 Pfund Weizenbrotmehl (Kriegsmehl) 25 ^.

6. Um den Bedarf an Säcken sicher zu stellen, werden die Mehl- und Kleiensäcke, welche in dem Mehlpreis eingerechnet sind, dann von dem Kom- munalverband zurückgenommen, wenn sie sich noch in brauchbarem Zustand befinden, und hiefiir bezahlt:

für 1 Mehlsack 80 Z,

für 1 Klsiensack 50 ^. .

Die Säcke sind an die Mühlen abzuliefern, welche für dieselben bescheinigen. Die Bescheinigung kann mit der nächsten Mehlanweisung eingesaiidt werden und es wird der Betrag hiefür gutgeschrieben werden.

7. Die Bäcker, Kleinhändler u.s.w. sind ver­pflichtet. der Anweisungsstelle (Schultheißenamt) von der zugewiesenen Mehlmenge, auch von den etwa von anderer Seite als dem Kommnnalverband er­worbenen Mengen, zum Zweck der Ergänzung der Mehl-Anweisungskarten Anzeige zu machen.

8. Zur persönlichen Auslunftserteilung in Mehl-, Brot- und Getreidesachen wolle künftig das Oberamt nur noch

Mittwochs, nachmittags von 26 Uhr und

Samstags vormittags von 812 Uhr in Anspruch genommen werden.

Calw, den 27. März 1915.

Namens des Kommunalverbands (Amskörperschaft):

Reg.-Rat Binder.

hinzu, er habe die Ueberzengung gewonnen, daß die­ser Krieg durch England vorsätzlich und kaltblütig angezettelt wurde.

VomPrinz Eitel Friedrich".

Paris. 31. März. DerMatin" meldet ans Rewyork: Der deutsche HilfskreuzerPrinz Eitel Friedrich" wurde davon benachrichtigt, daß er den Hafen Newport-News spätestens am i. April, 7 Uhr abends, verlassen muß. Es wäre wohl das beste, wenn der schöne Ozeanschnelldampfer.sich internieren ließe, als sich nutzlos zu opfern.

Der chinesisch-japanische Konflikt.

Kopenhagen, 31. März. Wie derTägl. Rund­schau" aus Petersburg berichtet wird, meldet dieNo- woje Wremja" aus Tokio: Die zur Parlamentsmehr- heit gelangte Partei Dojikai erklärt in einem Aufrufe an das Volk ihr Eintreten für Japans Politik einer endgültigen Auseinandersetzung mit China.

Berlin, 31. Mürz. Aus Christiania wird der Berl. Morgenpost" berichtet: Die MoskauerRus- koje Slowo" meldet aus Schanghai, die chinesischen Bank- und Handelskontore hätten die chinesische Kauf­mannschaft verständigt, das; sie sämtliche Beziehun­gen und Geschäftsverbindungen zwischen den japani­schen Banken eingestellt haben. Im Laufe der letzten Woche zogen die chinesischen Kausleute aus der japa­nischen Pokohamabank 10 Millionen Doll. Einlagen zurück. Auch in der Filiale derselben Bank in Hong­kong wurden starke Abnahmen chinesischer Einlagen beobachtet.

(W.T.B.) Petersburg. 1. April.Rjetsch" mel­det: Japanische Industrielle und Banken haben die Regierung darauf aufmerksam gemacht, daß durch den Boykott japanischer Waren in China bereits großer Schaden entstanden sei und weiter entstehen würde. Sie fordern deshalb die Regierung auf. unverzüglich eine Entscheidung herbeiznsühren.

Ein chinesisches Heer vor Peking bereit.

Kopenhagen, 31. März.Berlingske Tidende" meldet aus Peking: Das Heer ausgewühlter chinesi­scher Truppen, das rings um Peking liegt, ist nun­mehr um weitere 100 000 Mann, die mit Munition wohl versehen sind, verstärkt worden. Längs der

Eisenbahnlinie wurde Artillerie aufgestellt, die den Zugang zur Stadt beherrscht, doch scheint keine un­mittelbare Gefahr zn drohen, da die chinesische und die japanische Diplomatie offenbar Zeit zu gewinnen sucht.__

Vermischte Nachrichten.

Das Ergebnis der neuen Kriegsanleihe

Die Staffelung der Zeichnungsbeträge.

Berlin. 1. April. (W.T.B. Amtlich.) Auch an der zweiten Kriegsanleihe haben sich alle Schichten der Bevölkerung, Reich und Arm, gleichmäßig be­teiligt. Nach dem nunmehr bei der Neichsbauk vorliegenden Endergebnis gruppieren sich die Zeich­nungen nach der Größe wie folgt (die eingeklamm- erten Ziffern sind das Ergebnis der ersten Kriegs­anleihe) :

Zahl der Betrag in Zeichnungen Millionen Mk.

206 Mk. 452113 (231 112) 71 ( 36)

von 300 bis 500 581 470 (241804) 254 (111)

, 600 1000 660 7761 004I

, 1 100 ., 2 000 418 861/ 1453 1461 (S87)

, 2100 5 000 361 459 (157 591) 1354 (579)

. 5 100 10 000 130 903 ( 56 468)1 057 (450)

, 10100 20000 45105 ( 19 313) 745 (307)

, 20100 50 000 26 407 ( 11 584) 926 (410)

, 60100 100 000 7 742 ( 3 629) 648 (315

, 100 100 500 000 4 361 ( 2 030) 1066 (509)

, 500100 1000 000 568 ( 361) 440 (287,

Üb.1000 000 _ 325 ( 210) 1 162 (869)

zusammen 2 691060 (1 177 235) 9060 (4460)

Es wurden gezeichnet in Millionen Mark

bei der Reichsbakn und ihren Zweiganstalten 566

bei den Banken uud Bankiers. 5592

bei den öffentlichen Sparkassen. 1977

bei den Lebensversicherungsgesellschaften . . 384

bei den Kreditgenossenschaften. 430

bei der Post . 112

Ein russischer Spionageskandal.

Stockholm, 31. März. Die Mitteilung, daß meh­rere höhere Gendarmerieoffiziere in Petersburg als Spione in deutschen Diensten entdeckt wurden, wird amtlich bestätigt. Mehrere wurden verhaftet. Die Anzahl der verhafteten Personen steht nicht fest. Un­ter ihnen befindet sich ein sehr bekannter hochstehender Offizier. Die Affäre erregt das peinlichste Aufsehen in russischen militärischen Kreisen.

Lästige Ausländer in Bulgarien ausgewiesen.

(W.T.B.) Berlin. 31. März. Seitens der bul­garischen Regierung werden englisch« und russische Untertanen ausgewiesen, die, wie dieDeutsche Ta­geszeitung" berichtet, durch falsche Meldungen über Heeresangelegenheiten den Unwillen der leitenden militärischen Kreise erregten. Der russische Gesandte hat vergeblich gegen das Verfahren Einspruch er­hoben.

Bismarcks Gedächtnis.

Der Kaiser zum Gedächtnistag.

(W.T.B.) Berlin, 1 . April. Der Kaiser hat folgende Kabinettsordre erlassen: Ich beauftrage Sie, heute an dem Tage, an dem vor 100 Jahren der ver­ewigte Fürst Bismarck geboren wurde, an dessen Denkmal auf dem Königsplatz zu Berlin im Namen meines Heeres und meiner Marine gemeinsam einen Kranz niederzulegen. Ich will dadurch deren unaus­löschlichen Dank für die unsterblichen Verdienste des großen Kanzlers in der festen Zuversicht Ausdruck verleihen, daß der Allmächtige auch ferner und wider alle das Vaterland jetzt bedrohenden Feinde schir­mend und schütze seine Hand halten wird über dem Lebenswerk des großen Kaisers und seines Getreuen» dem die heutige Feier gilt. Großes Hauptquartier, 1. April 1915. Wilhelm. An den stellvertretenden Kriegsminister und an den Stellvertreter des Staats­sekretärs des Reichsmarineamts.

An der Gruft Bismarcks.

Berlin, 31. März. Aus Friedrichsruh meldet der Lokalanzeiger": Am Sarkophag Bismarcks haben bereits zahlreiche Schulen Deutschlands Kränze nie­dergelegt. Heute gegen 1 Uhr mittags versammelten sich in der Gruftkapelle die deutschen Universitäten unter Führung des Rektors der Universität Halle, der einen Kranz an Bismarcks Sarg niederlegte. Der Zentralausschuß Hamburger Vürgervereine veran­staltete heute mittag eine Sonderfahrt nach Fried- richsrnh, um das Andenken des Altreichskanzlers, der bekanntlich Hamburgs Ehrenbürger war, in beson­derer Weise zu ehren. Morgen, am 1. April, wird früh um 10 Uhr der Alldeutsche Verband eine Gedenk-