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Altensteig, Mittwoch, den 27. Januar 18L7

«0. Jahrga»,

Ser Neurrmpslmi am M. Famar

Richtlinien an die Betriebe

Nummer 21 j

Silier spricht zur Welt

Klare deutsche Antwort an England

Das deutsche Volk rüstet sich, gemeinsam mit seinem Füh­rer die Feier des 3 0. Januar zu begehen, jenes Tages, an dem vor vier Jahren Adolf Hitler und die national­sozialistische Bewegung an die Macht kamen und jenes Auf­bauwerk begannen, dessen Früchte in erheblichem Umfange inzwischen gereift find. Wenn am Mittag dieses Feiertages der Reichstag Zusammentritt, dann wird der Führer von seiner Arbeit, die er mit der Vertrauensforderung:D eu t- sches Volk, gib mir vier Jahre Zeit!" begann, Rechenschaft ablegen, und die Antwort, die ihm nicht nu, von den Bänken des Reichstages, sondern von den Millio­nen und Abermillionen des ganzen Volkes entgegenschallr, wird abermals Vertrauen sein.

Es gibt dieser Vierjahresfeier eine eigene Note, dass früh morgens der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, Dr. Goebbels, aus dem Turnsaal einer Neuköllner Schule zur gesamten deutschen Schul­jugend, die überall in besonderen Feiern seinen Worten am Radio lauschen wird, spricht. Dieser Anruf der Jugend, auf deren Werden und Wachsen und auf deren willens- mässiger Einstellung schliesslich alle Zukunft Deutschlands beruht, ist symbolhaft. Noch nie vorher hat eine Regie­rung so bewusst die kommende Generation zum Banner­träger ihrer Gedanken und ihrer Ziele gemacht wie die­jenige Adolf Hitlers.

In der Vorbereitung für diese kommenden Feierstunde« verliert die deutsche Antwort-Note an Eng­land in der spanischen Freiwilligen-Frage beinahe etwas an Schwergewicht. Die deutsche Regierung hat die Pro­bleme, um die es sich hier handelt, erheblich früher in ihrer Bedeutung klar erkannt als die anderen Regierungen. Die Freiwilligen-Frage ist von ihr schon vor fünf Monaten in dem Sinne angeschnitten worden, wie es jüngst die eng­lische und französische Anregung tat. Deshalb bewegt sich auch die Stellungnahme der Reichsregierung zu den letzten englischen Aeutzerungen auf der gleichen Linie, die schon damals eingenommen wurde. Deutschland ist nach wie vor bereit, den Zustrom von Freiwilligen nach Spanien zu unterbinden und die Reichsregierung hat deshalb einGe­setz vorbereitet, das die Anwerbung und Ausreise von Freiwilligen verbietet und unter Strafe stellt. Der Amstand, dass die letzte englische Note den deutschen An­regungen folgt, also die Notwendigkeit sofortiger Massnah­men, eines gleichzeitigen Handelns aller Regierungen, die Durchführung eines wirklich wirksamen Kontrollsystem- und auch die Behandlung der indirekten Hilfeleistung rn oas Diskussionsprogramm ausgenommen hat, ermöglichte Deutschland den mit der Vorbereitung des erwähnten Ge­setzes getanen Schritt. Insoweit bleibt die Note vollkom­men im Rahmen der deutschen Antwort vom 7. Januar, die ja nur erst die Erfüllung der Voraussetzungen für diesen Schritt verlangte.

Zu klären war im übrigen eigentlich nur noch ein Punkt, uämlich die Frage, auf welchem Wege ein gleichzeitiges Handeln aller beteiligten Regierungen sicherzustellen sei Die deutsche Note entscheidet sich für das Verfahren vor dem Londoner Nichteinmischungs-Ausschuss. Diese Gleich zeitigkeit mutz allerdings verbürgt werden. Erst dann wird die Reichsregierung das Gesetz über das Verbot der Frei willigen-Ausreise in Kraft setzen. Sie folgt damit dem Beispiel, das Frankreich gab. Das von der Kammer be­schlossene Gesetz gibt der französischen Regierung lediglich die Ermächtigung, zu einem ihr passend erscheinenden Zeit­punkt das Ausrerseverbot wirksam werden zu lassen. Deutsch­land wird ebenso handeln.

Die deutsche Note verfehlt aber nicht, ihr Bedauern da­rüber auszusprechen, dass in der englischen Aeutzerung iedes Eingehen auf den deutschen Vorschlag, nun auch die Rück­berufung der bereits in Spanien befindlichen Freiwilligen ebenso wie der aus gewissen anderen Ländern dorthin ent sandten politischen Agitatoren und Organisatoren in die Wege zu leiten. Sie hebt noch einmal hervor, dass in dem Autzerachtlassen einer solchen Massnahme eine einseitige Begünstigung der Gegner der spanischen Nationalbewegung erblickt werden müsse und dass mit dem Grundsatz wirklicher Nichteinmischung nicht früher Ernst gemacht werde, als bis diese dringende Frage gelöst sei. Die technischen Schwierig­keiten, die zweifellos vorhanden find, müssen sich schliesslich überwinden lassen.

Die Note ist ein »euer Beweis dafür, dass Deutschland bereit ist, seinen Beitrag zur Entwirrung der spanischen Frage, soweit sie internationalen Charakters ist, zu leisten. Werden die deutschen Vorschläge befolgt, dann erst wurde die Parole verwirklicht werden, die in der Auslandspresse Neuerdings aufgetaucht ist:Spanien den Spaniern!"

Berlin, 26. Jan. Zur Durchführung des in dem Aufruf des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda vom 26. Januar 1937 angeordneten Volksempfanges der Rede des Füh­rers am 39. Januar ergehen an die Betriebe die nach' ' "n näheren Richtlinien:

1. Wie aus dem veröffentlichten Programm für den 30. Ja­nuar ersichtlich, ist der Beginn der Abgabe der Regierungser­klärung durch den Führer und Reichskanzler auf Samstag, den 30. Januar 13 llhr, festgesetzt. Die llebertragung wird voraus­sichtlich bis etwa gegen 16 llhr dauern.

2. In sämtlichen Betrieben der Wirtschaft ist in dieser Zeit der Gemeinschaftsempfang für sämtliche Be­triebsangehörige sicherzustellen, soweit nicht zwingende staatspolitische Gründe entgegenstehen. Betriebssichrer und Ge- solgschaftsmitglirder sind also in dieser Zeit geschlossen am Laut­sprecher zu versammeln.

3. Die Betriebssührer und Gefolgschaftsmitglieder solcher Be­triebe, die aus technischen oder anderen Gründen einen eigenen Gemeinschaftsempfang nicht bewerkstelligen können, hören die Uebertragung in den öffentlichen Empfangsstätten der NS ­DAP. oder des Eaststättengewerbes, der Lichtspielhäuser oder in benachbarten Betrieben.

4. Um auch den Volksgenossen, die in den offenen Verkaufs stellen des Einzelhandels und des Handwerks tätig find, di« Möglichkeit zu geben, die Uebertragung der Führerede am 30. Januar gemeinschaftlich zu hören, bleiben wahrend der Sende­zeit von 13 bis 16 llhr alle Verkaufsstellen ge­schlossen.

Die Verbraucherschaft ist durch die Presse darauf aufmerksam gemacht, bei ihren Einkäufen darauf Rücksicht zu nehmen, dag am 30 Januar in der angegebenen Zett die offenen Verkaufs- stellen geschlossen sind.

Die Deutsche Arbeitsfront, Reichswirtschaftskammer,

Eemeinschastsempfang der öffentlichen Verwaltungen

Berlin, 26. 2a». Der Reichs- und preußische Minister des In­nern Dr. Frick hat folgendes Rundschreiben an die Reichs- und Landesbehörden gerichtet:

Ich halte es für angezeigt, daß die Beamten, Angestell­ten und Arbeiter der öffentlichen Verwaltun- gen zum Eemeinschastsempfang der Führerrede auf dem Reichs, tag um 13 llhr am 30. Januar dem Tage der vierten Wieder­kehr des Tages der nationalen Erhebung von den Behörden- chefs versammelt werden. Ich bitte, für Ihren Geschäftsbereich sofort das Erforderliche zu veranlassen.

RMskablnett beMW wichtige Wetze

Deutsches Beamtensesetz un- ReW-ienststeafor-nting Gesetz über Groß Kamburg und andere GebtetS- bereinjmingen Gesetz über Aktiengesellschaften und Komnumbttgesellschaften aus Aktien

Berlin, 26. Januar. Das Reichskabinett verab­schiedete in seiner Sitzung am Dienstag zunächst das deutsche Veamtengesetz und im Zusammenhang hiermit die R e i ch s d i en s t s t ra fo r d nu ng. Durch das in nunmehr fast zweijähriger Arbeit zum Abschluss ge­brachte Beamiengesetz tritt ein einheitliches Reichsbeamten­gesetz an die Stelle von 17 verschiedenen Regelungen und zwar sowohl für die Reichs-, Landes- und Gemetndebeam- ten, wie auch für die Beamten der Körperschaften des öffentlichen Rechts. Durch dieses Gesetz lebt die beste Tra­dition des alten Berufsbeamtentums wieder auf durch die Schaffung eines Treue Verhältnisses zum Führer im Gegensatz zu der Weimarer Gesetzgebung, die den Beamten auf die Verfassung verpflichtete. Die NSDAP, wird in das Gesetz eingebaut als Folge der unlöslichen Verbundenheit zwischen Staat und Partei und als Trä­gerin des deutschen Staatsgedankens. Das Gesetz tritt am 1. Juli 1937 in Kraft.

Durch die neue Reichsdienststrafordnung wird ebenfalls eine Vereinheitlichung des Dienststrafverfahrens und der Dienststrasgerichte gegenüber der heutigen Vuntschcckigkeit hcrgcstellt. Das neue Gesetz sieht im Gegensatz zu dem bis­herigen Reichsbeamtengesetz ei« Wiederaufnahmeverfahren vor bei Urteilen, die nach de« 1. Januar 1830 rechtskräftig geworden sind. Auch dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1837 in Kraft.

Das Gesetz über Gross-Hamburg und andere Gebiets­bereinigungen ist das erste Gesetz einer territorialen Flur­bereinigung in Deutschland. Es war aus politischen und wirtschaftlichen Gründen insbesondere auch mit Rücksicht auf den Bicrjahresplan erforderlich und tritt in seine» wesentlichen Bestimmungen bereits am 1. April 1937 in Kraft. Rach diesem Gesetz gehen auf das Land Hamburg von Preussen über die Stadtkreise Wtoua und Wandsbeck, Harburg-Wikhelmsburg und eine Reihe von anliegenden Gemeinden, während von Hamburg aus Preussen die Ge­meinden Geesthacht und die Stabt Cuxhaven und eine Reihe anliegender Gemeinden übergehen. Zu Preussen kommt ferner das Land Lübeck mit Ausnahme seiner im Lande Mecklenburg gelegenen Gemeinden Schattin und Utecht. Der Stadtkreis Wilhelmshaven geht von Preussen auf das Land Oldenburg über und wird mit dem Stadtkreis Rüstringen zu einem neuen Stadtkreis Wilhelmshaven zusammengeschlosicn.

Andererseits wird der oldenburgische Landesteil Birten­feld mit dem Lande Preussen vereinigt und bildet einen Landkreis in der Rheinprovinz. Preußisch wird ferner auch der oldenburgische Landesteil Lübeck. Schließlich wird zwischen Preussen, Mecklenburg und dem bisher kubischen Landesgebiet noch eine Gebietsbereinigung der Beseitiguntz

der Exklaven oorgenommen. Die Vermögensauseinander­setzungen zwischen Preussen und Hamburg sollen bis zum 1. April 1938 durchgeführt werden.

Schliesslich verabschiedete das Kabinett ein Gesetz übe» Aktiengesellschaften und Kommandit­gesellschaften auf Aktien, nach welchem die Form der Aktiengesellschaft nur für grosse Kapitalgesellschafte«, nämlich für solche mit über einer halben Million Grund­kapital in Zukunft in Frage kommt. Für die bestehende« Aktiengesellschaften wird die Mindestgrenze auf 108 080 Reichsmark festgesetzt. Mehrstimmaktien sind in Zukunft grundsätzlich verboten. Die Geschäftsführung der Aktien­gesellschaft liegt ausschliesslich beim Vorstand, dessen Ver­antwortung und Autorität verstärkt werden. Die Pen­sionen sollen im angemessenen Verhältnis stehen zu den freiwilligen sozialen Leistungen der Gesellschaften. Die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder wird nach der Höhe de» Grundkapitals gestaffelt.

Das Ersetz Sroß-Smnburg

Altona und Wandsbek mit Hamburg zusammengeschlossee Lübeck, Eutin, Cuxhaven und Birkenfeld kommen z» Preussen, Wilhelmshaven zu Oldenburg Berlr», 2K. Ja«. DasGesetz über Gross-Hamburg u»d an­dere Gebietsbereiniguugen", das das Reichskabinett am 28. Ja­nuar verabschiedete, hat folgenden Wortlaut:

Art. l.

Grotz-Ham-urg

8 1

1 Auf das Land Hamburg gehe« von Preussen über:

a> die Stadtkreise Altona und Wandsbek (Reg.-Bez. Schles­wig),

b> Der Stadttreis Harburg-Wilhelmsüurg (Reg.-Bez. LL» uedurg),

c) die Gemeinden Bergstedt, Billstedt, Vramfeld, Duven­stedt, Hummelsbüttel, Lemsahl-Mellingstedt, Lohbrügge, Poppenbüttel, Rahlstedt, Sasel, Steilshoop, Wellings­büttel (Landkreis Stormarn, Reg.-Bez. Schleswig),

d) die Gemeind« Lokstedt (Landkreis Pimreberg, Reg.-Bez Schleswig),

e) die Gemeinde Lrauz (Landkreis Stade, Reg.-Bez Stade),

f) die Gemeinden Altenwerder, Fintenwerder, Fischbeck Frankop, Gut Moor, Kirchwerder, Langenbeck, Marms­torf, Neuenfelde, Reugraben, Neuland, Ronneburg